Hallo zusammen,
Ich habe meinen A-Schein komplett an der Winde gemacht - ich wohne in Berlin und habe entweder die Winde oder 2 Hügeln (60m & 20m Höhendifferenz zur Verfügung).
Damit ich von den zugelassenen Hügeln in Berlin (bzw. Deutschland) starten darf, soll ich erst eine Flugreise nach Alpen buchen, damit die 500m Anforderung getroffen wird. Bzw. wenn ich IPPC brauche - kann ich sie auch nur mit Hangstartberechtigung beantragen.
Also, die Frage in die Runde:
ODER
Ich habe meinen A-Schein komplett an der Winde gemacht - ich wohne in Berlin und habe entweder die Winde oder 2 Hügeln (60m & 20m Höhendifferenz zur Verfügung).
Damit ich von den zugelassenen Hügeln in Berlin (bzw. Deutschland) starten darf, soll ich erst eine Flugreise nach Alpen buchen, damit die 500m Anforderung getroffen wird. Bzw. wenn ich IPPC brauche - kann ich sie auch nur mit Hangstartberechtigung beantragen.
Also, die Frage in die Runde:
- soll DHV die Regelung für die Zusatzberechtigung Hangstart (GS) für die typischen (in Deutschland existirenden) Hügeln anpassen?
ODER
- soll Start von den Startplätzen mit weniger als 100m Höhendifferenz für fertigen A-Piloten by default ERLABT werden? *Theorie dazu ist schon in der standarten A-Theorie & Prüfung drin.
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