- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Segelflugsektor

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Segelflugsektor

    Hallo zusammen, kann mir jemand mal kurz erklären, wo der Unterschied zwischen den ehemaligen Segelflugbeschränkungsgebieten und den neuen Segelflugsektoren besteht ?


    Ich präzisiere noch die Frage:

    Wenn z.B. Zone D>FL75 angegeben ist, ist doch Zone E von 2500ft bis 7500ft und Zone G von Gnd bis 2500 ft.

    Ist diese Zone zeitlich oder durch Freigabe beschränkt? Normalerweise wäre Zone E ja bis FL10 = 10000ft für uns befliegbar.

    Oder gibt es dann gar keine Zone E?

    Was hat es mit der Transponderpflicht auf sich? betrifft uns das?

    Bitte jetzt kein Verweis auf die NfL oder irgendwelche Gesetzestexte sondern mal eine Erklärung für Dummies.



    sphinx
    Zuletzt geändert von sphinx; 27.06.2008, 12:43. Grund: Ergänzung

    #2
    AW: Segelflugsektor

    Du musst schon sagen, welche Du meinst.

    Um Stuttgart haben sich Umfang, Aufteilung und freigegeben Höhe geändert.

    Gruß Dennis
    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
    Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

    Kommentar


      #3
      AW: Segelflugsektor

      Ich meine z.B die Zone Schwarzwald am Westrand von Stuttgart.

      sphinx

      Kommentar


        #4
        AW: Segelflugsektor


        Hoffe gedient zu haben
        Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
        Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

        Kommentar


          #5
          AW: Segelflugsektor

          Segelflugsektoren können in Lufträumen der Klassen C, D sowie E mit dichtem IFR-Verkehr aktiviert werden. Sie erlauben hier den Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hängegleitern. Für die Benutzung gelten spezielle Bestimmungen, oftmals ist dabei Flugfunk für ständige Hörbereitschaft erforderlich, manchmal gibt es aber auch spezielle Regelungen und Vereinbarungen mit der örtlichen Flugaufsicht (wenn etwa ein GS- oder HG-Startplatz in einem solchen Segelflugsektor liegt).
          Schöne Flüge

          ForumAdmin
          Richard Brandl

          Kommentar


            #6
            AW: Segelflugsektor

            Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
            Segelflugsektoren können in Lufträumen der Klassen C, D sowie E mit dichtem IFR-Verkehr aktiviert werden. Sie erlauben hier den Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hängegleitern. Für die Benutzung gelten spezielle Bestimmungen, oftmals ist dabei Flugfunk für ständige Hörbereitschaft erforderlich, manchmal gibt es aber auch spezielle Regelungen und Vereinbarungen mit der örtlichen Flugaufsicht (wenn etwa ein GS- oder HG-Startplatz in einem solchen Segelflugsektor liegt).

            So isses, und dass wird auch kontrolliert.

            Also bitte, wenn man sich in einem der Sektoren befindet und hat keine Hörbereitschaft, so gilt die "nicht freigegebene Höhe" An der schwäbischen Alb kontrollieren sogar die Segelflieger dass kein Gleitschirm höher fliegt. ist Irgendwo verständlich, denn kommt es zu einer gerfährlichen Begegnung mit einem Verkehrsluftfahrzeug in seinem Luftraum, ist die Sache Segelflugsektor Geschichte; also bitte alle dran halten
            Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
            Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

            Kommentar


              #7
              AW: Segelflugsektor

              Zitat von barmala

              Luftraum C oder D sind Lufträume, die praktisch nur für die Verkehrsfliegerei nutzbar sind. Segelflugsektoren sind Ausnahmen innerhalb solcher Lufträume und dürfen von Segelfliegern mit Einweisung und nach Freigabe über Flugfunk genutzt werden. Mir ist nicht bekannt, dass diese Sektoren auch von Gleitschirmen, Hängegleitern und UL-Fliegern genutzt werden dürften.
              Die Segelflugsektoren gelten erst einmal fuer Segelflugzeuge, die entsprechenden Freigaben gelten dann auch fuer Haengegleiter und Gleitschirme, sofern dies explizit in den dazugehoerigen NfL / oertlichen Betriebsbestimmungen vermerkt ist - ein Segelflugsektor ist also nicht automatisch auch fuer HG / GS freigegeben (NfL I 228/07)! Es ist Hoerbereitschaft zu halten.

              Mit UL (ich meine aerodynamisch gesteuerte Dreiachs-ULs) sind diese Luftraeume allerdings kein Problem, sofern sie entsprechend ausgeruestet sind (das sind heute viele ULs) und der Pilot die entsprechenden Berechtigungen besitzt.
              Zuletzt geändert von audacium; 27.06.2008, 22:28.

              Kommentar


                #8
                AW: Segelflugsektor

                Hallo zusammen,

                aus den Rückmeldungen entnehme ich, dass ich in (unter) so einem Segelflugsektor in G und E einfach VFR ohne Hörbereitschaft fliegen kann.

                Der Segelflugsektor ist normalerweise in Zone C und D, die dann mit Auflagen für Segelflieger und damit indirekt auch für Hängegleiter freigegeben werden kann.

                @Richard Brandl: Das mit dem Segelflugsektor in Zone E habe ich nicht verstanden. E ist doch für uns generell frei ???


                sphinx

                Kommentar


                  #9
                  AW: Segelflugsektor

                  @sphinx

                  Hast recht, Luftraum E ist zwar ein kontrollierter Luftraum (quasi Mischbetrieb), aber für uns (mit etwas anderen Sichtflugregeln) frei. Es gibt allerdings anscheinend Lufträume E, in denen sehr viel IFR-Betrieb passiert (die Piloten sollen zwar im Luftraum E aus dem Fenster schauen) und die deshalb zusätzlich über Segelflugsektor "gesichert" werden (wenn sowieso für C oder D aktiviert).
                  Ist für uns also nicht interessant (da sich praktisch nix ändert), sondern eher für IFR-Flieger.


                  Grüsse

                  Richard Brandl
                  Auswerter-Team DHV-XC
                  Schöne Flüge

                  ForumAdmin
                  Richard Brandl

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Segelflugsektor

                    Danke an alle für die Antworten.

                    Dann kann ich jetzt mal wieder meine Schwarz(wald)fliegerei intensivieren ohne irgendwas verbotenes zu machen.

                    Gruss

                    sphinx

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Segelflugsektor

                      Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
                      Segelflugsektoren können in Lufträumen der Klassen C, D sowie E mit dichtem IFR-Verkehr ...
                      In diesen Lufträumen E sind häufig TMZ vorhanden, also Gebiete, die nur mit aktivem Transponder beflogen werden dürfen, und in diesen Lufträumen E können Segelflugsektoren eingerichtet sein (siehe z.B. Flughafen Hahn).

                      Manfred

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X