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Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

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    #31
    AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

    Was die Check-Kosten angeht: Sicherheit gibt es nun mal nicht umsonst. Wenn man einen alten Drachen ohne gültigen Check kauft, hat man eben das Risiko, dass der Check teuer wird. Wobei es mir genauso ging wie Lasse: Ich habe noch nie 700 Euro für einen Check bezahlt, maximal etwa die Hälfte, auch mit kleinen Reparaturen. Klar, wenn gravierende Mängel vorhanden sind, kann's natürlich auch mehr werden.

    Die Möglichkeit eines Mietdrachens von Tomas finde ich auch sehr interessant; das hört sich nach einem Einsteiger-Sorglos-Paket an, mit dem man das erste Drachenflug-Jahr ohne allzu große Investitionen angehen (und danach ggf. gleich einen "lieben Intermediate" kaufen) kann.

    Zu Tomas' letztem Beitrag: Ich kenne keinen Drachen, bei dem der Hersteller im Handbuch bestimmt hat, dass eine bestimmte Kontrolle oder Wartung nur bei ihm oder bei autorisierten Stellen gemacht werden darf.
    Eine solche Beschränkung soll nach dem von Tomas wiedergegebenen Text "zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes" möglich sein. Ich verstehe das so, dass es technische Gründe dafür geben muss, dass der Hersteller die Durchführung einer bestimmten Maßnahme durch Dritte verbietet.

    Wie immer: Nur meine persönliche Meinung.

    Gruß
    Carsten

    Kommentar


      #32
      AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

      Hallo Carsten,

      mir wird ein gebrauchter Funfex zum Kauf angeboten.
      2 Jahres Check ist fällig.
      Habe hinsichtlich des Checks mit Finsterwalder Kontakt aufgenommen; deren diesbez. Prozedere ist für mich, der ich in Hessen wohne, m.E. sehr umständlich.
      Unbedarft wie ich bin, habe ich gegenüber Finsterwalder erklärt, den Check von Bautek
      durchführen zu lassen. Ich habe dabei auf die Ausführung von Bautek auf deren HP verwiesen.
      Daraufhin erklärte mir Finsterwalder, Bautek sei nicht berechtigt den Check an Finsterwalder-Geräten durchzuführen. Anders lautende Behauptungen seien falsch.

      Habe darauf hin beim DHV angefragt, wer denn nun Recht habe, Finsterwalder oder Bautek?
      Hier die Antwort:


      Hallo Joachim,

      beide haben recht. Zunächst Dein Fall konkret:
      Die Firma Bautek schreibt auf íhrer Homepage
      *** Wir reparieren und prüfen im Auftrag des Halters flexible Hängegleiter aller Fabrikate kompetent und preiswert ***.
      Die Aussage ist, sie bieten an im Auftrag des Halters alle flexiblen Hänggeleiter zu reparieren und zu prüfen.
      Was sie hier nicht sagen, auch weil sie es erst im Einzelfall beurteilen können ist, ob der Halter die notwendige Berechtigung hat sie zu beauftragen.
      Für Dein Gerät speziell sagt der Hersteller - Nachprüfung nur durch mich den Hersteller selbst - also darfst Du als Halter nur den Hersteller beauftragen.

      Die Gründe für diesen Sachverhalt findest Du im Luftrecht:

      Die Nachprüfung (Du nennst das HG-Zweijahresprüfung oder Check) ist im Luftrecht geregelt.
      LuftGerPV § 14 Nachprüfungen
      (5) Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 10a ist nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich dem Hersteller zu melden. §§ 15 und 18 bis 20 finden keine Anwendung.
      Nach Rücksprache mit dem LBA ist dies so zu verstehen, dass der Hersteller in seinen Anweisungen, zum Beispiel in einem Betriebs- und Wartungshandbuch, neben der Festlegung von Prüfintervallen für bestimmte Kontrollen/Wartungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes (Nachprüfung) auch festlegen kann, ob bestimmte Kontrollen/Wartungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes ausschließlich durch Ihn als Hersteller oder durch von ihm autorisierte Stellen/Personen durchzuführen sind.

      Der Halter, der für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes verantwortlich ist, muss sich nach den diesbezüglichen Regelungen des Herstellers für das Muster richten, die anläßlich der Musterprüfung von der Prüfstelle mit geprüft wurden.

