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Tegelberg "strengste Kontrollen"

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    AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

    Hallo Tom ,

    § 286 ZPO , Freie Beweiswürdigung

    (1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

    § 261 StPO Freie Beweiswürdigung

    Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.


    Kommentierung:

    1. Bedeutung

    § 261 StPO formuliert den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, nach dem der/die RichterIn über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach freier, aus dem Inbegriff (Ablauf und Inhalt) der Verhandlung gewonnenen Überzeugung entscheidet.

    Dies allein ist die Grundlage der sog. forensischen (gerichtlichen) Wahrheit, die nicht mit einer absoluten oder naturwissenschaftlichen Wahrheit gleichgesetz werden kann.

    1.1. Maßgeblich ist die persönliche Überzeugung des Richters/der Richterin von der Schuld des/der Angeklagten. Es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, dem gegenüber vernünftige Zweifel an der Schuld und an der Richtigkeit des zugrunde gelegten Sachverhaltes nicht mehr aufkommen dürfen.

    (Zitat aus http://www.gangway.de/gangway.asp?ca...3id=&DocID=80&...)

    Viele Grüße

    Michael C.
    Zuletzt geändert von MURMEL; 01.06.2012, 07:25.

    Kommentar


      AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

      Ich möchte darauf hinweisen, dass es in den 2 vorliegenden Präzedenzfällen der Jahreskartensperre nicht um die Unterschreitung der 150 m geht sondern um eine drastische Unterschreitung der im allgemeinen Luftrecht vorgeschriebenen minimalen Flughöhe von 50 m über Verkehrswegen. Im ersten, schon Monate zurückliegenden Fall gibt der Pilot selbst einen Abstand von etwa 20 m an (er habe das schon immer so gemacht).

      Grüße
      Manfred

      Kommentar


        AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

        Wie wärs mit einer Polizeistaffel für die Luft....so mit Blaulicht

        Ist ja schrecklich das da einer knapp über einen Verkehrsweg rüber ist...den sollte man sofort verbrennen.

        Wer verpetzt die Leute eigentlich am Tegelberg???? ich hab da so eine Ahnung

        Bekommt man eigentlich fürs anschwärzen die Jahreskarte von dem Angeschwärzten for free?
        Zuletzt geändert von seti1337; 01.06.2012, 10:51.

        Kommentar


          AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

          Zitat von seti1337 Beitrag anzeigen
          Wie wärs mit einer Polizeistaffel für die Luft....so mit Blaulicht

          Ist ja schrecklich das da einer knapp über einen Verkehrsweg rüber ist...den sollte man sofort verbrennen.

          Wer verpetzt die Leute eigentlich am Tegelberg???? ich hab da so eine Ahnung

          Bekommt man eigentlich fürs anschwärzen die Jahreskarte von dem Angeschwärzten for free?
          Sorry, aber denkst du auch manchmal drüber nach, dass solche Vorschriften eventuell einen Sinn haben könnten ? Was ist wenn du mit 20m Abstand darüber fliegst und bekommst einen massiven Klapper ? Dann hängst Du drin.

          Gruß

          Caus

          Kommentar


            AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

            Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
            Sorry, aber denkst du auch manchmal drüber nach, dass solche Vorschriften eventuell einen Sinn haben könnten ? Was ist wenn du mit 20m Abstand darüber fliegst und bekommst einen massiven Klapper ? Dann hängst Du drin.

            Gruß

            Caus

            Das ist ja auch in Ordnung, nur wenn das einmal passiert weil man zu schusselig war und es einfach verplant hat....dann ist ein einmaliger Anschiss ohne Kartenentzug ausreichend.

            Kommentar


              AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

              Zitat von hs
              Hier geht es doch allein um das Gebaren der Bergbahn. Würdest Du Dir von Deinem Nachbarn den Führerschein abnehmen lassen, wenn Du zu schnell gefahren bist?
              Genau das ist doch der Punkt.
              Die Kabinenfahrer können jeden wegen Verstoßes gegen ein Gesetz anzeigen. Kein Problem.
              Aber einen Beförderungsvertrag einfach nicht zu erfüllen, der mit dem Fliegen an sich noch nicht mal was zu tun hat ist nicht akzeptabel.

              Abgesehen davon, dass es natürlich dumm, gefährlich und unnötig ist, knapp über die Bahnseile zu fliegen.
              Das ist hier nicht die Frage.

              Wen interessiert es eigentlich, dass die selbe Bahn fordert, die öffentliche Straße am Landeplatz nicht tiefer als 10Meter !! zu überfliegen.
              Da gehen die Herren wohl weniger streng mit der Gesetzesauslegung vor.
              Ich finde man sollte alle Piloten die am offiziellen Landeplatz rechtswidrig einschweben mal anzeigen.
              Nur so halt. Zum Zeitvertreib. Kostet ja nichts. Ist dafür juristisch voll korrekt.
              Zuletzt geändert von Willi Wombat; 01.06.2012, 19:16.

