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keine neuen DHV Gütesiegel mehr ?

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    keine neuen DHV Gütesiegel mehr ?

    Hallo !
    Wenn ich dieses Jahr mal als nahezu abgeschlossen betrachte, gab es die letzten 2 Jahre ! (2014 + 2015) keine neuen
    Drachen- / Starrflügelmodelle mit DHV Gütesiegel. Zumindest wenn ich die DHV Homepage/Datenbank richtig lese.
    Die Zertifizierung ist doch bereits seit 14 Monaten abgeschlossen ?
    Der ein oder andere Hersteller hat schon vor längerer Zeit ein neues Modell oder gravierende Veränderungen mit Gütesiegel angekündigt.
    z.B: AIR,Aeros,Moyes,....
    Bei anderen Modellen ist nur eine Größe mit Gütesiegel,die restlichen Größen nicht ? (z.B. Laminar)
    Woran liegt das ?

    #2
    AW: keine neuen DHV Gütesiegel mehr ?

    - AIR hat die letzten Geräte vor der Umstellung durchgebracht
    - kleinere Updates existierender Geräte werden AFAIK so genehmigt oder z.B. mit nur einer neuen Pitch-Messung, ohne dass es gleich ein neues GS gibt
    - Moyes hat wohl gerade die RX-Litespeeds mit Technora Gütesiegeln lassen (Info via Skyline), vermutlich ist das noch nicht 100% abgeschlossen
    - und generell tut sich bei dem kleinen Markt gerade nicht viel

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      #3
      AW: keine neuen DHV Gütesiegel mehr ?

      Mit keinem Bedarf lässt sich die Frage nicht ausreichend beantworten.
      Klar,der Markt schrumpft und Revolutionen wird es keine mehr geben.
      Aber verschiedene Hersteller haben neue Geräte im Sortiment oder andere Größen.
      Das Angebot von AIR z.B. beim VR+ lässt sich nicht als kleine Veränderung bezeichnen.
      Mehr Spannweite,weniger Pfeilung,weniger Schränkung,neuer Kiel,neue Flossenanlenkung,neuer Spannmechinsmus,...
      Da ist in jedem Fall ein neues Gütesiegel notwendig und das Gerät wird auch anders fliegen.
      Früher wurde sogar ein neues Gütesiegel gemacht wenn es einen Drachen in Mylar und Dacron gab.

      Kommentar


        #4
        AW: keine neuen DHV Gütesiegel für Drachen mehr ?

        Komm' zum Hangliding Event nächstes Wochenende:
        Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter

        und frage die dort vertretenen Hersteller warum sie meinen, die teilweise gravierenden Änderungen im Rahmen der Modellpflege,
        hätten keinen Gütesiegelrelevanten Einfluß. (ich denke Du wirst Dich unbeliebt machen mit solchen Fragen - sie nerven die Hersteller blos)

        Im Endeffekt möchte der Hersteller das Modell ja nur verbessern (nach bestem Wissen).
        Nach 3 Jahren Verbesserungen haben die Drachen aber nur noch wenig mit den eingelagerten Mustern zu tun.
        Ich vermute wenn die Piloten es für sinnvoll halten, dass solche Modelle noch mal auf den Meßwagen kommen,
        müssten die Piloten den DHV als Pilotenvereinigung überzeugen Nachprüfungen "kostenfrei" durchzuführen.
        Die Hersteller wollen das Geld wohl nicht mehr ausgeben, oder halten es nicht für nötig/technisch nicht notwendig.

        Die Frage wäre was wäre wenn ein neueres Modell schlechtere Pitchwerte auf dem Meßwagen hätte?
        oder wenn die Betriebsanleitung eigentlich nicht mehr stimmt, weil Bauteile völlig anders aussehen als dort abgebildet.
        Insbesonere wenn Angaben zum Vermessen gemacht sind und diese wegen anderer Segelspannung/z.B. Technora nun verändert sind.
        oder sich das Handling massiv verändert hat.

