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Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

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    #46
    AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

    Vielleicht hilft ja das:
    Zur Beförderungspflicht von Bergbahnen existiert ein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes, das bereits im Jahr 1993 ergangen ist und kann weiter unten ungekürzt gelesen werden.

    Hier das Ergebnis in Kurzform:

    Der Ausschluss von der Beförderung ist nicht rechtens, die Seilbahn ist zur Beförderung verpflichtet. Es besteht Kontrahierungszwang!

    Aus dem Rechtssatz dieser Entscheidung ist weiters folgender Kernsatz wichtig:


    "wenn den geltenden Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen entsprochen wird", so kann dies nicht so verstanden werden, daß die beklagte Partei [hier die Seibahn] berechtigt oder verpflichtet wäre, unabhängig vom Beförderungsvertrag darüber zu wachen, daß ihre Vertragspartner alle geltenden Rechtsvorschriften einhalten [...] Keineswegs aber steht es ihr zu, über die Erlaubtheit oder Unerlaubtheit einer nicht in ihrem Einflußbereich liegenden Landung mit dem Paragleitschirm zu befinden.
    .

    Mit anderen Worten: Der Seilbahnbetrieb hat sich nur um die in ihrem (rechtlichen) Einflussbereich liegenden Angelegenheiten zu kümmern.

    Fazit: Die Seilbahn ist zur Beförderung verpflichtet und kann aus oben genannten Gründen einen Paragleiter nicht von der Beförderung ausschließen. Auch dann nicht, wenn man die direkt von der Seilbahn kassierte Lande- oder Startgebühr nicht bezahlt.

    Noch präziser: Sie kann überhaupt niemanden, wegen Angenlegenheiten die nicht ihrem unmittelbaren Geschäftsbereich zugehören, von der Beförderung ausschließen. Auch dann nicht, wenn tatsächlich ein Flugverbot bestünde, weil die Überwachung von Flugverboten nicht ihrem Geschäftsbereicht zugehört.

    Das Erkenntnis des OGH als Revisionsgericht:

    Geschäftszahl
    6Ob534/94

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      #47
      AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

      Zitat vn vertigo:
      Vielleicht hilft ja das:
      Zur Beförderungspflicht von Bergbahnen existiert ein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes, das bereits im Jahr 1993 ergangen ist und.......
      Naja was hilft das, wenn ich dann mit dem Gleitschirm oben steh und nicht starten darf????
      VG
      Gipfelflieger

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      Zuletzt geändert von Gipfelflieger; 20.04.2013, 16:25.

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        #48
        AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

        Hab auf mein Post gerade folgende PM bekommen:
        du darfst ja und keiner darf dich daran hindern
        Also wenn derjenige das Starten gemeint hat, ist er meiner Meinung nach auf dem Holzweg.
        Paragraph 2.2.4 aus dem Erlaß des BMV/OZB für Hänge und Paragleiter besagt folgendes:
        2.2.4 Die Landeshauptmänner werden ersucht, Abflüge mit Hängegleiter und Paragleitern ohne Außenabflugbewilligung zu dulden (ausgenommen in dicht verbauten Gebieten sowie von Bauwerken z. B. Brücken). Die Halter und Piloten von Hängegleitern und Paragleitern werden darauf hingewiesen, daß die über die benützten Grundstücke Verfügungsberechtigten aus zivilrechtlichen Gründen jedenfalls eine Zustimmungserklärung abgegeben haben müssen. Landungen mit Hängegleitern und Paragleitern sind gemäß § 10 Abs. 1 lit. c LFG bewilligungsfrei.
        Für mich heißt das, wenn die Zustimmungserklärung zurückgezogen wurde, darf ich auch nicht starten, d.h. man kann mich sehr wohl daran hindern.

        Der gesamte Text ist hier nachzulesen
        VG
        Gipfelflieger

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        Zuletzt geändert von Gipfelflieger; 20.04.2013, 17:54.

