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Aussenlanden in Oestereich

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    Aussenlanden in Oestereich

    Liebe oesterreichische Fliegerfreunde,

    zunächst einmal Entschuldigung bitte für das fehlende R.

    Jetzt zum Thema :

    Stimmt das ? österreichisches Luftfahrtgesetz :

    § 10. (1) Die Bestimmungen des § 9 gelten nicht

    1.

    für unvorhergesehene, aus Sicherheitsgründen erforderliche oder durch Mangel an Triebkraft oder Auftriebskraft erzwungene Außenlandungen (Notlandungen) und für der Eigenrettung dienende Fallschirmabsprünge,

    2.

    für Landungen und Abflüge im Zuge von Rettungs- oder Katastropheneinsätzen, von Einsätzen des Entminungsdienstes sowie bei Unfalluntersuchungen gemäß § 137,

    3.

    für Außenlandungen von Segelflugzeugen und Freiballonen,

    4.

    für Außenabflüge und Außenlandungen von Hänger- oder Paragleitern,

    5.

    für Außenlandungen von Fallschirmen außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet sowie

    6.

    für Außenabflüge von Freiballonen außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet.

    Die Außenlandungen und Außenabflüge gemäß den Z 4 bis 6 sind nur zulässig, wenn der über das Grundstück Verfügungsberechtigte mit der Benützung einverstanden ist.

    Dann ist das mit dem Außenlanden in Oesterreich aber gesetzlich wesentlich stärker eingeschränkt als in Deutschland, oder ?

    Für Klarheit wäre ich dankbar.
    Zuletzt geändert von MURMEL; 13.04.2020, 15:23.

    #2
    AW: Aussenlanden in Oestereich

    Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen

    Dann ist das mit dem Außenlanden in Oesterreich aber gesetzlich wesentlich stärker eingeschränkt als in Deutschland, oder ?

    Für Klarheit wäre ich dankbar.
    1. Das r nehme ich dir übel
    2. Außenlandungen sind frei wenn sie unter den 10.1 gegebenen Umständen erfolgen.

    10.4 - 10.6 wären im Prinzip vorsätzliche Starts oder Landungen. Was die Landung angeht ist der Nachweis, dass sie vorsätzlich erfolgt sei, bei motorlosen LFZ aber schwierig.

    Auch wenn die Landung nach 10.1 straffrei ist musst du natürlich für Flurschäden aufkommen.

    Keine Ahnung ob das jetzt in D großzügiger geregelt ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Aussenlanden in Oestereich

      Auch in Deutschland kennt kein Bauer das Luftfahrtgesetz, vermutlich genau wie in Österreich. Und es ist sehr wahrscheinlich in beiden Ländern nicht zielführend, darauf hinzuweisen. 8-;

      Und in der Praxis gibt es bei Außenlandungen eigentlich nie Probleme, sofern man das folgende bleiben läßt:

      1. In regelmäßig beflogenen Gebieten mit ausgewiesenem Landeplatz just irgendwie daneben in die Felder rein bomben.

      2. Mitten im in voller Blüte stehenden Feld landen und dann genau drin zusammen packen.

      3. Den Bauer anpampen, wenn er nachfragt, was man da macht.

      8-;

      Ich glaub ich hab in gut 10 Jahren mit keine Ahnung mehr wie vielen Außenlandungen genau 2 mal eine etwas kritischere Ansprache erlebt. Höflich entschuldigen und erklären hat in beiden Fällen geholfen. Ich vermute die Gesetzeslage hätte nicht geholfen. 8-P
      Wenn es piept - eindrehen...

      Kommentar


        #4
        AW: Aussenlanden in Oestereich

        Hallo,

        und solltet ihr landen und der Bauer ist vor Ort dann diesem mitteilen, dass es eine „Sicherheitslandung“ war. Denn sollte er die Polizei holen und man sagt es wäre eine „Notlandung“ gewesen zieht es den ganzen Rattenschwanz mit sich wie Formular ausfüllen, Meldung an Austro Control usw. Wurde und zumindest in der Fluglehrerausbildung so mitgeteilt.

