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Fluggelände zulassen/erhalten

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    Fluggelände zulassen/erhalten

    Es wurde in letzter Zeit häufig und viel darüber diskutiert:
    Fliegen im deutschen Mittelgebirge
    Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!
    Gesperrt für Gastflieger
    Infos zur Gästeregelung (in D)
    ...
    ich habe alle gelesen.
    Immer wieder habe ich Fragen formuliert welche im Gelaber untergingen.

    Was gefährdet ein Fluggebiet?
    Wer kann ein Fluggebiet gefährden?

    Meine Ergebnisse:
    Um ein Fluggebiet zugelassen zu bekommen muss ein Antrag (Link) an den DHV gerichtet werden.

    Aus dem Antrag ist zu entnehmen;
    Grundstücksbesitzer muss dem Betreten des Start-/Landegeländes zustimmen.
    Ein Gutachten von der Naturschutzbehörde ist erforderlich.
    (wobei seit diesem Jahr folgendes gilt: Gleitschirmfliegen ist naturfreundlich)

    Was ist mit den Gemeinden? Welche Rechte hat sie um sich dagegen sträuben zu können?
    Welche Themen werden genannt, dass ein bestehendes Gebiet wieder verboten werden sollte?

    Ich bitte um sachliche Beiträge und vorallem um keine Vermutungen oder allgemeinem Wissen. Ich möchte dieses Thema einmal ausführlicher (mit Links zu Gesetzen, etc) betrachten!
    Gibt es einen Link vom DHV als Beauftragten?
    www.ferdinand-vogel.de

    #2
    AW: Fluggelände zulassen/erhalten

    Hy Flybird,

    bei euch im PCS gibts (oder gabs ?) mit Roland Kleiser einen absolut kompetenten Gesprächspartner was Deine Fragen betrifft.

    Gruß
    Thomas

    Kommentar


      #3
      AW: Fluggelände zulassen/erhalten

      Was gefährdet ein Fluggebiet?
      Hauptsächlich die Nichtzustimmung des Geländehalters/-eigentümers. Gründe hierzu sind vielfältig.

      Ferner sind noch alle möglichen "politischen Gruppierungen" auf dem Plan, als da sind:
      - Naturschützer
      - Interessengruppen ("Wir wollen da lieber einen Golfplatz bauen!")
      etc.

      Ferner natürlich die Änderung von Flächennutzungsplänen. Wenn (wie auch immer) eine Wiese "plötzlich" zu Bauland wird, bist Du als Verein weg vom Acker!

      Wer kann ein Fluggebiet gefährden?
      Personen, deren Verhalten Aufmerksamkeit im negativen Sinne erregt.

      Das ist jetzt sehr allgemein gehalten, aber nach meiner langjährigen Erfahrung, auch im Modellflugbereich, gibt es kaum etwas Schwierigeres, als in Deutschland ein Gelände für ein Flughobby zu bekommen. Irgendeiner ist immer dagegen, und sei es nur, weil er halt gern "dagegen" ist.

      Hat man's dann geschafft, hat man ja meist einen Pachtvertrag (wenn nicht mal den, wird's gleich ganz schwierig). Der läuft irgendwann mal aus normalerweise. Und das ist das Damoklesschwert: Wenn's dem Verpächter nicht gefällt, den Vertrag zu verlängern, bist Du weg vom Gelände. Bums aus.

      Wenn Du also "negativ auffällst", egal wo und wie und bei wem, dann sorgen die Betroffenen mit großem Engagement dafür, daß dem Verpächter die Lust vergeht, an Dich weiter zu verpachten. Und das war's dann.

      Jeder, der was anderes sagt, hat keine Ahnung...
      (oder Glück gehabt!)
      Zuletzt geändert von Pikachu; 16.09.2010, 15:34.

