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Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

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    Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

    Hallo,

    vor 2 Woche war ich mit einem Bekannten beim Fliegen in den Vogesen am Treh. Abends waren wir noch beim Essen und wir haben uns mit einigen noch unterhalten.

    Stimmt es, daß man da auch ohne Lizenz fliegen darf? Bei uns gab es mehrer Deutsche am Tisch, die ohne Lizenz fliegen und das schon mehrere Jahren.

    Ist das in Frankreich generell erlaubt und wie sieht das dann mit dem Versicherungsschutz aus wenn so jemand in mich rein fliegt?

    Wo ist das in Frankreich erlaubt und wo nicht??

    Danke für Eure Antworten.

    Markus

    #2
    AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

    Zitat von Markus71 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ist das in Frankreich generell erlaubt und wie sieht das dann mit dem Versicherungsschutz aus wenn so jemand in mich rein fliegt?

    Markus
    Dann bist du am Arsch... Es sei denn der ist Millionär.

    Gruß

    Claus

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      #3
      AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

      Wenn jemand in Frankreich wohnt, darf sie/er ohne Lizenz fliegen. Unabhängig von der Frage, ob er es kann oder nicht.

      Wenn jemand seinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf sie/er nur fliegen, wenn sie/er eine Lizenz hat. Auch unabhängig von der Frage ob sie/er fliegen kann.

      Als deutscher Segler bekommt man beim Chartern eines Bootes schon einmal die (etwas gehässige) Frage gestellt: Haste ´n Schein oder kannste segeln.

      Offensichtlich ist das Vertrauen in die Existenz eines Stückchen bedruckten Papiers nicht überall so groß wie in Deutschland.

      Schöne Flüge
      Burkhard

      Kommentar


        #4
        AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

        Die Frage ist dennoch absolut berechtigt!

        Ich würde mal den DHV bzw. Deinen Gleitsegelhaftpflichtanbieter fragen, wie er das sieht/was Du in solchen Fällen machen kannst. Eventuell (ich weiß es selber nicht) übernimmt Deine Versicherung die Kosten, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist (und holt sich die Kosten bei diesem wieder zurück?)

        Kommentar


          #5
          AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

          Das wird leider keine Haftpflicht Versicherung machen. Bei einer Vollkaskoversicherung, falls es eine für Gleitschirmflieger geben würde, wäre es möglich.

          Die Frage, ob ein französischer Gleitschirmflieger haftplichtversichert ist, oder nicht, hat nicht unbedingt etwas mit der Frage Schein oder nicht Schein zu tun. Da müßte man Fragen, ob es in Frankreich eine Versicherungspflicht gibt. Vielleicht eine GruppenV vom Verband?

          Grüße
          Burkhard

          Kommentar


            #6
            AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

            Zitat von Milan Beitrag anzeigen
            Wenn jemand in Frankreich wohnt, darf sie/er ohne Lizenz fliegen.
            Will Er/Sie eine Versicherung abschließen, so benötigt Er/Sie eine Ausbildung/Schein - So las ich es irgendwo. Das heißt wohl, daß Er/Sie nicht unbedingt eine Versicherung braucht.
            Und dann darf man auch ohne Schein Fliegen. Merkwürdige Sitten und Gebräuche!

            Deutsche mit Wohnsitz in DE müssen nach Deutscher Gesetzgebung Fliegen und sich zudem im Ausland an die dortigen Regularien halten. So und was da die angesprochenen Piloten in den Vogesen tun ist nach meinem Verständnis Schwarzfliegerei! Der Blitz soll sie treffen

            Ich habe eben dem Hari von Pappus in Fellering ein diesbzgl. Mail gesendet und hoffe eine Antwort aus berufenem Munde zu bekommen.
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar


              #7
              AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

              Hallo Wolfgang,

              erst mal vielen Dank für Deine Antwort .