      Entscheidend ist hier die Person des Halters. Er ist für sein Gerät verantwortlich und muss auf Grund der Information durch den Hersteller (Betriebshandbuch/Wartungshandbuch) wissen "wer" berechtigt ist die Nachprüfungen für sein Gerät durchzuführen.

      Dazu gibt es verschiedene übliche Regelungen durch die Hersteller eines Gerätes:
      Der Halter kann die Nachprüfung selbst durchführen (Wenn er die vom Hersteller geforderte Fachkenntnis besitzt)
      Alle vom Hersteller autorisierten Betriebe dürfen die Nachprüfung durchführen.
      Nur der Hersteller darf die Nachprüfung durchführen.
      Mischformen aus den 3 vorgenannten Regelungen.
      Der Halter kann nun je nach Regelung wählen:

      Fall 1) Er kann die Prüfung selbst durchführen, einen beliebigen Dritten z. B anderen Hersteller oder Flugschule (Fachkenntnis jeweils vorausgesetzt) oder den Hersteller mit der Durchführung beauftragen.
      Fall 2) Er kann einen vom Hersteller autorisierten Betrieb (die aktuell gültigen Berechtigten sind vom Hersteller zu erfragen) oder den Hersteller beauftragen.
      Fall 3) Er darf nur den Hersteller seines Gerätes mit der Nachprüfung beauftragen.
      Fall 4) Hier gibt es z. B. den Sonderfall für Geräte die doppesitzig und einsitzig betrieben werden dürfen und eine Nachprüfung durch den Hersteller abhängig von der Verwendung vorgeschrieben wird. Z. B. bei einsitziger Verwendung erfolgt die Nachprüfung gemäß Regelung 1 und bei doppelsitziger Verwendung erfolgt die Nachprüfung nach Regelung 3.

      Ich hoffe Dich jetzt nicht noch mehr verwirrt zu haben aber der Sachverhalt ist nicht ganz so einfach. Hier trifft der Spruch "Wer die Wahl hat, hat die Qual" wieder mal perfekt zu.

      Solltest Du weitere Fragen haben kannst Du Dich gerne wieder an mich wenden.
      Viele Grüße,

      Hannes Weininger,
      Referatsleiter DHV-Technik



      Alle Klarheiten beseitigt ? ;-)


      In diesem Sinne
      Immer ne gute Landung

      Kommentar


        #33
        AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

        Hab' mir eben nochmal die Betriebsanleitungen von

        - WillsWing HPAT
        - WillsWing CrossCountry
        - Airwave Calypso
        - Airwave K4
        - AirBorne Shark

        angesehen.

        In keiner Anleitung wird die Wartung auf eine einfache 2-Jahresinspektion reduziert, sondern es wird weiter differenziert und die Notwendigkeit einer Inspektion beispielsweise auch von der Flugzeit abhängig gemacht. Entsprechend der weiter oben zitierten Vorschriften heißt das doch, dass es den (früher?) vom DHV formulierten 2-Jahres-Check gar nicht mehr gibt?

        Zumindest bei Teilumfängen "empfehlen" die meisten Hersteller die Überprüfung durch einen autorisierten Händler, was nicht heißt, dass man's nicht auch selbst überprüfen darf. Entgegen der englischen Originalunterlagen zum WW HPAT, wo von "Empfehlung" die Rede ist, taucht in der deutschen Übersetzung nun "müssen unbedingt ... durch Händler" auf. Übersetzungsfehler?

        Wegen der Produkthaftung sind die Anforderungen zum Teil natürlich völlig überzogen formuliert, um als Hersteller rechtlich gesehen ja auf der sicheren Seite zu sein (Beispiel: Jährliches Auswechseln der gesamten Verspannung inklusive der Pitch-Kabel in der deutschen Version der Betriebsanleitung für den Wills HPAT).

        Also meine persönliche Interpretation der Behördentexte:

        - Es gibt gar keinen 5-Jahres- oder 2-Jahres-Check mehr (sondern es gelten die Vorgaben der Hersteller, oder eben gar keine, wenn keine Vorgaben hierzu gemacht wurden).
        - Wenn nicht explizit anders vom Hersteller gefordert, dürfen Drachenflieger ihre Geräte auch selbst checken.

        Logisch, dass viele Check-Betriebe dies anders sehen wollen. Schließlich verdienen sie daran.
        Leider ist es auch so, dass die Herstellervorgaben technisch gesehen nicht unbedingt sinnvoll sind (sein können).

