- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

    Meine Recherche ergab, dass die Solo Halterhaftpflicht nicht als Halterhaftpflicht für den Tandem dient. Wenn Du das bei deiner Halterhaftpflicht anders geklärt hast ok...

    Kommentar


      #17
      AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

      @moses das steht auf der DHV Seite bei der Halterhaftpflicht:

      Das bedeutet: Die Versicherung deckt alle nicht motorisierten Gleitschirme bzw. Hängegleiter eines Halters, auch wenn diese von anderen Piloten geflogen werden, sofern dies mit dem Einverständnis des Halters geschieht.

      Warum soll da mein Tandem jetzt ausgeschlossen sein?

      Gruß Daniel

      Kommentar


        #18
        AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

        warum weiß ich nicht, hab mich da nicht mehr drum gekümmert... da ich schon ein paar Tage Tandem fliege hatte ich mich immer wenn sich etwas gesetzlich änderte, oder meine Situation die Lage für mich geklärt. Bin früher als das noch möglich war immer mit Haftungsausschluss Tandem geflogen, da hatte ich auch nur die normale "Solo" Versicherung.

        Bei meiner aktuellen Tandemversicherung (Halter- und Passagierhaftpflicht) musste ich das Halterrisiko für Solo Geräte extra schriftlich beantragen auch gibt es unterschiedliche Vorgaben für D und A. In A wirst Du mit Deiner DHV Gerling "Solo Halterhaftpflicht" nicht korrekt mit dem Tandem unterwegs sein, da das Fluggerät oder der Gurt mit Seriennummer explizit in der Deckungsbestätigung genannt sein muss...

        Kommentar


          #19
          AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

          aber bei der Air & More kann ich auch mich als Person Versichern ohne dabei Seriennummer oder Gurt anzugeben da hab ich zumindest bei meiner gewerblichen Tabdemversicherung die Wahl aus alles drei möglichkeiten.
          War bis jetzt der Meinung das ich damit legal in A unterwegs bin.

          Kommentar


            #20
            AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

            na ja wie immer gibt es viele Möglichkeiten

            P.S. Also Skydanni, das es vermutlich noch ein paar Tage geht bis wir uns mal wieder treffen... Habe ebenfalls die Version "Personenbezogen" jedoch explizit für A meinen Gurt mit aufnehmen lassen da ich wie Dir ja bekannt ist die Tandems öfter wechsle als...
            hinzu habe ich meine Solo Deckung einbezogen, mit dem Hinweis und von mir gegengezeichnet, dass nur ein Gerät in der Luft versichert ist. > nicht dass einer auf die Idee kommt Solo zu fliegen und der Kumpel ist derweil mit dem Tandemgurtzeug unterwegs.
            Zuletzt geändert von moses; 06.02.2018, 12:01. Grund: P.s.

            Kommentar


              #21
              AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

              Zitat von BitBroker Beitrag anzeigen
              Hallo querformat,
              nach meinen Informationen ist eine Passagierhaftpflichtversicherung verpflichtend beim Flug mit Passagieren, gleich welche Art und in welchem Vertragsverhältnis (Familienangehöriger, Gefälligkeitsflug, Gewerbsmäßig).
              Es besteht keine generelle Pflicht zum Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung und deshalb ist das Fliegen ohne eine solche auch nicht automatisch eine Straftat!

              Ob eine Passagierhaftpflichtversicherung bestehen muss, hängt davon ab, ob Pilot und Passagier durch einen sogen. Beförderungsvertrag gebunden sind. Im Einflussbereich der EASA können/müssen einen solchen in der Regel nur Berufspiloten und/oder alle Piloten, die im Auftrag eines Luftfahrtunternehmens handeln, eingehen. Alle Passagierflüge, und wirklich alle, bei denen diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, sind automatisch sogenannte "Gefälligkeitsflüge" ohne bestehenden Beförderungsvertrag mit entsprechendem Rechtsbindungscharakter.
              Der "Gefälligkeitspilot" haftet dabei nicht nach Luftrecht durch die Gefährdungshaftung (d.h. er haftet auf jeden Fall mit der Summe X, unabhängig von der Schuldfrage) wie der o.g. Berufspilot oder das Luftfahrtunternehmen, sondern nach § 823 BGB, wobei der Geschädigte (auch die Versorgungsträger) zum Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers nachweisen muss.

