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Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

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    #16
    Aha! Dann mach ich OT weiter und schieb die Schuld auf Dich

    Den unglückseligen Checkflug ... Thread meide ich grundsätzlich alleine schon wegen seines unsäglichen und niveaulosen Titels.

    (Das mußt' ich nun doch mal anbringen! Wer ihn so genannt hat - ich hab's vergessen - und es ist mir auch wurscht. Jeder muß sein Geschreibsel vertreten können, sonst soll er's sowieso lassen. Also Autor, fühl Dich unbekannterweise jetzt ruhig persönlich angesprochen . Daß nun ausgerechnet dieser Thread auch noch "Dauerreferenz" wird, ist traurig. Leider wurden dort halt auch ein paar gute Kommentare eingestellt. Wäre schöner gewesen mit Neueröffnung eines besseren "Themas" schneller den "Absprung" zu schaffen und das Niveaulose nicht auch noch zu "füttern". Durch die dauernde Assoziierung mit dem unflätigen Titel leidet m.E. nach nun leider auch "Dein" Thema.)

    Inkonsequenterweise habe ich zumindest überfliegend trotzdem mal mitgelesen, aber einige Sachen waren dennoch nicht klar. Danke für die Erläuterungen.

    Gemeinnutzung etc gibt es bei uns natürlich auch ähnlich - dummerweise aber Bundesland-abhängig: In Bezug auf die Natur hat dies in Bayern sogar Verfassungsrang!

    Art. 141 III der Bayerischen Verfassung lautet:

    Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. ...

    Aber, wie so oft, kommen dann halt auch da die einschränkenden Gesetze und Verordnungen und mit Auslegungen sind Juristen eh nie nicht verlegen. Was willst also machen, wenn z.B. eine Gemeinde "vergessen hat", den Zugang zum See zu erhalten, was eigentlich Ihre Pflicht gewesen wäre und die Eigentümer der Ufergrundstücke einzäunen. Und Tauchen mit Atemgerät z.B. war früher konsequenterweise überall erlaubt, wo nicht verboten, und jetzt wird's einfach als erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung nach Wasserhaushaltsgesetz interpretiert, weil's ein "vielerorts häufig ausgeübter Ganzjahressport geworden" ist und somit angeblich "nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauches nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz" zu sehen ist. (Bsp Starnberger See). Und Fliegen unterliegt dem LuftVG und wenn das den Start örtlich einschränkt, dann darf ich zwar meinen Schirm spazierentragen, damit der auch mal rauskommt, aber eben leider noch lange nicht starten .

    Jetzt muß ich schaun, daß ich die Kurve krieg und nicht vollend OT werde: Naja, also wenn die US-Luftwaffe bzw. fliegende US-Heereseinheiten, spez. "Airbornes" sich ggf. als Kavallerie empfinden, sind wir das mit der selben Berechtigung ja auch irgendwie - und so macht's dann auch Sinn sich mit den "Vorschriften für Reiter ... in der freien Natur" auseinanderzusetzen - abgesehen davon, daß sich unter diesem Link eben eine schöne Listung von Vorschriften findet, die uns in obigem Zusammenhang durchaus "interessieren" dürfen - auch wenn Sie uns aufgrund der Geländezulassungspflicht nicht unbedingt was helfen. Aber immerhin interessant, wie manche Verbotsschilder zu werten sind

    So, jetzt wieder zum Tannheimtandem ...

    Gruß
    Harald
    15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
    (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

    http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

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      #17
      Re: nochmal LF-Unternehmen

      Original geschrieben von Flattermann
      Hallo Walter!
      Unter Fragen an den DHV Allgemein gibt es die Antwort, ist wohl doch nicht so einfach.

      Gruß Claus
      Hallo Claus, ...habs schon gelesen.
      Walter

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        #18
        Tannheimer Tal

        Hallo Zusammen!