        Kommentar


          #5
          AW: Aussenlanden in Oestereich

          Ich bin ganz sicher kein internationaler Luftrechtsexperte, bin aber bisher auch von Sepp's alias JHG's Auffassung ausgegangen. Eine Außenlandung für antriebslose Luftfahrzeuge ist per se nicht strafbar (wenn die Physik was gegen das Weiterfliegen hat, dann ist der Pilot machtlos), für verursachte Schäden ist der Pilot aber selbstverständlich haftbar. Ich kenne da keinen Unterschied zwischen D und A. Man darf sogar straffrei in eine CTR zwecks Notlandung einfliegen, wenn es tatsächlich ein Notfall ist. Man eiert z.B. knapp außerhalb einer CTR im Hangaufwind herum und irgendwann geht's nur noch runter, zunächst über unlandbarem Gelände und erst innerhalb der CTR befindet sich die nächste Landemöglichkeit. In solch einem Sonderfall ist man allerdings zur unmittelbaren Meldung beim zuständigen Tower verpflichtet, so habe ich das zumindest von einem für die Luftsicherheit verantwortlichen Austrocontrol-Mitarbeiter in I.

          Gruß

          Uli

          Kommentar


            #6
            AW: Aussenlanden in Oestereich

            Ich glaube, dass das dann aber möglicherweise eine nähere Betrachtung einer ggf. im Vorfeld stattgefundenen (groben) Fahrlässigkeit nach sich ziehen kann. Möglicherweise im Rahmen der Gerichtsbarkeit. Das kann dann auch schnell haarig werden.
            Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
            _________________________________________

            Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

            Kommentar


              #7
              AW: Aussenlanden in Oestereich

              Danke für die Infos. In Deutschland ist das nur einfacher geregelt.

              § 25 LVG


              (2) Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 bedarf es nicht, wenn



              1.
              der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist,
              2.
              die Landung auf einer Landestelle an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse im Sinne von Absatz 4 erfolgt oder
              3.
              die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.

              Man macht hier keinen Unterschied zwischen Segelflugzeugen und Gleitschirmen
              Ich war nur verunsichert. Danke für die Infos. Alle Fragen beantwortet.

              Kommentar


                #8
                AW: Aussenlanden in Oestereich

                Zitat von Bike&Fly Beitrag anzeigen
                Ich glaube, dass das dann aber möglicherweise eine nähere Betrachtung einer ggf. im Vorfeld stattgefundenen (groben) Fahrlässigkeit nach sich ziehen kann. Möglicherweise im Rahmen der Gerichtsbarkeit. Das kann dann auch schnell haarig werden.
                Da ist sicher, wie immer im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung, der Einzelfall zu prüfen. Wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, dann kann das schon Konsequenzen haben. Aber so ein hangnaher Endanflug knapp über die Baumwipfel zur nächstgelegenen Notlandwiese wegen plötzlich eintretendem Bergwind oder was auch immer hat eher keinen die allgemeine Luftfahrt gefährdenden Charakter (in Baumgipfelhöhe fliegen die Jets eher selten) und wird dann auch nicht als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr geahndet werden. Provozieren sollte man so eine Notsituation selbstverständlich nicht, könnte ja auch noch vor der Notlandewiese in die Bäume gehen...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Aussenlanden in Oestereich

                  Eine ungewollte Aussenlandung (fehlender Auftrieb) ist in Ö soweit ok, man muss aber dem Grundeigentümer die Flurschäden ersetzen (was bei einer frisch gemähten Wiese eher gegen 0 geht). Meist ist das wirklich kein Problem, aber man trifft dann doch ab und an auf Grundbesitzer, denen es nicht um den Flurschaden, sondern um ihre gekränkte Ehre geht. Meist kommt man mit Freundlichkeit und Dankbarkeit am weitesten. Aus einem Gesetz zu zitieren endet eher lauter 😉

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                    #10
                    AW: Aussenlanden in Oestereich

                    Hi Genusspilot,

                    da wollte ich auch nicht drauf hinaus, da wäre ich der letzte. Es ging mir hier mehr um die rechtliche Regelung an sich, nachdem ich einen mißverständlichen Bericht gelesen hatte (Flash news, Bruno Girstmair). In Deutschland ist das ja sehr eindeutig und in Oesterreich etwas unklarer.
                    Für mich ist aber alles geklärt.

