Zitat von gutstarter
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Hängegleiter Superfex
Am 14.08.1993 ist eine Flugschülerin beim Landeanflug mit
einem zwölf Jahre alten Superfex 11/81 der Firma Finsterwalder
beim Landeanflug aus ca 20 bis 40 Meter Höhe tödlich
abgestürzt. Das Gerät beschleunigte aus einer Kurve, bis es in
einem Winkel von Ca. 60 Grad aufschlug.
Die Flugunfalluntersuchung dauert noch an. Ein Flattersturz ist
nicht auszuschließen. Möglicherweise lag die Ursache auch in
einem zu geringem Startgewicht.
Wegen der ungeklärten Umstände und bis zur Feststellung
der Ursachen - soweit dies möglich sein wird - hat der DHV
in Übereinstimmung mit der Firma Finsterwalder vorsorglich
die folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen:
Für alle Hängegleiter der Muster Superfex II und 11/81 ruht das
Gütesiegel, das heißt, diese Geräte düfen nicht geflogen werden.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung gilt solange, bis sie aufgehoben
wird. Die Aufhebung wird veröffentlicht.
Der jeweilige Sachstand kann bei Firma Finsterwalder, Pagodenburgstraße
8, 81247 München, Tel: 089/8116528, Fax: 089/8144107,
nachgefragt werden.
Gmund, den 19.08.1993 (Stand 25.08.1993)
DHV-Technikreferat
Denke mal, dass die Lufttüchtigkeitsanweisung nicht wieder aufgehoben wurde......
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