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2-Jahres Check auch für Rettung?

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    2-Jahres Check auch für Rettung?

    Braucht man für die Rettung einen 2-Jahres-Check.

    Also parallel zum Packintervall?

    Viele Grüße,
    Kai

    #2
    AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

    Hi Kai,

    nein der Retter braucht keinen Check. Er braucht "rein rechtlich" nicht einmal das Packintervall.

    Gruß

    Claus

    Kommentar


      #3
      AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

      Ich wunder mich nur, weil auf meiner Charly SC 116 auf der Rückseite vom Packnachweis eine entsprechende Tabelle zum Nachweis des "2-Jahres-Checks" aufgedruckt ist....

      Kommentar


        #4
        AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

        Vielleicht gibt es Länder wo das notwendig ist ?

        Gruß

        Claus

        Kommentar


          #5
          AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

          Hallo Claus,

          bitte entschuldige, aber Deine Auskunft ist so nicht richtig.

          Auch beim Rettungsgerät von Gleitschirmen muß ein Nachprüfintervall vorgegeben und eingehalten werden.
          Bei der Nachprüfung-Vorgabe wird im Luftrecht insgesamt vom "Luftsportgerät" gesprochen, und dies beinhaltet den Gleitschirm, das Gurtzeug und den Retter.

          Viele Grüße

          Guido Reusch

          Kommentar


            #6
            AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

            Also muss ich meinen Retter doch zu einem 2-Jahres-Check bringen?

            Macht Ihr das alle?

            Kommentar


              #7
              AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

              Zitat von EuroAPR Beitrag anzeigen
              Auch beim Rettungsgerät von Gleitschirmen muß ein Nachprüfintervall vorgegeben und eingehalten werden.
              Wir können ja mal eine Liste aufstellen, welche Rettungsschirme welchem Intervall unterliegen?!

              Independence Annular: Nach 10 Jahren, dann jedes Jahr bis zum 13. Jahr oder wie war das?

              So long
              Stefan

              PS. Danke, schon wieder was fürs Wiki.
              --
              http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

              Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

              Kommentar


                #8
                AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
                Also muss ich meinen Retter doch zu einem 2-Jahres-Check bringen?

                Aber das stellt doch an sich gar kein Problem dar. Ein verantwortungsvoller Checkbetrieb würde das ohnehin beim Gleitschirm- und Gurtzeugcheck gleich mit erledigen, oder?

                Zur Sinnhaftigkeit läßt sich nur sagen, dass gerade an Gurtzeug und Retter das Leben hängt und deshalb nach unserer Einschätzung diese beiden Bestandteile auch eigentlich die meiste Aufmerksamkeit verdienen.

                Viele Grüße

                Guido Reusch

                Kommentar


                  #9
                  AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                  DAnn ist das



                  also nicht mehr aktuell ?

                  Wo bitte finde ich die neuen Gesetze ?

                  Gruß

                  Claus

                  Kommentar


                    #10
                    AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                    Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                    DAnn ist das



                    also nicht mehr aktuell ?

                    Wo bitte finde ich die neuen Gesetze ?

                    Claus
                    Hallo Claus,

                    die o.a. Info ist aus 1997 als es noch gar keine Musterprüfung gab.

                    Gültig ist die LuftGerPV v. 29.10.2001

                    Viele Grüße

                    Guido Reusch

                    Kommentar


                      #11
                      AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                      Eine klare Antwort auf die Frage.

                      Der Rettungschirm unterliegt dem Nachprüfintervall, das vom Hersteller vorgegeben wird. Das steht in der Betriebsanleitung, das ist vorgeschrieben.

                      In den meisten Fällen ist das:
                      Nachprüfung nach 10 Jahren, wenn der Schirm darüber hinaus verwendet werden soll, danach jedes Jahr bis zum 13. Jahr. Danach ist der Schirm nicht mehr zugelassen.
                      Nachprüfung auch nach einer Rettungsöffnung.

                      Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, den Schirm auch einmal überprüfen zu lassen, wenn er im Gurtzeug starken mechanischen Belastungen ausgesetzt wurde oder andere Dinge auf ihn eingewirkt haben, die nach gesundem Menschenverstand eine Nachprüfung sinnvoll machen. Das unterliegt aber nicht dem Gesetz. Das ist Deine freie Entscheidung, wann die Beanspruchung zu hoch war.

                      Wenn hier schon Experten schreiben, Herr Reusch, warum wird dann nicht Klartext geredet.