        Ich war letztens am Neunerköpfle und hatte die gleichen Probleme. Warum ich denn dort fliegen will....und wer mein Passagier sei .....jaja Schwager, Freund kann ja jeder sagen. Sie würden sich von niemand Flüge wegnehmen lassen. Hätten schließlich viel Geld dafür bezahlt um dort Tandemflüge zu machen (Versicherungen etc.) Das ist mir aber völlig egal, die verdienen ja auch nicht schlecht... dafür dass sie mit den Passagieren zum Landeplatz runtergleiten. Wir haben auch viel Geld für Ausbildung, Ausrüstung, Versicherung etc. bezahlt und das nur um mit Freunden & Bekannten zu fliegen. Auf die Tatsache das wir nebenbei einigen Menschen die Faszination dieser schönen Sportart näher bringen und diese später selbst einen Schein & Ausrüstung erwerben gehe ich nicht drauf ein. Das Leben könnte so einfach sein.
        Aber was will man auch erwarten. Man kann doch nicht so einfach eine Ausbildung machen, teure Prüfungsgebühren bezahlen, eine Ausrüstung kaufen (brav gecheckt natürlich), eine Bahnkarte und Landekarte erwerben und dann zum Startplatz kommen und glauben einfach so seinem Hobby nachgehen zu können.
        Wäre ja noch schöner.
        Ich will jedenfalls auf einen Berg fahren, meine Sachen auspacken und einen super schönen und langen Thermikflug mit einem Freund machen. Aus diesem Grund habe ich auch vor vielen Jahren mal mit dieser tollen Sportart angefangen. Das werde ich mir auch ganz sicher nicht von einigen Raffgeiern vermiesen lassen. Es kann doch nicht sein das Tandempiloten in diversen offiziellen Fluggebieten sich erstmal Ihr Startrecht erbetteln müssen. Vielleicht sollten sich die Tandemflieger mit ähnlichen Problemen zusammenschließen und eine Sammelklage einreichen. Ich wäre sofort dabei.
        Wo soll denn das denn noch hinführen??? - Nee, mit so einem "gefährlichen" 2-3'er ist hier letzten Monat einer abgestürzt. Da musste jetzt 100Km weiterfahren, da sind noch 2-3'er zugelassen.
        - Oder die armen die Ihre Mindestflüge noch nicht voll haben....tja, Pech gehabt Schein eben weg...hier starteste jedenfalls nicht mit nem Tandem
        Spaß beiseite, falls jemand echte Fakten zu diesem Thema hat... Veröffentliche Sie bitte hier!!!
        (Ich würde die Sache wirklich gern rechtlich klären lassen)

        Kommentar


          #19
          Tannheimertal

          Hi zusammen,
          warum steht diese schei.... schon wieder hier? Erst wenn wir tandempiloten massiv und mit juristischer hilfe uns wehren und das ganz vehement auf den dhv übertragen mit der bitte endlich abhilfe durch eine absolute wasserdichte gesetzübertragung auf A und D zu bringen,kann man solchen Leuten das Handwerk legen.
          Außerdem sollte wir mit aller macht und überall wo es auch nur geht diese schulen bei namen nennen und jeden piloten auch zukünftigen vor diesen fluggebieten mit den besagten schulen
          warnen und absolut schlecht zu machen.Denn mit dem entzug vom geld,(sprich schüler )kriegst du alle klein.
          Da könnt ihr jetzt sagen was ihr wollt,sepp himberger verbietet in kössen das tandemfliegen nicht. Ich bin froh im norden zu wohnen und diesen dreck nicht öfter zu erleben.(Übrigens wird am oberen landeplatz beim sigi in kössen talstation das tandemfliegen auch nicht verboten,ja sich sogar darüber freuen).
          pasko.

          Kommentar


            #20
            Hallo Tandemflieger!
            Ihr habt für die Tandemberechtigung die Flugschulen besucht, dafür bezahlt und der DHV müsste dafür sorgen, dass ihr von so vielen Bergen wie möglich auch fliegen könnt.
            Walter

            Kommentar


              #21
              AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

              Zitat von Flight_Noob
              - Läuft alles glatt oder muss ich vorher beim örtlichen Pfarrer Ablassbriefe kaufen?
              Das nicht gerade, aber der Chef dort sei auch Geländebesitzer und gehöre zum Seibahngremium und benimmt sich schonmal so wie man sich einen Gutsbesitzer vorstellt.
              Vor allem wenn man ihn fragt warum er sich jetzt mit seinem Tandem so vordrängelt. Dann droht er auch schonmal mit Kontrolle. (Selber gehört)

              Aber frage ihn doch selber ob Du Deine Frau dort im Tandem fliegen darfst.

              Grüßle,
              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

              Kommentar


                #22
                AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                Zitat von Ghost Glider
                Hallo Toni, schade so eine message lesen zu müssen. Dies ist eine klare Aktive Nötigung.
                Alles klar, dann weiss der Toni ja jetzt - 10 Jahre nachdem er seine "message" erstellt hat - endlich Bescheid!

                Gruß,

                Sommerflieger

                Kommentar


                  #23
                  AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                  KEINER ist wohl ein wenig falsch ! Die Staatsgewalt darf dich immer kontrollieren, wenn sie einen Verstoß vermutet.

                  Auch ist es in Ö, soviel ich weiß, so, das geflogen werden darf, wenn der Grundstückseigentümer (Start-/Landeplatz) zugestimmt hat.
                  Ob das pauschal in Thannheim der Fall ist weiß ich nicht.

                  Da das Startgelände evtl. der Seilbahn/Besagtem gehört, könnte es sehr wohl sein das der Besagte (als Geländebesitzer und/oder Seibahngremiums Mitglied) seine Zustimmung versagen kann und das Fliegen dann verboten ist.

