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Walenstadt - Startplatz auf der Alp Schrina erhalten

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    Walenstadt - Startplatz auf der Alp Schrina erhalten

    Wichtig!

    Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.


    Es droht ein Flugverbot ab der Alp Schrina oberhalb von Walenstadt für alle Piloten siehe PDF. Gegen dieses Verbot kann Einsprache erhoben werden. Die Zeit ist aber knapp. Die Einsprachefrist läuft am Donnerstag, 7. Juli 2022 (Datum des Poststempels) ab. Berechtigt zur Einsprache bist du, wenn du ab der Alp Schrina geflogen bist, fliegst oder es beabsichtigst. Falls dies zutrifft, unterstütze uns bitte und reiche die Muster-Einsprache ein (Word).

    Seit vielen Jahren bemüht sich die Hängegleiter-Szene, die rechtlichen Anforderungen für den Startplatz auf der Alp Schrina zu erfüllen. In den letzten Jahren hat sich die IG Walensee (ein Zusammenschluss einiger Flugschulen und privaten Piloten und Pilotinnen) sehr stark dafür eingesetzt. Leider haben vor allem rechtliche Schwierigkeiten und Verzögerungen dazu geführt, dass jetzt ein allgemeines Flugverbot verfügt wurde. Mit deiner Einsprache kann dies verhindert werden. Die Einsprache hat keine Kostenfolge. Optimal wäre, wenn du die Einsprache eingeschrieben versendest.

    Diese Mitteilung wird auf diesen Kanälen verbreitet: SHV-Webseite, Facebook SHV, E-Mail an Clubs in der Region. Die Flugschulen der Region werden mit einer separaten Kommunikation bedient.

    Dein SHV

    #2
    Bereits unterschrieben und abgeschickt.

    Kommentar


      #3
      Weshalb wurde keine neiue Baubewilligung eingereicht?

      Im Gemeindeschreiben steht "Die durch den Gemeinderat und das AREG erteilte Baubewilligung wurde durch das Baudepartement als Rekursinstanz aufgehoben. Ein neues Baugesuch wurde, obwohl die Aufhebung der Baubewilligung vor gut einem Jahr rechtskräftig erfolgte, nicht mehr eingereicht."

      Kommentar


        #4
        Meines sollte mittlerweile auch angekommen sein. Ich hoffe auch, dass einige dazugekommen sind.
        Arto ich glaube es gibt da schon ein paar Fragen im Raum, aber zunächst muss das Verbot gestoppt werden sonst lohnt sich die Frage nicht mehr

        Kommentar


          #5
          Aus einem Facebookdiskussionsforum der Schweiz:

          Zitat: "Es darf und kann nicht sein dass ein reicher pensonierter Anwohner uns das fliegen verbieten kann...Wir machen keinen Lärm. Sind Naturverbunden und stören auch nicht.
          Einfach nur der vollkommene Neid von dieser Person. Im Winter ist dort eine schöne Schlittelpiste. Auch die wollte dieser gewisse Herr schwarz räumen lassen. Kam aber nicht gut an bei der Bevölkerung..."

          Ich ziehe daraus zwei mögliche Erklärungen:
          1. Der Herr will seine "Ruhe" haben, da ihn die Büssli von vorallem den SIKU's welche zum SP hochfahren, nerven.
          2. Der Herr möchte das landwirtschaftliche Land, welches ja primär nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, sondern an 50 Tagen pro Jahr von GS-Fliegern "überrannt" wird, umzonen und sich etwas hinbauen.

          Ich tipp jetzt mal auf 1.

          Kommentar


            #6
            und wie heisst denn dieser Herr? Damit alle transparent nachvollziehen können, wem sie das zu verdanken haben. Muss ja ein bekannter Mann sein, wenn er das Schlitteln verbieten wollte.

