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Brandschutz in der Tiefgarage

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    Brandschutz in der Tiefgarage

    Moin,
    Meine Freundin und ich haben unsere Drachen bisher im Sommer auf unserem Teifgaragenstellplatz gelagert.
    Jetzt gibt es Ärger mit der Hausverwaltung, weil man das wg. der Brandschutzverordnung nicht darf.
    Ich glaube ein Drachen brennt ungefähr genauso gut oder schlecht wie ein Winterreifen aber wie sieht das im Ernstfall aus ?
    Hat jemand mit diesem leidigen Thema schon (schlechte, gute) Erfahrung gesammelt.
    Danke

    #2
    AW: Brandschutz in der Tiefgarage

    brennt nicht ?
    und wie ! das segeltuch brennt bestens !!!
    mein drachen und mein starrer ist vor einem jahr abgebrannt in der tiefgarage.
    die hausratversicherung versichert solche schäden zwar aber
    der persönliche schaden war immens.
    allerdings war es brandstiftung durch irgent eine vollkommen kranke persönlichkeit.
    die wut entsprechend gross.

    und so sieht es dann aus
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      #3
      AW: Brandschutz in der Tiefgarage

      Nun brennen können auch Autos und die stehen ja zurecht in der Tiefgarage.
      Mir wollte meine Hausverwaltung (und den anderen Mietern auch) das Abstellen von Möbeln im abgeschlossenen Speichabteil wegen angeblichem Verstoß gegen die Brandschutzverordnung verbieten. Habe mich dann bei der örtlichen Feuerwehr erkundigt, ob dies zutreffen würde. Klare Antwort : nein.

      Habe dies dann der Hausverwaltung mitgeteilt und nie wieder etwas gehört, die Möbel stehen immer noch dort. Ich vermute Deine Hausverwaltung will mal wieder aufräumen. Vielleicht lagert auch zuviel anderes Gerümpel in Deiner Garage.
      Allerdings könnte per Mietvertrag das Abstellen anderer Gegenstände, die mit dem Gebrauch von Kfz´s nichts zu haben verboten werden. Die Brandschutzverordnung dürfte dagegen eine Ausrede sein.

      Grüße

      Dirk

      Kommentar


        #4
        AW: Brandschutz in der Tiefgarage

        HI,

        mach doch folgendes. Bitte um die Brandschutzverordnung oder geh besser gleich bei der Feuerwehr vorbei und informier Dich dort. Ich denke das hat sich dann erledigt.

        Hat Dein Mietvertrag irgendwelche Einschränkung die Nutzung der Tiefgarage betreffend?

        Gruß
        Frank

        Kommentar


          #5
          AW: Brandschutz in der Tiefgarage

          Zitat von thebass Beitrag anzeigen
          Jetzt gibt es Ärger mit der Hausverwaltung, weil man das wg. der Brandschutzverordnung nicht darf.
          Das dürfte von der Gegend und lokalen Regelungen abhängig ist. In unserem Haus wurde auch nach Fertigstellung eine Begehung durch die Bauaufsicht der Stadt durchgeführt. Dabei wurden unter anderen brennbare Gegenstände in den Garagen angemahnt und eine sofortige Beseitigung verlangt. Ausgenommen war Zubehör, das direkt zum Fahrzeug gehört (also Reifen, Schneeketten, ...) sowie die dazu notwendigen Aufbewahrungsmöglichkeiten (Regal, Haken, ...).
          Dabei wurde Bezug genommen auf §14 Ziffer 2 der Garagenverordnung -GaVO-. Die gibts zumindest mal für Baden-Württemberg. (z.B. unter http://www.biberach.de/fileadmin/use...o_07-07-97.pdf nachzulesen)
          Bei der Suche nach dem Link hab ich grad auch eine für Sachsen-Anhalt gefunden. S' könnt also sein, daß es sowas auch noch woanderst als bei den Schwaben gibt.

          Vielleicht hatte die Hausverwaltung grad auch ne Begehung und muß Euch deshalb auffordern, das Zeug wegzunehmen :-(

          Gruß,
          Steffi

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            #6
            AW: Brandschutz in der Tiefgarage

            Es gibt mehrere Aspekte zu dem Thema.
            1. Sind unterschiedliche regionale Bestimmungen zu beachten.
            2. Ist die Tiefgarage mit vorbeugenden Brandschutztechniken ausgestattet (z.B. Sprinkleranlage oder Brandmeldeanlage)?
            3. Gibt es für das Objekt eine Brandschutzkonzept (nicht zu verwechseln mit der Brandschutzordnung)?
            4. Gibt es Vereinbarungen zwischen Versicherung und Eigentümer bezgl. Brandschutz?

            Nach Studium aller relevaten Unterlagen (inkl. deinem Mietvertrag) wird sich herausstellen ob du dort den Drachen lagern darfst.

            Übrigens würde ich dir empfehlen das zu tun, bevor du zur Feuerwehr gehst, könnte sein das du schlafende Hunde weckst.

            Kommentar


              #7
              AW: Brandschutz in der Tiefgarage

              Danke für die Antworten.
              Es gab letztes Jahr Baumassnahmen in der Tiefgarage mit anschliessender Begehung und seitdem gibt es die Diskussion bzw. weiss die Hausverwaltung dass es brennbare Gegenstände in der Garage gibt, wobei die Drachen da nicht das einzige Problem sind. Was ich bis jetzt in der Hausordnung etc. gefunden habe ist nicht besonders ermutigend, aber ich werde mal weitersuchen und mitteilen was da rausgekommen ist.

              Kommentar


                #8
                AW: Brandschutz in der Tiefgarage

                Hallo,
                das Du Deinen Hängegleiter in einen "nichtbrennbaren Behälter" aufbewahrst wäre kein Argument ?

                Gruss Josef

                Kommentar

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