              Natürlich kann man sich nie darauf verlassen, als Pilot, weder im gewerblichen nocht im privaten Umfeld, immer alles richtig zu machen, insofern ist bei Passagierflügen eine entsprechende Haftpflicht mit einer komfortablen Deckung mehr als ratsam.

              Michael

              Cave: Ein mitfliegender Tandempilot (mit für diesen Flug gültigem Schein) ist kein Passagier und somit auch nicht passagierhaftpflichtversichert!
              Zuletzt geändert von FlyingDentist; 06.02.2018, 16:30.

              Kommentar


                #22
                AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                @moses Danke Gerhard für den Hinweis ich ruf da glaub mal an. Hoffe wir sehen uns bald [emoji6]

                Kommentar


                  #23
                  AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                  Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                  Cave: Ein mitfliegender Tandempilot (mit für diesen Flug gültigem Schein) ist kein Passagier und somit auch nicht passagierhaftpflichtversichert!
                  Michael, danke für die Info. Woher stammt diese bzw. hast Du evtl. eine Quellenangabe?
                  Meine Frau und ich haben beide eine gültige Tandemlizenz ...
                  Wie kann ein entsprechender Schadensfall abgedeckt werden?
                  Zuletzt geändert von Gast; 06.02.2018, 21:49. Grund: Ergänzende Frage

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                    Zitat von CPS Beitrag anzeigen
                    Michael, danke für die Info. Woher stammt diese bzw. hast Du evtl. eine Quellenangabe?
                    Meine Frau und ich haben beide eine gültige Tandemlizenz ...
                    Wie kann ein entsprechender Schadensfall abgedeckt werden?
                    Das würde mich auch interessieren. Das habe ich noch nie gehört oder gelesen.
                    Danke.

                    Gruß
                    Martin

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                      @flying dentist
                      Finde ich auch total interessant. Das heißt das ich als Inhaber eines Führerscheins bei einer Mitfahrt in einem fremden Auto nicht versichert bin, weil ich einen für diese Fahrt gültigen Schein habe? Und das heißt, das diese ganzen ich glaube 60 Flüge mit Inhaber eines Scheins als Passagiere zur Erlangung der Lizenz versicherungsrechtlich totale Kamikaze sind? Wow. Und wie heißt die Versicherung, die ich abschließen muss, wenn ich als Inhaber eines Scheins mit irgendwem mitfliegen möchte?

                      Kommentar


                        #26
                        Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                        Warum fallen bei manchen Tandemversicherung, die Angehörigen raus?
                        Das verstehe ich nicht so ganz[emoji57]
                        Und Passagiere sind versichert....
                        Sind dann das mit Angehörigen Gefälligkeitsflüge und somit nicht versicherungspflichtig?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                          Zitat von CPS Beitrag anzeigen
                          Woher stammt diese bzw. hast Du evtl. eine Quellenangabe?
                          Meine Frau und ich haben beide eine gültige Tandemlizenz ...
                          Wie kann ein entsprechender Schadensfall abgedeckt werden?
                          Es liegt einfach daran, dass im Luftrecht zwischen Crew und Pax strickt unterschieden wird. Die Crew, also Lizenzinhaber, die den angetreten Flug selbst als verantwortlicher Luftfahrzeugführer luftrechtlich durchführen könnten, sind keine Passagiere. Passagiere hingegen genießen den besonderen Schutz des Gesetzgebers, da sie meist nicht wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie sich einem Piloten anvertrauen. Will sagen, wer als z.B. Tandempilot zu einem anderen Tandempiloten ins Gurtzeug steigt, weiß genau worauf er sich einlässt.
                          Um nach Luftrecht Passagiere fliegen zu dürfen, bedarf neben gewisser lizenzrechtlichen Voraussetzungen immer der ausreichenden Übung (90-Tage-Regel!). Und wer die 90-Tage-Regel nicht erfüllt, darf keine Passgiere fliegen, Scheininhaber mit gültiger Lizenz hingegen schon.