        Grüße
        Bertram

        Im Anhang ein paar Beispiele von Herstellertexten (hoffe man kann's lesen):
        Angehängte Dateien

        Kommentar


          #34
          AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

          Fall 3) Er darf nur den Hersteller seines Gerätes mit der Nachprüfung beauftragen.
          Das wird ja immer besser!
          Was hat das mit freier Marktwirtschaft zu tun?

          Sogar bei meinem Motorflugzeug kann ich (wohnhaft in der Schweiz) bestimmen, welcher Betrieb die Wartung durchführt und welcher Experte die jährliche BAZL Kontrolle macht. Und dieses ist sicher einiges komplexer als ein Hängegleiter.

          Ich wünsche Euch von herzen eine vernünftige Deregulierung. Eure Gesetzgebung werde ich wohl nie verstehen.

          Gruss Daniel
          Rettet die Oldtimer Drachen!

          Kommentar


            #35
            AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

            Hallo Daniel, komm nach Deutschland gründe eine Hängegleiter Firma mach dich mit den Anforderungen der Prüfstelle vertraut las dann einen neuen Hängegleiter zu und deine Meinung wird eine andere sein.
            Deregulierung ist gut wenn sie nicht einseitig ist.
            Gruß Tomas

            Kommentar


              #36
              AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

              Daniel, das ist keine Frage der deutschen Gesetzgebung, die ist völlig liberal. Der Gesetzgeber sagt: Der Halter hat für die Nachprüfung zu sorgen; wie und bei wem er das macht, ist seine Sache. Es müssen lediglich die Vorgaben des Herstellers beachtet werden.

              Das Problem entsteht doch nur dadurch, dass offenbar manche Hersteller die Vorgabe machen, eine Nachprüfung durch Dritte auszuschließen.

              Es ist nicht meine Art, politische Statements zu machen, aber hier muss es sein:
              Wenn Hersteller ohne sachlichen Grund die Nachprüfung durch Dritte verbieten, dann sägen sie an ihrem eigenen Ast und schaufeln am Grab des Drachenfliegens. Wir brauchen in diesem Bereich eine Vielfalt von - seriösen! - Anbietern.

              Für mich z.B. gibt es entscheidende praktische Gründe dafür, meine Geräte bei bautek checken zu lassen. Ich bin familienbedingt regelmäßig in Trier, und ich wohne im deutschen Südwesten. Wenn ein Hersteller das verbietet, dann werde ich bei ihm kein Gerät kaufen. (Oder eben den Check trotzdem bei bautek machen lassen.) So einfach ist das. Ich werde ganz sicher nicht für jeden Routine-Check, bei dem es nur um Kleinigkeiten gehen kann, hunderte von Kilometern über die A8 nach Bayern, ins Zillertal oder sonstwohin fahren, wenn ich es bei meinem nächsten Trier-Besuch "nebenbei" erledigen kann. Dasselbe wird umgekehrt für bautek-Kunden in Bayern, Österreich etc. gelten, die wollen nicht jedesmal nach Trier fahren. (Wobei es seitens bautek meines Wissens keine Einschränkung bzgl. der Checks gibt.) Die Beispiele können beliebig fortgesetzt werden.

              "Sachliche Gründe" für eine Beschränkung können technische Besonderheiten eines bestimmten Geräts sein, für die nur der Hersteller adäquat ausgerüstet ist. Das kann man sich z.B. bei komplexen Geräten wie Starrflüglern vorstellen.

              Gruß
              Carsten

              Kommentar


                #37
                AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                Interessant wäre jetzt mal welche Hersteller für welche Modelle derartige Einschränkungen vorschreiben.
                Also bitte alle mal nachschlagen.
                Hier könnte dann eine Negativliste entstehen.
                Danke

                Kommentar


                  #38
                  AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                  Zitat von Lasse Beitrag anzeigen
                  Interessant wäre jetzt mal welche Hersteller für welche Modelle derartige Einschränkungen vorschreiben.
                  Also bitte alle mal nachschlagen.
                  Hier könnte dann eine Negativliste entstehen.
                  Danke
                  Na dann mal los mit sammeln :

                  Seedwings Funky:
                  "Nachprüfungsintervalle
                  Dieser Hängegleiter ist in zeitlichen Intervallen von mind. zuerst 5 Jahre (60 Monate), danach mindestens
                  alle 2 Jahre (24 Monate) vom Hersteller (Flugsport Seedwings GmbH) oder einem durch diesen
                  autorisierten Fachbetrieb einer Nachprüfung zu unterziehen."