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          #49
          AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

          Servus beinand,

          Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
          Dass das lautlose Gleitschirmfliegen „nichts macht“, ist leider ein Irrtum, der vielfach verbreitet ist. Das lautlose Herannahen eines Gleitschirmes setzen alle Wildarten mit dem plötzlichen, überraschenden Angriff eines Beutegreifers (im Gebirge bei uns der Adler) gleich, was zu einer panischen und unkontrollierten Flucht des Wildes führt.
          Dieser Aussage der Pressesprecherin kann ich nicht folgen. Erstens schon wegen ihres Absolutheitsanspruches (ein recht gutes Zeichen dafür, daß die Verfasserin ein entsprechendes Gutachten nie oder nie richtig gelesen hat), und zweitens widerspricht sie unseren eigenen Beobachtungen aus vielen Jahrzehnten. Mag ja sein daß irgendwann mal ein Rehlein flitzen gegangen ist, wenn über nacktem Grat unvermittelt ein tiefer Schirm daherkommt. Das wird ja auch im DHV-Gutachten nicht bestritten. Aber beim Fliegen über einem Wald über Mindestflughöhe? Alle Wildarten fliehen in Panik? Sorry, das ist nicht nur falsch, das ist Bullshit. Der Alpenraum wäre voll von zu Tode gestürzten, ineinander verkeilten oder dem Herzinfarkt erlegenen Steinböcken, Gamsen und Rehen. Wir alle kennen ja die Haufen von verendetem, zu Tode gehetzten Wild, über die man beim Schwammerlsuchen so oft stolpert...

          Wäre das wirklich so, dann würde mich interessieren, was in dieser Gegend konsequenterweise gegen das Adlerunwesen gemacht wird. Im Gebirge fliegen, nisten und jagen nach wie vor Raubvögel. Auch hier müsste das arme Wild ja ständig in Panik fliehen, oder zumindest an Burnout-Syndromen leiden. Immerhin schaut ein Adler wirklich aus wie ein Adler. Und nicht wie ein A-Schirm.

          Verbissschäden gibts überall. Natürlich ist das ein merklicher wirtschaftlicher Schaden, den man selbstverständlich minimieren muss. Deshalb gibt es ja auch die Jagd. Und wohl überall in A und D gibts auch eine Schadenersatzpflicht der Jäger gegenüber dem geschädigten Waldeigentümer, wenn sie ihre Abschussquoten nicht erfüllen. Dieses Problem ist nämlich schon sehr viel älter, als es die Gleitschirmfliegerei ist. Vielleicht weht der Wind aus dieser Richtung ("wir zahlen nix, weil ähh...die....die Paragleiter sind schuld!"), aber wer weiß das schon.

          Alle anderen Forste scheinen die Probleme nicht zu haben. Vermutlich sind die nicht so intelligent, und halten ihren Wildverbiss mit offenbar völlig überholten Methoden wie Jagd, Schonung, Schafwolle, Spray etc. klein.


          Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
          So können Sie gleich mit einer „ordentlichen Portion“ erweitertem Fachwissen in die neue Saison starten, Wald und Wild werden es Ihnen danken!
          Find ich ganz schön herablassend.


          Gruß

          Andi

          Kommentar


            #50
            AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

            Ich habe noch einmal eine Frage zur weiteren Argumentation :

            Weiß jemand, ob der Startplatz selbst Eigentum der Bundesforste ist ?
            Ist es Tatsache, daß der Jagdpächter gewechselt hat und tatsächlich dieser "reiche
            Amerikaner" ist ?
            Wieso sind eigentlich in diesem Fall die Seilbahnbetreiber so freiwillig "Vollstreckungsgehilfen" ?

            Wer weiß da was genaues .
            Michael C.

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              #51
              AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

              Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
              Ich habe noch einmal eine Frage zur weiteren Argumentation :

              Weiß jemand, ob der Startplatz selbst Eigentum der Bundesforste ist ?
              Ist es Tatsache, daß der Jagdpächter gewechselt hat und tatsächlich dieser "reiche
              Amerikaner" ist ?
              Wieso sind eigentlich in diesem Fall die Seilbahnbetreiber so freiwillig "Vollstreckungsgehilfen" ?