                      Die Aussage von Claus war garnicht so unrichtig. Die meisten Piloten werfen ihre Rettung nach 10 Jahren weg und die Rettungsschirme benötigen deshalb keinen Check.

                      Wenn man dann mit Gesetzen um die Ecke kommt, wäre ein umfassender Beitrag sinnvoll, nicht einer, der den Fragenden im Unklaren lässt.

                      So long
                      Stefan
                      --
                      http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

                      Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

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                        #12
                        AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                        Ich lese da:

                        §15 Abs (2)

                        Die nach §2 Abs 1 zuständige Stelle kann auf Grund betrieblicher oder neuer technischer Entwicklung von Absatz 1 abweichende Fristen festlegen und im Einzelfall kurzfrristige Verlängerungen gewähren. In begründeten Fällen kann der Beauftragte nach §31c des Luftverkehrsgesetzes einzelne Bauteile sowie Rettungs- und Schleppgeräte für Luftsportgeräte im Einzefall oder allgemein von der Nachprüfpflicht befreien

                        Der Beauftrage meines Charly Revolution war dann ja wohl der DHV da dieser die Musterprüfung vorgenommen hat. von daher müßte oben angegebener Link ja immer noch gelten, da nirgendwo steht, daß diese Aufhebung der Nachprüfungspflicht durch den DHV revidiert wurde. Oder verstehe ich das falsch ?

                        Gruß

                        Claus

                        Kommentar


                          #13
                          AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                          Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                          Ich lese da:

                          §15 Abs (2)

                          Die nach §2 Abs 1 zuständige Stelle kann auf Grund betrieblicher oder neuer technischer Entwicklung von Absatz 1 abweichende Fristen festlegen und im Einzelfall kurzfrristige Verlängerungen gewähren. In begründeten Fällen kann der Beauftragte nach §31c des Luftverkehrsgesetzes einzelne Bauteile sowie Rettungs- und Schleppgeräte für Luftsportgeräte im Einzefall oder allgemein von der Nachprüfpflicht befreien

                          Der Beauftrage meines Charly Revolution war dann ja wohl der DHV da dieser die Musterprüfung vorgenommen hat. von daher müßte oben angegebener Link ja immer noch gelten, da nirgendwo steht, daß diese Aufhebung der Nachprüfungspflicht durch den DHV revidiert wurde. Oder verstehe ich das falsch ?

                          Gruß

                          Claus
                          Gültig für uns ist wohl der § 14 (5)

                          Nachprüfungen

                          (5) Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 10a ist nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich dem Hersteller zu melden. §§ 15 und 18 bis 20 finden keine Anwendung.

                          siehe: http://www.dhv.de/typo/LuftGerPV.592.0.html
                          .
                          „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl Valentin

                          Kommentar


                            #14
                            AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                            Zitat von Vibe Beitrag anzeigen
                            Der Beauftrage meines Charly Revolution war dann ja wohl der DHV da dieser die Musterprüfung vorgenommen hat. von daher müßte oben angegebener Link ja immer noch gelten, da nirgendwo steht, daß diese Aufhebung der Nachprüfungspflicht durch den DHV revidiert wurde. Oder verstehe ich das falsch ?

                            Gruß

                            Claus
                            Hallo Claus,

                            das verstehst Du leider falsch, weil LuftGerPV §15 sich auf zulassungspflichtiges Gerät bezieht. Gleitschirmsysteme sind aber gem. § 10a als nicht zulassungspflichtiges Luftsportgerät eingestuft.

                            Die LuftGerPV springt immerwieder zwischen beiden Bereichen hin und her, weshalb es machmal schwierig ist das eine vom anderen zu trennen.

                            So wie Ekke es schon schreibt trifft für uns §14 Abs. 5 zu.

                            Wenn ich wieder mehr Zeit habe, werde ich versuchen eine diesbezügliche Abhandlung zu schreiben.

                            Viele Grüße

                            Guido Reusch

                            Kommentar


                              #15
                              AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                              Ich wollte doch nur eine einfache Frage stellen und jetzt sowas :-(

                              Kann mir jemand konkret sagen:

                              Muss ich meinen Charly SC118 zu einem 2-Jahres-Check bringen, oder nicht?
                              (also zusätzlich zum Packintervall. Und ja es ist klar dass ich das auch selbst machen könnte laut Verordnung, aber nicht kann...)

                              Viele Grüße,
                              kai

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