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    #61
    Also warum will man sich selber Kennzeichen auferlegen

    Radfahrer fahren sehr häufig über rot oder auf Gehwegen
    da ist noch niemand auf diese Idee gekommen
    aber unsere Mini Gruppe der Flieger will das ?

    ich glaube dass vereinzelte Vereine die ihre Landedisciplin nicht in in den Griff
    Bekommen das gerne möchten.

    alleine einenSchirm gebraucht zu verkaufen.
    zu verleihen mal zu tauschen.

    das ist wieder blinder Aktionismus

    als ob jemand mit böser Absicht auf dem Golfplatz landet.

    und wenn er dann ein Kennzeichen hat verfolgt wer ihn und bestraft ihn womit ?


    geht doch einfach fliegen und sprecht Piloten auf ihre Verfehlungen an .
    das ändert sich nur mit Einsicht .

    ich geh jetzt fliegen…….
    Zuletzt geändert von albretty; 13.11.2022, 10:16.

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      #62
      Wie ich weiter oben schon sagte, das Kennzeichen kennzeichnet einen Schirm, nicht den Piloten... und das auch nur bei fliegendem Schirm, und in einer gewissen Untersicht... sprich, noch lange vor der Landung, also weitgehend ungeeignet, um einen fehlbaren Lander zu identifizieren. Man kann also getrost konstatieren, es handelt sich bei der Kennzeichenpflicht um eine Schnapsidee. Sie würde grandios fehlschlagen. Insofern, klug vom DHV, sich diesen Hut nicht aufzusetzen, immerhin.

      Die Problematik und die Verzweiflung, die zu dieser Forderung führen, muß man allerdings ernstnehmen. Das Einvernehmen mit Landeigentümern darf nicht ernstlich beschädigt werden.

      Wie kann man das erreichen? Einerseits durch Bearbeitung der Pilotenschaft - in der Ausbildung (!), am Parkplatz, an der Bahn, am Startplatz, Nachsorge durch, möglichst, freundliche Ansprache nach einer Fehl-Landung.

      Andererseits durch Bearbeitung der Eigentümer. "Alles hat seinen Preis", sprich, es ist immer eine fast rein materielle Angelegenheit. Latscht nem Bauern einer durch die Wiese und der hat einen Schaden, regt er sich, zu Recht, auf. Bekommt er pro durchlatschenden Piloten 20€, wird er vermutlich auf Möglichkeiten sinnen, mehr Piloten dazu zu bringen, in seiner Wiese zu landen...

      Man könnte beispielsweise von gebietsfremden Piloten, falls diese das Problem sind, ein Pfand einziehen vor dem Start. Falls sie störend außenlanden bzw. ihren Pfandbon nicht mit einem am Landeplatz installierten Stempel entwertet haben und retournieren, wird das Geld einbehalten und an die Landeigentümer ausgeschüttet...

      Ich schenke meinen Bauern öfter mal was... oder ihren Kindern... oder helfe im Frühjahr Äste einsammeln...

      Man könnte sie auch kostenlos zu zwei Tandemflügen pro Jahr für sie oder ihre Familie einladen, oder sie auf Vereinskosten zur Weihnachtsfeier einladen, ihnen einen Lebensmitteleinkauf pro Jahr mit einem 100€ Gutschein sponsern etc. Man könnte auch einfach nur auf deren Hofladen einkaufen, eine Werbung dafür am Vereinsheim aufhängen...

      Es gibt im Leben so viele Möglichkeiten.

      Daß ein Landbesitzer und -bewirtschafter keine lange Zündschnur hat, wenn ein neuer oder zunehmender Nutzerkreis dessen Flächen für seine Zwecke entdeck, ist nicht überraschend. Daß im Forum allerdings dann Diskussionen über Kennzeichenpflicht geführt werden anstatt einfach ein brauchbares Angebot zu machen, schon. Ist, nebenbei, die gleiche autoritätsgläubige Denkweise, die nach einer Klarnamenpflicht, einem Gaspreisdeckel oder einer Mietpreisbremse verlangt. Unverständlich, meine ist es nicht. (Sozis halt.)
      Zuletzt geändert von Andreas09; 13.11.2022, 09:40. Grund: Ergänzungen

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        #63
        Keine Angst, das Fehlverhalten im angesprochenen Fluggebiet wird dort von vielen Seiten überwacht und die Piloten persönlich angesprochen. Es ist auch deutlich weniger geworden.