              Kommentar


                AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                Also nochmal für alle haltet euch einfach an die 150 meter und gut ist.
                Zum Thema der nichteinhaltung der höhe. Das machen die Bahnleute und keine Flugschule und schon garnicht der Harti.
                Wer mit den 150 metern ein problem hat, es gibt auch andere Fluggebiete, genau so für die die meinen nicht ihre Papiere dabei haben zu müssen.
                Die Tegelbergbahn spricht bei zuwiederhandlung gegen die VBO am Tegelberg einHausverbot aus welches sich auf alle 3 Fluggebiete ausgeweitet wird die von der Tegelbergbahn betrieben werden.

                Und:

                Die einweisungskarte bekommen alle Piloten umsonst dauert halt nur 10 min bis der ganze Schriftkram erledigt ist. Die TBB hat halt numal das recht das so zu machen da hilft auch das Diskutieren hier im Forum nicht.
                Alles wird gut!!!!!

                Kommentar


                  AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                  Hallo @all,

                  ich würde gerne etwas Licht in's Dunkel bringen bezüglich der Festlegung der Überflughöhen. Hier gibt es ein paar Missverständnisse.

                  §6 LuftVO regelt die Sicherheitsmindesthöhe. Das sind 150m. Diese dürfen wir für Start und Landung sowie in den für den Betrieb unseres Luftsportgeräts erforderlichen Fällen unterschreiten. Diese Ausnahme bezieht sich nur auf die in §6 geforderte Sicherheitsmindesthöhe von 150m. Sie bezieht sich auf keine andere Mindesthöhe und keinen Sicherheitsabstand.

                  Die von der Tegelbergbahn geforderten 150m Überflughöhe haben damit nichts zu tun sondern sind in der Flugbetriebsordnung des Tegelbergs festgelegt.

                  Zur Erinnerung: 50m Sicherheitshöhe müssen wir ohnehin einhalten zu Seilbahnen und auch zu Straßen. Dies ist ist in der Flugbetriebsordnung (die vom DHV, nicht die vom Tegelberg) geregelt. Die Tegelbergbahn hat abweichend davon 150m für die Seilbahn definiert (ehemals 100).
                  Ausserdem gilt dieser Abstand auch für z.B. Startplatz und Abbauplatz.
                  Umgekehrt hat die Tegelbergbahn in ihrer FBO die Überflughöhe für die Straße am Landeplatz auf 10m reduziert.

                  Warum dürfen die das?

                  Ganz einfach: der DHV darf seine allgemeinen Regelungen in seiner FBO unterbringen, weil das in §21a Abs.4 LuftVO steht.
                  Und der Geländehalter darf die Sicherheitsabstände in seiner geländebezogenen FBO abweichend regeln, weil in dies in der FBO vom DHV explizit so drinsteht (Abschnitt 1 Nr.4).
                  Ausserdem steht auch noch ganz oben in der FBO: "Weitergehende ... Bestimmungen des Geländehalters sowie
                  luftaufsichtliche Verfügungen sind vorrangig zu beachten."

                  Willkür hin oder her: Sowohl die 150m für die Bahn als auch die 10m für die Straße können so von der Bahn festgelegt werden und sind damit geltende Regeln.

                  Grüße, Matze

                  Kommentar


                    AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                    Also wenn die 150m echt streng durchgezogen werden, dann kann man im Winter/Frühjahr in die thermisch aktive Südseite gar nicht mehr reinfliegen, da muss man nämlich nach dem Start gleich links abbiegen, und dann kommt man vielleicht auf 50m. Und ohne Südseite steht man nämlich meist schnell unten.

                    Kommentar


                      AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                      Zitat von Thermiksau Beitrag anzeigen
                      Also wenn die 150m echt streng durchgezogen werden, dann kann man im Winter/Frühjahr in die thermisch aktive Südseite gar nicht mehr reinfliegen, da muss man nämlich nach dem Start gleich links abbiegen, und dann kommt man vielleicht auf 50m. Und ohne Südseite steht man nämlich meist schnell unten.
                      Ohne vor dem Startplatz nordseitig Höhe zu machen, kommst du frühestens jenseits der Stütze, im Bereich vom Torschofen, auf korrekte Überflughöhe.
                      Das ist halt so, finde dich damit ab. Um auf die Südseite zu kommen, kannst du das immer noch am Ende des Westgrates tun.

                      Grüße
                      Manfred
                      Zuletzt geändert von Manfred Laudahn; 04.06.2012, 08:10.

