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Zusatzberechtigung Hangstart (GS) - 500m Höhendifferenz Anforderung - reality-check?

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    Zusatzberechtigung Hangstart (GS) - 500m Höhendifferenz Anforderung - reality-check?

    Hallo zusammen,

    Ich habe meinen A-Schein komplett an der Winde gemacht - ich wohne in Berlin und habe entweder die Winde oder 2 Hügeln (60m & 20m Höhendifferenz zur Verfügung).

    Damit ich von den zugelassenen Hügeln in Berlin (bzw. Deutschland) starten darf, soll ich erst eine Flugreise nach Alpen buchen, damit die 500m Anforderung getroffen wird. Bzw. wenn ich IPPC brauche - kann ich sie auch nur mit Hangstartberechtigung beantragen.

    Also, die Frage in die Runde:
    • soll DHV die Regelung für die Zusatzberechtigung Hangstart (GS) für die typischen (in Deutschland existirenden) Hügeln anpassen?

    ODER
    • soll Start von den Startplätzen mit weniger als 100m Höhendifferenz für fertigen A-Piloten by default ERLABT werden? *Theorie dazu ist schon in der standarten A-Theorie & Prüfung drin.
    *ich habe die Frage jetzt wegen den getriggerten Berg-Fliegern angepasst. Ich gebe zu - ESP2019​ hat Recht.
    Zuletzt geändert von avo_gs; 04.10.2023, 14:20.

    #2
    Bitte halbwegs unaufgeregt Texte verfassen. Wutschnaubende Tipperei führt zu Rechtschreibfehlern, welche Zweifel an der Seriosität des Beitrags säht...

    Kommentar


      #3
      Zitat von ESP2019 Beitrag anzeigen
      Bitte halbwegs unaufgeregt Texte verfassen. Wutschnaubende Tipperei führt zu Rechtschreibfehlern, welche Zweifel an der Seriosität des Beitrags säht...
      1. am Ende soll "säen" stehen, weil der Nebensatz sich auf "Rechtschreibfehlern" (Plur​.) bezieht.
      2. Deutsch ist nicht meine Muttersprache und ich komme nicht aus Bayern. Nichtsdestotrotz sollte DHV auch meine Interessen als Mitglied vertreten können.
      3. Das war genau der halbwegs unaufgeregt verfasste Text.

      Kommentar


        #4
        Soweit ich weiß kommt zumindest für den A-Schein demnächst die Änderung, dass statt einer Fluganzahl der Höhenunterschied akkumuliert wird. Ob das dann auch für die Zusatzberechtigung Hangstart gilt weiß ich nicht, und 10 500m Flüge sind auch bestimmt schneller gemacht als 100 50m Flüge, auch wenn man dafür mal ein Wochenende nach Kössen o.ä. fahren muss.

        Und es gibt natürlich auch 500+m Gelände in den deutschen Mittelgebirgen:
        Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Screenshot from 2023-10-03 19-05-00.png
Ansichten: 986
Größe: 515,8 KB
ID: 932178
        (das bei Göppingen ist aber wohl ein Fehler in der DB)
        Zuletzt geändert von AffiPG; 03.10.2023, 18:09.

        Kommentar


          #5
          Zitat von avo_gs Beitrag anzeigen
          Ich habe meinen A-Schein komplett an der Winde gemacht - ich wohne in Berlin.
          Erstmal Glückwunsch zum bestandenen A-Schein!

          Damit ich von den zugelassenen Hügeln in Deutschland starten darf, soll ich erst eine Flugreise nach Alpen buchen, damit die "alternativ vernünftige" 500m Anforderung getroffen wird. Bzw. wenn ich IPPC brauche - kann ich sie auch nur mit Hangstartberechtigung beantragen.
          Kriegt DHV Provisionen von den Flügschulen für die gebuchten Flugreisen? Oder denken die lieben DHV-Kollegen, dass ich ohne Hangstart-Berechtingung wirklich nicht von den 100m höhen Hügen jetzt starten werde?
          Nein, der DHV kriegt keine Provisionen für Flugreisen. Nur bei Prüfungskosten.

