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Fliegen mit medizinischem Cannabis

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    Fliegen mit medizinischem Cannabis

    Hallo,


    ich fliege seit 2007, habe aber die letzten beiden Jahre aufgrund von mehreren Wirbeloperationen ausgesetzt.
    Aktuell stelle ich von einem Opiod auf medizinisches Cannabis um, funktioniert schmerztechnisch ganz gut.
    Ein High Gefühl kommt bei dem Spray ( cannaxan 771) nicht auf, nur der Geschmack ist richtig "scheisse"
    Es handelt sich um ein Mundspray mit 1mg THC/ Sprühstoß. Dosis sind 3-3-3-3 .Also ingesamt 12mg THC pro Tag.

    Vom Verkehrsmediziner habe ich nach einiger Zeit das offzielle Go zum KFZ fahren bekommen.
    Jetzt stellt sich mir die Frage, wie sieht es versicherungstechnisch in D, bzw AT und I aus ?

    Hat jemand von euch Erfahrungen in dieser Hinsicht ?

    viele Grüße

    Christian
    Zuletzt geändert von Chris_1975; 01.06.2023, 16:29.

    #2
    Hey,

    ich habe zwar keine Erfahrung im dem Bereich, würde mich aber an deiner stelle bei so einem Thema direkt an den DHV ( nein nicht der hanfverband) wenden.
    Ich vermute dieser kann dir da weiterhelfen, hier wirst du im zweifel nur jede menge gefährliches halbwissen ernten.

    Kommentar


      #3
      Servus Christian,

      Der DHV kann es möglicherweise beantworten. Direkt, belastbar und wahrscheinlich schneller kann dir das normalerweise ein Fliegerarzt sagen. Das wäre meine Empfehlung, da die sich genau damit regelmäßig auseinandersetzen müssen auch wenn die Mehrheit der Piloten hier damit nicht in Berührung kommt.
      Hier ein link:


      Gruß Christian

      Kommentar


        #4
        Zitat von Chris_1975 Beitrag anzeigen
        Hallo,


        ich fliege seit 2007, habe aber die letzten beiden Jahre aufgrund von mehreren Wirbeloperationen ausgesetzt.
        Aktuell stelle ich von einem Opiod auf medizinisches Cannabis um, funktioniert schmerztechnisch ganz gut.
        Ein High Gefühl kommt bei dem Spray ( cannaxan 771) nicht auf, nur der Geschmack ist richtig "scheisse"
        Es handelt sich um ein Mundspray mit 1mg THC/ Sprühstoß. Dosis sind 3-3-3-3 .Also ingesamt 12mg THC pro Tag.

        Vom Verkehrsmediziner habe ich nach einiger Zeit das offzielle Go zum KFZ fahren bekommen.
        Jetzt stellt sich mir die Frage, wie sieht es versicherungstechnisch in D, bzw AT und I aus ?

        Hat jemand von euch Erfahrungen in dieser Hinsicht ?

        viele Grüße

        Christian
        Morgen
        auf was für eine Antwort hoffst du denn ?

        eigendlich kannst du sie dir doch selber beantworten.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Chris_1975 Beitrag anzeigen
          Aktuell stelle ich von einem Opiod auf medizinisches Cannabis um, funktioniert schmerztechnisch ganz gut.
          Ein High Gefühl kommt bei dem Spray ( cannaxan 771) nicht auf, nur der Geschmack ist richtig "scheisse"
          Es handelt sich um ein Mundspray mit 1mg THC/ Sprühstoß. Dosis sind 3-3-3-3 .Also ingesamt 12mg THC pro Tag.
          Für die straßenverkehrsrechtliche Relevanz ist einzig und allein die im Blutplasma nachweisbare Menge THC entscheidend. Es gilt aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter!
          Es ist daher von größtem Interesse, wieviel des oral verabreichten THC im Serum ankommt und wie lange es dort nachweisbar ist.
          Ich würde Dir daher dringend empfehlen, genau das beim Arzt Deines Vertrauens über eine ganze Serie von Blutproben prüfen zu lassen.
          Bis dahin hilft Dir und den anderen Interessierten vielleicht folgende Überlegung:

