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Original geschrieben von jbr Tja bei uns hies das mal Allgemeinverfügung. Habs jedenfallls für meine Scheine noch so gelernt. Inszwischen ist das ja ein klein wenig verschlimmbessert worden. Weiss auch nicht so recht von wem!
Jürgen
Tja, das wollte Herwig kürzlich auch wissen und hat den DHV gefragt, hier der Link
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und für die "Klick-Faulen" hier die Antwort (Copyright DHV):
Allgemeinverfügung
Lieber Herwig,
die für uns segensreiche Allgemeinverfügung wurde Anfang der 90 er Jahre leider durch Baden-Württemberg gekippt. Gemäß Allgemeinverfügung war die Erlaubnis nach § 25 LuftVG erteilt, wenn der Grundeigentümer zustimmte, das Gelände nicht in der Nähe eines Fluplatzes lag und keine sonstige Dinge dagegen standen (z.B. in Naturschutzgebieten). Die Österreicher haben übrigens eine solche Allgemeinverfügung heute noch.
Durch ein Verwaltungsgerichtsurteil wurde der Bund verpflichtet, die Allgemeinverfügung zu widerrufen. Konsequenz: Die allgemeine Starterlaubnis aus der Allgemeinverfügung wurde in eine behördliche Erlaubnis überführt. Damals war vorgesehen, dass die Luftverkehrsämter der Länder (z.B. Regierungspräsidien) diese Erlaubnisse erteilen. Die nicht mehr verhinderbare Geländezulassung konnte auf Initiative des DHV (mit Unterstützung einiger Bundesländer) zugunsten der jetzigen Lösung umgebaut werden. Der Drachen- und Gleitschirmsport wurde komplett ins Luftverkehrsgesetz integriert. Der DHV wurde 1993 dann durch das Bundesverkehrsministerium unter anderem für die Geländezulassung nach § 25 LuftVG beauftragt. Bei dem Verwaltungsverfahren müssen beispielsweise die Naturschutzbehörden am Verfahren nach § 16 LuftVO beteiligt werden.
Die jetzige Lösung hat aber nicht nur Nachteile: Der DHV hat bisher über 850 Fluggelände in ganz Deutschland zugelassen. Mit dieser Erlaubnis haben wir Piloten auch ein Recht auf Starts- und Landungen und sind nicht nur geduldet. Beispiel Frankreich: Bei Chamonix ist jedes Jahr gleich ein ganzer Bereich für GS und HG Flüge gesperrt. In zugelassenen Geländen ist somit auch der Flugbetrieb nachhaltig gesichert. Durch direkte Verhandlungen (unendlich viele Ortstermine) mit dem Naturschutz und gezielte Aufklärungs- und Informationsarbeit konnte in vielen Fällen positive Lösungen mit allen Beteiligten erzielt werden. Ein weiterer Vorteil von 1993 ist die jetzige Möglichkeit der Nutzung von Luftraum G und E. In E können wir bis 10.000 ft. legal fliegen.
Für Rückfragen stehe ich gerne unter gelaende@dhv.de zu Verfügung.
Original geschrieben von ReinhardII
Ausweise und Versicherungen würden peinlichst geprüft (wäre ein kleiner Tip unseres Villenbesitzers gewesen) und Fliegen ohne Versicherung als Straftat verfolgt.
Die Besitzer sämtlicher Autos auf dem Parkplatz würden ermittelt und mit den letzte Woche ermittelten Besitzern der Autos von einem benachbarten Hang abgeglichen um die Flieger rauszufiltern.
Am Ende würden Strafen zwischen 50,- und 200,- Euro verhängt, Scheine würden allerdings nicht eingezogen und jeder der einmal erwischt worden wäre müsste künftig verdammt aufpassen, weil im Wiederholungsfall harte Strafen angedroht würden.
Hoffe Dir geholfen zu haben.
Reinhard
Zeig erstmal, dass das Straftaten sind.
Wenn du keine Ahnung hast, solltest Du hier keine Halbwahrheiten verbreiten, auch wenn Du vielleicht bei manchem die Lacher auf deiner Seite hast.
@ppt
lies doch zur abwechslung mal deine zitate:
wo steht da was von straftaten?
und wenn der volksmund von strafen redet meint das auch ordnungsgelder (oder wie auch immer die bürokraten das nenen mögen)
also mal schön langsam mit der ahnungslosigkeit und den halbwahrheiten...
Da macht jemand einen wirklich witzigen tollen Beitrag und dann kommt PPT daher und scheißt ihn zusammen. Wo sind wir hier eigentlich ?
@Reinhard ich möchte noch viel mehr so schöne Texte von Dir lesen, die mich zum lachen bringen (denn ich bin, vlt im Gegensatz zu einigen anderen hier, in diesem Forum um Spaß zu haben und mich zu amüsieren und nicht um andere fertig zu machen)
@PPT: Mit diesem Text hast du es jetzt endgültig geschafft, daß ich Dein dauer-stänkerndes Gesülze nun garantiert gar nicht mehr lesen werde.
Ich finde es nicht so gut, wenn hier einfach falsche Sachen geschrieben werden, besonders wenn es um rechtliche Fragen geht.
Das wollte ich sagen, mehr nicht.
Ich finde es nicht so gut, wenn hier einfach falsche Sachen geschrieben werden, besonders wenn es um rechtliche Fragen geht.
Das wollte ich sagen, mehr nicht.
Was die filosofische Frage aufwirft:
Ist Reinhard jetzt ein:
- Tatsachenverdreher?
- Nur ein Pessimist?
- Ein Prophet gar?
Handelt es sich hier nun um:
- Eine Hetzschrift
- Prosa
- gar Poesie vielleicht?
Oder hattest Du grad´ einfach mal wieder keinen geeignerten Anlass zum rummeckern?
Ich glaub´, Du würdest sogar noch Göthe posthum verklagen ... Mann!
Also ich hab nur mal gehört (von dritten etc.), dass in Hamburg an der A7 manchmal "geflogen" wurde, da gibts im Bereich Hamburg halt die einzigen Erhebungen (Müllberge, wenn ich mich jetzt nicht irre)...
Da sollen von der Pol auch schon mal Ausrüstungen etc. konfisziert und Ordnungsgelder verhängt worden sein...
Angeblich liegt das Gebiet aber auch in der Einflugschneise von Hamburg-Fuhlsbüttel, insofern sind die da evtl. etwas strenger?!
Gruß ausm Norden,
Björn
P.s. ich ziehe ja die Winde vor... auch wenn ich einen 2.-Schirm habe
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