          Vielleicht etwas aus der Historie:
          Der Hangstart vom Berg / Hügel war zuerst da. Später kam die Möglichkeit hinzu, auch im Flachland an der Winde starten zu können. Aber ein Windenstart läuft halt etwas anders ab als ein Hangstart. Daher wurde zusätzlich der Windenstart eine eigene Ausbildung und Prüfung. Daher erstmal die Unterscheidung.

          ich werde natürlich starten und werde dabei mich auf meine Halterhaltpflichversicherung nicht verlassen können.
          Nicht DU hast einen Vorteil von der Halterhaftpflichtversicherung, sondern DRITTE denen DU mal beim Fliegen einen Schaden zufügen könntest. Evtl. holt sich die Versicherung das Geld danach von dir wieder, falls du unterlaubt geflogen sein solltest.

          Also, die Frage in die Runde:
          * soll DEUTSCHE Hängegleiter Verband die Regelung für die Zusatzberechtigung Hangstart (GS) für die typischen (in DEUTSCHLAND existirenden) Hügeln anpassen?
          ODER
          * soll Start von den Startplätzen mit weniger als 500m Höhendifferenz in Deutschland BY DEFAULT ERLAUBT werden?
          Gute Frage.
          Wirft aber neue Fragen in der Praxis auf:
          * Man müsste alle in D zugelassenen Hangstartgelände neu kategorisieren. Nach startbar für Windenstart-Piloten und nicht-startbar.
          * Dein Schein gilt nicht nur in Deutschland. Wie soll deine neue Regelung dort umgesetzt werden? Dich fliegen lassen? Dich nicht fliegen lassen weil "keine vollwertige Ausbildung > 500m Hangstart?
          * Was machen Drachenflieger in Zukunft? Gleiches Problem!


          Wer zwingt dich denn eine Flugreise in die Alpen zu buchen? Gibt es nicht eine Flugschule in deinem näheren Umkreis, bei dem du die Zusatzberechtigung bekommen könntest?
          Oder wolltest du nicht sowie mal in die Alpen reisen? Suche dir dort eine nette Flugschule, bei der du die Zusatzberechtigung gleich miterledigen kannst.
          Zuletzt geändert von FliegenWilli; 03.10.2023, 18:51.

          Kommentar


            #6
            Kriegt DHV Provisionen von den Flügschulen für die gebuchten Flugreisen? Oder denken die lieben DHV-Kollegen, dass ich ohne Hangstart-Berechtingung wirklich nicht von den 100m höhen Hügen jetzt starten werde? (*rethorische Frage)
            Provisionen gibt es keine, aber du wirst trotzdem die Hangstartberechtigung noch machen müssen, um legal von deinen 100 m Hügeln starten zu können. Nebenbei bemerkt ist außerhalb von Soaring Bedingungen ein Windenstart erheblich erfolgsversprechender hinsichtlich Thermikeinstieg als ein 100 m Hügel.

            Dazu brauchst du keine Flugreise buchen. Du kannst auch einfach zu jeder ortsansässigen Schule mit einem ausreichend hohen Startplatz gehen. Sind halt 10 Flüge unter Aufsicht, wenn ich es richtig im Kopf habe.

            Wer aus den Alpen übrigens ins Flachland umzieht, der muß genauso noch eine Windenstartberechtigung nachmachen. Kostet ihn 20 Schlepps unter Fluglehreraufsicht. Jetzt kann man lange drüber diskutieren, ob dieser Aufwand jeweils erforderlich ist, damit die Leute das sicher hinkriegen. Beim Windenschlepp sind die 20 Schlepps in etwa das, was ein 08/15 Anfänger so braucht.
            Einen wirklich erfahrenen und talentierten Streckenflieger aus den Alpen könnte das jeder Windenführer theoretisch in 2-3 Schlepps beibringen. Darf er aber nicht. Im Ausland - wenn jetzt jemand z.B. nach Nordbrasilien geht - wird man es einfach so machen - kurze informelle Einweisung und gut. Wenn das ein Anfänger so versucht, wird es heikel werden.

            Umgekehrt solltest du nicht glauben, daß du als Anfänger mit genau 0 Starts im alpinen Gelände wirklich gut beraten bist, daß dann auf eigene Faust einfach so zu machen. Gewisse Unterschiede gibts da schon. Auch hier gilt wieder, daß jemand mit viel Erfahrung beim Fliegen so was wohl selber "übersetzt" bekommt. Ein Anfänger eher nicht.

