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OLC-Flüge in der Schweiz

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    #16
    AW: OLC-Flüge in der Schweiz

    Zitat von Storenz
    Hallo
    (...)
    Klar ist ärgerlich wenn man vergisst am Startplatz zu eichen und dann gehts noch hoch hinauf, das ist aber nicht das Hauptproblem. Wenns mal passiert und ich sehe es beim auswerten, dass eine Luftraum Verletzung vorliegt, sollte man doch den Flug wenigstens nicht ins olc reinstellen?!? (...)
    ...man hätte auch die drei Trackpunkte mit Maxpunkte beim Auslesen löschen können, aber egal .
    Ich dachte ich wäre zu hoch bez. MIL, sah dann aber, dass die für mich wichtigsten TEMPO Segelflugzonen aktiviert worden sind, daher gab ich den Flug ein.

    Cheers
    Rolf
    Zuletzt geändert von K.Blechhut; 25.07.2006, 12:33.

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      #17
      Re: Bezugsdruck Höhenbeschränkung

      Zitat von cooly
      Wenn man jetzt die Karte rausholt wird man FL130 = 13.000 feet = 3950m über 1013hPa finden.
      Zitat von Storenz
      8-tung: nicht FL sondern Meter über Meer oder Grund gilt in der CH!!! Bitte aktuelle Segelflugkarte konsultieren.
      Das eine sind die permanenten und temporären Segelflugsektoren:
      Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.

      Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.

      die sich lt. obigen Dokumenten vom SHV auf Flugflächen FL130 bzw FL150 beziehen (also bei Hochdruck höher über dem Meer liegen).

      Bei der Luftfahrtstrasse A9 (AWY A9) magst Du recht haben, daß deren Untergrenze 13000feet eine absolute Untergrenze darstellt, die jeden Tag unabhängig vom Tagesdruck gleich ist.

      Mit der AWY A9 kommt man evtl. in Kontakt wenn man vom Goms über die Furka nach Osten vordringt.
      Zuletzt geändert von cooly; 29.05.2007, 14:23.

      Kommentar


        #18
        AW: OLC-Flüge in der Schweiz

        Zitat von K.Blechhut
        ...man hätte auch die drei Trackpunkte mit Maxpunkte beim Auslesen löschen können, aber egal .
        Ich dachte ich wäre zu hoch bez. MIL, sah dann aber, dass die für mich wichtigsten TEMPO Segelflugzonen aktiviert worden sind, daher gab ich den Flug ein.

        Cheers
        Rolf
        Habe nicht Deinen Flug gemeint, mehr so Flüge welche krasse Abweichungen vom Soll haben, und solche habe ich einige gesehen.

        Kommentar


          #19
          AW: Re: Bezugsdruck Höhenbeschränkung

          Zitat von Thomas Kuhlmann
          Das eine sind die permanenten und temporären Segelflugsektoren:
          Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.

          Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.

          die sich lt. obigen Dokumenten vom SHV auf Flugflächen FL130 bzw FL150 beziehen (also bei Hochdruck höher über dem Meer liegen).

          Bei der Luftfahrtstrasse A9 (AWY A9) magst Du recht haben, daß deren Untergrenze 13000feet eine absolute Untergrenze darstellt, die jeden Tag unabhängig vom Tagesdruck gleich ist.

          Mit der AWY A9 kommt man evtl. in Kontakt wenn man vom Goms über die Furka nach Osten vordringt.
          Dann bitte noch Ausführungen beachten:
          Angehängte Dateien

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            #20
            AW: OLC-Flüge in der Schweiz

            Die OLC Auswerter/DHV haben mit dem SHV die relevanten Quellen nochmals zusammengetragen:


            meine Mutmaßungen, daß sich die maximale Flughöhe in den Segelflugsektoren auf Flugflächen (und damit den tagesabhängigen Druck) beziehen sind offenbar falsch.

            Lt. Auskunft von Paul Hasenfratz (schweizer OLC Auswerter) gilt 4000m bzw 4600m über MSL, also ca. GPS-Höhe.

            Zitat von Cellinski
            Waehrend dieser Zeit gilt 3950m oder 600m AGL
            Eine oder 600m AGL Regel wurde leider nicht erwähnt, wir müssen also davon ausgehen, daß man auch im Bereich der Gipfel nicht höher als die aktuellen Segelflugsektoren fliegen darf :-(
            Zuletzt geändert von cooly; 28.07.2006, 08:37.

            Kommentar


              #21
              AW: OLC-Flüge in der Schweiz

              Zitat von Thomas Kuhlmann
              Eine oder 600m AGL Regel wurde leider nicht erwähnt, wir müssen also davon ausgehen, daß man auch im Bereich der Gipfel nicht höher als die aktuellen Segelflugsektoren fliegen darf :-(
              Dass diese Regel nicht explizit erwähnt wurde heisst doch lange nicht, dass sie nicht gilt. Meines Wissens darf bis 600m AGL aufgedreht werden. Das Problem ist nur, dass Du dann bei einer anschliessenden Querung die 600m AGL Zone verlässt und zu hoch bist.

