Re: Re: Waaaaahhhh!
High Walter,
Ich geh darauf nur Wetten ein, die mich im Falle des Verlierens nichts kosten , aber
1. der DHV zumindest ist keine Behörde, er nimmt aufgrund seiner Beauftragung allenfalls "behördliche Aufgaben" wahr. Ich bin ja auch keine Behörde, nur weil mich der DHV seinerseits ggf. wiederum mit der "Luftaufsicht" beauftragt. Oder etwa doch ?
2. Ich hab nicht behauptet, daß "Behörden" rechtliche Regelungen durch willkürliche Auslegung außer Kraft setzten können. Wenn aber dem DHV ein entsprechendes "offizielles" Schreiben des ÖAeC vorläge, dann dürfte er aufgrund des "Behördencharakters" des ÖAeC und der Tatsache, daß es sich um "Ausland" handelt, grundsätzlich auch quasi "blindlings" erstmal darauf vertrauen und wäre haftungsrechtlich vermutlich raus, wenn sich das als falsche oder gar rechtwirdige Auskunft des ÖAeC herausstellen würde. Der schwarze Peter läge juristisch halt woanders, mehr nicht.
3. Bestehst Du auf einer Stellungnahme zu Deiner Hoffnung?
Harald
Original geschrieben von Kepplinger Walter
(...) Sowohl der DHV als auch der Aeroclub sind Behörden. Behörden können nicht rechtliche Regelungen durch willkürliche Auslegung quasi außer Kraft setzten, sie sind vielmehr per Verfassung an die BUCHSTABENGETREUE Vollziehung gebunden. (...)
Ich hoffe ich habe dich nicht genervt! ;-))
Gruß
Walter
(...) Sowohl der DHV als auch der Aeroclub sind Behörden. Behörden können nicht rechtliche Regelungen durch willkürliche Auslegung quasi außer Kraft setzten, sie sind vielmehr per Verfassung an die BUCHSTABENGETREUE Vollziehung gebunden. (...)
Ich hoffe ich habe dich nicht genervt! ;-))
Gruß
Walter
Ich geh darauf nur Wetten ein, die mich im Falle des Verlierens nichts kosten , aber
1. der DHV zumindest ist keine Behörde, er nimmt aufgrund seiner Beauftragung allenfalls "behördliche Aufgaben" wahr. Ich bin ja auch keine Behörde, nur weil mich der DHV seinerseits ggf. wiederum mit der "Luftaufsicht" beauftragt. Oder etwa doch ?
2. Ich hab nicht behauptet, daß "Behörden" rechtliche Regelungen durch willkürliche Auslegung außer Kraft setzten können. Wenn aber dem DHV ein entsprechendes "offizielles" Schreiben des ÖAeC vorläge, dann dürfte er aufgrund des "Behördencharakters" des ÖAeC und der Tatsache, daß es sich um "Ausland" handelt, grundsätzlich auch quasi "blindlings" erstmal darauf vertrauen und wäre haftungsrechtlich vermutlich raus, wenn sich das als falsche oder gar rechtwirdige Auskunft des ÖAeC herausstellen würde. Der schwarze Peter läge juristisch halt woanders, mehr nicht.
3. Bestehst Du auf einer Stellungnahme zu Deiner Hoffnung?
Harald
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