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So gehts nicht - Fazit

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    So gehts nicht - Fazit

    In der von Tomas Pellicci angestoßenen Diskussion versprachen wir eine Mitteilung zur Aufklärung des Problems.

    Bei unserem DuoClub handelt es sich um ein Gerät, das vor der deutschen Musterzulassung gebaut und importiert wurde. Die Unterschiede betreffen die verwendeten Rohrdurchmesser. Unserem Vorbesitzer und dem Checkbetrieb war das nicht bekannt und auch aus den verfügbaren Unterlagen ging das nicht ohne Weiteres hervor. Erst die Stückliste und das Nachmessen am Gerät brachten das zu Tage. Wir haben uns gütlich mit den Beteiligten geeinigt, werden natürlich kein Gerät ohne Musterzulassung fliegen und können hier sagen, daß im Zusammenhang mit dem Kauf im Jahr 2008 niemand fahrlässig oder gar böswillig gehandelt hat.

    Wir sind Tomas einerseits dafür dankbar, daß er den Sachverhalt entdeckte, als wir das Gerät wegen des unbefriedigenden Flugverhaltens zu ihm gebracht hatten. Das teilte er uns telefonisch mit. Warum er den Weg gegangen ist, die Sache ohne ausreichende Nachfrage, überspitzt, mit unwahren Aussagen vermischt und mit beleidigenden Unterstellungen gegen uns ins Forum zu bringen ist uns völlig unklar. Als Folge war die Diskussion dann in Teilen anmaßend und unsachlich.
    Tomas hat bis heute keine Worte gefunden, sich im Ton zu korrigieren. Schade.
    Wir haben unsererseits viel Kundenkontakt und würden uns nicht einfallen lassen, so mit ihnen umzuspringen.

    Michael und Steffen

    #2
    AW: So gehts nicht - Fazit

    wie einfach sich doch Dinge erklären und klären lassen.

    Frank

    Kommentar


      #3
      AW: So gehts nicht - Fazit

      Hallo Zusammen,

      das Anprangern im Forum hat mir auch ganz und gar nicht zugesagt, die Zahl der Geräte die trotz fehlender Güsi Plakette gecheckt werden ist Legion. Die Plakette in Person ist auch gar nicht vorgeschrieben, eine Musterprüfbestätigung mit Unterschrift des Musterprüfungsinhabers und allen relevanten Daten tut es auch. Mir persönlich gefällt die DHV Plakette wegen des einheitlich hohen Wiedererkennungswertes am besten, es gibt keine Diskussionen mit wem auch immer.

      Bedauerlicherweise sind Maßzeichnungen des Gerätes mit Rohrdurchmessern und Materialverweisen auch nicht zwingender Bestandteil des Gerätekennblattes, schau mal bitte jeder nach wer in der glücklichen Lage ist sein Gerät nach Gerätebgleitheft rekonstruieren zu können, es gibt sie jedoch. Regulär müsste nach nach solchen Unterlagen geprüft werden weil der Abgleich Soll ist nur gegen vorhandene Daten erfolgen kann. Frage an Tomas wäre also wie sehen die eigenen Unterlagen aus, sind dort alle Daten soweit aufgeführt das jeder erkennen kann was sich gehört und was nicht?

      Wenn wir aber mal in die Realität zurückkommen und die Arbeit des TÜV an Fahrzeugen als Refferenz heranziehen, sagt mal bitte was glaubt Ihr welchen Umfang eine solche Prüfung hat? Habt ihr schon mal einen TÜV Prüfer gesehen der die Drahtstärke der montierten Federn kontrolliert? Natürlich ist es in der übrigen Luftfahrt anders, aber wer möchte gerne den Preis eines Flugzeugchecks bezahlen? Es wird hier auf einem guten Niveau eine Dienstleistung mit vertretbarem Kostenumfang angeboten, darüber sollte man sich klar sein.

      Saurier

      Kommentar


        #4
        AW: So gehts nicht - Fazit

        Es war nie meine Intention jemanden persönlich zu attackieren oder hier im Forum bloßzustellen! Im Gegenteil habe ich mit großer Sorgfalt darauf geachtet keine Namen zu nennen, sondern wollte mit den vielen Ausrufezeichen lediglich mein Unverständnis über den verheerenden Zustand des Gerätes zum Ausdruck bringen.
        Auf den ersten Blick war zu erkennen, dass das Gerät nicht von dem neuen Besitzer geflogen worden sein konnte, sondern schon zuvor in einem fluguntauglichen Zustand verbracht wurde!
        Auch als Eratzteilspender für den zweiten mitgebrachten „DuoClub“ konnte es nicht verwendet werden. Dies resultiert vor allem aus der manipulierten Aufhängung, die zur Erlöschung der Lufttüchtigkeit führte, sowie weiteren Unterschieden zwischen den Bauteilen der beiden Geräte.
        Es gab also keine Möglichkeit die manipulierte Aufhängung am Turm in ein anderes Gerät umzubauen, damit wäre ja auch hier die Lufttüchtigkeit erloschen. Das zu checkende Gerät hatte nie eine Musterzulassung für Deutschland. Die erforderliche Stückprüfung muss vor der Auslieferung eines Gerätes stattgefunden haben. Sie ist wie eine Geburtsurkunde und kann daher nicht nachträglich erfolgen! (siehe LuftGerPV §10a (2) http://www.dhv.de/typo/LuftGerPV.592.0.html)
        Die entstandenen Unklarheiten hätten schon im Vorhinein durch den zuständigen Musterbetreuer/Hersteller ausgeräumt werden können. Dieser ist leicht durch die Gerätedatenbank des DHV http://www.dhv.de/typo/Technik_Datenbanken.438.0.html zu ermitteln.
        Ich möchte nochmalig betonen, dass es sich hierbei um eine technische/rechtliche Angelegenheit handelt und nicht um einen persönlichen Angriff auf die Kunden bzw. Halter.