              Kommentar


                #22
                AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                Zitat von aufunddavon
                ... Meines Wissens darf bis 600m AGL aufgedreht werden. ....
                Diese 600 M AGL Regel gilt nur in den Alpen. Im Jura und Mittellang gibt es diese Regel nicht mehr.

                Gruss Daniel

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                  #23
                  AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                  Lieber SHV, Lieber DHV,

                  von der in den letzten Wochen publizierten Thematik „Luftraumverletzung“ fühle ich mich stark angesprochen.
                  Wahrscheinlich habe auch ich bereits versehentlich, vielleicht auch billigend, Luftraumverletzungen begangen.
                  Bei meinen Gleitschirmflügen checke ich vorher das Wetter, bespreche in der Seilbahn oder am Start die Umgebung bezüglich Thermikquellen, Lufträumen, Steckenmöglichkeiten und bevorzugten Landeplätzen.
                  Die in den Diskussionen der letzten Tage geforderte Streckenflugplanung und das sorgfältige Informieren über Lufträume blieben (aus sagen wir BEQUEMLICHKEIT) gänzlich aus. Für meine Flüge reichten mir persönlich die Infotafeln am Start oder die Mitteilungen der ortsansässigen Clubs aus:
                  Z.B.: http://www.gleitschirmclub-luzern.ch...buochs2003.pdf

                  Die aktuelle Diskussion hat mich nun veranlasst die aktuelle Segelflugkarte der Schweiz beim SHV zu bestellen. Ferner habe ich für das nächste Wochenende - Dank map.search.ch - die Region um FIESCH ausgedruckt und werde mir nun von Hand die Lufträume „reinmalen“.
                  Bei dieser Gelegenheit werde ich (auch wenn ich noch nicht weiß wie es funktioniert), aus dem OLC beliebte Thermikbärte, als Punkte in der Karte markieren. Diese Karte wird dann einfach in eine A4-Hülle gesteckt und an mein Cockpit gebunden. Ja, ich habe bisher immer ohne Karte geflogen!!!

                  Wie oft werde ich die Motivation haben, mir diese Mühe für ein Fluggebiet zu machen?
                  Was ist, wenn ich wegen des Wetters kurzfristig in ein anders Gebiet ausweiche?

                  Ja genau, dann bin ich wieder der Pilot, der mit den Tipps der lokalen Piloten über das Startgelände, ein paar zufällige Kilometer als Strecke macht.

                  Meine Bitte:
                  Ich möchte keinesfalls meine BEQUEMLICHKEIT gerechtfertigt wissen. Steht es doch in der Eigenverantwortung eines Piloten, sich ausreichend über seinen Aktionsradius zu informieren.
                  Jedoch halte ich es in Summe nicht für produktiv, wenn hunderte von Mitgliedern das Rad neu erfinden, und jeder für sich die Lufträume in lumpige Kopien reinmalt. Mittlerweile haben sicher einige Personen in verschiedenen Gremien sich Gedanken über die Unverantwortlichkeit ihrer zahlenden, aber leider unfähigen Mitglieder gemacht.
                  Die ortsansässigen Clubs scheinen mir sehr Bemüht und pragmatisch im Umgang und Informationsmethodik ihrer Fluggäste.

                  Meine Bitte konkret:
                  Wäre es in der aktuellen Situation nicht sinnvoll, Karten der zwanzig problematischsten Gebiete zu sammeln oder erstellen, und diese als leicht zu findenden Download zu Verfügung zu stellen? Der Aufwand (HEMMSCHWELLE) diese auszudrucken ist nicht besonders groß.

                  Würden diese Karten noch mit ein paar Tipps über beliebte Thermikquellen verfeinert, ich bin sicher, sie sind der Leckerbissen für jeden Durchschnittspiloten, über deren Verhalten gerade mühselig und teuer diskutiert wird.

                  Euer pragmatischer Mats

                  Kommentar


                    #24
                    AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                    Zitat von zuppi
                    Diese 600 M AGL Regel gilt nur in den Alpen. Im Jura und Mittellang gibt es diese Regel nicht mehr.
                    Hoi Daniel,

                    Woher hast Du diese Information? Ich schaute bisher die kuerzlich erschienene Beilage im Swiss Glider als sakrosankt an. Dort steht

                    Zitat von Beilage des Swiss Glider
                    Der unkontrollierte Luftraum G zieht sich wie ein Teppich vom Boden bis 600m ueber Grund ueber die ganze Schweiz hinweg. Ausgenommen sind Kontrollzonen (CTR) welche bis an den Boden reichen und TMAs mit tiefen Untergrenzen.
                    Die Beilage gibt es auch online, siehe hier. Sehr empfehlenswert, sich das Dokument hin und wieder zu Gemuete zu fuehren.

                    Zitat von mats
                    Wäre es in der aktuellen Situation nicht sinnvoll, Karten der zwanzig problematischsten Gebiete zu sammeln oder erstellen, und diese als leicht zu findenden Download zu Verfügung zu stellen? Der Aufwand (HEMMSCHWELLE) diese auszudrucken ist nicht besonders groß.
                    Die Idee ist an sich gut, nur die praktische Umsetzung ist nicht so einfach. Gerade am Beispiel Fiesch. Es haengt davon ab, ob die TMA Sion aktiv ist, dann die Sache mit MIL OFF/ON, dann die ganzen temporaeren und permanenten Segelflugzonen. Eine statische Karte genuegt da halt einfach nicht.