              Wer weiß da was genaues .
              Michael C.
              Hallo Murmel,

              siehe meinen Bericht Nr. 11. Meines Wissens ist das der Stand der Dinge! Der Seilbahn ist schon bewußt, was sie da machen. Daher denke ich, dass wenn man auf die Auffahrt besteht, sie einen auch mitnehmen! Ich werde es auf alle Fälle versuchen und mir zur Unterstützung mal das ausgedruckte Urteil mitnehmen. Da bin ich echt mal gespannt

              Kommentar


                #52
                AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                Weiß jemand, ob der Startplatz selbst Eigentum der Bundesforste ist ?
                .
                So, jetzt hab ichs endlich gefunden.

                Mit http://www.tirol.gv.at/themen/zahlen...kartendienste/

                kann man den Kataster online einsehen um zu den Grundstücksnummern zu gelangen. Jetzt müßte nur noch eine Grundstücksauszug für die fraglichen Grundstücke angefordert werden (leider kostenpflichtig) um zu sehen wem der Startpaltz gehört.

                LG Peter

                Kommentar


                  #53
                  AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                  Das erhielt ich heute von der Pressesprecherin der Bundesforste :

                  Sehr geehrter Herr Conrad,

                  ich darf mich nochmals mit zwei Literaturhinweisen melden. Zum Thema „Gleitschirmfliegen und Wildtiere“ hat es in der Schweiz ganz besonders gründliche Forschungsarbeiten gegeben. Sie wurden zusammengefasst im Buch von Prof. Paul Ingold (2005): „Freizeitaktivitäten im Lebensraum der Alpentiere“. Haupt-Verlag, Bern. 516 Seiten.

                  Eine Kurzfassung der wesentlichsten Ergebnisse wurde publiziert in den „Mitteilungen der Naturforschenden Gesellschaft“ in Bern, Neue Folge, Band 63 (im Jahr 2006). 27 Seiten. Bereits die Kurzfassung gibt einen guten Überblick über die Thematik. Sowohl in der Broschüre als auch im o.g. Buch sind alle Forschungsarbeiten zitiert, die zu den Sportarten gemacht worden sind.

                  In diesem Sinne wünschen wir eine frühlingshafte Lektüre und verbleiben mit den besten Grüßen,
                  Pia Buchner


                  Hat jemand diese Studien ?

                  Viele Grüße

                  Michael C.

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                    Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                    ....
                    Eine Kurzfassung der wesentlichsten Ergebnisse wurde publiziert in den „Mitteilungen der Naturforschenden Gesellschaft“ in Bern, Neue Folge, Band 63 (im Jahr 2006). 27 Seiten. Bereits die Kurzfassung gibt einen guten Überblick über die Thematik. Sowohl in der Broschüre als auch im o.g. Buch sind alle Forschungsarbeiten zitiert, die zu den Sportarten gemacht worden sind. ...
                    Die hier gibt es online!



                    LG Z!

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                      Wenn dort jemand einen Golfplatz hinbauen wollte, wäre es sicher kein Problem...

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                        Zitat von Buchner Pia Beitrag anzeigen

                        Dass das lautlose Gleitschirmfliegen „nichts macht“, ist leider ein Irrtum, der vielfach verbreitet ist. Das lautlose Herannahen eines Gleitschirmes setzen alle Wildarten mit dem plötzlichen, überraschenden Angriff eines Beutegreifers (im Gebirge bei uns der Adler) gleich, was zu einer panischen und unkontrollierten Flucht des Wildes führt. Hingegen ist das Arbeiten mit „lautem Gerät“, wie auch in vielen Literaturbeispielen nachzulesen ist, weniger bis gar nicht störend, da diese Lärmquelle für das Wild kontrolliert wahrnehmbar ist.