        Grüße Tomas

        @Saurier: Als Hersteller des Gerätes habe ich selbstverständlich sämtliche Konstruktionsunterlagen.

        Kommentar


          #5
          AW: So gehts nicht - Fazit

          Tschuldige Tomas,

          hab mich da ein wenig ungenau ausgedrückt, es ging nicht darum ob die Unterlagen für Dich jederzeit verfügbar sind, daran zweifelt Niemand, schon gar nicht ich.

          Mir ging es darum ob der Endkunde alle Maßzeichnungen und Einstelldaten in seinem Gerätebegleitheft findet, wäre meine Wunschvorstellung. Das bei den Messfahrten ermittelte Pitch als Kurve bei drei VG Stellungen wäre auch recht interessant als Beilage.

          Solche Unterlagen machen zwar das Gerätekopierern in Taiwan mutmaßlich einfacher, sicher jedoch vermeiden sie Prüfstempel auf völlig abweichender Hardwarekonfiguration.....und Niemand könnte mehr behaupten ..och hab ich nicht gewußt.

          Das die Musterprüfung nicht nachträglich erfolgen kann geht aus diesem Text nicht zwingend hervor, auch wenn man es durchaus hineinlesen kann. Ganz sicher sagt er aus das der Hersteller die Übereinstimmung in allen Punkten bescheinigen kann/muß....und dafür gerade steht. Klar das Geräte mit Bauartabweichungen keinen Stempel bekommen können, schon gar nicht mit abweichenden Rohren .

          Viele Grüße Saurier
          Zuletzt geändert von Gast; 05.05.2009, 13:11. Grund: Duden...

          Kommentar


            #6
            AW: So gehts nicht - Fazit

            @ Saurier,(2) Die Stückprüfung hat der Hersteller vor Auslieferung dieses Luftfahrtgeräts an den Kunden entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 1 durchzuführen. Er hat die Betriebsanweisungen bei Auslieferung des Luftfahrtgerätes sowie die zur Mängelbehebung erforderlichen Anweisungen spätestens fünf Tage nach Feststellung des Mangels dem Halter zur Verfügung zu stellen.

            Das sagt deutlich wie zu Arbeiten ist und die Kennzeichnungspflicht ist das "Nummerndaferl" ohne dem der TÜV auch nur Kopfschütteln übrig hat.

            Gruß Tomas
            Angehängte Dateien

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              #7
              AW: So gehts nicht - Fazit

              Ist richtig Tomas,

              das will nach meinem Rechtsverständnis sagen das Du all deine Geräte vor der Auslieferung zu prüfen hast, daraus lese ich keineswegs das Baumusteridentische Geräte, ich betone identisch, nach der Auslieferung nicht mehr geprüft werden dürfen.Die Verordnung ist nach meiner Auffassung zum Schutz des Endkunden gedacht, es ist schon ein fragwürdiges Konstrukt das nur der Musterzulassungsinhaber die Stückprüfung durchführen darf und nicht wie in der Automobilbranche jede befugte Prüfstelle.

              Das ist jedoch ein Sachverhalt den Niemand der praktisches Verständnis der speziellen Situation in unserem Sektor hat, ändern möchte. Es wäre der Supergau für jeden kleinen Musterprüfungsinhaber wenn er nach der hohen Grundinvestition zusehen müsste wie Heerscharen von Kunden mit einem selbst importierten Aeros, oder was auch immer auf dem Buckel vor der technischen Prüfstelle des DHV stehen würden um sich mal fix eine Musterprüfung abnehmen zu lassen.

              Das will keiner wirklich haben, Enderfolg wäre der Hungertod aller kleinen Impoteure die sich keine aufwändige Gesamtproduktion leisten können.

              In der Automobilbranche läuft es aber so, nennt sich Reimport und der TÜV prüft die Typgleichheit des Golf 8 aus Buxteude, absolut EG konform.

              Hab derweil aber mal 'ne Mail ans LBA geschickt, mal schauen ob die mein Verständnis kopfschüttelnd belachen oder sagen, jau so war es gedacht, wir werden sehen, vielleicht hab ich ja ein recht dickes Brett vor dem Kopf.

              Viele Grüße Saurier
              Zuletzt geändert von Gast; 06.05.2009, 09:35. Grund: Brett

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