            Gilt übrigens genau so fürs Fliegen an Dünen und Steilküsten. Ein erfahrener Pilot kriegts eher auf Anhieb hin. Ein Anfänger eher nicht. Das ist wohl auch der Hintergrund für diese Einweisungspflichten.
            Wenn es piept - eindrehen...

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              #7
              Was genau ist das Problem? Dass der Flug eine Höhendifferenz haben muss? Die macht auf jeden Fall Sinn.
              Es geht nicht nur um den Start als solches, das Fliegen mit anderen auf engem Raum (am Hang) und natürlich um die Landeeinteilung mit Landung. Denn beim Flugschul-Windenstart ist oft die Ausgangshöhe nicht so prall, man fliegt vom Klinken zurück zum Startplatz, vielleicht mit ein oder zwei Positionskreisen und einer Übung dazwischen. Die Landung am Startplatz ist normalerweise null Problemo da die Piste ja ewig lang ist. Am Berg ist das anders. Man ist mit über 500m länger in der Luft, kommt am Landeplatz in anderen Höhen an und die Landeeinteilung ist dadurch anspruchsvoller. Die Landeplätze sind auch kleiner.

              Es steht dir frei die Hangstartberechtigung zu machen, musst Du nicht. Du musst auch nicht fliegen oder dich an andere Regeln halten. Kannst auch Autofahren ohne Führerschein. Entweder Du akzeptierst das Regelwerk oder nicht. Mit allen möglichen Konsequenzen.

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                #8
                Okay, der Witz mit den Provisionen wurde natürlich buchstäblich verstanden, egal.

                Mein Problem ist - es gibt 2 zugelassene Hänge in Berlin: Lübars (20m Differenz) und Drachenberg (60m Differenz). Die beide sind nach dem Feierabend unter der Woche oder am WE sehr angenehm fliegbar - theoretisch, dürfte ich aber auch von denen ohne Hangstart Berechtigung nicht abgleiten darf. Oder wenn ich nach bspw. Bayern über's Wochenende fahren will, um mit den Freunden paar Abgleiter von 2-3 hundert meter zu machen - auch nicht erlaubt.

                Ich sehe in den beiden Fällen keinen besonderen Bedarf nach einer Zusatzberechtigung. Bzw. 30min. Lehrnfilm von DHV reicht für den Zweck schon.

                Geärgert bin ich nicht nur aus dem Grund, sonder auch weil ich 4 Stunden bei der Recherche und den Anfragen an die Flugschulen verschwendet habe, ohne ein Angebot für die Berechtigung zu bekommen/finden.
                Ohne die Schulen zu nennen:
                • "innerhalb von Deutschland über 500 m können wir leider nicht anbieten.."
                • "du wirst die Flüge wahrscheinlich nicht in 2-3 Tagen schaffen (wir schulen immer nur Freitag-Sonntag) – außerdem brauchst du ja noch die 10 Flüge vom Übungshang (diese müssen auch von einer Flugschule dokumentiert werden). Wahrscheinlich wäre es einfacher, wenn du die Flüge bei einer Flugreise machen würdest"
                Also die Zusammenfassung: um von einem 60m höhen Hügel offiziell starten zu dürfen, brauche ich zusäztlich 1,5-2k EUR Investition und eine Woche wert von Urlaubstagen für eine Flugreise in den Alpen.
                Zuletzt geändert von avo_gs; 04.10.2023, 09:36.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat: Also die Zusammenfassung: um von einem 60m höhen Hügel offiziell starten zu dürfen, brauche ich zusäztlich 1,5-2k EUR Investition und eine Woche wert von Urlaubstagen für eine Flugreise in den Alpen.​

                  Dann ist doch alles geklärt. Mach es und halte Dich an das Gesetz, oder lass es. Wichtig dabei: mit allen Konsequenzen (wie oben bereits geschrieben).

