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Nein, in einer TMA sind die Lufträume nur abweichend vom Standard geregelt.
G und E sind aber weiterhin nicht freigabepflichtig. Es gibt aber dann auch wieder so nette Sachen wie RMZ (Radio Mandatory Zone) und TMZ (Transponder Mandatory Zone)
Es ist zwar politisch nicht korrekt und die Schimpfe hier ist mir gleich gewiss, aber ich oute mich als jemand, den dieses ganze Luftraumgedöns nicht die Bohne interessiert. Ich mache mich vorher grundsätzlich schlau, ob ich in meinem Wunschgebiet was und was nicht darf und lasse mich eventuell einweisen.
Eine Zeitlang habe ich mich tatsächlich damit beschäftigt und schnell gemerkt, das man das regelmäößig und intensiv tun muss, um den Überblick halbwegs zu behalten. Ich gebe zu: ich habe die Lust daran verloren, auch mangels Notwendigkeit und Druck von außen.
Aus diesem Grund (nicht nur, aber auch) habe ich die Motorfliegerei damals wieder drangegeben. Das war ein organisatorischer und regelbeachtender Krampf.
Ich bin ein glühender Anhänger von Vol libre – nicht von Tabellen, Daten, Softwares, Apps, Gepiepe und Geblinke, Notams, CTRs und tausend andere beliebigen Abkürzungen.
Mir ist bewusst, dass ich als Streckenjäger und Wettkampfflieger das dann anders handhaben müsste.
Bin ich beides aber nicht.
Ich beachte die Regeln und versuche nach besten Möglichkeiten, diese nicht zu brechen bzw. fliege nicht dort, wo die Gefahr besteht.
Müsste ich eines Tages mit Transponder, Segelkennzeichen und Monster-Cockpit starten und funken und anfragen und vor unsichtbaren Grenzen B-Stallen oder den Talsprung beenden, würde ich mit dem Fliegen aufhören. Punkt.
Ich versteh auch überhaupt nicht wie man im Zeitalter unserer Gps Varios, mit Fullserviceanzeige und der Bereitstellung aller Flugrelevanten Daten in einem einzigen kleinen Gerät überhaupt in die Notlage kommen kann versehentlich in einen Luftraum einzufliegen.
Mein Skytrexx schreit mich jedes mal förmlich an wenn ich mich einem Luftraum nur ansatzweise nähere. Diese Distanz kann man sogar einstellen. Ich weis jetzt nicht auf wie viele Meter genau aber das muss doch schon reichen wenn ich es am Display sehen kann.
Ich versteh auch überhaupt nicht wie man im Zeitalter unserer Gps Varios, mit Fullserviceanzeige und der Bereitstellung aller Flugrelevanten Daten in einem einzigen kleinen Gerät überhaupt in die Notlage kommen kann versehentlich in einen Luftraum einzufliegen.
...
Johann
Hi Johann,
dieser Faden handelt davon, dass man sich mit falsch eingestellten GPS Varios und/oder falsch interpretierten Höhenangaben (Angabe nach QNH oder Flugfläche nach Standarddruck, GPS-technische Ungenauigkeiten, usw.) in die vorbotenen Lufträume bringen kann. Und nicht jede Gerätesoftware arbeitet hier richtig!
Es ist zwar politisch nicht korrekt und die Schimpfe hier ist mir gleich gewiss, aber ich oute mich als jemand, den dieses ganze Luftraumgedöns nicht die Bohne interessiert.
Bei den Drohnen-Piloten gab es in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl, die "dieses ganze Luftraumgedöns nicht die Bohne interessiert".
Modellflieger sehen ihr Hobby durch die neuen Regeln zu unbemannten Fluggeräten in Gefahr. Stein des Anstoßes ist die Begrenzung der Flughöhe auf 100 Meter. Eine Kompromiss-Regelung soll sogar kurzfristig gekippt worden sein.
dieser Faden handelt davon, dass man sich mit falsch eingestellten GPS Varios und/oder falsch interpretierten Höhenangaben (Angabe nach QNH oder Flugfläche nach Standarddruck, GPS-technische Ungenauigkeiten, usw.) in die vorbotenen Lufträume bringen kann. Und nicht jede Gerätesoftware arbeitet hier richtig!
Gruss
Guck an, muss mich zweimal entschuldigen. Hab nicht alles im Thread durchgelesen. und dann wusste ich nicht mal dass Barometrische Höhenmessung genauer ist als GPS
Habe mich grade informiert.
So einfach vertraut man der Technik....
Guck an, muss mich zweimal entschuldigen. ... und dann wusste ich nicht mal dass Barometrische Höhenmessung genauer ist als GPS Habe mich grade informiert.
Dann hat sich dieser Faden ja schon gelohnt! Ein potentieller Falschflieger weniger in der Luft unterwegs
Wer noch, bitte melden!!