                  Da wäre ein klärendes Statement aus Ö hilfreich.

                  HG

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                    Hier haben wir die Märchenstunde,

                    Das nicht gerade, aber der Chef dort sei auch Geländebesitzer und gehöre zum Seibahngremium und benimmt sich schonmal so wie man sich einen Gutsbesitzer vorstellt.
                    und hier einen,der alles unbesehen glaubt.
                    Bin einmal gespannt, wie lange es dauert bis der mal an einen nicht so umgänglich Menschen wie dich trifft.Ich fliege auch Tandem und ich diskutiere nicht mit solchen Papnasen
                    Mann merkt, das Ihr selten oder gar nicht vor Ort seid. Ich fliege dort viel solo und Tandem, das nicht alles optimal läuft dürfte klar sein, aber sagt mir wo alles optimal ist, dann gehe ich dort fliegen.

                    @Gohst Glider

                    KEINER da ist berechtigt irgendwelche Lizenzen, Scheine, Versicherungen oder Gewerbeberechtigungen für Tandemflüge zu überprüfen.
                    KEINER kann dir verbieten dort zu starten und landen.
                    Warum muß ich den ganzen Kram dann mitführen, wenn ich ihn eh niemand zeigen muß?
                    Und nachdem ich mich nicht ausweisen muß kann ich z.B als Schwarzflieger auch überall Starten und Landen?
                    Wer ist denn für den reibungslosen Flugbetrieb in einem Fluggebiet zuständig? Wer darf dann kontrollieren b.zw ein Startverbot
                    bei wiederholter missachtung der Flugregeln (z.B Landeeinteilung) verhängen?

                    @Flight_Noob,
                    machs wie WA es empfiehlt und lass uns dann bitte hier wissen wie es ausging

                    MFG Rob
                    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten!

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                      Zitat von Schirmschoner Beitrag anzeigen

                      Warum muß ich den ganzen Kram dann mitführen, wenn ich ihn eh niemand zeigen muß?
                      In Österreich Kontrollen nur von der allgemeinen Sicherheitspolizei oder von eigens dazu bestellten Luftaufsichtsorganen vorgenommen werden. Es gibt dazu eine eigene Luftfahrt-Aufsichtsorgane-Dienstkarten-Verordnung, in der auch festgelegt ist, mit welchen Ausweisen sich diese Kontrollorgane ausweisen müssen.

                      LG Peter

                      P.S.: Ich fliege jetzt seit bald 17 Jahren und wurde noch nie kontrolliert.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                        Zitat von Ghost Glider
                        ....
                        KEINER kann dir verbieten dort zu starten und landen. ...
                        Der Grundstücksbesitzer oder Pächter darf dir das betreten seines Grundstücks verbieten, was das starten eine wenig schwer macht.

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                          Zitat von Zworms Beitrag anzeigen
                          Der Grundstücksbesitzer oder Pächter darf dir das betreten seines Grundstücks verbieten, was das starten eine wenig schwer macht.


                          In der Schweiz ist das viel klarer geregelt: Tandemfliegen darf hier nur jemand der die Schweizer Lizenz dafür besitzt

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                            @Zworms,
                            danke für die Auskunft,
                            so sieht die Karte aus:



                            Wäre nur noch die Frage offen, ob diese Karten auch an Gleitschirmfluglehrer ausgestellt werden?
                            Fundierte Erkenntnisse aus Ö wären schön.

                            MFG Rob
                            Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten!

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                              Zitat von Schirmschoner Beitrag anzeigen
                              Wäre nur noch die Frage offen, ob diese Karten auch an Gleitschirmfluglehrer ausgestellt werden?
                              Wie schon gesagt, ich wurde noch nie kontrolliert. Auch habe ich die Karte noch nie "Live" gesehen.

                              LG Peter

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Tandemfliegen im Tannheimer Tal verboten?

                                Zitat von hangglider Beitrag anzeigen

                                Auch ist es in Ö, soviel ich weiß, so, das geflogen werden darf, wenn der Grundstückseigentümer (Start-/Landeplatz) zugestimmt hat.
                                Ob das pauschal in Thannheim der Fall ist weiß ich nicht.

                                Da das Startgelände evtl. der Seilbahn/Besagtem gehört, könnte es sehr wohl sein das der Besagte (als Geländebesitzer und/oder Seibahngremiums Mitglied) seine Zustimmung versagen kann und das Fliegen dann verboten ist.

                                Da wäre ein klärendes Statement aus Ö hilfreich.

                                HG
                                Und täglich grüßt das Murmeltier. Sorry, musste sein.
                                Thread einfach von Anfang an lesen. Da hat sich Kepplinger Walter vor ca. 10 Jahren (ja, so alt ist der Thread) darüber ausgelassen. IMHO haben sich bis heute die Gesetzte in Ö nicht geändert.

                                VG Joe

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