          Erwachsene haben im Durchschnitt eine Blutvolumen zwischen 5 und 7 Litern. Dies entspricht ungefähr 7 bis 8% des Körpergewichts. Die Blutmenge ist darüber hinaus zwar auch abhängig von Alter, Geschlecht und Trainingszustand aber in erster Linie durch das Körpergewicht definiert, denn je größer die Körpermasse, desto mehr Blut benötigt der Organismus für eine optimale Versorgung jeder einzelnen Zelle.
          Als Faustformel gilt:
          Blutvolumen bei der Frau -> circa 65ml / pro Kilogramm Körpergewicht
          Blutvolumen beim Mann -> circa 75ml / pro Kilogramm Körpergewicht
          Das Blutplasma, der flüssige Bestandteil, besteht zu 92% aus Wasser, zu 7% aus Proteinen und zu 1% aus Mineralstoffen und macht circa 55% des Gesamtvolumens aus.
          Demnach hätte ein durchschnittliches 85 kg Mannsbild ca. 6,4 l Blut, was eine Plasmamenge von ca. 3.500 ml entspricht.
          Du gibst an, dass Du pro Anwendung viermal am Tag 3mg THC zu Dir nimmst. Vorausgesetzt Dein Spray enthält tatsächlich 1 mg reines THC pro Sprühstoß, könnte man für den Beispielmann von folgender Situation ausgehen:
          3 mg => 3.000.000 ng => 3.000.000 ng : 3.500 ml = 857 ng/ml
          Das setzte natürlich voraus, dass das verabreichte THC zu 100% in den Blutkreislauf gelangt, was ganz bestimmt nicht der Fall sein dürfte.

          Nun war und bin ich kein besonderes Ass in Pharmakokinetik und Pharmakodynamik, doch soviel kann ich mit Sicherheit aber sagen, nämlich dass garantiert mehr als nur 0,1166% der verabreichten THC-Menge im Serum nachweisbar ankommt und somit die „1-Nanogramm-Grenze“ dauerhaft gerissen wird.

          Generell gilt: Ein regelmäßiger oder dauerhafter Konsum von THC, was hier anscheinend zutrifft, sorgt für eine deutlich längere Nachweiszeit. Die Abbauprodukte von THC lagern sich im Körper ab und bilden Ansammlungen. Es kommt also weniger auf den Zeitpunkt der letzten Gabe an, sondern vielmehr darauf, wie oft THC vorher verabreicht wurde. Bei der angegebenen Dauermedikation kann höchstwahrscheinlich nach Absetzen und keiner weiteren Einnahme THC bis zu drei Monate in Konzentrationen von 1ng/ml und darüber nachgewiesen werden.​

          Zitat von Chris_1975 Beitrag anzeigen
          Vom Verkehrsmediziner habe ich nach einiger Zeit das offzielle Go zum KFZ fahren bekommen.
          Jetzt stellt sich mir die Frage, wie sieht es versicherungstechnisch in D, bzw AT und I aus ?
          Womit wir bei den rechtlichen Aspekten wären.
          Wie schon erwähnt, gilt im Straßenverkehr der Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum. Kann einem Kraftfahrer diese Menge im Blut nachgewiesen werden, wird verkehrsrechtlich von einer sogenannten Drogenfahrt gesprochen. Betroffene müssen neben einer Geldbuße auch mit Führerscheinentzug und der Anordnung einer MPU sowie mit versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
          Unter diesen versicherungsrechtlichen Konsequenzen muss man sich bei der eigenen Haftpflicht den Teil- oder Gesamtregress, Schadensminderungen der Unfall- und völlig Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung vorstellen. Aber auch gegnerische Haftpflichtversicherungen werden zumindest auf Teilschuld plädieren und herbe Zahlungskürzungen vornehmen.
          Insofern stellt sich die Frage, wie belastbar dieses offizielles Go vom „Verkehrsmediziner“ tatsächlich ist. Meines Erachtens kann dieses Go nur durch die Zulassungsbehörde als Ergebnis einer MPU erlassen werden, deren nicht unerhebliche Kosten Du selbst zu tragen hättest.
          Ohne einen solchen hochoffiziellen Wisch könnte man Dich sonst bei der nächsten allg. Verkehrskontrolle mit Schwerpunkt "Drogenfahrten" wortwörtlich aus dem Verkehr ziehen. Vielleicht mal nachfragen, „Mein Freund hat mich gefragt und würde gerne wissen …“

          LuftVG § 4a
          (1)Luftfahrzeugführern ist das Führen oder Bedienen eines Luftfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen untersagt. Satz 1 gilt für Medikamente nur soweit, als auf Grund ihrer betäubenden, bewusstseinsverändernden oder aufputschenden Wirkung davon auszugehen ist, dass sie die Dienstfähigkeit von Luftfahrzeugführern beeinträchtigen oder ausschließen, es sei denn, durch eine ärztliche Bescheinigung eines flugmedizinischen Sachverständigen oder eines flugmedizinischen Zentrums kann nachgewiesen werden, dass eine solche Wirkung nicht zu befürchten ist.


