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    #16
    Original geschrieben von Andreas Rieck
    Hallo Walter,
    -------------
    @ Pericard
    Was und wen zitierst du hier?
    Walter
    -------------

    -> links im Menü 15.Punkt von oben "Checkflug"
    verzweigt u.a. auf das Zitat von Thomas.
    Gruß Andreas
    Diese und auch andere Seiten des DHV sollte man nicht einfach zitieren, weil vieles was dort steht nicht richtig ist. So kann man auf der oben zitierten lesen:
    Der Österreichische Aero Club hat als zuständige Luftfahrtbehörde österreichische und deutsche Flugschulen berechtigt Überprüfungflüge für Sonderpilotenschein-Inhaber zu bestätigen.
    Der Österreichische Aeroclub ist nicht ermächtigt "Berechtigungen" an deutsche oder österreichische Flugschulen für die Ausübung irgendeiner behördlichen Tätigkeit zu erteilen. Die Kompetenzen der Österreichischen Aeroclub sind gesetzlich (!) genau festgelegt aber den zuständigen Leuten im DHV sind diese Kompetenzen offensichtlich nicht bekannt und es scheint zu genügen, wenn sie sich mit dem Himbi zusammensetzen und irgenwas "vereinbaren".

    Im Übrigen widerspricht das Zitat von Pericard ausdrücklich dem, was der DHV auf der genannten Seite unter "Checkflug" schreibt.
    Walter

    Kommentar


      #17
      Hallo Walter,

      Der Österreichische Aeroclub ist nicht ermächtigt "Berechtigungen" an deutsche oder österreichische Flugschulen für die Ausübung irgendeiner behördlichen Tätigkeit zu erteilen.
      mit der Gesetzeslage in AT bei dir daheim kenn ich mich leider nicht so aus, was der Aeroclub bei Euch darf und was nicht.

      Interessant für die Allgemeinheit in AT ist sicherlich, daß es vielleicht ein Mißstand in der Gesetzgebung in AT ist, jedoch derzeit nunmal so ist, bis es nicht geändert ist. Hat sich da schon was getan ?

      Denn für alle die Details wollen, von Mag. Walter Kepplinger gibts eine ausführliche und sehr gute Beschreibung hier:

      besonders: Abschnitt Die verwaltungsrechtlichen Grundlagen.

      Dort steht sehr genau beschrieben, woher der derzeitige Zustand kommt, daß Flugschulen in AT Überprüfungsflüge bestätigen und betreuen können. Wie heißt es ... weil "Entscheidungsbefugnis, an den Österreichischen Aeroclub (ÖAec) übertragen" ist.

      Im Übrigen widerspricht das Zitat von Pericard ausdrücklich dem, was der DHV auf der genannten Seite unter "Checkflug" schreibt.
      Sorry, verstehe leider noch nicht, was sich da genau widerspricht.
      Ein Zitat ist doch nur ein Zitat ... hier in dem Fall ein cut&paste direkt von Webseite (für Deutsche Luftfahrerscheine)

      Und ich wollt nur mitteilen, aus welcher Quelle es stammt.

      Beste Grüße, Andreas

      Kommentar


        #18
        Hallo Andreas!
        Es geht um die deutschen Piloten, die Inhaber einer österreichischen Lizenz sind und das sind nicht wenige. Österreichische Lizenzen können nur so verlängert werden, wie das die österreichischen Normen vorschreiben, nämlich mit einem Checkflug im Rahmen einer Flugschule, um in Österreich gültig zu sein. Wenn also auf dieser Seite des DHV
        http://www.dhv.de/deutsch/ausbildung...kflug_lfs.html steht, dass "...der Nachweis der Teilnahme an einem Wettbewerb..." den Checkflug ersetzt, so stimmt das nicht für deutsche Inhaber einer österreichischen Lizenz.
        Weder Himberger (oder der Österreichische Aeroclub) noch der DHV sind ermächtigt österreichische Normen beliebig zu ändern. Sie sind nicht Normsetzer, sondern (nur) in der normkonformen ! Vollziehung eingesetzte Beliehene.
        Was also der DHV in Gesprächen mit Himberger in dieser Richtung "aushandelt", hat nicht mehr Rechtsqualität als ein Einberufungsbefehl vom Portier des Verteidigungsministeriums! Es reicht daher für die Gültigkeit einer Lizenz in Österreich auch nicht aus, wenn ein Inhaber eines österreichischen Sopis, seinen Checkflug vor einem deutschen Luftaufsichtsbeauftragten ablegt, weil im Erlass ausdrücklich von einem Überprüfungsflug im Rahmen einer Flugschule gesprochen wird.
        Natürlich ist es verständlich, zu versuchen die Verlängerung so einfach wie möglich zu machen. Gut wäre das mit tauglichen Mitteln zu tun und bevor das Chaos perfekt ist, sollte man eher über die Aufhebung der leidigen (verwässerten) Verlängerungsvorschriften nachdenken.
        Ich bin hier bewusst auf die tatsächliche Rechtsqualität des in Österreich "gültigen" Hänge- und Paragleitererlasses nicht eingegangen.
        Gruß
        Walter

        Kommentar


          #19
          Jou, da hast völlig Recht Walter,

          dat geht natürlich nicht, daß jemand seinen SoPi oder jede andere Österreichische Lizenz mit Hilfe deutscher Richtlinien verlängert.
          Ist auch nicht so gemeint.

          Ich selber verstehe die Webseite des DHV

          nicht so, daß damit auch SoPi Lizenzen gemeint währen.
          Vielleicht ist da nur die Überschrift auf dieser Webseite ungünstig gewählt und sollte lauten:
          Überprüfungsflüge von Inhabern ausschließlich deutscher Luftfahrerscheine.
          Ich denke, daß dies auch so vom DHV gemeint ist, zumal für SoPi Besitzer etwas anderes veröffentlicht ist.


          Da dürfte also nix mit Herrn Himberger "ausgehandelt" sein, daß deutsche BfL's mit Hilfe von Wettbewerbsflügen Checkflüge für SoPi's bestätigen dürften ...

          Smile und Gruß Andreas

          Kommentar


            #20
            Original geschrieben von Andreas Rieck
            Jou, da hast völlig Recht Walter,
            ...
            Vielleicht ist da nur die Überschrift auf dieser Webseite ungünstig gewählt und sollte lauten:
            Überprüfungsflüge von Inhabern ausschließlich deutscher Luftfahrerscheine.
            Ich denke, daß dies auch so vom DHV gemeint ist, ...

            Smile und Gruß Andreas
            Hallo Andreas!
            Ich habe das auch so gesehen. Nur weiß ich aus Gesprächen mit Betroffenen, dass viele deutsche Inhaber einer österreichischen Lizenz das nicht so gesehen haben.
            Um diesen Irrtum auszuräumen habe ich das Thema aufgegriffen. Ist aber nicht so wild. Himberger verlängert ja österreichische Sopis an seiner Fliegerbar völlig unbürokratisch ohne Checkflug - nur gegen Kohle.
            Ob durch die bloße Teilnahme an einem Wettbewerb fliegerisches Können "überprüft" werden kann müssen sich die Inhaber deutscher Lizenzen fragen
            Gruß
            Walter

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