Achtung Konstrukteure von UL-Segelflugzeugen: Wie Ihr aus der Homepage des
DULSV entnehmen könnt, haben sich aufgrund neuer EU-Richtlinien neue Rahmen-
bedingungen ergeben: das Leergwicht darf jetzt höchstens 80 kg betragen.
Ausgenommen sind bereits zugelassene oder für den Bau angemeldete Geräte.
DULSV entnehmen könnt, haben sich aufgrund neuer EU-Richtlinien neue Rahmen-
bedingungen ergeben: das Leergwicht darf jetzt höchstens 80 kg betragen.
Ausgenommen sind bereits zugelassene oder für den Bau angemeldete Geräte.