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Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

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    #16
    AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

    Funke hin oder her - natrülich ist es schlecht, wenn keine verwendet wird.
    Gilt auch für altes Material.
    Aber ich denke, uns allen ist klar, dass es immer wieder zu Situationen kommen wird, wo's kracht.

    Jeder, der öfter mal beim Schulen dabei ist kennt das.
    - "Mehr links bremsen - mehr Links - LIIINKS - das ander Links" (Immerhin nichts passiert)
    - "Hände hoch - höher" - Abriss
    Oder der Schüler, der in völlig harmlosen Bedingung stur geradeaus in den Busch rauscht...

    Also sollte ein Flugschule tun, was für die Sicherheit nur möglich ist (und da gehört ein Funkgerät dazu), aber ob das Unglück dann nicht passiert wäre, kann niemand im nachhinein feststellen.

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      #17
      AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

      Aber auch der DHV ist gefordert, die Ausbildungsrichtlinien zu überprüfen und je nach Bedarf zu verbessern. In der Zivilluftfahrt wird bei jedem Unglück genau analysiert, wie es entstanden ist und was noch verbessert werden kann, dies zu verhindern. In lu-glidz steht, daß jetzt der Verband den Fall im Fachgremium diskutieren will. Sorry aber IMHO hätte das bereits nach dem Unfall geschehen müssen und nicht erst 5 Jahre später.

      Mich würde auch die Frage interessieren, wann in so einem Falle die Versicherung zahlt. (Flugschule oder Fluglehrerhaftpflicht). Wurde der Verunfallte nicht von der Versicherung entschädigt? Ich kenne nicht die Details (war es ein thermischer Tag, war zum Unfallzeitpunkt thermische Ablösungen möglich/wahrscheinlich u.s.w.). Aber selbst wenn es höhere Gewalt wäre und den Fluglehrer keine unmittelbare Schuld trifft, darf doch der Verunfallte nicht der Dumme sein ?! Von dem, was wir wissen, trifft ihn kein Verschulden.

      Gruß Guido

      Kommentar


        #18
        AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

        Zitat von gio_i Beitrag anzeigen
        Aber auch der DHV ist gefordert, die Ausbildungsrichtlinien zu überprüfen und je nach Bedarf zu verbessern. In der Zivilluftfahrt wird bei jedem Unglück genau analysiert, wie es entstanden ist und was noch verbessert werden kann, dies zu verhindern. In lu-glidz steht, daß jetzt der Verband den Fall im Fachgremium diskutieren will. Sorry aber IMHO hätte das bereits nach dem Unfall geschehen müssen und nicht erst 5 Jahre später.

        Gruß Guido
        Das wird von DHV auch gemacht. Jeder Unfall bei dem der Verunfallte ärztlich behandelt werden muss muss eigentlich beim DHV angezeigt werden und dieser untersucht den Unfall dann und analysiert ihn. Die Analysen kann man hier auf DHV auch immer lesen.

        das es natürlich viele Unfälle gibt die gar nicht angezeigt werden, weil es für den Ruf der Flugschule nicht gut ist, dafür kann der DHV ja nichts.

        Gruss

        Claus

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          #19
          AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

          Ich gehe davon aus, dass hinter dem Klagemarathon auch die Versicherung steht...

          Was Lucian schreibt, klingt auf jeden Fall ganz anders, ich hoffe, der DHV nutzt die Gelegenheit, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, denn das ist ja für Karl und auch für die FS Hochries schon rufschädigend.

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            #20
            AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

            Ich würde mal behaupten, das nicht das fehlende Funkgerät Schuld war, denn selbst mit hätte der Flugschüler falsch oder/und zu spät reagiert, sondern die Bedingungen unter denen noch geflogen wurde.
            Was den tragischen Unfall aber nicht besser macht und die Flugschule nicht besser da stehen lässt.
            Da ich genau so eine Situation - nur mit viel Glück ohne Unfall (Vorderkante Schirm zitterte und klappte gerade so eben nicht, Pendel war gerade so vorbei, als der Schüler einschlug ohne Verletzung) - mal aus 20m Abstand miterlebt habe, kann ich Dir sagen:

            1) In der Tat wird das Funkgerät kaum helfen. So schnell können die Fluglehrer kaum reagieren und der Schüler schon mal gar nicht. In dem von mir beobachteten Fall kam von beiden Seiten die Reaktion zu spät trotz "selbstverständlich" Funkgerät.

