An Robi und Michael Stübing ...
... schön, daß Ihr in Eurer Naivität so sorglos durch die Gegend fliegt.
Von wegen "luftrechtlich keine Probleme" bei gewerblicher Mitnahme: Es GIBT keine gewerbliche Flüge mit Luftsportgeräten, diee sind ausdrücklich im Luftrecht NICHT ERLAUBT.
Sprich, wenn Du erwischt wirst (was wahrtscheinlich ist, wenn Du Unsinn baust und sich wer verletzt), bist Du im günstigsten Fall viel Geld los und im ungünstigsten Fall sitzt Du im Knast. Von Folgekosten für den / die Verletzten ganz zu schweigen. Viel Spaß beim Streit mit der Versicherung.
Der angesprochenen Haftungsausschluß (Vordruck reicht !) ist NUR gültig, wenn Ihr kostenfrei Personen mitnehmt.
Michael Stübing: Kannst Du die Texte nicht nur zitieren, sondern auch verstehen ?
Du kannst als GS-Pilot kein Luftfahrtunternehmen anmelden (Du kannst Dir gar nicht im entferntesten vorstellen, was dazu alles nötig ist, die entsprechenden JAR-OPS Texte sind HUNDERTE von Seiten stark), infolgedessen gitl der ganze Sermon für Dich gar nicht.
An Dirk:
Selbstkostenflüge waren bis letztes Jahr luftrechtlich geregelt. Es gab ein paar Paragraphen, die Art und Umfang sowie Berechnung des Preises ziemlich genau festschrieben. Damit sollte es Privatpiloten erleichtert werden, in ihren Cessnas / Pipers etc. zahlende Gäste mitzunehmen (Vereinsflüge, Segelflüge, Rundflüge, etc.). Luftsportgeräte (ULs, Drachen, GS) sind aber ausdrücklich ausgeschlossen von dieser Regel ! Die betreffenden Paragraphen sind mit Beginn des Jahres komplett weggefallen. Wie Du steuerlich mit den Einkünften aus der Fliegerei umgehst, hat mit dem Luftrecht nichts zu tun.
Frage an Robi:
Wann hast Du Deinen Tandemschein geamcht, daß Du von den SK-Flügen so gar nichts weist ? Bei mir wurde in der Theorie vor 2 Jahren das Thema "Selbstkostenflüge" (die gab's damals noch) ausführlich durchgekaut.
Klaus Emde
... schön, daß Ihr in Eurer Naivität so sorglos durch die Gegend fliegt.
Von wegen "luftrechtlich keine Probleme" bei gewerblicher Mitnahme: Es GIBT keine gewerbliche Flüge mit Luftsportgeräten, diee sind ausdrücklich im Luftrecht NICHT ERLAUBT.
Sprich, wenn Du erwischt wirst (was wahrtscheinlich ist, wenn Du Unsinn baust und sich wer verletzt), bist Du im günstigsten Fall viel Geld los und im ungünstigsten Fall sitzt Du im Knast. Von Folgekosten für den / die Verletzten ganz zu schweigen. Viel Spaß beim Streit mit der Versicherung.
Der angesprochenen Haftungsausschluß (Vordruck reicht !) ist NUR gültig, wenn Ihr kostenfrei Personen mitnehmt.
Michael Stübing: Kannst Du die Texte nicht nur zitieren, sondern auch verstehen ?
Du kannst als GS-Pilot kein Luftfahrtunternehmen anmelden (Du kannst Dir gar nicht im entferntesten vorstellen, was dazu alles nötig ist, die entsprechenden JAR-OPS Texte sind HUNDERTE von Seiten stark), infolgedessen gitl der ganze Sermon für Dich gar nicht.
An Dirk:
Selbstkostenflüge waren bis letztes Jahr luftrechtlich geregelt. Es gab ein paar Paragraphen, die Art und Umfang sowie Berechnung des Preises ziemlich genau festschrieben. Damit sollte es Privatpiloten erleichtert werden, in ihren Cessnas / Pipers etc. zahlende Gäste mitzunehmen (Vereinsflüge, Segelflüge, Rundflüge, etc.). Luftsportgeräte (ULs, Drachen, GS) sind aber ausdrücklich ausgeschlossen von dieser Regel ! Die betreffenden Paragraphen sind mit Beginn des Jahres komplett weggefallen. Wie Du steuerlich mit den Einkünften aus der Fliegerei umgehst, hat mit dem Luftrecht nichts zu tun.
Frage an Robi:
Wann hast Du Deinen Tandemschein geamcht, daß Du von den SK-Flügen so gar nichts weist ? Bei mir wurde in der Theorie vor 2 Jahren das Thema "Selbstkostenflüge" (die gab's damals noch) ausführlich durchgekaut.
Klaus Emde
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