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Darstellung der IFR-Endanflüge in ICAO Karte 2021

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    Darstellung der IFR-Endanflüge in ICAO Karte 2021

    Über IFR-VFR-Mischbetrieb im Luftraum E, in dem sich auch Gleitschirme befinden, wurde an diversen Stellen in diesem Forum schon diskutiert.
    Dies betrifft zum einen die Bedeutung der Einhaltung von Wolkenabständen im Luftraum E.

    Bezüglich der Ausweichregeln besonders relevant sind aber die Endanflüge (also alles nach dem Final Approach Fix (FAF)), da dort Gleitschirme sogar ausweichpflichtig sind.
    In den neuen ICAO-Karten für VFR-Flieger werden nun die IFR FAF sowie die dazugehörigen Endanflüge grafisch dargestellt.
    Dies soll die Awareness bei VFR-Piloten erhöhen.

    https://aopa.de/wp-content/uploads/A...21_11MAR21.pdf

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: ifr-endanflug-icao.jpg Ansichten: 266 Größe: 293,3 KB ID: 902804
    Zuletzt geändert von DanMUC; 18.03.2021, 08:21.

    #2
    Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
    In den neuen ICAO-Karten für VFR-Flieger werden nun die IFR FAF sowie die dazugehörigen Endanflüge grafisch dargestellt.
    Das sind dann wohl die mit dem eisernen Kreuz markierten keilförmigen Bereiche in dunkelrosa?

    Kommentar


      #3
      Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
      Bezüglich der Ausweichregeln besonders relevant sind aber die Endanflüge (als alles nach dem Final Approach Fix (FAF)), da dort Gleitschirme sogar ausweichpflichtig sind.
      Abgesehen davon, dass jeder halbwegs ernsthafte VFR-Pilot diese An- und Abflugbereiche in Verlängerung der Piste bei jeden Platz ohne eigene Landeabsicht großräumig meidet, ist das wohl eher ein theoretisches Problem, da VFR-Verkehr, wie z.B. Gleitschirme, diese Lufträume legal nur mit zugelassenem und auf das Rufzeichen ( D-N???) lizensiertem Flugfunkgerät mit min. BZF II-Lizenz und einem Transponder (ebenfalls wg. Mode-S lizenzpflichtig durch Kennzeichenzuteilung) befliegen dürfte

      Wenn Gleitschirme irgendwann einmal generell über Kenn(Ruf)Zeichen ( D-N??? ) verfügen, Gleitschirmpiloten ein BZF haben und ständig ein von der BNA auf das Rufzeichen zugelassenes Flugfunkgerät mitführen müssen und oberdrein einen ebenfalls auf das Rufzeichen registrierten Transponder ins Gurtzeug zu tackern haben, könnten wir uns vielleicht nochmal mit dieser "Problematik" befassen.


      Kommentar


        #4
        Zumindest im Beispiel Erfurt liegt der Endanflug in einer TMZ (wobei man die sogar unterfliegen könnte). Gilt das aber auch für alle anderen Flugplätze?

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          #5
          Es steht doch extra "Im Luftraum E", also da, wo wir auch unkontrolliert rumfliegen.

          Kommentar


            #6
            Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
            Es steht doch extra "Im Luftraum E", also da, wo wir auch unkontrolliert rumfliegen.
            Luftraum E ist defintiv kontrollierter Luftraum!
            Komprimierte Informationen zum Sichtflug in der Bundesrepublik Deutschland bietet die DFS in der Broschüre "Sicherer Sichtflug"
            Zuletzt geändert von FlyingDentist; 18.03.2021, 06:14.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Michael Buck Beitrag anzeigen
              Zumindest im Beispiel Erfurt liegt der Endanflug in einer TMZ (wobei man die sogar unterfliegen könnte). Gilt das aber auch für alle anderen Flugplätze?
              Nein, es gibt unzählige Flugplätze in DL, die Instrumentenanflugverfahren besitzen, bei denen der FAF in völlig ungeschütztem Airspace E liegt. Inwiefern bei all diesen Plätzen die Endanflüge in der neuen ICAO-Karte markiert werden, das weiß ich nicht.

              Hier mal als Beispiel unter vielen der Flugplatz Donaueschingen-Villingen:

              Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: Zwischenablage01.jpg Ansichten: 0 Größe: 164,2 KB ID: 902823Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: Zwischenablage02.jpg Ansichten: 0 Größe: 122,1 KB ID: 902824
              Zuletzt geändert von DanMUC; 18.03.2021, 08:19.

              Kommentar


                #8
                Dann stimmt also das

                Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

                Abgesehen davon, dass jeder halbwegs ernsthafte VFR-Pilot diese An- und Abflugbereiche in Verlängerung der Piste bei jeden Platz ohne eigene Landeabsicht großräumig meidet, ist das wohl eher ein theoretisches Problem, da VFR-Verkehr, wie z.B. Gleitschirme, diese Lufträume legal nur mit zugelassenem und auf das Rufzeichen ( D-N???) lizensiertem Flugfunkgerät mit min. BZF II-Lizenz und einem Transponder (ebenfalls wg. Mode-S lizenzpflichtig durch Kennzeichenzuteilung) befliegen dürfte
                zwar für Erfurt, aber nicht allgemein. Wobei ich natürlich dem ersten Teilsatz von FlyingDentist uneingeschränkt zustimme.

