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flugschulen (beitrag von spider24wien)

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    flugschulen (beitrag von spider24wien)

    frage:
    warum ist es nicht möglich zu diesem beitrag eine antwort zu schreiben?
    oder bin ich nur zu blöd?

    also mein beitrag an neuer stelle.

    in wie fern (wer, wie, wie oft, mit welchen konsequenzen) kontrolliert der DHV die flugschulen?
    gibt es eine vorgabe (gesetz) über die art und weise der ausbildung (schirmalter, max teilnehmerzahl, unfallmeldepflicht, theorieumfang, pedaogische fähigkeiten,......)?

    währe froh um jeden weiterführenden beitrag

    alles gute, otto.
    Zuletzt geändert von otto k.; 19.09.2002, 19:33.

    #2
    Hallo Otto,

    diese Frage solltest Du an den DHV richten. Vorschriften gibt es - landesspezifisch unterscheidlich in AU, D und CH.
    Die pädagogischen Fähigkeiten werden sicher nicht geprüft (sonst gäbe es einige Flugschulen nicht mehr). Und über die Inhalte kann man auch diskuttieren. Bestimmte Inhalte sind sicherlich vorgeschrieben - aber wie gut und wie ausführlich, ob mit oder ohne Erfolgskontrolle sie vermittelt werden, unterliegt dem persönlichen Gusto.

    Gruß
    Georg

    Kommentar


      #3
      hi schorsch,

      dank dir für deine antwort.

      ich dachte daß der DHV das forum auch liest
      auch erwarte ich eine antwort des selbigen.

      noch ne frage: gibt es eine meldepflicht von schulungsunfällen? und: ist eine baumlandung ein unfall?

      so long, otto.

      p.s. wie meinst du das schorsch mit " es gäbe einige nicht mehr wenn man pädagogische fähigkeiten prüfen würde.

      Kommentar


        #4
        Original geschrieben von otto k.
        hi schorsch,

        noch ne frage: gibt es eine meldepflicht von schulungsunfällen? und: ist eine baumlandung ein unfall?

        p.s. wie meinst du das schorsch mit " es gäbe einige nicht mehr wenn man pädagogische fähigkeiten prüfen würde.
        soweit ich informiert bin sind meldepflichtige Unfälle nur die, wo der Verunglückte mehr als 24h im Krankenhaus verbringen muß, oder stirbt. Bischen makaber, aber so hat man es mir erzählt.

        Fliegergrüße

        Claus

        Kommentar


          #5
          hallo leute

          wer macht beim dhv eigentlich die regeln? wie werden richtlinien evaluiert? und wer arbeitet das schulungskonzept aus?

          gruss reidismir

          Kommentar


            #6
            @ reidismir: gute fragen! (ob der DHV das gehöhrt hat?)

            @ vibe claus: und wer meldet? (hallo DHV)

            ist Z.B. eine baumlandung bei der schulung kein unfall also normal? auch wenn sie euch den bauch aufschneiden?

            hallo DHV, otto.

            danke claus+reidismir, otto.

            p.s. sicheheit ist die grundfeste des freien fliegens!

            Kommentar


              #7
              für diese "hallos" haben die extra eine sparte eingerichtet.

              Kommentar


                #8
                Geräte (GS)

                ???!!!???

                Kommentar


                  #9
                  Hi,
                  Original geschrieben von otto k.
                  hi schorsch,

                  ...

                  p.s. wie meinst du das schorsch mit " es gäbe einige nicht mehr wenn man pädagogische fähigkeiten prüfen würde.
                  nun, wenn man das prüfen würde, müßte man Mindestanforderungen festlegen, die eine Schule /ein Lehrer erbringen muß. Natürlich könnte man auch diese Anforderungen so tief setzen, daß alle bestehen. ... oder die Wertung der Fähigkeiten und deren Bescheinigung der Schule selbst überlassen (machen ja sowieso schon manche) .. oder die Anforderungen so formulieren, daß man keine vergleichbaren Ergebnisse damit erhält (haben wir auch schon)....

                  Gruß
                  Georg

                  Kommentar


                    #10
                    zu Flugschulen

                    Hi Otto K.
                    Ich glaube das es ein rein Formaler Akt ist eine Flugschule zu gründen. Sprich Bescheinigungen, Fluglehrernachweiß ect. danach wird es zu keiner weiteren Überprüfung kommen solange es nicht zu außergewöhnlichen Vorfällen kommt.
                    Ich denke aber das der DHV schon mal nachhakt wenn es z.B. zu beschwerden kommt oder es zuviele Unfälle in der Ausbildung giebt. Doch das ein DHV Mitarbeiter "inkognito" bei einer Schule vorbeischaut wäre sicherlich (in besonderen Fällen) wünschenwert kann ich mir aber nur schwer vorstellen.

                    Gruß Turtel

                    Kommentar


                      #11
                      danke
                      turtel, schorsch, ggans, melch, reidismir, vibe
                      für eure beiträge.

                      ich werde unter "sicherheit" einen neuen beitrag schreiben und hoffe es gibt noch mehr kritische stimmen, wie eure, die sich zum derzeitigen ausbildungsmissstand äußern.

                      bis bald otto k.

                      Kommentar

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