              Wäre super, wenn Du uns die Antwort vom Hari mitteilen würdest. Ob man als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland in Frankeich fliegen darf und wie sieht es mit der Verscherung aus, wenn jemand ohne Versicherung in mich rein fliegt.

              Habe schon einige Male die Diskussion gehabt, ob man als Deutscher ohne Schein in Frankreich fliegen darf. Aber ich weiß sicher, daß viele Franzmänner, denke die wohnen auch dann in Frankreich fliegen ohne Schein. Die Gesetze sind in Frankreich scheinbar etwas lockerer als im Rest Europa was ich gehört habe.

              Grüsse

              Markus

              Kommentar


                #8
                AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

                Die Frage hatten wir unter anderem schon hier:

                http://www.gleitschirmdrachenforum.d...ght=FRankreich

                Kurzzusammenfassung:
                Ohne Schein ja. Ohne Versicherung - verboten. Und zumindest im dt. Raum ohne Schein keine Versicherung!
                Faktisch wird es nicht kontrolliert, wenn aber was Ernstes passiert, sind diejenigen ohne Versicherung ziemlich "im Arsch", da sie dann unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften und auch strafrechtlich belangt werden.

                Nebenbei bemerkt, gibt es diese Problematik auch in anderen Ländern - Holland z.B.
                Offiziell anerkannt ist deren Lizenz im eigenen Land nämlich nicht. Theoretisch darfst Du ohne. An der Winde schleppt Dich nur niemand ohne Lizenz und an der Düne geht es zwar, aber wehe, wenn was passiert (Kollision mit Folgen z.B.).

                Es ist also weder anzuraten, noch macht man sich mit solchen Aktionen sonderlich beliebt. Laissez faire ist prima - so lange nix passiert. Wenn was passiert, dann Dampft auch in solchen Ländern die Kacke. Die sind dann nämlich plötzlich straf- und zivilirechtlich deutlich weniger liberal als wir hierzulande!
                Wenn es piept - eindrehen...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

                  Hy,

                  die Frage der Versicherung sollte sich erst gar nicht stellen.
                  Kommt dir einer zu nahe mach die Fliege!

                  Limeric

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

                    es gab dazu mal einen Artikel in einer der Fly and Glide, Gleitschirmfliegermagazin oder so. Ist schon ein wenig her, da ging es genau um diese Frage. Fliegen ohne Schein in Frankreich. Es gab dort auch zwei oder drei Berichte von Piloten die eben dann Unfälle hatten und probleme mit der Versicherung bekommen haben. Der eine hatte wohl wenig Chance die Fliege zu machen.
                    Wer mal in der Hauptsaison an der Düne war, weis wie es dort zugeht. Selbst mit Kind im Tandem habe ich versucht soviel Abstand wie möglich zu halten und weiter draußen zu fliegen. Chaoten gibt es trotzdem immer noch.

                    Um zum Thema zurück zukehren. Bei einem Piloten kam es an der Düne zu Kollision zwischen einen Franzosen. Weis nicht mehr ob der Deutsche der Verursacher war. Auf jeden Fall musste der deutsche die Behandlungs und Ausfallkosten bezahlen. Im zweiten Fall berichtete ein deutscher Pilot, dass er schultlos im Landeanflug kollidierte und dabei den anderen Piloten verletzte. Trotzdem musste der Pilot ohne Schein die Behandlungskosten und Rep-Kosten für die Ausrüstung übernehmen.

                    strafrechtliche Folgen zwecks fliegen ohne Schein wurden nicht beschrieben.
                    Man sollte hier nicht vergessen! Auch der Ochse war mal ein Kalb.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

                      Servus,

                      Alors, ich werde -als Franzose- versuchen das Thema zu schießen ;-)
                      Ich hab schon irgendwo geschrieben aber es ist schon lang her...

