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auch wenn die protestfrist für die hessische meisterschaft abgelaufen ist,
wie sieht das aus, wenn sich jemand auf grund eines WETTKAMPFBETRUGES
für die liga qualifiziert?
p.s. man sieht auch wie wichtig diese "SIEGE" fürs geschäft an der wasserkuppe sind!
..... wie würde ich mich schämen, wenn ich tatsächlich mit einem noch nicht geprüften Schirm die Serienklasse "gewonnen" hätte. Ist es denn verboten den Titel zurückgeben und dem Zweiten zum Sieg zu gratulieren? Das wäre sportliche Größe.
Wieso hindert der Ablauf der Protestfrist die Bewertung eines unbestrittenen Regelverstoßes gegen Nr. 3 der Wettberwerbsordnung? Gibt es da kein Einschreiten "von Amts wegen"?
M.E ist die Befristung des Protestes dem Sinn und Zweck der Wettberwerbsordung nach doch für Tatsachenentscheidungen und deren zeitlich befristete Überprüfung (auch weil Tatsachen vor Ort geklärt werden müssen), vor allem für "Entscheidungen der Wettbewerbsleitungen" gedacht. Eben um den Wettberwerb am laufen zu halten.
Hier geht es doch darum, ob die Meldung des Piloten für die Serienklasse oder offene Klasse galt - m.E. eine "Rechtsfrage", also welchen Schirm fliegt der Bub..... nur mal so.
Vielleicht sollte man die Wettberwerbsordnung hier mal klarer formulieren. War es Sinn und Zweck der Ordnung mit so kurzen Fristen "so etwas" zu ermöglichen oder nur den Wettberwerb am Laufen zu halten ..... ?
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