          Das bedeutet, in der Luftfahrt gilt generell beim Führen oder Bedienen eines Luftfahrzeuges ein klares Alkohol- und Drogenverbot!

          Die folgenlose und straffreihe medizinische Anwendung von THC bei Luftfahrtpersonal ist nach LuftVG § 4a Abs.1 Satz 2 an eine besondere und individuelle fliegerärztliche „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ gebunden. Ohne die begibst Du Dich auf extrem vermintes Gebiet. Da alles, was unter dieser nicht sanktionierten Medikation fliegerisch geschieht als sogen. Vorsatzhandlung gewertet werden kann. Du wärst also immer schuld bei umgekehrter Beweislast und haftetest unbegrenzt. Unfallversicherung und ggf. Kasko stellten sich leistungsfrei und die Haftpflicht ginge in Regress, welcher Dein wirtschaftliches Leben auf lange Zeit oder sogar komplett ruinieren kann.​

          Zuletzt geändert von FlyingDentist; 04.06.2023, 18:00. Grund: kl. Überarbeitung und Ergänzung

          Kommentar


            #6
            Tipptopp. So ein Beitrag verbreitet tatsächlich mal einen Scent von "Fachforum" hier... 👍🏻🙂

            Kommentar


              #7
              FlyingDentist betrifft mich zwar alles nicht, aber interessant zu lesen und ein großartiger, sachlicher und neutral geschriebener Beitrag!

              Kommentar


                #8
                Was FlyingDentist geschrieben hat, ist eine wertvolle Überlegung.

                Kontrolliert wirst Du allerdings eher auf dem Weg zum Fluggelände, als beim Gleitschirm-Fliegen.

                Du kannst mit Deiner Medikation nur nicht an Wettbewerben teilnehmen, denn da gilt Cannabis als Doping,
                und dort wird auch mal kontrolliert. Und dann exerzieren sie nicht an den zahlreichen kiffenden Gleitschirm-Piloten das Exempel, sondern an Dir...

                Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter


                Bis bald am Startplatz, W.

                Kommentar


                  #9
                  Vom Verkehrsmediziner habe ich nach einiger Zeit das offzielle Go zum KFZ fahren bekommen.

                  Das mag ja alles sein, zur Nagelprobe kommt es aber erst, wenn tatsächlich ein Unfall passiert.
                  Dann wird die Situation betrachtet und nicht ein "generelles Go".
                  Einem Gericht wird es bei einer aktuellen Entscheidung völlig egal sein, was irgendein Arzt mal gesagt hat, da wird ein Gutachter bestellt und dann entschieden.
                  Allerdings dürfte sich das auf die Schuldfähigkeit auswirken, wenn ein Arzt Dir eine Unbedenklichkeit bescheinigt hat, denn Du hast dann guten Glaubens gehandelt.
                  Beim Fliegen ist die Grenze aber niedriger, und, by the way, ob ich nach etlichen Wirbeloperationen noch das Risiko einer nie auszuschließenden heftigen Landung eingehen würde, kann ich nciht sagen. Ist aber ein anders Thema.

                  Kommentar


                    #10
                    ForumAdmin kannst du diese fett geschriebene Werbeveranstaltung über meinem Beitrag bitte löschen?!
                    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
                    Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

                    Kommentar


                      #11
                      . Die Gesetze und Vorschriften bezüglich Cannabis variieren von Land zu Land und können sich ändern. Es ist wichtig, die geltenden Gesetze und Bestimmungen in dem Land zu beachten, in dem Sie sich befinden und in das Sie fliegen möchten. Es wird dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass Sie sich an die geltenden Vorschriften halten. Das illegale Mitführen von Drogen kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.

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