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Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

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    Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

    Kann mir jemand sagen wo ich mich in Italien versichern muss, bzw was ich bei Umzug nach Italien beachten muss (hab B Schein - bisher halt in AT gewohnt)?
    Bergekosten kann ich soweit ich sehe ja jetzt noch mit AT Wohnsitz Förderbetrag bei der Bergrettung bezahlen (noch diesen Monat) - und gelten auch wenn ich ins Ausland umziehe - da diesbezüglich nichts in den Dokumenten steht was das ausschließt. Wenn ich schon im Ausland wohne - dann theoretisch auch - aber praktisch nein weil ich Wohnsitz nicht im Ausland bei der Spendenzahlung angeben kann. Bzw was gäbs da für Italienier?

    Kennt wer einen Verein in Bozen oder im Trentino - ich stehe da etwas an mit google suche oder Forums Suche ohne italienisch zu sprechen...


    Kann ja nicht der einzige hier sein mit Wohnsitz in Italien bzw Trentino-Südtirol.

    #2
    AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

    Geht über FIVL oder APIVL.
    Ich mache die Versicherung immer über einen Broker bei uns, der kümmert sich dann um den Papierkram und schließt die Polizze bei APIVL für mich ab.

    Ich schicke dir eine PN mit näheren Details.
    Zuletzt geändert von oberflow; 01.01.2020, 18:44.

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      #3
      AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

      Falls du deinen Hauptwohnsitz nach Italien verlegst, musst du den Flugschein umschreiben. Das heisst du meldest dich bei einer Flugschule und musst dann alle regulären Prüfungen machen wie ein Flugschüler. Sobald du bei einer Flugschule eingeschrieben bist, kannst du dich auch versichern.

      Fly safe

      Pilota

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        #4
        AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

        Zitat von extremecarver Beitrag anzeigen
        Kann mir jemand sagen wo ich mich in Italien versichern muss, bzw was ich bei Umzug nach Italien beachten muss (hab B Schein - bisher halt in AT gewohnt)?
        Bergekosten kann ich soweit ich sehe ja jetzt noch mit AT Wohnsitz Förderbetrag bei der Bergrettung bezahlen (noch diesen Monat) - und gelten auch wenn ich ins Ausland umziehe - da diesbezüglich nichts in den Dokumenten steht was das ausschließt. Wenn ich schon im Ausland wohne - dann theoretisch auch - aber praktisch nein weil ich Wohnsitz nicht im Ausland bei der Spendenzahlung angeben kann. Bzw was gäbs da für Italienier?

        Kennt wer einen Verein in Bozen oder im Trentino - ich stehe da etwas an mit google suche oder Forums Suche ohne italienisch zu sprechen...


        Kann ja nicht der einzige hier sein mit Wohnsitz in Italien bzw Trentino-Südtirol.
        an deiner stelle würde ich mal den dhv anrufen und da mal fragen laut meines wissens ist die hapftpflicht des dhv weltweit geltend und der fluschein auch ...also nicht scheuen und anrufen
        Zuletzt geändert von Pascal1562; 01.01.2020, 21:02.

        Kommentar


          #5
          AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

          Zitat von Pilota Beitrag anzeigen
          Falls du deinen Hauptwohnsitz nach Italien verlegst, musst du den Flugschein umschreiben. Das heisst du meldest dich bei einer Flugschule und musst dann alle regulären Prüfungen machen wie ein Flugschüler. Sobald du bei einer Flugschule eingeschrieben bist, kannst du dich auch versichern.

          Fly safe

          Pilota
          das hab ich noch nie gehört. woher hast du diese info?

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            #6
            AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

            Frag mal beim DHV nach.

            Fakt ist, dass man als Italiener nur mit einem italienischen Flugschein in Italien fliegen darf.
            Das trifft auf dich aber wohl nicht zu.

            Ansonsten kannst du auch mal hier anrufen und nachfragen wie die Rechtslage ist und welchen Aufwand es tatsächlich bedeutet die Scheine umzuschreiben.
            Sie träumen davon die Pilotenlizenz zu erhalten? Wir sind die beste Flugschule in Südtirol wenn es um Paragliding Ausbildungen geht.