            2) Wenn Du als Flugschule / Fluglehrer gegen die schriftlich fixierten Ausbildungsrichtlinien verstößt, hast Du vor Gericht einen schweren Stand. Es reicht dann der Verdacht, daß es zum Unfall beigetragen hat. Insofern kann man nicht verwundert sein über die Klage und den Ausgang. Immerhin hat Karl das teilweise eingeräumt:
            "Dabei war Karl Slezak vor Gericht sogar als Zeuge aufgetreten, hatte die Ausbildungsweise erläutert und sogar erklärt, dass ein Funkgerät in diesem Fall hilfreich hätte sein können" (Quelle LuGlidz).
            Damit war die Flugschule rechtlich "im A....". Der Vorwurf, Karl hätte da was abgebügelt, ist damit auch abwegig.

            3) Der von mit beobachtete Beinahe Vorfall fand bei moderat thermischen Bedingungen statt. Fand ich ok, da zu schulen. Trotzdem kann es kurz vor der Landung mal etwas giftigere Blasen geben. Das ist das Restrisiko jedes Thermikfluges. Kann man nur vermeiden, wenn man nur bei "klinischen" 7 Uhr Morgens Bedingungen schult. Dann lernen die Schüler weniger und das Risiko wird bloß auf nach der Schulung verschoben - dann in doppelte Höhe!.

            Ich finde also keineswegs, daß man der Flugschule hier einen pauschalen Vorwurf bzgl. der Flugbedingungen machen kann. Eine gute Flugschule wird trotz des Haftungsrisikos bei moderat thermischen Bedingungen schulen - und geht damit ein Restrisiko ein. Man macht sich was vor, wenn man meint, dieses Restrisiko ließe sich vermeiden. Irgendwann fliegst du in thermischen Bedingungen - ist es dann besser, wenn nicht mal mehr ein Fluglehrer dabei ist beim "ersten Male"? Ich bin jedenfalls froh, meine erste Thermikerfahrung schon in der Schulung gehabt zu haben. Man hat was Unterstützung und kann drüber sprechen - fand ich besser so.

            P.S.:
            Ich gehe davon aus, dass hinter dem Klagemarathon auch die Versicherung steht...
            Nö, hier scheint der Schüler geklagt zu haben. Was die KV evtl. noch macht, steht losgelöst davon und bringt dem Schüler weder positiv noch negativ was ein. Das kann höchstens noch hinzu kommen.

            ch hoffe, der DHV nutzt die Gelegenheit, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen
            Das kann der DHV tun, aber schlecht aussehen wird er trotzdem: "Wir sind laut Presserecht verpflichtet, diese Gegendarstellung abzudrucken. Wir bleiben jedoch in der Sache bei unserer Darstellung." kommt dann zusammen mit der Gegendarstellung kleingedruckt auf der Impressumsseite. Und dagegen, daß das mit der Änderung der Ausbildungsordnung "komisch klingt", wird man nichts mehr machen können. Wie Lucian richtig feststellte: Die kennen den Karl nicht und werden es nicht einschätzen können. Sowohl die Autoren des Artikels wie auch deren Normalleser meine ich damit.
            Zuletzt geändert von marcel1; 11.05.2017, 21:41. Grund: PS
            Wenn es piept - eindrehen...

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              #21
              AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

              Guten Abend

              So viele Mutmassungen und Spekulationen.

              Meines Wissens ist die Rechtsprechung öffentlich. Könnte daher jemand mal bitte schnellstens dieses Urteil beim Gericht anfordern und hier einstellen? Dann wüssten wir nämlich, worüber wir sprechen...

