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Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

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    Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

    Hallo zusammen,

    in letzter Zeit sind mir vermehrt Verkaufsanzeigen mit dem Hinweis "verkaufe für einen Freund" aufgefallen.
    Was ist dabei der Hintergrund?

    Gruß
    Don Pedro

    #2
    AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

    Das man für genauere Nachfragen erst mal vorschieben kann, das man es selbst erst erfragen muss und sich so Zeit für passende Antworten oder Bilder/Nachweise erkaufen kann.
    Und, man ist für den Zustand des Artikels (wenn es ihn denn überhaupt gibt) nicht verantwortlich sondern eben der "Freund".
    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

    BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

    Kommentar


      #3
      AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

      §164BGB
      Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen.

      Damit ist der Anbieter aus allem 'raus und den "Unbekannte" der Vertragspartner.
      Das bringt vor allem in der Phase etwas, bis zu der der Verkauf abgeschlossen ist.
      Das Geld wird an wen auch immer gezahlt, wenn der Vertretene dann nicht liefert, muss der Käufer sehen, wie er an ihn 'ran kommt.

      Ich würde derartige Angebote ignorieren.

      Kommentar


        #4
        AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

        Der Freund ist kein DHV Mitglied und kann deswegen nicht selbst inserieren.

        Kommentar


          #5
          AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

          es wird hehlerware angeboten
          aber keiner war es gewesen bzw. wußte von nix
          ist auch denkbar

          Kommentar


            #6
            AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

            @Larry:

            Dann sollte er nur den Kontakt vermitteln und nicht "für den Freund verkaufen".

            Wenn man an das Gute im Menschen glaubt - vielleicht macht er es dann so.

            Aber das findet man ja schnell heraus....

            Kommentar


              #7
              AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

              diebstahlware kann über den hersteller weitestgehend ausgeschlossen werden, wenn eine seriennummer per foto geschickt wird.
              einen anbieter habe ich mal derart ausgesiebt....
              wer koscher ist, hat da nix zu verbergen...
              so gesehen, kann das risiko in sachen hehlerei minimiert werden

              Kommentar


                #8
                AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

                hallo,

                das klingt wie 'im auftrag' bei den autohändlern vielleicht bekommst du dann einen bschädigten schirm und der verkäufer kann sich besser rausreden. oder du bekommst gar nichts und der freund ist schuld.

                gruß
                marc

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

                  Zitat von maroemer Beitrag anzeigen
                  das klingt wie 'im auftrag' bei den autohändlern vielleicht bekommst du dann einen bschädigten schirm und der verkäufer kann sich besser rausreden. oder du bekommst gar nichts und der freund ist schuld.
                  Wenn einer schreibt "ich verkaufe ...", ist er nach meinem rechtlichen Verständnis der Verkäufer, nicht der Freund, und damit haftbar. Damit er sich herauswinden kann, müsste er es wohl eher so formulieren: "Ich vermittle den Verkauf eines ... von einem Freund."
                  Stefan

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

                    @Freifaller:
                    Kannst Du nicht lesen?

                    Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen.

                    Wenn die Vertretung ("im Auftrag") zu recht geschieht, ist Dein Ansprechpartner der Vertretene!
                    Ob man das richtig findet oder nicht, ist völlig egal, es steht so im BGB.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

                      Das bedeutet also, dass ich mir erstmal die Vertretungsvollmacht des vertrenen Verkäufers vorzeigen lasse. Daraus erkenne ich dann den Verkäufer und dessen Eigentumsnachweis. Ohne Vetrtretungsvollmacht wäre der Vetreter lediglich der Bote des Verkäufers ohne Handlungsvollmacht, über den ich dann einen Kauf tätige. Welcher Vorteil verbleibt beim Käufer, wenn der sich evtl. für Rückfragen zum Angebot oder im Falle eines versteckten Mangels (nachweislich vom Verkäufer verschwiegen) mit dem vertretenen Verkäufer in Verbindung setzen muss?
                      Was steckt dahinter, wenn eine Flugschule Gleitschirme "für einen Freund" im Gebrauchtmarkt anbietet?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

                        Zitat von Don Pedro Beitrag anzeigen
                        Was steckt dahinter, wenn eine Flugschule Gleitschirme "für einen Freund" im Gebrauchtmarkt anbietet?
                        Wenn die Flugschule als Firma einen Schirm verkauft, muss sie als Händler meines Wissens nach Gewährleistung geben.
                        Wenn sie die Schirme "für einen Freund" verkauft, ist es quasi ein privater Verkauf und sie fungiert nur als Vermittler. Damit muss sie genauso wenig Gewährleistung geben, wie du, wenn du jemandem privat einen Schirm verkaufst.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

                          Zitat von SoaringErnie Beitrag anzeigen
                          @Freifaller:
                          Kannst Du nicht lesen?
                          Doch, aber dass das auch wirklich greift, gehört ja wohl, dass der Vertretene dann auch wirklich aufgedeckt wird.
                          Stefan

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

                            Zitat von Larry Beitrag anzeigen
                            Der Freund ist kein DHV Mitglied und kann deswegen nicht selbst inserieren.
                            Das sieht man ja auch auf nicht DHV Plattformen und hat sich in der Tat "vermehrt". Klingt auf jeden Fall so als könnte man es getrost ignorieren. Ich hab mal auf so ne Anzeige nachgefragt wie denn der Freund heisst und wo er wohnt? Es gab keine Antwort!
                            Also Freunde, inseriert gefälligst selbst oder verkauft den Schirm über die lokale Printpresse! :-)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Gebrauchtmarkt: Verkaufe für einen Freund...

                              Natürlich gibt es auf so eine Bescheuerte Frage keine Antwort.
                              Wollte der Verkäufer betrügen kann er gleich den Freund weglassen. Und natürlich hat sich das vermehrt weil die Regel das man DHV Mitglied sein soll relativ neu ist.

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