                      Fliegen ohne Lizenze ist in Frankreich erlaubt aber mann MUSS:
                      - ein "assurance responsabilité-civile aérienne" (Lufthaftpflichtversicherung) abschießen.
                      - über 14 Jahre alt sein
                      - ein Attest nachweisen

                      Die Versicherung wird mit Air-Assurances abschlossen - Alle Info hier:
                      http://www.air-assurances.com/federation.asp?id=53 und http://www.air-assurances.com/pdf_do...rance_ffvl.pdf
                      Leider alles nur in Franzosich ;-)
                      Ich hab alles durchgelesen, es gibt überhaupt kein Einschränkung zwischen Franzose oder Außländer.

                      > Wer in Frankreich ohne Deutch-Lizenz fliegen will, kann ein Beitritt (mit Versicherung) bei der FFVL abschließen: https://intranet.ffvl.fr/ffvl_licenceonline und FREIfliegen.

                      Gruß
                      Jérémie

                      PS: Es gibt sogar ein 9 Tage versicherung für Kurz Urlaub

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

                        Zitat von Jérémie Beitrag anzeigen
                        > Wer in Frankreich ohne Deutch-Lizenz fliegen will, kann ein Beitritt (mit Versicherung) bei der FFVL abschließen: https://intranet.ffvl.fr/ffvl_licenceonline und FREIfliegen.

                        Gruß
                        Jérémie

                        PS: Es gibt sogar ein 9 Tage versicherung für Kurz Urlaub
                        Vielen Dank Jérémie für Deine Erklärung, nun wissen wir ein wenig weiter.

                        Was mir noch nicht klar ist: Darf ich als Untertan meines Landes trotz Scheinzwang in DE, in Frankreich ohne Schein fliegen? Denn ich bin nachwievor der Meinung, daß ich mich zunächst an die Gesetze meines Landes zu halten habe.

                        Und wir Alle sind uns aber sicher, daß die von Markus71 genannten scheinlosen Deutsche den Versicherungsauflagen in Frankreich nachkommen odrr?
                        Grüßle,
                        Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

                          Hallo ,
                          genau das glaube ich nicht das diejenigen Deutschen eine Versicherung haben. Grundsätzlich erachte ich dieses Verhalten als äußerst fragwürdiges Verhalten und man kann für diejenigen nur hoffen das es nie zum Unfall mit Personenschaden kommen wird.
                          Denke dann wirds teuer.
                          Gruß Walter

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

                            Zitat von WA Beitrag anzeigen
                            Vielen Dank Jérémie für Deine Erklärung, nun wissen wir ein wenig weiter.

                            Was mir noch nicht klar ist: Darf ich als Untertan meines Landes trotz Scheinzwang in DE, in Frankreich ohne Schein fliegen? Denn ich bin nachwievor der Meinung, daß ich mich zunächst an die Gesetze meines Landes zu halten habe.
                            Gern.
                            Meiner Meinung nach ja. Wieso nicht? Wenn du versichert bist (wie schon geschrieben) und du hält dich an die Regeln es ist egal ob du Franzose bist oder nicht...

                            Wie die Leute macheb es ist ein anderes Thema...
                            Zuletzt geändert von Jérémie; 27.04.2014, 13:12.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Fliegen in Frankreich ohne Prüfung erlaubt??