                          Die Versicherungen machen sich diese Pax-Definition zu eigen, so dass ein mitfliegender Scheininhaber im Falle des Falles von der Passagierhaftpflicht nicht profitiert. Hier hilft aber eine namentliche Pilotenunfallversicherung oder eine sog. Sitzplatzversicherung, falls man diese für einen Tandem überhaupt abschließben kann.


                          Michael
                          Zuletzt geändert von FlyingDentist; 08.02.2018, 15:00. Grund: min.Korr.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                            Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                            Die Versicherungen machen sich diese Pax-Definition zu eigen, so dass ein mitfliegender Scheininhaber im Falle des Falles von der Passagierhaftpflicht nicht profitiert.
                            Na, wenn das stimmt, hoffen wir mal, dass es sich nicht bis zu den Passagieren eines Tandemscheinanwärters rumspricht - ausgerechnet die leben nämlich nicht nur ein wenig riskanter, sondern müssen auch noch alle einen Schein haben

                            CU
                            Shoulders
                            Stefan Ungemach
                            pfb.ungemachdata.de/

                            Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                              Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                              Das heißt das ich als Inhaber eines Führerscheins bei einer Mitfahrt in einem fremden Auto nicht versichert bin, weil ich einen für diese Fahrt gültigen Schein habe?
                              Nein, im Straßenverkehr wird kein Luftrecht angewendet und darüber hinaus sind die Fahrzeuginsassen über die Kfz-Haftpflicht versichert!

                              Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                              Und das heißt, das diese ganzen ich glaube 60 Flüge mit Inhaber eines Scheins als Passagiere zur Erlangung der Lizenz versicherungsrechtlich totale Kamikaze sind?
                              Im Prinzip ja! Allerdings kenne ich mich bei der Tandemausbildung nicht aus. Es kann sein, dass es hier Sonderregeln gibt und der Ausbildungsbetrieb eine entsprechende Unfallversicherung vorhalten muss.

                              Zitat von querformat Beitrag anzeigen
                              Und wie heißt die Versicherung, die ich abschließen muss, wenn ich als Inhaber eines Scheins mit irgendwem mitfliegen möchte?
                              Namentliche Pilotenunfallversicherung!

                              Michael

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Passagierhaftpflicht bei Gefälligkeitsflug im engeren Familienkreis

                                Hi FlyingDentist,

                                bei der Tandemausbildung darf ein Scheininhaber mitfliegen, ein Solo Pilot könnte den Flug nicht durchführen somit würde dieser wieder Versicherungsschutz genießen, laut Deinen Ausführungen.
                                Habe in den Unterlagen schon gelesen, dass während der Scheinausbildung alle Passagiere Versicherungsschutz genießen.
                                Hintergrund meiner Recherche war (2000), dass die Versicherung eigentlich für Ausgebildete Tandempiloten gültig war und Schulungsflüge hierzu nicht automatisch inkludiert waren. Es bestand auch die Möglichkeit, dass Versicherungsschutz über die FS beantragt werden konnte.

                                Gruß Moses

                                P.S. Es sollte immer die Haftpflicht Deckung geben, eine Unfallversicherung deckt mehr die "moralischen Ansprüche", die Leistung ist auf die Versicherungssumme begrenzt und bezahlt unabhängig einer Schuldfrage aber nur bei bleibenden Schäden!!! Oder eingeschlossener Kleinkruscht wie Kosm. OP o.ä. Die Leistung steht i.d.R. dem VN zu ;-)
                                Zuletzt geändert von moses; 08.02.2018, 14:01. Grund: P.S. angefügt.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X