            Kommentar


              #7
              AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

              Zitat von flora Beitrag anzeigen
              das hab ich noch nie gehört. woher hast du diese info?
              Aus erster Hand. Sobald du deinen Hauptwohnsitz in Italien hast musst du einen Italienischen Flugschein haben. Ist z.B. in der Schweiz dasselbe. Österreich und DE weiss ich nicht.

              Fly Safe

              Pilota

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                #8
                AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

                Zitat von Pilota Beitrag anzeigen
                Aus erster Hand. Sobald du deinen Hauptwohnsitz in Italien hast musst du einen Italienischen Flugschein haben. Ist z.B. in der Schweiz dasselbe. Österreich und DE weiss ich nicht.

                Fly Safe

                Pilota
                nochmal: woher kommt diese info? bitte stellt den link des betreffenden gesetzes hier rein. mit "aus erster hand" kann ich nicht viel anfangen. das was auf der internetseite der FIVL steht kannste vergessen...
                danke
                Zuletzt geändert von flora; 02.01.2020, 20:44.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

                  Vielen Dank für eure Antworten, an dass mit dem Schein hab ich gar nicht gedacht - aber ich weiß es ist ähnlich mit Schweizer Schein in AT/DE bzw umgekehrt. Wobei ich glaube bei genug Flugstunden (80 hab ich eh pro Jahr auf xcontest) kann man den auch ohne Prüfung usw umschreiben in AT/DE Schein (AT/DE sind gleichwertig und erkennen sich gegenseitig als gleichwertig an).

                  Was ein Umstand ....


                  Vor allem - ich hoffe ich muss falls ich Theorie ablegen muss, diese nicht auf italienisch ablegen - weil dann kann ich gleich illegal fliegen dieses Jahr - weil so schnell werde ich kaum italienisch lernen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

                    Zitat von Pilota Beitrag anzeigen
                    Aus erster Hand. Sobald du deinen Hauptwohnsitz in Italien hast musst du einen Italienischen Flugschein haben. Ist z.B. in der Schweiz dasselbe. Österreich und DE weiss ich nicht.

                    Fly Safe

                    Pilota
                    Auch in DE: https://www.dhv.de/en/training/valid...eign-licences/

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                      #11
                      AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

                      Zitat von vinto Beitrag anzeigen
                      Auch in DE:
                      ... und in Austria:

                      Normen>Nationales Recht>Österreichisches Recht>Österreichische Verordnungen>Luftfahrtpersonal>ZLPV 2006
                      >(II. Besonderer Teil)>(A. Zivilluftfahrer)>(g. Piloten von Hänge- bzw. Paragleitern)

                      § 89b (Bescheinigung für Fallschirmspringer und Piloten von Hänge- und Paragleitern mit Wohnsitz außerhalb Österreichs)
                      Bescheinigung für Fallschirmspringer und Piloten von Hänge- und Paragleitern mit Wohnsitz außerhalb Österreichs

                      § 89b
                      (1)Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb Österreichs, die über eine ausländische Berechtigung verfügen, welche einer in den §§ 69 oder 79 bis 84 geregelten Berechtigungen inhaltlich entspricht, dürfen diese Berechtigung in Österreich ausüben, sofern sie eine Bescheinigung gemäß Abs. 2 erwerben.

                      (2)Die in Abs. 1 genannte Bescheinigung ist auf Antrag von einer zur Ausbildung für die entsprechende Berechtigung befugten Zivilluftfahrerschule nach einer Überprüfung und erforderlichenfalls Unterweisung des Antragstellers auszustellen. Die Überprüfung und gegebenenfalls Unterweisung haben sicherzustellen, dass der Pilot über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktische Befähigung zur sicheren Ausübung seiner Berechtigung verfügt.

                      (3)Die Bescheinigung gemäß Abs. 1 und 2 ist ein Jahr gültig.