                              Wolfgang, wenn du in Frankreich bist, dann mußt du dich an die französischen Gesetze halten, nicht an die deutschen!
                              Du kannst als deutscher Staatsbürger ganz legal in F fliegen ohne im Besitz einer Lizenz zu sein.
                              Analogien gibt es auch in anderen Bereichen. Sportbootführerschein, Modellflug usw.
                              Du hast dich an die Gesetze des jeweiligen Landes zu halten, was D vorschreibt ist dann egal.
                              Die Frage die sich mir nun aber stellt: Woher bekomme ich ein Attest (medizinisch wahrscheinlich) wenn ich in F fliegen möchte?
                              Wenn dies so vorgeschrieben ist, dann ist das auch einzuhalten. Ist das auch für ausländische Piloten mit Lizenz vorgeschrieben?
                              Jérémie, gilt diese Attestpflicht nur für Franzosen oder generell für alle Piloten die in F fliegen möchten?
                              So wie ich das lese: nein
                              Diese Pflicht besteht, so denke ich, nur wenn man die französische Versicherung haben möchte, da diese auf den Code du Sport verweist.
                              3.4
                              Le certificat médical
                              Le licencié doit obligatoirem
                              ent renseigner et signer ce cadre sur le formulaire licence
                              .
                              Rappel : Selon l’article L231-2 du code du sport la première délivrance
                              d’une licence sportive est subordonnée à la production d’un
                              certificat médical attestant l’absence de
                              contre-indication à la pratique de l’activité physique ou sportive choi
                              sie. Le renouvellement régulier du certificat médical est fixé par la fédération dans
                              le règlement médical fédéral
                              Der Code du Sport und somit die Attestpflicht gilt NICHT für Privatpersonen die unorganisiert einfach ihrem Hobby nachgehen, dieser betrifft nur eine kleine Gruppe.
                              Hier der originale Text:

                              L'obtention ou le renouvellement d'une licence sportive permettant la participation aux compétitions organisées par la fédération sportive qui la délivre est subordonnée à la présentation d'un certificat médical datant de moins d'un an et attestant l'absence de contre-indication à la pratique en compétition de la discipline ou activité sportive pour laquelle elle est sollicitée.
                              Solange ich also nicht in einem französischen Verein organisiert bin oder an französischen Veranstaltungen teilnehmen möchte, brauche ich kein Attest (als deutscher Pilot mit Versicherung). Wenn ich aber eine französische Versicherung haben möchte, dann steht es dem Versicherer frei dennoch solch ein Attest zu fordern. Wer also als deutscher solch eine Versicherung haben möchte muss sich daher u.U. gefallen lassen solch ein Attest einzureichen.

                              Es kann aber trotzdem zu Komplikationen kommen.
                              Beispiel: Ich bin im Besitz der A-Lizenz. Diese Lizenz berechtigt mich zu Flügen in der Umgebung der Startstelle. Darf ich in F damit auf Strecke gehen?
                              Ganz pauschal: ja, es gibt keine Einschränkungen beim fliegen.
                              Aber der Teufel liegt im Detail. Bin ich dann überhaupt noch versichert? Was sagt meine DHV Versicherung dazu? Wenn die dann nämlich nicht mehr greift, dann bin ich evtl. eben nicht mehr versichert und darf dann trotzdem nicht auf Strecke weil eben der zum fliegen benötigte Versicherungsschutz fehlt
                              Kennt sich jemand damit aus? Ist man in F als A-Pilot uneingeschränkt versichert, also auch wenn man auf Strecke geht?

                              In deren Versicherungsbedingungen steht folgendes:
                              Es besteht kein Versicherungsschutz für Schadensfälle die
                              - dadurch entstehen, dass das Fluggerät nicht ordnungsgemäß zugelassen oder mustergeprüft ist; oder
                              - darauf zurückzuführen sind, dass der Pilot keinen ordnungsgemäßen Luftfahrerschein besitzt oder sich nicht in
                              einer ordnungsgemäßen Ausbildung befindet.
                              Das bedeuted für mich als Laien: Ich bin versichert es sei denn der Unfall wäre ursächlich durch das fehlen der B-Lizenz passiert.
                              Somit dürfte ich in F auf Strecke gehen und wäre versichert. Sollte dennoch ein Unfall passieren und die fehlende B-Lizenz ursächlich sein, dann würde die Versicherung dennoch nicht zahlen. Diese Ursächlichkeit müsste natürlich vom Versicherer beweisen werden wenn die Zahlung verweigert werden würde.
                              Zuletzt geändert von micbu; 28.04.2014, 12:33.
                              Michael

                              Kommentar

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