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Fliegen auf Usedom / spez. Bansin :-(

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    Fliegen auf Usedom / spez. Bansin :-(

    Heringsdorf/Hohen Neuendorf. Bei einem Unfall mit einem Gleitschirmflieger sind am Strand der Insel Usedom zwei Urlauber aus Brandenburg verletzt worden. Ein 42-jähriger Gleitschirmflieger soll vorher rund eine Stunde lang die Strandgäste nahe Heringsdorf (Kreis Vorpommern-Greifswald) mit seinem Flug begeistert haben, bevor seine Landung missglückte, sagte ein Polizeisprecher in Anklam am Freitag. Es werde wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.

    Der Flieger kam bei der Notlandung nur noch mit den Schuhen voran in einer Strandmuschel zum Stehen. Dabei wurde eine 71 Jahre alte Frau aus Hohen Neuendorf im brandenburgischen Kreis Oberhavel schwer verletzt, ihr zehnjähriger Enkel erlitt leichte Verletzungen. Ihr Mann und zwei weitere Kinder im Alter von drei und vier Jahren blieben unverletzt. Zum Unglückszeitpunkt gegen 18.40 Uhr war der Strand gut besucht.

    "Wir sind schockiert", sagte der Bürgermeister von Heringsdorf, Lars Petersen (parteilos). In Deutschland müssten Start- und Landeplätze für Gleitschirmflieger genehmigt werden. Dies sei aber für den Strand nicht passiert. "Wir haben wegen der Gefährdung sogar das Reiten am Strand im Sommer untersagt", erklärte Petersen. Es sei vielleicht schön anzusehen, wenn die Flieger in der Luft gleiten, aber es sei eben auch gefährlich. "Wir haben derzeit auch mit Jetski-Fahrern so unsere Probleme", erklärte der Bürgermeister.

    Der 42-jährige Flieger kam aus dem benachbarten Polen. Er war von einer etwa 50 Meter hohen Steilküste in Heringsdorf abgeflogen und schon rund eine Stunde in der Luft. Beim Landen trieb er auf den Strandbereich zu, Augenzeugen sprachen davon, dass kurz vor dem Aufsetzen eine Windböe den Flieger in Probleme stürzte. Er blieb bei der Notlandung unverletzt. Die Schwerverletzte erlitt Rippenbrüche und kam mit einem Rettungshubschrauber in eine Greifswalder Klinik. Sie sei aber nicht in Lebensgefahr. Der zehnjährige Enkel konnte bei seinem Großvater und den Kindern bleiben.

    Wie sieht so etwas versicherungstechnisch aus ?

    #2
    AW: Fliegen auf Usedom / spez. Bansin :-(

    In D solltest/musst du eine Haftpflichtversicherung fürs Fliegen haben. Die deckt Schäden an Dritten ab.

    Ich wünsche dem polnischen Kollegen, dass er auch sowas hat.


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      #3
      AW: Fliegen auf Usedom / spez. Bansin :-(

      Vor allem wünsche ich der 71 jährigen Frau, das sie keine bleibenden Schäden davonträgt. In dem Alter heilen Verletzungen nicht mehr so gut.


      Zitat von NDR Nachrichten
      Die 71-jährige Frau wurde bei dem Zusammenstoß so schwer verletzt, dass sie mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden musste. Sie erlitt zwei Rippenbrüche, kam auf die Intensivstation, schwebt den Angaben zufolge aber nicht in Lebensgefahr. Doch sie muss wohl operiert werden, da sich eine Rippe in ihre Lunge gebohrt hat.
      Viele Grüße
      Herbert

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        #4
        AW: Fliegen auf Usedom / spez. Bansin :-(

        Klaus,

        das mit der Haftpflichtversicherung ist mir seit 2001 schon bekannt................

        Die Frage hier ist: Wie sieht es mit einer Versicherung in einem nicht zugelassenen Fluggebiet für deutsche und
        dem Fall polnische Piloten aus ?

        Nicht das die 71 jährigen Frau selbst auf den Kosten sitzen bzw. liegen bleibt ? zum Beispiel

        Grüße Frank

        Kommentar


          #5
          AW: Fliegen auf Usedom / spez. Bansin :-(

          Zitat von Frankmei Beitrag anzeigen
          Klaus,

          das mit der Haftpflichtversicherung ist mir seit 2001 schon bekannt................

          Die Frage hier ist: Wie sieht es mit einer Versicherung in einem nicht zugelassenen Fluggebiet für deutsche und
          dem Fall polnische Piloten aus ?

          Nicht das die 71 jährigen Frau selbst auf den Kosten sitzen bzw. liegen bleibt ? zum Beispiel

          Grüße Frank
          Nein, die Versicherung muss erstmal die Frau bezahlen. Ob sich die Versicherung dann aber überlegt sich das Geld von seinem Nehmer zurück zu holen, das steht ihr frei.

          Gruß

          Claus

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