                        Zitat von Schweizer Studie (von Fr. Puchner darauf verwiesen) Beitrag anzeigen
                        Gegenüber lauten Stimmen (lautes Sprechen, Rufen, Johlen) reagieren die meisten Tiere äusserst empfindlich. Sie verziehen sich (flüchten) auf wesentlich grössere Distanz als bei ruhiger Annäherung.
                        Aha ...
                        >> www.asynchron.at

                        >> www.facebook.com/AsynchronAcro
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                          #57
                          AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                          Zitat von Laisch Beitrag anzeigen
                          Aha ...
                          Die beiden Zitate widersprechen sich aber nicht. "Lautes Gerät" erzeugt eine halbwegs gleichmäßige Geräuschkulisse, auf die sich Tiere einstellen können. Lautes Gejohle hingegen beginnt und endet abrupt - mit entsprechenden Reaktionen.

                          Ein Abstract aus der FUST-Studie habe ich inzwischen erhalten (die Studie selber gibt's nur gegen 22 Oiros). Und darin steht sinngemäß dasselbe wie in der aus München: in regelmäßig beflogenen Gebieten setzt eine Gewöhnung ein; wo nur sporadisch geflogen wird, erschrecken sich die Viecher. Ist ja auch logisch.

                          Nur die Interpretation der Zillertaler ist skurril: durch Sperrung des Ahorn-SP mutiert der ja nun mal von "regelmäßig" zu "sporadisch" beflogen (denn es werden noch genug vom Penken oder der Höhenstraße vorbei kommen) - das dürfte ja dann selbst der für die eigene Argumentation vereinnahmten Studie zufolge eher kontraproduktiv sein. Jetzt kann man's sich aussuchen: haben die Jungs und Mädels die Studie nicht verstanden, legen sie sie bewusst für andere Zwecke aus - und wird ihnen das womöglich durch andere Interessenträger "nahegelegt"?


                          CU
                          Shoulders
                          Stefan Ungemach
                          pfb.ungemachdata.de/

                          Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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                            #58
                            AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                            Naja eine Motorsäge gibt meines erachtens keinen regelmäßigen Ton von sich. Das anschließende "Baum fällt!!" ist auch kein gleichmäßiger Laut.
                            >> www.asynchron.at

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                              #59
                              AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                              Die Viecher sind nicht blöd. Die kapieren einfach, dass manche Dinge nicht gefährlich sind: z.B. äsen Rehe seelenruhig direkt neben stark befahrenen Autobahnen. Warum? Weil Menschen diesen Lärm meiden... Das Gleiche gilt für das Motorgesäge im Wald. Andererseits haben sie gelernt, dass Menschen eine tödliche Gefahr sind, Artgenossen erschossen werden usw. usf. Ich würde sagen, die Tiere sind umso scheuer und panischer, je stärker sie bejagt werden.

                              Insgesamt ist das Wildtierleben ein sehr hartes Dasein. Der Lebensraum wird kleiner und kleiner. Dort wo nicht zugebaut wird, z.B. in den Alpen, tummeln sich all die Menschen, die selbst aus ihrem zersiedelten Lebensraum flüchten. Dass Gleitschirmflieger hier eine zusätzliche Beeinträchtigung darstellen, sollte eigentlich klar sein. Schließlich kommen wir spielend leicht an Orte hin, wo andere nur nach mühseliger Kraxelei hin kämen.

                              Die Studie ist in Ordnung. Zitat "Für uns haben gewisse Einschränkungen im Sinne einer Rücksichtnahme keine existenzielle Bedeutung, für unsere Mitlebewesen aber schon!".

                              So ist es.

                              Kommentar


                                #60
                                AW: Flugverbot an der Ahornspitze, Zillertal/Mayrhofen

                                Mag sein, daß es so ist.

                                Es ist nur die Frage, auf wen oder was man noch alles Rücksicht nehmen muß...
                                Und WER Rücksicht nehmen soll und wer NICHT!

                                Letztlich sind m.E. da oftmals nur monetäre Interessen mit verbunden. Die Argumente der Ideologen werden dann mal für die eine, mal für andere Seite herangezogen, wie es halt gerade paßt.

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