                  Was etwas nervt sind die Details der Prüfungsinhalte:
                  "Laut Segellattenplan werden alle Segellatten exakt auf Biegeverlauf geprüft und notfalls nachgebogen" - war aber keiner dabei und wurde auch auf Nachfrage nicht mitgeschickt ...
                  -----------------------------------------------------------------
                  http://vimeo.com/pithg

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                    Wie ist das jetzt eigentlich mit den vielen Geräten, bei denen es keinen Hersteller (und Nachfolger) mehr gibt? Z.B. Airwave, EnterpriseWings, Apco oder jetzt Guggenmos?

                    Zitat von Ikarus-Pellicci Beitrag anzeigen
                    ...rein rechtlich ist es nicht nur dumm, sondern sogar unmöglich das Gerät weiter zu betreiben.

                    Wenn ein Hersteller nicht mehr existent ist und kein Rechtsnachfolger eingetreten ist, erlöschen alle bestehenden Musterprüfungen.

                    Kein Hersteller = keine Musterprüfung = Keine Nachprüfung = keine Sicherheitshinweise = Keine Lufttüchtigkeit
                    ...
                    Die Musterzulassung von HGs gibt es doch lt. LuftVZO §1 (4) gar nicht mehr, oder sehe ich das falsch?

                    Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter


                    Langsam frage ich mich, ob das DHV-Gütesiegel überhaupt noch irgendwelche rechtliche Relevanz hat?
                    Auf den DHV-Seiten wird zwar die Sinnhaftigkeit der DHV-Tests zum Gütesiegel hervorgehoben, aber ich fand bisher keine Stelle, die eine rechtliche Verbindlichkeit nahelegt. Ist das nicht alles mittlerweile sowieso europaweit geregelt, so dass das deutsche Gütesiegel gar keine rechtliche Relevanz mehr hat?

                    Die 2-Jahres-Checks sind ja rechtlich offensichtlich auch völlig belanglos, weil die Herstellerangaben bindend sind. Beim AirBorne Shark werden im Betriebshandbuch Nachprüfintervalle von täglich, monatlich, 3-monatlich, halbjährlich, jährlich, alle 2 Jahre und alle 4 Jahre genannt. Dann aber noch zusätzlich in Abhängigkeit der Flugtage!
                    Rechtlich gesehen nützt es dann doch überhaupt nichts, wenn ich alle zwei Jahre meinen Drachen beispielsweise nach Trier verfrachte?
                    Vielmehr muss ich mich doch selbst darum kümmern, dass die Herstellervorgaben erfüllt sind.

                    Sollte das DHV-Gütesiegel tatsächlich keine Relevanz mehr haben, kann ich in Deutschland dann einen WillsWing T2 ohne DHV-Gütesiegel fliegen (eine DHV-Prüfung wäre m.M.n. in diesem Fall auch völliger Unsinn und nur dazu da, um ein eigenes, deutsches Süppchen zu kochen)?

                    Immer mehr bekomme ich das Gefühl, dass unsere Unsicherheit als Piloten von vielen Flugschulen, Check-Betrieben und vielleicht sogar von unserem Verband eher gefördert wird, anstatt sich um Aufklärung (und Sinnhaftigkeit) zu bemühen. Über mögliche Gründe kann sich ja jeder selbst Gedanken machen €.

                    Verwirrte Grüße
                    Bertram

                    @Daniel: Also so ganz kristallklar ist mir die ganze Sache auch noch nicht...

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                      Zitat von BeKu Beitrag anzeigen
                      Wie ist das jetzt eigentlich mit den vielen Geräten, bei denen es keinen Hersteller (und Nachfolger) mehr gibt? Z.B. Airwave, EnterpriseWings, Apco oder jetzt Guggenmos?
                      ...

                      Verwirrte Grüße
                      Bertram

                      ...
                      Nein, Du bist nicht verwirrt, Bertram,

                      Du blickst völlig klar durch:

                      Das ganze einträchtige Gütesiegel-Gegackere und die Folge, daß gecheckt wird, egal ob und ob überhaupt und wenn, dann wieviel geflogen - und damit auch Material beansprucht - wurde, führt ja auch nicht zur Verhinderung dieses gravierenden Fehlers, der nur noch von ThOmsn kommentiert wurde.