        Den ein oder anderen unbelehrbaren gibt es natürlich dennoch.

        Und über die 20€ können die Leute die hier keine Gleitschirmflieger haben wollen nur lachen. Ein Kumpel hat vor kurzem eine Klage am Hals gehabt welche wirklich lächerlich war (nach langem hin und her auch fallengelassen würde), da ging es um fünfstellige Beträge. Und dabei ging es nicht Mal um (bedingten) Vorsatz wie beim Landen am Parkplatz des Tandem Piloten.
        https://

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          #64
          Zitat von Born2Fly Beitrag anzeigen
          Und über die 20€ können die Leute die hier keine Gleitschirmflieger haben wollen nur lachen. Ein Kumpel hat vor kurzem eine Klage am Hals gehabt welche wirklich lächerlich war (nach langem hin und her auch fallengelassen würde), da ging es um fünfstellige Beträge. Und dabei ging es nicht Mal um (bedingten) Vorsatz wie beim Landen am Parkplatz des Tandem Piloten.
          Ein Schaden muss nachgewiesen und beziffert werden. Eine vereinbarte Vertragsstrafe nicht. Bei ungenehmigter Nutzung wurde kein Vertrag geschlossen. Und der Schaden kann keinesfalls in dieser Höhe sein, insofern ist so etwas schon im Ansatz unrealistisch. Aber oft wollen sich solche Menschen mit ihren Rechten wahrgenommen fühlen, und wissen sich dann nicht besser zu wehren. Traurig genug, wenn ein Landeigentümer sich jetzt wegen seiner Verzweiflungstat auch noch ein paar Hundert Euro Rechtskosten ans Bein schmieren muß. Man hätte es nie soweit kommen lassen dürfen.

          Aber dennoch: Oft lassen sich Menschen durch relativ kleine Gesten befrieden, einfach nur weil sie sich endlich gehört und berücksichtigt fühlen.

          Kommentar


            #65
            Aber das Problem löst man doch nicht mit Kennzeichen
            Denke ich auch nicht.

            Die Geländerhalter lösen das Problem, wenn es zu "bunt" wird in ihrem Gebiet bzgl. der Beschwerden (sprich wenn Appelle nicht mehr wirken), dadurch daß sie den Nutzerkreis eingrenzen. Klartext: Gäste fliegen dann dort entweder nicht mehr oder mit starken Einschränkungen.
            Eskaliert es danach weiter (und es ist egal, ob das an Vereinsmitgliedern oder illegal fliegenden Externen liegt), geht eben das Gelände komplett verloren. Das löst das Problem auch - nur nicht für uns. Ist den Anwohnern oder sonstigen Betroffenen dann aber egal.

            Hier darf man sich keine Illusionen machen, das ist wie so was meist abläuft. In den allermeisten Fällen sind wir kein ausreichender Wirtschaftsfaktor. Und Eigentümer von Start- und Landeplätzen sind ebenso nur wenige Vereine.
            Wenn es piept - eindrehen...

            Kommentar


              #66
              Bisschen mehr Zivilcourage
              Piloten ansprechen
              konfrontieren

              klappt am besten
              100 % werden eh nie erreicht


              dann aber das fliegen nicht vergessen………….

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                #67
                Wieviel kostet ein Flurschaden, den wir bei einem Bauern anrichten könnten? Gibt es konkrete Zahlen?

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                  #68
                  Zitat von Andreas09 Beitrag anzeigen
                  ... es handelt sich bei der Kennzeichenpflicht um eine Schnapsidee. Sie würde grandios fehlschlagen. Insofern, klug vom DHV, sich diesen Hut nicht aufzusetzen
                  Scheint nicht überall zu gelten:
                  Für Streckenflüge, welche aus dem Nebelhorngebiet hinausführen (siehe Skizze), ist eine eindeutige Kennzeichnung des Fluggeräts vorgeschrieben. Eindeutig ist eine DHV-Gerätenummer z.B. D-NODV oder eine vom Verein kostenlos ausgegebene Registriernummer (z.B. 234), welche in beiden Fällen auf dem Untersegel gut sichtbar anzubringen ist.
                  Quelle: Flugordnung zum Fluggebiet Nebelhorn