                      Mich würd´ mal interessieren wieviel deutsche HG- und GS-Piloten so ne Bescheinigung tatsächlich haben. Vor allem, weil man sie ja jedes Jahr erneuern muss. Ich hab nämlich keine und auch noch nie eine gehabt.
                      Zuletzt geändert von FlyingDentist; 02.01.2020, 22:03.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

                        DE und AT Schein sind gleichgestellt. Du kannst in AT Flugschule auch genauso den DE Schein ausgestellt bekommen, bzw umgekehrt. Ich hab etwa A-Schein aus AT, B-Schein aus DE. Aber ja - dass ist eine Ausnahme.

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                          #13
                          AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

                          Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                          ... und in Austria:

                          Normen>Nationales Recht>Österreichisches Recht>Österreichische Verordnungen>Luftfahrtpersonal>ZLPV 2006
                          >(II. Besonderer Teil)>(A. Zivilluftfahrer)>(g. Piloten von Hänge- bzw. Paragleitern)

                          § 89b (Bescheinigung für Fallschirmspringer und Piloten von Hänge- und Paragleitern mit Wohnsitz außerhalb Österreichs)
                          Bescheinigung für Fallschirmspringer und Piloten von Hänge- und Paragleitern mit Wohnsitz außerhalb Österreichs

                          § 89b
                          (1)Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb Österreichs, die über eine ausländische Berechtigung verfügen, welche einer in den §§ 69 oder 79 bis 84 geregelten Berechtigungen inhaltlich entspricht, dürfen diese Berechtigung in Österreich ausüben, sofern sie eine Bescheinigung gemäß Abs. 2 erwerben.

                          (2)Die in Abs. 1 genannte Bescheinigung ist auf Antrag von einer zur Ausbildung für die entsprechende Berechtigung befugten Zivilluftfahrerschule nach einer Überprüfung und erforderlichenfalls Unterweisung des Antragstellers auszustellen. Die Überprüfung und gegebenenfalls Unterweisung haben sicherzustellen, dass der Pilot über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktische Befähigung zur sicheren Ausübung seiner Berechtigung verfügt.

                          (3)Die Bescheinigung gemäß Abs. 1 und 2 ist ein Jahr gültig.


                          Mich würd´ mal interessieren wieviel deutsche HG- und GS-Piloten so ne Bescheinigung tatsächlich haben. Vor allem, weil man sie ja jedes Jahr erneuern muss. Ich hab nämlich keine und auch noch nie eine gehabt.

                          darum geht's doch hier gar nicht was in österreich oder deutschland das gesetz sagt!!!!
                          italien hat bei einigen dingen ganz eigene regelungen (siehe führerschein)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

                            Zitat von flora Beitrag anzeigen
                            darum geht's doch hier gar nicht was in österreich oder deutschland das gesetz sagt!!!!
                            italien hat bei einigen dingen ganz eigene regelungen (siehe führerschein)
                            Schon klar, nur sind die nationalen Regularien der italienischen Regierung nicht so leicht im Netz zu finden und HGs und GSs fallen nicht unter die EASA-Gesetzgebung.
                            Grundsätzlich wird immer unterschieden, ob es sich um einen Gastpiloten handelt oder um einen einheimischen (= mit ständigen ersten Wohnsitz ).
                            Während der Gastpilot im Gastland fast immer alles darf, was er im seinem Heimatland fliegerisch auch machen darf, muss der "eingebürgerte" Pilot sich voll und ganz dem nationalen Luftrecht unterwerfen. Wenn dann z.B. eine Lizenz nicht anerkannt wird, sind eben entsprechende Auflagen und evtl. Nachschlungen zu erfüllen. Gleiches gilt dann auch für die Versicherungen.
                            Wie sich das genau in Italien verhält, wird schlüssig nur ein ital. RA für Luftrecht beantworten können, oder aber die zuständigen Verbände.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Haftplichtversicherung mit Wohnsitz Italien

                              Zitat von extremecarver Beitrag anzeigen
                              DE und AT Schein sind gleichgestellt.
                              Dessen ungeachtet braucht ein Nichtwohnsitzösterreicher mit nichtösterreichischer Lizenz trotzdem diese o.g. Bescheinigung!!
                              Zuletzt geändert von FlyingDentist; 02.01.2020, 22:45.

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