        Es gibt ja schon lange den Wunsch einiger (wieviele?) in der Szene nach "alles Freigeben was die Hersteller für gut betrachten" oder was woanders schon irgendwer schon irgendwie mal getestet hat.
        Das ist nun das Ergebnis: Wenn Du wissen willst welche Pitchwerte Dein Modell Bj xx, mit den und jenen Sonderausstattungen hat, musst Du wohl selbst damit auf den Messwagen.
        Fazit: Fliegen bis man verunglückt und wenn es dann Tote oder schwere Unfälle gab, gibts eine Sicherheitsanweisung der Art: "Pilotenfehler".

        und wenn ich höhre wieviele Piloten in der Szene meinen sie können die Carbonrohre ihres Drachens selbst checken.. dann muß ich auch wirklich sagen, der Halter ist verantwortlich und wenn einem die Kiste in der Luft zerbröselt ist man letztendlich selbst Schuld. Obs dann an den Änderungen des Herstellers lag, oder weil das Gerät praktisch 7 Jahre nicht mehr gecheckt wurde .. wer will das noch entscheiden.

        Die neuen Hangflugregeln und "europäisierten Vorrangregeln" bezüglich "kreisen am/unter/oberhalb des Hanges" sind meiner Meinung nach geeignet verstärkt zu Zusammenstössen zw. Drachen und Schirmen zu führen, so dass die Hauptunfallursache wohl ohnehin eher der Zusammenstoss sein wird, als Gerätefehler.
        Zuletzt geändert von cooly; 14.10.2015, 17:44.

        Kommentar


          #5
          AW: keine neuen DHV Gütesiegel mehr ?

          Was haltet Ihr denn von einer freiwilligen Musterprüfung (wenn es keine Musterprüfpflicht geben würde)?

          Würdet Ihr auch dann nur ein Gerät kaufen1), dass von einer Euch kompetent und vertrauenswürdig erscheinenden Prüfstelle geprüft und nach anerkannten Richtlinien für lufttüchtig erklärt wurde?

          Nach Wegfall der Musterzulassungspflicht2) für Drachen nach der neuen LuftGerPV von 2013 ist nach meiner Interpretation allein der Hersteller für die Modellpflege, also Änderungen zur Verbesserung des Modells gegenüber dem geprüften Muster, verantwortlich. Ob und wann er von einer Prüfstelle überprüfen lässt, ob sich die Lufttüchtigkeit durch die Veränderungen wirklich verbessert oder zumindest nicht verschlechtert hat, ist seine Sache.

          Es ist übrigens auch nicht vorgeschrieben, wie der Hersteller das (mustergeprüfte) Modell zu dokumentieren hat3).
          In der gültigen LTF von 2009 steht lediglich etwas von einer Technischen Kurzbeschreibung und Gerätedaten (Kennblatt4)) als Teil der Betriebsanleitung, und von einer Segellattenschablone.

          Für die Instandhaltung zur Beibehaltung der Lufttüchtigkeit ist dann der Pilot verantwortlich.
          Er soll sich übrigens bei auftretenden Mängeln an den Hersteller wenden, damit dieser dem nachgehen und mögliche Mängel (am einzelnen Gerät oder an einer Serie) beheben kann5).

          So ist es eben: Freies Fliegen und notwendige Regulierung.

          Gruß, Bernhard

          PS 14.10.15:
          1) Und für den Gewinn an Sicherheit durch eine neutrale Überprüfung mehr bezahlen (für das Gerät oder/und den Betrieb einer Prüfstelle)?
          2) Ich vermute, dass weitere Vorgaben für die Hersteller noch aus der Zeit der Zulassungspflicht stammen. Die nicht mehr gültige LuftGerPV mit der Zulassungspflicht kenne ich allerdings nicht.
          3) Die LuftGerPV regelt in §1 (2) und (3) allerdings, dass in Verbindung mit der Stückprüfung die Übereinstimmung mit dem geprüften Muster erklärt wird (Konformitätsprüfung). Ggf. gibt es noch mir nicht bekannte gesetzliche Regelungen zur technischen Dokumentation von Hängegleitern.
          4) Form und Inhalt des Kennblatts sind m.W. nicht vorgeschrieben. Das derzeit verwendete Formblatt hat sich wohl mal unsere Prüfstelle ausgedacht.
          5) Dies regelt die LuftGerPV in § 8 in Verbindung mit § 2, und in § 13 (2).
          Zuletzt geändert von Bernhard Wienand; 14.10.2015, 12:43. Grund: PS

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            #6
            AW: keine neuen DHV Gütesiegel mehr ?

            Hi cooly, ich bin in Buching und beantworte gern auch alle deine Fragen. Bin auch nicht mit allen Regelungen einverstanden, besonders wenn das was man Vorschreibt nur für andere gilt.Die FBO z.B. halte ich genau wie du für nicht brauchbar und gefährlich.

            Tomas

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