                      Ansonsten eisiges Schweigen aller, welche bei der überzogenen bürokratischen Drachen-Windenschlepperei gegen periodischen Nachweis mir wegen Widerspruchs und Persiflage eine Verhöhnung von Verunglückten vorwarfen, also mit dem Totschlagsargument der selbsternannten Gutmenschen daherkamen. Hier schauen sie ungerührt weg, obwohl es sich um einen sytembedingten Beinahe-Unfall handelte! Wieso sind Stoppmuttern an dieser Stelle überhaupt gütegesiegelt zuzlässig?

                      Das ist mehr als scheinheilig!

                      Gruß hob
                      Zuletzt geändert von hob; 15.01.2011, 14:03. Grund: Name ThOmsn korrigiert

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                        Zitat von BeKu Beitrag anzeigen
                        Langsam frage ich mich, ob das DHV-Gütesiegel überhaupt noch irgendwelche rechtliche Relevanz hat?
                        Verwirrte Grüße
                        Bertram

                        @Daniel: Also so ganz kristallklar ist mir die ganze Sache auch noch nicht...
                        Wenn ich das richtig sehe, ich lasse mich gern korrigieren, gebe es das „Gütesiegel“ schon lange nicht mehr, aus alter Gewohnheit wird die Musterprüfung bloß so genannt.

                        Zitat DHV:
                        Um sicherzustellen, dass auch Herstellung und Instandhaltung gemäß dem Stand der Technik und in Übereinstimmung mit den betreffenden Normen und Richtlinien erfolgen, werden vom Technikreferat Anerkennungsverfahren von Herstellern und Instandhalten vorgenommen.
                        Wenn das Technikreferat einen Betrieb anerkennt, wird wohl auch genannt werden, wofür die Anerkennung ist.
                        Danach kann sich doch jeder richten.
                        Nachlesen kann man das z.B. auch in der „ Vereinbarung über Musterprüfung“

                        Wenn man die nötigen Fachkenntnisse hat, kann man die Nachprüfung auch selbst manchen.
                        Es ist auch vorgeschrieben, dass ein Lattenplan mitzuliefern ist.

                        Es kann sich jeder selbst informieren, in der NfL II 91 / 09 steht alles, außerdem kann man beim Hersteller oder Prüfbetrieb oder DHV nachfragen.

                        Die Antworten im Forum sind mindestens unvollständig, manchmal falsch.
                        Man muss sich eben selbst kümmern….

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                          @BeKu

                          Auszüge Deutsches Luftrecht:

                          LuftGerPV § 10a
                          Nicht musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät
                          (1) Bei Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat der Hersteller die Musterprüfung in einer vom Luftfahrt-Bundesamt hierfür anerkannten Prüfstelle vor Auslieferung des ersten Luftfahrtgeräts dieses Musters an den Kunden entsprechend § 10 Abs. 1 durchführen und von dieser bescheinigen zu lassen.
                          LuftGerPV § 14 Nachprüfungen
                          (5) Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 10a ist nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich dem Hersteller zu melden. .......................
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                            Zitat von Ikarus-Pellicci Beitrag anzeigen
                            Kein Hersteller = keine Musterprüfung = Keine Nachprüfung = keine Sicherheitshinweise = Keine Lufttüchtigkeit
                            Zitat von Ikarus-Pellicci Beitrag anzeigen
                            ... ihr seit da auf dem Holzweg
                            Zitat von BeKu Beitrag anzeigen
                            ...Verwirrte Grüße...
                            Dem kann ich mich nur anschließen .

                            Auch wenn JoBo als Referatsleiter hier versucht Aufklärung zu betreiben ...
                            Zitat von JoBo Beitrag anzeigen
                            ...der Sachverhalt ist nicht ganz so einfach. Referatsleiter DHV-Technik
                            so bleiben doch noch Unsicherheiten,
                            Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                            Wenn ich das richtig sehe,...
                            die durch erneutes Zitieren von Paragrafen im Amtsdeutsch nicht klarer werden.
                            Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
                            Auszüge Deutsches Luftrecht ...
                            Ich kann mich BeKu nur anschließen ...
                            Zitat von BeKu Beitrag anzeigen
                            Immer mehr bekomme ich das Gefühl, dass unsere Unsicherheit als Piloten von vielen Flugschulen, Check-Betrieben und vielleicht sogar von unserem Verband eher gefördert wird, anstatt sich um Aufklärung (und Sinnhaftigkeit) zu bemühen.
                            und meine, dass es eine sinnvolle Forderung an den Verband ist, hier eine einfache(re), dem Normalbürger verständlichere Formulierung zu finden.
                            Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

                            Gruß,
                            Bernd

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                              #44
                              AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                              Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
                              Auszüge Deutsches Luftrecht:

                              LuftGerPV § 10a
                              Nicht musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät
                              (1) Bei Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat der Hersteller die Musterprüfung in einer vom Luftfahrt-Bundesamt hierfür anerkannten Prüfstelle vor Auslieferung des ersten Luftfahrtgeräts dieses Musters an den Kunden entsprechend § 10 Abs. 1 durchführen und von dieser bescheinigen zu lassen.