                Kommentar


                  #9

                  Natürlich ist Luftraum E kontrolliert, das heißt aber nicht, daß du da als Gleitschirmflieger nicht rein darfst oder Transponder oder Freigabe benötigst. Und das ist ja genau die Problematik.
                  Flieg mal mit einem Verkehrsflugzeug übers Sauerland im Anflug auf Düsseldorf. Da bist du lange in einem Bereich, wo dir überall Gleitschirme, Segelflugzeuge oder andere nach VFR-Bedingungen fliegende Flugzeuge, die dort unkontrolliert fliegen, begegnen können. Und die nach Sicht fliegen. Das wird in vielen Gegenden Deutschlands ähnlich sein. Hier in Aachen z.B. fliegen die Jumbos im Anflug auf Lüttich in etwa mit 3000 m drüber. oder die AWACS im Anflug auf geilenkirchen, locker um die 1000 m über Aachen .Und da war bei den hohen Basishöhen des letzten Jahres durchaus eine Begegnung möglich. Und es gibt auch Gegenden, da sind die deutlich tiefer. Das macht die Wolkenabstände ja so wichtig. Die IFR-Flieger fliegen durch alle Wolken, auch durch unsere schönen Cumuluswolken einfach durch oder tauchen da plötzlich draus auf.
                  "E (Echo)Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe nur für IFR erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr gestaffelt. Verkehrsinformationen über VFR-Verkehr werden jeglichem Flugverkehr soweit möglich erteilt.In Deutschland grundlegend ab 2500 ft über Grund, um Kontrollzonen abgesenkt auf 1700 ft und/oder 1000 ft über Grund, Höchstgeschwindigkeit 250 kt unter FL 100. Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km bis FL 100, Flugsicht 8 km über FL 100.[0"
                  Zuletzt geändert von MURMEL; 18.03.2021, 12:38.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Michael Buck Beitrag anzeigen
                    "Abgesehen davon, dass jeder halbwegs ernsthafte VFR-Pilot diese An- und Abflugbereiche in Verlängerung der Piste bei jeden Platz ohne eigene Landeabsicht großräumig meidet,[..]"
                    Wobei ich natürlich dem ersten Teilsatz von FlyingDentist uneingeschränkt zustimme.
                    Der FAF liegt je nach Platz bis zu 25 km vor der Schwelle. Die Bahn ist also von dort kaum zu sehen. Trotzdem ist man als Gleitschirm bereits ausweichpflichtig. Gerade um diese Situation Awareness geht es in der neuen Kartendarstellung.

                    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Zwischenablage03.jpg
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Größe: 150,5 KB
ID: 902842Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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Größe: 134,7 KB
ID: 902843

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                      #11
                      Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
                      Trotzdem ist man als Gleitschirm bereits ausweichpflichtig.
                      Das ist natürlich falsch!
                      Im Luftraum E unterliegt auch jeglicher IFR-Verkehr den Ausweichregeln nach SERA.
                      Inweiweit man sich auf die Einhaltung dieser Flugregeln im An- und Abflugbereich eines Platzes mit veröffentlichtem Instrument Approach verlassen sollte, steht dahin.

                      Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
                      Gerade um diese Situation Awareness geht es in der neuen Kartendarstellung.
                      Wer diese (an wenigen Plätzen versuchsweise ab 25. März eingeführte) Kartendarstellung tatsächlich als Awareness-Krücke braucht, ist leider sehr weit von der notwendigen "Good Airmenship" entfernt, dass er besser den Gleitbereich zum Landeplatz weder vertikal noch horizontal verlässt!!

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                        #12
                        Es ist ja vieleicht etwas missverständlich formuliert, natürlich ist E kontrollierter Luftraum, aber wir als VFR-Flieger können uns da relativ unkontrolliert bewegen, wenn wir die Sichtflugregeln einhalten. Nur der IFR-Verkehr bewegt sich da kontrolliert. Um so wichtiger ist es für die, dass wir die Sichtflugregeln einhalten und im eigenen Interesse die Anflugbereiche meiden. Denn der IFR-Verkehr ist auch schon recht weit von den Flugplätzen oft so tief, dass wir uns gegenseitig näherkommen können, an basishohen Tagen erst recht. Von daher sind die gekennzeichneten Zonen vieleicht schon hilfreich, zumindest um zusätzlich aufmerksam zu machen.
                        Es hilft auch einmal ein Blick in die App Flightradar, da sieht man das eigentlich auch mal ganz gut, wo wir uns alles begegnen können. Dient alles der Bewusstseinsbildung zur Vorsicht und zum Einhalten der Sichtflugregeln.
                        Obwohl es für uns gerade mit dem vertikalen Wolkenabstand recht weh tut.

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                          #13
                          Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
                          Nein, es gibt unzählige Flugplätze in DL, die Instrumentenanflugverfahren besitzen, bei denen der FAF in völlig ungeschütztem Airspace E liegt.
                          Naja bis knapp über 40 sollte man als Lizenzinhaber vielleicht schon zählen können. Es gibt nämlich ziemlich genau 41 Plätze mit IFR-Zulassung, wenn man mal die internationalen Flughäfen wie Frankfurt (EDDF), Nürnberg (EDDN) Hannover (EDDV) etc. nicht mitzählt.

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                            #14
                            Hier noch das dazugehörige AIC der DFS. Daraus geht auch hervor, dass wohl erstmal nur die Plätze mit Kontrollzone entsprechend markiert werden sollen.

                            https://www.dfs.de/dfs_homepage/news...ICAO-Karte.pdf

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                              #15
                              Wer eine aktuelle, druckbare ICAO Karte von Österreich 2021 braucht, kann bei Austrocontrol ein PDF-Dokument herunterladen. Die Karte im Maßstab 1:500.000 reicht vom Ulm - Regensburg bis Trento - Ljubljana


                              Gruss

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