            Kommentar


              #7
              Leider gibts schlechte Neuigkeiten bzgl. der Einsprachen:

              Die Einsprachen gegen ein Startverbot bleiben vorerst erfolglos. Die Gemeinde Walenstadt hat die Einsprachen gegen das Flugverbot ab der Alp Schrina abgelehnt (siehe Link unten). Der SHV prüft nun die Begründung der Gemeinde und das weitere Vorgehen in Absprache mit der IG Walensee. Der Entscheid ist gemäss einer ersten Einschätzung schwer verständlich. Es ist wahrscheinlich, dass Rekurs erhoben wird resp. der SHV dazu auffordert. Der SHV wird in den nächsten Tagen weiter informieren.

              Zurzeit besteht kein Startverbot. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Ein allfälliges Startverbot müsste mit Hinweistafeln vor Ort bekannt macht werden. Ein Rekurs gegen den Entscheid würde das Startverbot um einige Zeit aufschieben.

              Der SHV dankt der IG Walensee (ein Zusammenschluss einiger Flugschulen und privaten Piloten und Pilotinnen) für ihren grossen Einsatz zum Erhalt des Fluggebiets.

              https://publikationen.sg.ch/ekab/00....1/publikation/


              Quelle: SHV-Homepage, 22.08.2022

              Kommentar


                #8
                Weiß jemand, was jetzt mit den Sikus vom Dani passiert?

                Kommentar


                  #9
                  Erst vor wenigen Jahren ist ein Startplatz für Walenstadtberg geschlossen worden, nun steht auch der zweite und letzte Platz dafür unter einem Nutzungsverbot. Für Private und Flugschulen ist das eine grosse Einschränkung.


                  Ist in der Schweiz Hängegleiter = Gleitsegel? Oder sind nur Drachenstarts verboten? Hat die Gemeinde dort ein Eigeninteresse am Startverbot, oder setzt sie es nur gezwungenermaßen durch? Die vielschichtigen wirtschaftlichen Einbussen treffen doch auch die Gemeinde selbst – warum erläßt sie ausdrücklich ein Verbot und duldet nicht einfach? Warum sperrt sie nicht stattdessen z.B. die Straßenzufahrt?
                  ​​​​
                  Zuletzt geändert von Andreas09; 04.05.2023, 11:10.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Andreas09 Beitrag anzeigen
                    https://www.fm1today.ch/ostschweiz/s...rbot-151331452

                    Ist in der Schweiz Hängegleiter = Gleitsegel? Oder sind nur Drachenstarts verboten? Hat die Gemeinde dort ein Eigeninteresse am Startverbot, oder setzt sie es nur gezwungenermaßen durch? Die vielschichtigen wirtschaftlichen Einbussen treffen doch auch die Gemeinde selbst – warum erläßt sie ausdrücklich ein Verbot und duldet nicht einfach? Warum sperrt sie nicht stattdessen z.B. die Straßenzufahrt?
                    ​​​​
                    Ja, das ist ein trauriges Kapitel der schweizer Rechtsprechung.

                    Auf unsere Baugenehmigung haben zwei Anwohner Rekurs erhoben und recht bekommen. Die Begründung ist primär auf die mangelhafte Erschliessungsstrasse gestützt. Diese soll laut Strasseninspektorat nicht der geforderten Klasse entsprechen. Die Gemeinde wurde durch den Kanton mittels Durchsetzungsbegehren gezwongen den Rekurs umzusetzen. Das Nutzungsverbot ist die logische Konsequenz der aktiuellen Lage die sich nach bald 7 Jahren Prozess ergeben.
                    Wir als Interessengemeinscht und der SHV bleiben an der Sache dran und veruchen in der nächsten Instanz unsere Anliegen zu erklären. Die Gemeinde steht nach wie vor hinter dem Gleitschirmfliegen und unterstützt uns im Rahmen ihrer rechtlchen Möglichkeiten.

                    Das Starten auf den bisherigen Startplätzen ist verboten. Wir arbeiten an Lösungen für die Sicherheitstrainings wie auch für die Privatpiloten.Bis dahin bitten wir um Verständnis und Geduld.