Nein, in einer TMA sind die Lufträume nur abweichend vom Standard geregelt.
G und E sind aber weiterhin nicht freigabepflichtig. Es gibt aber dann auch wieder so nette Sachen wie RMZ (Radio Mandatory Zone) und TMZ (Transponder Mandatory Zone)
RMZ und TMZ sind mir klar und kenn ich auch. TMA hingegen nicht was gilt genau in diesem Luftraum jetzt alles ? Transponderpflicht ? Heisst TMA Transponder Monitor Area ? Und wenn ja was ist der Unterschied zur TMZ ?
Guck an, muss mich zweimal entschuldigen. Hab nicht alles im Thread durchgelesen. und dann wusste ich nicht mal dass Barometrische Höhenmessung genauer ist als GPS
Habe mich grade informiert.
So einfach vertraut man der Technik....
Danke
Johann
Das stimmt wohl, allerdings hast du meistens mit der GPS Höhe per se mal keinen Fehler gemacht und bist bei Lufträumen nach oben hin "ziemlich" sicher. Da die meisten Gleitschirmfliger den QNH ab 5000 Ft nicht auf Standarddruck umstellen hast du bei Hochdruckeinfluß, welcher ja meistens vorherrscht, wenn wir fliegen, pro Hp nochmal 8 zusätzliche Meter. Beispiel QNH ist 1018 sind 5 Hp zu 1013. Somit dürftest du bei ab 5000 ft nochmal 40 Meter Höher, da der Luftraum somit an diesem Tag bezogen auf das QNH 40 Meter höher liegt. Verstanden ?
RMZ und TMZ sind mir klar und kenn ich auch. TMA hingegen nicht was gilt genau in diesem Luftraum jetzt alles ? Transponderpflicht ? Heisst TMA Transponder Monitor Area ? Und wenn ja was ist der Unterschied zur TMZ ?[...]
Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter. Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen.
(Albert Schweitzer, ev. Theologe, Arzt u. Philosoph, 1875-1965)
Das stimmt wohl, allerdings hast du meistens mit der GPS Höhe per se mal keinen Fehler gemacht und bist bei Lufträumen nach oben hin "ziemlich" sicher.
Starker Tobak. Eine Höhenmessung per GPS ist per se - durch die Methodik der Messung - ungenau wird mit zunehmender Höhe immer ungenauer. Ab 3000m sind Abweichungen zwischen barometrischer Höhe und GPS-Höhe von 500m und mehr möglich. Vor diesem Hintergrund von "Sicherheit" zu sprechen halte ich für mindestens fahrlässig. GPS ist 'ne tolle Sache aber für die vertikale Navigation in Lufträumen schlicht ungeeignet.
Gruß.
Zuletzt geändert von Gailtaler; 19.01.2017, 13:24.
Grund: Tippfehler
Starker Tobak. Eine Höhenmessung per GPS ist per se - durch die Methodik der Messung - ungenau wird mit zunehmender Höhe immer ungenauer. Ab 3000m sind Abweichungen zwischen barometrischer Höhe und GPS-Höhe von 500m und mehr möglich. Vor diesem Hintergrund von "Sicherheit" zu sprechen halte ich für mindestens fahrlässig. GPS ist 'ne tolle Sache aber für die vertikale Navigation in Lufträumen schlicht ungegeignet.
Ja, aber aus einem anderen Grund. Die (absolute) Genauigkeit nimmt mit der Höhe sogar eher zu, wohingegen eine absolute barometrische Höhenmessung per se nie ohne Referenzeingabe funktioniert und mit der Höhe wegen Luftdruck, Temperaturschichtung etc. noch ungenauer wird - aber das ist nicht der Punkt.
GPS-Höhen dienen der absoluten Höhenbestimmung. In Lufträumen geht es aber um Kollisionsvermeidung; dafür reicht es, dass alle Beteiligten die gleiche Sprache sprechen, die gleichen Zahlen haben und den gleichen Ungenauigkeiten unterworfen sind. Hier gibt es nichts Besseres als die barometrische Messung, denn die Luftdruckänderung am gleichen Ort ist auch für alle Verkehrsteilnehmer die gleiche. Kurz gesagt: wenn 2 Luftdruckmessungen übereinstimmen, befinden sich die beiden Betroffenen bei gleicher Temperaturkompensation auch in exakt derselben Höhe - nur stimmt deren Abstand zu Normalnull nicht notwendigerweise mit der Wirklichkeit überein. Die geometrische Untergrenze eines Luftraums (soundsoviel Meter) verschiebt sich also mit dem Wetter, aber für alle Beteiligten in gleichem Maße.
GPS hingegen kommt der "echten " Höhe näher und funktioniert ohne Referenzabgleich bzw. QNH-Eingabe - aber die prinzipbedingten Abweichungen im jeweiligen Luftfahrzeug sind für eine sichere Unterscheidung zu hoch.
CU
Shoulders
Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
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