              Ich mutmasse einstweilen wie folgt:

              Zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestand ein (Ausbildungs)vertrag.

              Verletzt nun ein Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten und entsteht dem anderen dadurch (kausal) ein Schaden, so haftet er für diesen. Für eine Flugschule gilt dabei in der Beurteilung ein strenger Sorgfaltsmassstab.

              Die Flugschule wäre verpflichtet gewesen, den Schüler für den Schulungsflug mit Funk auszurüsten und hat diesbezüglich ihre vertraglichen Pflichten verletzt. Der Schüler hatte also keinen Funk und die Flugschule hätte ihn daher ohne diese vorgeschriebene Ausrüstung nicht fliegen lassen dürfen. Sie hat ihn pflicht- und damit vertragswidrig dennoch fliegen lassen mit der Folge, dass der Schüler abstürzte und sich verletzte und einen Schaden erlitten hat. Wenn sich die Flugschule nämlich korrekt verhalten hätte, hätte sie ihn ohne Funk nicht fliegen lassen und der Unfall wäre nicht passiert.

              Der Gegenbeweis, nämlich dass die (bestrittene Pflichtverletzung) nicht kausal für den Schaden war und dass der Unfall auch mit der vorgeschriebenen Ausrüstung passiert wäre, ist der Flugschule offensichtlich nicht gelungen.

              Deshalb muss sie nun zahlen. Kann passieren. Gibt Versicherungen dafür. Für die Betroffenen ist es trotzdem XXXXXXXX
              Zuletzt geändert von simk; 11.05.2017, 22:36.

              Kommentar


                #22
                AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                Zitat von simk Beitrag anzeigen
                So viele Mutmassungen und Spekulationen.

                Wenn sich die Flugschule nämlich korrekt verhalten hätte, hätte sie ihn ohne Funk nicht fliegen lassen und der Unfall wäre nicht passiert.
                Und das ist jetzt keine Mutmassung sondern ein Fakt?
                Weil´s ein Gericht so entschieden hat?
                Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                  #23
                  AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                  Und das ist jetzt keine Mutmassung sondern ein Fakt?
                  Das Urteil und dessen Folgen ist erst mal Fakt. Ebenso die wenig schmeichelhafte Darstellung des Artikels. Alles andere in der Tat Mutmaßung bzw. positiver Ausgedrückt individuelle Einschätzung der Situation.
                  Wenn es piept - eindrehen...

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                    #24
                    AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                    Das Urteil des OLG ist deutlich differenzierter als das, was der Spiegel aufgreift. Im Urteilsspruch gibt das Gericht auch dem Flugschüler eine Teilschuld (25%). Die Schuld der Flugschule wird auch nicht nur im Fehlen des Funkes, sondern vor allem in der mangelnden Aufmerksamkeit des Fluglehrers in den Sekunden des Vorfalls gesehen. Dieser Teil der Geschichte wird vom Spiegel ausgelassen. Dass die APO 2011 so geschrieben war, dass eine Funkpflicht auf dem Papier bestand, ist nur einer der Punkte zu Lasten der Flugschule. Diesen Punkt etwas einseitig hochzuziehen, um dem DHV einen im eigentlichen Verfahren gar nicht geäußerten Vorwurf anzuhängen, ist klassisches Medienbusiness, weil es sich besser verkauft als eine differenzierte Darstellung.
                    Zuletzt geändert von luaas; 12.05.2017, 17:42. Grund: Blöde Tapatalk-Kennung entfernt
                    Herausgeber von Lu-Glidz und dem Podcast Podz-Glidz
                    [url]https://lu-glidz.blogspot.com[/url]

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                      Zumindestens ist der Vorgang für mich dahingehend etwas irritierend, da der DHV ja derInteressensverband der Piloten ist und von daher müsste er ja dann eigentlich die Interessen des verunglückten Piloten vertreten, unabhängig ob dieser Mitglied ist oder nicht und nicht die der betroffenen Flugschule, oder? Ich sehe da zumindest deutliche Interessenskonflikte....und da gibt es ja noch einige Themen die der DHV mal angehen könnte, als Vertreter der Piloten
                      „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                      NOVA Team Pilot

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                        Zitat von luaas Beitrag anzeigen
                        Im Urteilsspruch gibt das Gericht auch dem Flugschüler eine Teilschuld (25%).
                        Woher hast du die Info? Ich würde das Urteil gerne lesen, habe aber nichts dazu gefunden.