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                    #69
                    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
                    Wieviel kostet ein Flurschaden, den wir bei einem Bauern anrichten könnten? Gibt es konkrete Zahlen?
                    Die Beträge sind niedrig. Wir landen ja im Gegensatz zu den Segelfliegern nicht im Mais oder Getreide sondern meist auf Wiesen. Multipliziere die durchschnittliche Fläche von Schuhgröße 45 mit angenommenen 40 Schritten (10 für die Landung, 30 bis zum Rand der Wiese), sofern der Schirm (hoffentlich) in die Rosette herangezogen, und sodann die Wiese mit vorsichtig von oben gesetzten Schritten verlassen wird. Grob überschlagen 10cm Breite mal 25cm Länge, sind 0,025qm. Mal 40 sind wir bei ca. 1qm heruntergetretener Wiese. Die sich ja auch wieder aufrichtet, so gut sie kann, und somit nicht völlig ausfällt. Allerdings dem Bauern auch das Mähen erschwert, je nach dem wie lang das Gras schon war, und wann in der Folge die Mahd ist. Falls die Wiese nicht sogar beweidet wird.

                    (Kein vernünftiger Pilot wird heutzutage noch seinen Schirm in einer ungemähten Wiese zusammenlegen, den Fall laß ich mal außen vor.​..)

                    Geh mal aus von einem Ertrag von 100 dt Grobfutter pro Hektar pro Jahr, oder umgerechnet 1kg pro qm pro Jahr. Es geht also um 1kg Grobfutter. Welches unter Umständen erst noch veredelt wird, Silage, etc. - dann wäre es lediglich ein Halbfabrikat, das in jedem Fall - außer bei Beweidung - aber noch gemäht, gewendet, gezettet, gewendet, gesammelt, eventuell getrocknet und gelagert werden muß... Es kann sich also nur um einen Cent- oder niedrigen einstelligen Eurobetrag handeln.

                    Für uns als Einzelne also nur ein Trinkgeld, für die Bauern, die vielleicht jeden Tag zwei, drei solcher Piloten verknusen müssen, sich in ihren Rechten und Bedürfnissen ignoriert fühlen und vielleicht zudem Existenzängste haben, ein echtes, großes Ärgernis.
                    Zuletzt geändert von Andreas09; 13.11.2022, 21:03. Grund: "das" ergänzt

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                      #70
                      Bei den Schweizern ist sie auch nicht "grandios fehlgeschlagen".
                      Stefan Ungemach
                      pfb.ungemachdata.de/

                      Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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                        #71
                        Das ist nicht der DHV, sondern die Amateure vom Nebelhorn - nomen est omen, scheinbar Die verwiesene Skizze habe ich nicht eindeutig identifizieren können (vielleicht wäre eine vom Verein kostenlos ausgegebene Registriernummer (z.B. 234)​ hier hilfreich?), möglicherweise ist damit die Lüftlmalerei eingangs des Pamphlets gemeint... was das bezwecken soll bleibt unklar, vermutlich Zugeständnis an die Jägerschaft, die mit dem Fernglas gucken will, falls die Auflage bzgl. Wildschutzgebiet hinterm Grat nicht eingehalten wird. Aber auch hier gildet, was ich oben schrub: Ein identifizierter Schirm ist noch kein identifizierter Pilot.

                        Und da steht auch noch mehr, was die Einordnung der obigen Anweisung erleichtert:

                        "Achtung:
                        Unterhalb des Terrassenstartplatz befindet sich ein Wanderweg, weshalb an diesem
                        Startplatz NUR mit Hilfe eines Startleiters gestartet werden darf. [...] Wenn kein Startleiter bestellt werden kann, muss der Pilot
                        den Startplatz so wählen, dass er sicher den Start- und Abflugbereich einsehen kann.​"

                        Oder diese Blüte:
                        "Wird bei einer Kontrolle durch Vereinsmitglieder festgestellt, dass keine Gebühr bezahlt wurde, beträgt die Nachlösegebühr mindestens doppelt so viel, wie die einfache Start- und Landegebühr."

                        Oder das hier:
                        "Eine Einweisung erfolgt vom Piloten selbstständig, indem er sich ausführlich über die aktuelle Fluggeländeordnung und Auflagen informiert.​"

                        ... wer Ironie findet, darf sie behalten. Viel Erfolg.

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                          #72
                          Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                          Bei den Schweizern ist sie auch nicht "grandios fehlgeschlagen".
                          Belege?

                          Kommentar

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