AW: Allgemeines Flugverbot?
Selbstverständlich gibt's die (zum Glück noch). Da darfst du - das Einverständnis des Geländehalters vorausgesetzt - unter Beachtung der momentan geltenden Abstandsregeln sogar Individualsport in Form von z.B. Groundhandling ausüben. Verletzen kann man sich dabei natürlich auch und daher sollte zu Coronazeiten darauf lieber verzichtet werden. Rein rechtlich würde das aber gehen - moralisch musst du es selbst entscheiden.
Aber starten darfst nach Luftrecht eben nicht. Mit oder ohne Ansteckungsgefahr, mit oder ohne Erlaubnis des Geländehalters - einfach wegen geltendem Recht und dem bösen DHV (guckst du § 29 LuftVG, § 25 LuftVG, § 6 LuftVG).
Gruß
Uli
Zitat von Quaki
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Aber starten darfst nach Luftrecht eben nicht. Mit oder ohne Ansteckungsgefahr, mit oder ohne Erlaubnis des Geländehalters - einfach wegen geltendem Recht und dem bösen DHV (guckst du § 29 LuftVG, § 25 LuftVG, § 6 LuftVG).
Gruß
Uli
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