                      Kommentar


                        AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                        die geforderte Überflughöhe von 150 m ist aber erst seit dem Vorfall vorgeschrieben. Oder? Wenn ja kann ich jedes mal wenn ich dort bin mein altes grünes Kärtchen nehmen und sagen das dies zum Zeitpunkt der Ausstellung mir noch nicht bekannt war. Also kann ich mit 50 Meter die Bahn überfliegen die ja völlig ausreichend sein sollten. Der Typ mit seinem Tandem ist ja auch nicht freiwillig reingeflogen.
                        Na ja der Tegelberg ist eh nicht mein Startberg. Zumindest nicht am WE, Ferienzeit und Feiertagen.
                        Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

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                          AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                          Zitat von dicker-moench Beitrag anzeigen
                          die geforderte Überflughöhe von 150 m ist aber erst seit dem Vorfall vorgeschrieben. Oder? Wenn ja kann ich jedes mal wenn ich dort bin mein altes grünes Kärtchen nehmen und sagen das dies zum Zeitpunkt der Ausstellung mir noch nicht bekannt war. Also kann ich mit 50 Meter die Bahn überfliegen die ja völlig ausreichend sein sollten ...
                          Vor dem Vorfall galten 100 m, vor einigen Jahren waren es 80 m, die waren es auch schon vor 27 Jahren (als ich dort meine ersten Flüge gemacht habe).
                          Im Übrigen bist du verpflichtet, dich über die neuesten Regelungen zu informieren.
                          Unwissenheit gilt nicht!

                          Grüße
                          Manfred
                          Zuletzt geändert von Manfred Laudahn; 04.06.2012, 08:22.

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                            AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                            es ist ja verständlich, dass wir Flieger es gerne anders hätten

                            ABER: Der Geländehalter sagt was geht und was nicht. Ich habe schon mal von einem Gelände gehört das komplett geschlossen wurde... Monaco...

                            Je mehr wir uns so benehmen, dass die Bahn kein Anlass zur Verärgerung hat umso schneller wird wieder eine gewisse Normalität einkehren.

                            Gruß Moses

                            Kommentar


                              AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                              @ Holger,

                              Zitat von hs
                              Woraus entnimmst Du das angebliche Recht eines Geländehalters, selbst luftrechtlich verbindliche Regelungen zu erlassen? Gerade in dem von Dir zitierten Abschnitt I Nr. 4 der FBO (DHV) wird - so verstehe ich die Vorschrift - nur Bezug auf die Geländezulassung genommen (und die ist ja sicher kein Insichgeschäft des Geländehalters selbst).
                              Da macht man sich schon die Mühe. Lies dir halt die FBO mal in Ruhe durch. Und schau was links und rechts vom "oder" steht. Dann wird auch klar, dass der Bezug auf die Geländezulassung nur die verringerten Abstände betrifft. Schärfere Regeln können unabhängig davon gefordert werden.

                              Zitat von hs
                              Ich will hier die tatsächlich bestehenden luftrechtlichen Bestimmungen und die Pflicht zu deren Einhaltung in keiner Weise in Frage stellen ...
                              Das versteh ich jetzt nicht. Du stellst die Vorschriften in Frage und behauptest im gleichen Atemzug das Gegenteil

                              Unabhängig von der Sinnhaftigkeit der Vorschrift (ich persönlich halte nichts davon, ein Queren der Bahn direkt an der Stütze ist m.E. vollkommen ausreichend): Gültig ist sie.

                              Der Unfall ist übrigens keine Singularität. Es hing schon mal eine Pilotin in der Bahn. Das war 2003. An dem Bild wird sicher auch deutlich, dass der Abstand zwischen den Seilen zum Teil beträchtlich werden kann.
                              Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Unfall Bahn.jpg
Ansichten: 1
Größe: 48,8 KB
ID: 813488

                              Gruß, Matze

                              Kommentar


                                AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                                Ich bleib doch sachlich. Es ist aber schon ärgerlich, wenn Du Dir nicht die Mühe machst, mein Posting zu lesen.

                                Die Antwort auf Deine Frage hab ich ja schon gegeben.

                                Du mußt die FBO von oben lesen. Und da steht gleich am Anfang, dass weitergehende Bestimmungen des Geländehalters vorrangig zu beachten sind (hab ich schon zitiert).
                                Und genau auf diese Bestimmungen bezieht sich u.a. der Punkt 4.

                                Der Teil mit der Geländezulassung bezieht sich (hab ich eigentlich schon gesagt) auf die Verringerung von Sicherheitsabständen. Die kann der Geländehalter nicht beliebig im Nachhinein ändern, denn dann würde er ja die Regelungen der FBO(DHV) ausser Kraft setzen.

                                Zerlege doch einfach den Satz mal in seine Einzelteile und überleg Dir, an welcher Stelle "durch die Geländezulassung" stehen müsste, damit es sich auf beides bezieht.

                                Ich mach das mal für Dich. Zum besseren Verständnis verwende ich Klammern. Wie in der Mathematik.

                                Variante a:
                                soweit nicht ( ein größerer Abstand vorgeschrieben ) oder ( ein geringerer Abstand durch die Geländezulassung erlaubt ) ist.

                                Variante b:
                                soweit nicht durch die Geländezulassung ( ein größerer Abstand vorgeschrieben oder ein geringerer Abstand erlaubt ) ist.

                                Zu Deinem Beispiel: Tut mir leid. Das hinkt nicht nur ein bischen sondern hat mit der Sache gar nichts zu tun. Der Geländehalter hat eine im Luftrecht verankerte Funktion. Wenn ich privat ein Schild aufstelle, dann steht das höchstens anderen Leuten im Weg.

                                Kommentar

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