AW: Held oder Luftraumverletzer?
Ich habe mir den Eingangspost noch mal durchgelesen, Formulierungen wie "schaltet das Hirn ein" entsprechen sicher nicht der Nettikette eines Forums.
Ob die Ausbildung gut ist oder verbesserungswürdig wäre dann die dritte Diskussion hier im Faden.
Der A-Schein berechtigt zum Starten von zugelassenen Startplätzen und Landungen auf zugehörigen Landeplätzen. Theoretisch können da auch 100km zwischenliegen, aber das ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Vorgabe. Nicht Umsonst gibt es den B-Schein als Streckenflugberechtigung. Um den Landeplatz sicher (auch in sinkenden Luftmassen) erreichen zu können muss man sich zwangsläufig in der unmittelbaren und näheren Umgebung aufhalten. Insofern ist die Aussage völlig korrekt, der Luftraum über München ist mir total egal denn dort gibt es weder Start- noch Landeplätze. Muss ich nicht wissen. Ich muss aber natürlich den Luftraum im von mir gewählten Fluggebiet kennen, dazu kann man (und sollte man) zum Beispiel den Platzhalter kontaktieren. Der kennt im Zweifel auch aktuelle Änderungen.
?
Wird in Deutschland für den A-Schein wenig, für den B-Schein ausführlich vermittelt.
Der Flug nach München war sicher eine tolle Leistung, keine Frage. Und er wirft kein schlechtes Licht auf den Gleitschirmsport, weil alles gut ging. Wie wäre es bei einem Retterabgang über der Millionenmetropole gewesen? Klar, ist eine hypothetische Frage und passieren kann auch was wenn man irgendwo im Grünen den Retter ziehen muss. Abgesehen von der Legalität (ist ja nun geklärt) empfinde ich den Flug durchaus als risikoreich. Kann ja sein, dass es nur mir so geht, mich würden schon andere Meinungen dazu interessieren. Wenn Risiken eingegangen werden und es passiert was ist das (mediale) Echo meinst groß. Das ist immer so, egal ob beim Surfen in Monsterwellen, Bergsteigen oder Gleitschirmfliegen. Geht es gut --> Held. Geht es schief -->...
Zitat von Bair
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Zitat von DanMUC
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Der A-Schein berechtigt zum Starten von zugelassenen Startplätzen und Landungen auf zugehörigen Landeplätzen. Theoretisch können da auch 100km zwischenliegen, aber das ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Vorgabe. Nicht Umsonst gibt es den B-Schein als Streckenflugberechtigung. Um den Landeplatz sicher (auch in sinkenden Luftmassen) erreichen zu können muss man sich zwangsläufig in der unmittelbaren und näheren Umgebung aufhalten. Insofern ist die Aussage völlig korrekt, der Luftraum über München ist mir total egal denn dort gibt es weder Start- noch Landeplätze. Muss ich nicht wissen. Ich muss aber natürlich den Luftraum im von mir gewählten Fluggebiet kennen, dazu kann man (und sollte man) zum Beispiel den Platzhalter kontaktieren. Der kennt im Zweifel auch aktuelle Änderungen.
Zitat von DanMUC
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Wird in Deutschland für den A-Schein wenig, für den B-Schein ausführlich vermittelt.
Zitat von DanMUC
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