      Kommentar


        #4
        AW: Fluggelände zulassen/erhalten

        der jagdpächter!!!
        er zahlt einen nicht unerheblichen betrag an die, als jagdgenossenschaft
        organisierten, grundbesitzer oder ist gar selbst grundbesitzer und setzt
        den geländeeigentümer gerne unter druck.
        schon fahrradfahrer und spaziergänger sind otto normaljäger ein dorn im
        auge und er beruft sich auf die greifvogeloptik der gs-flieger.

        in bad sobernheim wurde ein modellseglergelände desshalb geschlossen,
        in aspisheim bei bingen ein gs fluggelände erst garnicht zugelassen.
        cu flying
        bernd

        Kommentar


          #5
          AW: Fluggelände zulassen/erhalten

          Was bringt ein Fluggelände in Gefahr / macht es unmöglich eines zuzulassen ?

          - ein Beamter in der unteren Naturschutzbehörde, für den bunte Tücher nicht an den Himmel gehören. (Kein Scherz, O-Ton!)

          - Lebewesen die sich ansiedeln KÖNNTEN und von Fliegern daran gehindert werden. (O-Ton Natuschützer !)

          - Ameisen, die von Fliegern zertreten werden (von weidenden Schafen natürlich nicht, die haben ja einen selektiven Tritt. Auch O-Ton Naturschützer !)

          Das alles ist keine Satire, es ist die bittere Wahrheit.

          - Hilfssheriffs die tagaus tagein nach vermeindlich verbotenem Ausschau halten und zur Anzeige bringen.

          - Reiter, Passanten usw. die sich gefährdet sehen.

          - Schäfer, Landwirte die Angst um ihr Vieh haben (das ist der einzige berechtigte Einwand, Weidevieh (Schafe, Ziegen, Kühe, Pferde reagiern da oft komisch, zumindest Anfangs)).

          Fehlverhalten von Piloten gegen Luftrecht usw. ist eher zweitrangig, es ist meistens die Antipathie von einflußreichen Grüppchen die zu Problemen führt.

          HG

          Kommentar


            #6
            AW: Fluggelände zulassen/erhalten

            Hallo Ferdinand,

            da fällt mir nur die Odyssee der Flugschule Chiemsee ein.
            Die kämpfen schon seit mehr als einem Jahr um den Landeplatz in direkter Nähe zur Flugschule und nicht erst eine halbe Stunde (Für fitte Leute 15 Minuten) Fußmarsch entfernt.
            Die Bauern denen das Land gehört stellen sich einfach Quer und damit ist die Sache vom Tisch - wieso das so ist? Weiss ich nicht, zu mal dass sowieso nur "Futterwiesen" sind und abgemäht werden.

            Gleicher Ort nur 600 Höhenmeter drüber ist es so, dass der große Startplatz von Mai-September nur von Clubmitgliedern benutzt werden darf weil der Almbauer sagt, dass sonst die Kühe verschreckt werden. Diese Auflage ist auch gültig wenn die Kühe nicht am Nord- sondern Südhang stehen.

            Und das Verfahren zum Zulassen eines Geländes wird vom DHV erst dann gestartet wenn der Pachtvertrag unterschrieben ist. Der DHV schaut sich die Örtlichkeiten zwar vorher an aber die Zulassung gibts erst mit Vertragsabschluss.

            Lukas

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              #7
              AW: Fluggelände zulassen/erhalten

              Zitat von berndw Beitrag anzeigen
              und er beruft sich auf die greifvogeloptik der gs-flieger.
              Dazu wurde eigens eine Studie erstellt, die klarstellt das Gleitschirme von Tieren nicht als Greifvogel "anerkennen".

              In Urbach (bei Schorndorf) gibt es ein Gelände, dass bisher nur Zeitweise zum Fliegen zugelassen war, damit über den Sommer die brütenden Tierchen nicht verschreckt werden.

              Meines Wissens, kann da Herr Conzelmann am besten Auskunft geben.

              Kommentar


                #8
                AW: Fluggelände zulassen/erhalten

                Dazu wurde eigens eine Studie erstellt, die klarstellt das Gleitschirme von Tieren nicht als Greifvogel "anerkennen".
                Die Studie interessiert den Jaga wenig. Wenn er bei seinem
                Vergnügen gstört wird, dann wird er grantig.
                VG
                Gipfelflieger

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