                    Vielen Dank an alle.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Aussenlanden in Oestereich

                      Hat jemand schon mal echten Ärger wegen einer Aussenlandung gehabt?

                      Bei mir haben sich bisher 3 Leute beschwert.
                      2 davon waren nach einer Entschuldigung und dem Angebot der Entschädigung über die Versicherung schnell besänftigt und hinreichend ernst genommen. Geld wollte keiner.
                      Einer, in St.Andre, ist bekanntermaßen einfach ein riesen Arschloch und da hilft gar nichts.

                      Rechtliche Schritte hat aber keiner von denen auch nur angedacht und ich habe auch noch nie davon gehört.
                      Das scheint also nicht die Denkrichtung zu sein.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Aussenlanden in Oestereich

                        In Greifenburg sind die Bauern wohl schon ganz gut informiert und drohen mit Polizei wegen Besitzstörung. Aber mit etwas Geld lassen sie sich schnell besänftigen.

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                          #13
                          AW: Aussenlanden in Oestereich

                          Schon direkt erlebt, am mittlerweile gesperrten Brennkopf. War mal ein H&F-Ziel, weil die Schranke zur Forstweg-Auffahrt abgeschlossen war.
                          Dann wurde dummerweise eine Schranke mit Münzeinwurf installiert, und das Flugaufkommen stieg gewaltig.

                          Der offizielle Landeplatz war ein sumpfiges, ungemähtes, schmales Wiesenstück am Straßenrand, unschön landbar.

                          An einem Tag sind fast alle Piloten auf unterschiedlichen gemähten Wiesenflächen gelandet, während auf dem Landeplatz das Graß hüfthoch stand.
                          (ich nicht, ich war vor dem Bauern gewarnt worden).

                          Der Besitzer der Wiesen verfolgte die außengelandeten Piloten mit Mistgabel und Trecker.
                          Es kam zu üblen verbalen Auseinandersetzungen von beiden Seiten.
                          Das konnte ich live beobachten und hören, denn das Geschrei war groß.

                          Kurze Zeit später war dann der Brennkopfstartplatz für immer gesperrt.

                          Knipsi

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                            #14
                            AW: Aussenlanden in Oestereich

                            Der Besitzer der Wiesen verfolgte die außengelandeten Piloten mit Mistgabel und Trecker.
                            Laß mich mal raten: Der wildgewordene Bauer war auch nicht mit Paragrafen zu besänftigen?

                            Irgendwo ist doch auch mal ein Bauer mit dem Trecker über den Schirm gefahren. Ob sich da mit der Gesetzeslage viel erreichen ließ?



                            Im Ernst: Das sind absolute Ausnahmen, wo genau gegen die eben genannten allgemeinen regeln verstoßen wurde.

                            Vergeßt die Rechtslage und unterlaßt einfach:

                            1. In regelmäßig beflogenen Gebieten mit ausgewiesenem Landeplatz just irgendwie daneben in die Felder rein bomben.

                            2. Mitten im in voller Blüte stehenden Feld landen und dann genau drin zusammen packen.

                            3. Den Bauer anpampen, wenn er nachfragt, was man da macht.
                            Wenn es piept - eindrehen...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Aussenlanden in Oestereich

                              Hi Marcel,

                              wie gesagt,und um es noch mal zu sagen, es geht mir nicht darum, einen Landwirt auf die Gesetzeslage hinzuweisen. Und die von dir genannten Regeln sind fürmich selbstverständlich-
                              Ich habe aber in "Flash news, Bruno Girstmair" (Girstmair ist immerhin ein österreichischer Flugschulbetreiber) darüber einen aktuellen Beitrag gelesen, dass es mit durchaus hohen Strafen verbunden sein kann. Ob Girstmair ernst zu nehmen ist, weiss ich nicht. Deshalb habe ich hier die oesterreichischen Kollegen/innen gefragt.
                              Zuletzt geändert von MURMEL; 14.04.2020, 20:01.

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