AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung
Zitat von Martin J., ehemaliger Referatsleiter Technik des DHV, E-Mail vom 17.06.2012 an BeKu
Lieber Bertram,
bezugnehmend auf deine beiden Fragen in Hinblick auf die Vergleichbarkeit der drei Hängegleiter-Prüfstandards und den Einfluss einer rechtlich geregelten Musterprüfung auf die Flugsicherheit kann ich folgendes beitragen:
Grundsätzlich ist zu sagen dass der Anteil der technisch bedingten Unfälle Anfang der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts, d.h. nach der kritischen Anfangszeit des Drachenfliegens mit der "Flattersturz"-Problematik, auf einen sehr geringen Anteil zurückgegangen sind.
Ich habe in der Zeit meines beruflichen Engagements in dieser Branche selbst internationale Unfallstatistiken zusammengetragen und ausgewertet und kam stets nur auf niedrig einstelle Prozentzahlen der Unfälle, die auf technische Ursachen zurückzuführen waren.
Darin enthalten sind auch jene Unfälle, die auf Vorschäden, Fehlaufbau, unsachgemäße Manipulationen des Halters und ähnliches zurückzuführen sind, sodass also die Rate der tatsächlich bauartbedingten Unfälle noch weit niedriger angenommen werden muss.
Weder aus den Statistiken noch aus meiner jahrzehntelangen subjektiven Erfahrung mit Hängegleitertechnik ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte darauf, dass der eine oder andere Prüfstandard zu sichereren oder weniger sicheren Geräten führen würde.
Dasselbe gilt auch ich Hinblick auf die Frage, ob eine staatliche Musterprüfpflicht etwas für die Sicherheit bringt: Seit Jahrzehnten besteht in Deutschland (und bestand bis 2010 in Österreich) eine Musterprüfpflicht für Hängegleiter, ohne dass dies irgendeine Auswirkung auf die Statistik hätte. Ist auch nicht weiter verwunderlich, denn einerseits werden bauartbedingte Sicherheitsmängel heutzutage sofort publik und die Geräte lassen sich nicht mehr verkaufen und andererseits fürchten die Hersteller die in den allermeisten Ländern gültige zivilrechtliche Produkthaftung weit mehr als spezifische öffentlich-rechtliche Luftfahrvorschriften.
Viele Grüße
Martin
bezugnehmend auf deine beiden Fragen in Hinblick auf die Vergleichbarkeit der drei Hängegleiter-Prüfstandards und den Einfluss einer rechtlich geregelten Musterprüfung auf die Flugsicherheit kann ich folgendes beitragen:
Grundsätzlich ist zu sagen dass der Anteil der technisch bedingten Unfälle Anfang der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts, d.h. nach der kritischen Anfangszeit des Drachenfliegens mit der "Flattersturz"-Problematik, auf einen sehr geringen Anteil zurückgegangen sind.
Ich habe in der Zeit meines beruflichen Engagements in dieser Branche selbst internationale Unfallstatistiken zusammengetragen und ausgewertet und kam stets nur auf niedrig einstelle Prozentzahlen der Unfälle, die auf technische Ursachen zurückzuführen waren.
Darin enthalten sind auch jene Unfälle, die auf Vorschäden, Fehlaufbau, unsachgemäße Manipulationen des Halters und ähnliches zurückzuführen sind, sodass also die Rate der tatsächlich bauartbedingten Unfälle noch weit niedriger angenommen werden muss.
Weder aus den Statistiken noch aus meiner jahrzehntelangen subjektiven Erfahrung mit Hängegleitertechnik ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte darauf, dass der eine oder andere Prüfstandard zu sichereren oder weniger sicheren Geräten führen würde.
Dasselbe gilt auch ich Hinblick auf die Frage, ob eine staatliche Musterprüfpflicht etwas für die Sicherheit bringt: Seit Jahrzehnten besteht in Deutschland (und bestand bis 2010 in Österreich) eine Musterprüfpflicht für Hängegleiter, ohne dass dies irgendeine Auswirkung auf die Statistik hätte. Ist auch nicht weiter verwunderlich, denn einerseits werden bauartbedingte Sicherheitsmängel heutzutage sofort publik und die Geräte lassen sich nicht mehr verkaufen und andererseits fürchten die Hersteller die in den allermeisten Ländern gültige zivilrechtliche Produkthaftung weit mehr als spezifische öffentlich-rechtliche Luftfahrvorschriften.
Viele Grüße
Martin
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