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                          Zitat von C3POXTC Beitrag anzeigen
                          Woher hast du die Info? Ich würde das Urteil gerne lesen, habe aber nichts dazu gefunden.
                          Das Urteil ist öffentlich, d.h. in typischen juristischen Datenbanken wie z.B. Juris zu finden. Die sind aber i.d.R. kostenpflichtig. Einfach suchen nach:
                          OLG München, Urteil vom 22. Februar 2017, Aktenzeichen: 3 U 2937/14



                          Bei Rechtsportal gibt es ein kostenloses Probeabo...
                          Zuletzt geändert von luaas; 12.05.2017, 17:45. Grund: Links hinzugefügt
                          Herausgeber von Lu-Glidz und dem Podcast Podz-Glidz
                          [url]https://lu-glidz.blogspot.com[/url]

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                            #28
                            AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                            Hallo zusammen,

                            als Reaktion auf den Spiegel-Artikel gibt es nun auch eine offizielle Stellungnahme des DHV. Die findet ihr unter diesem Link.
                            Schöne Flüge

                            ForumAdmin
                            Richard Brandl

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                              Lieber DHV,

                              ich versuche mal, Eure Stellungnahme für mich zu interpretieren - ausdrücklich als nicht-Jurist & unabhängig von der Frage, ob eine Funkverbindung irgendwas am Unfallhergang hätte ändern können:

                              "...streng juristisch betrachtet wäre damit bereits bei den ersten Aufziehübungen auf
                              der Wiese Funkverbindung gefordert gewesen. Das entspricht weder der gängigen Praxis
                              noch ist damit in allen Situationen größtmögliche Sicherheit garantiert."

                              - was wir in die APO schreiben ist eigentlich nicht sooo verbindlich, der Fluglehrer soll doch machen was er für richtig hält.

                              "Entsprechend diesem rechtsgültigen Bescheid hat der DHV, veranlasst durch das Verfahren,
                              die APO harmonisiert."

                              - wir waren zuvor nicht in der Lage, eine korrekte, mit anderen Regelungen konsistente APO zu erstellen - auf Grund dieser Schlamperei müssen sich jetzt die Flugschule / der betroffene Fluglehrer mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rumschlagen und mit einem - dank Spiegel - nachhaltig ruinieren Ruf leben.

                              ": „ganz den Schluss der Landung habe er nicht
                              mehr beobachtet.“ Es wurde also die per APO auferlegte, unmittelbare Fluglehrerbetreuung
                              des Flugschülers nicht eingehalten"

                              - uuups, was in der APO steht, ist ja doch (manchmal?) verbindlich.. ja was denn jetzt???


                              Sorry für den langen Text, aber diese Stellungnahme ist m.M. ein Armutszeugnis - und falls Du, Robin, nicht nur Unterzeichner, sondern auch Verfasser bist, ganz klar kein guter Start.

                              Viele Grüße
                              Steffen
                              Zuletzt geändert von steffenw; 12.05.2017, 21:28.

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                                #30
                                AW: Luftloch? Winken Sie um Hilfe!

                                Zitat: "Oftmals ist es didaktisch besser und zuverlässiger, wenn zwischen Schüler und Fluglehrer statt einer rauschenden und nie ganz störungssicheren Funkverbindung eine natürliche und unmittelbare Ruf- oder Sichtverbindung besteht."

                                Ja das stimmt, wenn sich der Fluglehrer nicht hinter dem Hang versteckt, ist das didaktisch besser. Und wenn dann noch zusätzlich Funkverbindung besteht, ist das geradezu eine didaktische Meisterleistung. Das kann ich mit meinem zweiten Staatsexamen eindeutig bestätigen.

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