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von avo_gs Beitrag anzeigen
                    Also die Zusammenfassung: um von einem 60m höhen Hügel offiziell starten zu dürfen, brauche ich zusäztlich 1,5-2k EUR Investition und eine Woche wert von Urlaubstagen für eine Flugreise in den Alpen.
                    Wenn es dir das nicht Wert ist in den Alpen Fliegen zu dürfen dann würde ich an deiner Stelle an der Winde bleiben.

                    Wie man allerdings den Schein machen kann ohne die Fussstartberechtigung bleibt mir ein Rätsel.
                    OK ich hab keinen Windenschein aber den dürfte ich auch niemals brauchen.
                    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                    BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen

                      Wenn es dir das nicht Wert ist in den Alpen Fliegen zu dürfen dann würde ich an deiner Stelle an der Winde bleiben.

                      Wie man allerdings den Schein machen kann ohne die Fussstartberechtigung bleibt mir ein Rätsel.
                      OK ich hab keinen Windenschein aber den dürfte ich auch niemals brauchen.
                      1. aha, was verdienst du so monatlich?
                      2. die Gesetze sollen weiterentwickelt und angepasst werden.

                      Kommentar


                        #12
                        Die Gesetze werden ganz sicher nicht weiter entwickelt, nur weil du dir vorher keine Gedanken über die Kosten gemacht hast,

                        Kommentar


                          #13
                          Die Kosten über 1000€ kann ich nicht nachvollziehen. was Nötig ist steht hier:
                          Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter

                          20 Starts, davon 15 über 500 Meter, flugschulinterne Prüfung. Selbst wenn du 20€ pro Flug zahlst kommst du da nicht auf solche Preise.

                          Ja, die Flugschulen im Flachland bieten meist nur Höhenschulungen auf der Alpensüdseite an. Aber Frag doch mal bei nähergelegenen Schulen in den Alpen, Bregenzerwald, Zillertal, (Ost)Allgäu etc., da wird das schon irgendwie neben ihrer Schulung gehen, dass ein Fluglehrer dir das unterschreibt.

                          Göppingen (Kuchalb) 500+m könnte durch die auf der Hochebene gelegene Winde zu Stande kommen, bei optimaler Ausklinkhöhe.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von avo_gs Beitrag anzeigen
                            aha, was verdienst du so monatlich?
                            Wenn du damals aus Kostengründen die (Fuss) Hangstartberechtigung nicht mitgemacht hast musst du eben jetzt mit den Konsequenzen leben.

                            die Gesetze sollen weiterentwickelt und angepasst werden.
                            Und natürlich nur so wie du dir das vorstellst.
                            Zuletzt geändert von Im Lee is schee!; 04.10.2023, 20:03.
                            Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                            BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                              #15
                              Zitat von Dennis Beitrag anzeigen
                              Mach es und halte Dich an das Gesetz, oder lass es. Wichtig dabei: mit allen Konsequenzen (wie oben bereits geschrieben).
                              Oben findest Du etliche, auch humoristische Hinweise, zum Verhältnis von Windenstart zur Königsdisziplin Fußstart am Hang.

                              Von mir bekommst Du noch den trockenen Hinweis:
                              Als Inhaber einer reinen Windenstartberechtigung, bist Du beim Flugversuchen im Hangstart im Bereich:
                              "Fliegen ohne gültige Fluglizenz", und damit im strafbewehrten Teil des Luftfahrtgesetzes.
                              Du bekommst also im Fall des Falles nicht nur Probleme mit Deiner Versicherung,
                              sondern auch mit Strafverfolgungsbehörden. Und das ist gefährdend für jede bürgerliche Existenz.

                              Dies ist auch genau für Leute wie Dich so gut und richtig geregelt.
                              Denn Du bist offensichtlich im Zustand, dass Du gar nicht weißt, was Du alles (noch) nicht weißt.
                              Zur Einweisung in Bergflüge gehört auch: Wettersituation im Gebirge, Höhenwind und Talwindsysteme, Verhalten bei Notfällen, Ausweichregeln ...
                              Bitte zieh Dir die entsprechenden Ausbildungsteile in einer süddeutschen oder österreichischen Flugschule mit geeigneten Schulungsgeländen drauf,
                              damit wirst Du auch ein besserer Flachland- oder Küsten-Pilot.
                              Bis bald am Berg (oder auf dem Acker), W.

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