                    Mit freundlcihen Grüssen

                    Dani Loritz
                    IG Flugarena Walensee
                    Dani

                    X-Dream Fly


                    "Anderssein ist kein Defekt!", Markku Wilenius

                    Kommentar


                      #11
                      Andreas09

                      in der schweiz gilt: alles, was zu fuss gestartet weerden kann, gilt als hängegleiter...
                      also gleitschirme und drachen, aber auch archaeopterix und swift swift...
                      alle fussstartfähigen geräte mit motor (nur elektro ist erlaubt) gelten weiterhin als hängegleiter...

                      guckst du hier:

                      Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.

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                        #12
                        Zitat von häusi Beitrag anzeigen
                        Andreas09

                        in der schweiz gilt: alles, was zu fuss gestartet weerden kann, gilt als hängegleiter...
                        also gleitschirme und drachen, aber auch archaeopterix und swift swift...
                        alle fussstartfähigen geräte mit motor (nur elektro ist erlaubt) gelten weiterhin als hängegleiter...

                        guckst du hier:

                        Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.
                        Danke. Die feinen sprachlichen Unterschiede... 🙂

                        Schlimme Sache das. Die Baubewilligung wäre wohl notwendig gewesen für die Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche zu der Nutzung als Startplatz. Da überwiegend nicht-landwirtschaftlich genutzt, steht irgendwo. Eventuell könnte man da einhaken? Sind Flächen für Skipisten winters dann ebenfalls umzuwidmen?

                        Vielleicht hätte man auch doch damals das Gesuch einreichen sollen. Im PDF klingt es so, als wäre das der wesentliche Ablehnungsgrund.

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                          #13
                          Zitat von Retair Beitrag anzeigen
                          Aus einem Facebookdiskussionsforum der Schweiz:

                          Zitat: "Es darf und kann nicht sein dass ein reicher pensonierter Anwohner uns das fliegen verbieten kann...Wir machen keinen Lärm. Sind Naturverbunden und stören auch nicht.
                          Einfach nur der vollkommene Neid von dieser Person. Im Winter ist dort eine schöne Schlittelpiste. Auch die wollte dieser gewisse Herr schwarz räumen lassen. Kam aber nicht gut an bei der Bevölkerung..."

                          .
                          langsam verstehe ich den Spruch "Eigentum ist Diebstahl"

                          Kommentar


                            #14
                            in der schweiz gilt: alles, was zu fuss gestartet weerden kann, gilt als hängegleiter...
                            Nicht nur in der Schweiz ist natürlich sowohl Gleitschirm als auch Drache ein Hängegleiter. Wofür wohl das H in DHV steht? Die Frage war schon ein bischen dämlich.

                            Hoffen wir das beste für dieses schöne Fluggebiet. Vielleicht schafft es man es ja einen neuen Baubeschluß hinzukriegen erst mal für H&F. Mit Duldungsregelungen hat es die Schweiz ja leider nicht so (dito in Deutschland), da reicht es leider nicht, wenn die Gemeinde auf Deiner Seite steht.
                            Wenn es piept - eindrehen...

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen

                              Nicht nur in der Schweiz ist natürlich sowohl Gleitschirm als auch Drache ein Hängegleiter. Wofür wohl das H in DHV steht? Die Frage war schon ein bischen dämlich.


                              s. a. die Aufteilung in diesem "Fachforum" in HG und GS.

                              Es dauerte nach der Gründung noch gegen 10 Jahre, bis die Gleitsegel aufkamen.

                              Selber "ein bischen dämlich".

                              Daher stellt sich berechtigt die Frage, ob die Beschilderung und Regelung in Walenstadt überhaupt gültig sind. Die Matratzendarstellung auf dem Schild ist nicht genormt, und die Bezeichnung Hängegleiter betrifft uns nicht...

                              Angehängte Dateien
                              Zuletzt geändert von Andreas09; 07.05.2023, 09:18.

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