                    Gruss,

                    Marcel

                    PS: Kollega aufunddavon, einen schoenen Avatar hast Du da! CU next time...

                    Kommentar


                      #25
                      AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                      Zitat von zuppi
                      Diese 600 M AGL Regel gilt nur in den Alpen. Im Jura und Mittellang gibt es diese Regel nicht mehr.l
                      sicher?
                      luftraum g erstreckt(e) sich über die ganze schweiz (ausser ctr und tma) mit 2000ft AGL/600m AGL. wenn dies nicht mehr stimmen sollte, wie ist dann luftraum g im jura/mittelland definiert?

                      m.e. schränken die segelflugzonen luftraum g mit seinen 600m AGL nicht ein.


                      @mats
                      guter vorschlag! danke.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                        Zum Thema nochmal diese aktuelle Meldung (steht weiter oben auch schon mal als Link, aber trotzdem).
                        Zuletzt geändert von ForumAdmin; 28.07.2006, 06:41.
                        Schöne Flüge

                        ForumAdmin
                        Richard Brandl

                        Kommentar


                          #27
                          AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                          Zitat von Cellinski
                          Hoi Daniel,

                          Woher hast Du diese Information? Ich schaute bisher die kuerzlich erschienene Beilage im Swiss Glider als sakrosankt an. Dort steht...
                          Lies mal http://www.shv-fsvl.ch/d/fluggebiete...tergrenzen.htm

                          Kommentar


                            #28
                            AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                            Was für ein heilloses Durcheinander mit den Lufträumen!

                            600m AGL? 1000ft AGL? Trennlinie Mittelland/Alpen? Permanent/Temporär/NOTAM ? FL130/3950m/4000m?


                            Auch bei allerbestem Willen des Piloten (und den habe ich, ich habe nun
                            wirklich viel dazu gelesen im letzten Jahr ) gibt es dermassen viele
                            "hochoffizielle" Aussagen, Karten und Papiere, die gelten oder mal galten,
                            dass man sich praktisch nie 100% sicher sein kann, dass man nicht knapp
                            gegen irgendetwas verstösst.

                            Ich finde es höchst (!) betrüblich, dass die Luftaufsichten in Ch De und At
                            es nicht fertig bringen dem nachzukommen was ich als ihre Pflicht ansehe:
                            Nämlich Piloten jeder Sparte einfache, klare, leicht zugängliche und aktuelle
                            Informationen bereit zu stellen.

                            Es wäre wirklich keine schwierige Sache, eine Webseite pro Land zu haben,
                            auf der all das simpel dargestellt wird. Dort sollte es auch zentral die aktuellen
                            Karten geben, zum Herunterladen. (Gerade in der Schweiz gibt es da nicht mal
                            ein Copyright Problem, wenn man den Masstab leicht verändert.)

                            Wenn die Luftfahrtämter versagen, sollte der DHV/SHV die Lücke füllen, um den
                            Sport nicht durch Verstösse seiner Mitglieder in Verruf zu bringen. Der Vorschlag
                            von Mats verdient Beifall, und man kann sich nur wundern, warum das noch nicht
                            längst in die Tat umgesetzt worden ist. Statt mit Strafen zu drohen sollte man die
                            Energie investieren um den Piloten Handwerkszeug zu liefern, mit denen sie was
                            anfangen können. Es sind ja gar nicht 20 Gebiete, sondern vielleicht 5 die wirklich
                            problematisch sind. Diese paar Gebiete zum Ausdruck auf DIN A3 mit allen nötigen
                            Telefonnummern auf dem Rand wären kein Hexenwerk, würden aber viel Helfen!

                            Viele Grüsse, Ulli

                            Kommentar


                              #29
                              AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                              @Uli
                              Recht hast Du...

                              Ich weiss auch nicht woher diese 1000 Fuss plötzlich kommen. In der Beilage zur Segelflugkarte ist der Luftraum G jedenfalls mit 600 M AGL, 2000 ft eingezeichnet .

                              Gruss Daniel

                              Kommentar


                                #30
                                AW: OLC-Flüge in der Schweiz

                                Meine Interpretation:

                                Die Regelung im von zuppi zitierten Dokument gilt ja nur fuer TMAs und AWYs. Wie ich frueher schon einmal erwaehnt hatte, darf man in den TMAs und AWYs immer 300m (1000ft) ueber Grund fliegen. Nun allerdings nur noch in den Alpen, im Mittelland/Jura gilt diese Regel nicht mehr. Das besagt das zitierte Dokument.

                                Der Luftraum G mit den 600m (2000ft) ueber Grund ist von dieser Neuregelung jedoch nicht betroffen, d.h. wenn man sich nicht gerade unter einem TMA oder einer Luftstrasse befindet, darf man immer bis 600m ueber Grund aufdrehen.

                                Gruss,

                                Marcel

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