                              LuftGerPV § 14 Nachprüfungen
                              (5) Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 10a ist nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich dem Hersteller zu melden. .......................
                              Hallo Richard,

                              ich hoffe doch schwer, dass man kein Jurist sein muss, um das zu verstehen:

                              Zu LuftGerPV § 10a:

                              Diese Anforderungen betreffen doch die Drachen-Hersteller und nicht uns Piloten. Wir können doch schlecht dafür verantwortlich gemacht werden, mit welcher Prüfstelle der Hersteller irgendwann mal irgendwie zusammengearbeitet hat?
                              Klar ist, dass nichts, aber auch gar nichts, von DHV oder DHV-Gütesiegel drin steht.
                              Wir "einfachen" Piloten können doch nicht für eine wie-auch-immer für uns völlig undurchsichtige und schleierhafte Zulassungsbürokratie auch noch zuständig sein?
                              Wenn tausende von Drachenpiloten weltweit beispielsweise einen T2 der renomierten Firma WillsWing fliegen, dann muss ich mir als Normal-Pilot doch hoffentlich keinen Kopf um eine verdrehte und technisch völlig unsinnige deutsche Zulassungsbürokratie machen, wenn auch ich diesen Drachentyp in Deutschland fliegen möchte?

                              Zu LuftGerPV § 14 Nachprüfungen:

                              Folglich gibt es seit geraumer Zeit weder einen 2-Jahres-, noch einen 5-Jahres-Check! Warum sagt das uns handvoll deutscher Drachenpiloten nur keiner? Offensichtlich ist Vielen diese Intransparenz nur recht €€€.
                              Dann: In den Betriebshandbüchern ist üblicherweise von Empfehlungen und nicht von Anweisungen die Rede. Das ist ein himmelgroßer Unterschied. Gott sei Dank.
                              Diejenigen, die regelmäßig ihre Drachen alle 2 Jahre zum Checken gegeben haben im guten Glauben, nun für die nächsten 2 Jahre vorschriftskonform vorgesorgt zu haben, müssen sich jetzt doch völlig verschaukelt vorkommen?

                              Also ich weiß ja nicht: Offenheit und Klarheit ist für mich was anderes.

                              Unbürokratische Fliegergrüße
                              Bertram
                              Zuletzt geändert von BeKu; 15.01.2011, 21:46.

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                                #45
                                AW: Check 2-Jahre / 5-Jahre ???

                                Hallo,

                                zur Klärung dieses Sachverhaltes ist allein der DHV zuständig!
                                Die Diskussion hier ist eine Gemengelage zwischen Verordnungen bezüglich Luftfahrtgeräten unter staatlicher Aufsicht und Luftsportgeräten unter Aufsicht der beauftragten Verbände (DHV)
                                § 19.4 zur Prüfung von Luftfahrtgeräten sagt eindeutig, dass für die Regelung der Nachprüfung die Verbände zuständig sind.
                                Da der DHV keine eindeutigen Aussagen macht, gelten neben den technischen Anweisungen der Hersteller zur Nachprüfung auch die Anweisung, diese in den entsprechenden Herstellungsbetrieben durchführen zu lassen. Und das machen fast alle Hersteller, auch Bautek.
                                Diese Auflage gibt es bei der allgemeinen Luftfahrt nicht, höchstens im Falle von Gewährleistungspflichten.
                                Anerkannte luftfahrttechnische Betriebe können Nachprüfungen nach den technischen Anweisungen der Hersteller durchführen.
                                Das heißt, der DHV müsste den von ihm zertifizierten luftfahrttechnischen Betrieben die Genehmigung erteilen, Nachprüfungen, egal welchen Herstellers, - was ja schon gängige Praxis ist - durchzuführen. Das allein gäbe Rechtsicherheit.


                                Reinhard

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