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Wie ist das mit Leinenlängen lt. Betriebshandbuch ???

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    Wie ist das mit Leinenlängen lt. Betriebshandbuch ???

    Wieder eine Frage an die Profis.

    Im Betriebshandbuch eine GS findet sich Leineinverbindungsplan sowie eine Tabelle mit den dazugehörigen Längenangaben.

    In der Tabelle steht z.B. A 1 = 7465 mm
    A 2 = 7400 mm usw...

    Das ganze natürlich für B, C, D-Ebene und für Stabilo.

    Was ich nicht verstehe ist folgendes: Die Längenangaben beziehen sich immer auf die Gesamtlänge von der Kappe bis zum Schraubkarabiner am Gurt. Das integriert bei einer Angabe von zB 7465 mm also die oberen Galerieleinen (meistens ca. 20 - 30 cm lang), die mittleren Galerieleinen (meistens über 1 m) und letztendlich die Stammleine.

    Wie kann man jetzt eruieren, ob eine mittlere Galerieleine zu kurz oder zu lang ist, wenn man nur die Gesamtlänge angegeben hat?

    (bitte jetzt nicht anworten, dass das "sowieso nur die Fachwerkstätte wissen braucht" usw...)

    Theoretisch kann man ja jetzt mit entsprechender Ausbildung und Ausrüstung den Check selber machen. Ich mache das zwar nicht, aber bei einer Baumlandung, Wasserlandung, etc.
    wäre es nicht schlecht, zu wissen, wie man richtig nachmisst.

    Danke für konkrete Infos.

    Franky

    #2
    AW: Wie ist das mit Leinenlängen lt. Betriebshandbuch ???

    Hi,

    das gängt mit den erlaubten Toleranzen zusammen. der Hersteller gibt für den Checkbetrieb vor :+- 10mm.
    wenn jetzt jede einzelne Leinenlänge angegeben wäre ( Kettenbemaßung ), dann würden sich deine Toleranzen Addieren und deine z.B. A-Lenie wäre Plötzlich 5 cm zu lang aber immernoch im Grünen Bereich. Durch die Absolutmaßangabe vom Leinenschloß oder von der Kappe aus hast du eine max Abweichung von +- 10 mm auf die Gesammtlänge. dadurch weniger Vertrimmung.
    Sollte eine Gesammtlänge außerhalb der Toleranz liegen, kannst du durch ermitteln der Differenz der einzelnen Längen zueinander herausmessen welche Leine zu lang oder zu kurz ist.

    Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber das ist meiner Ansicht nach die einzige logische Erklärung. Ausserdem müsste der Hersteller sonst jede einzelne Leine so knapp tolerieren, dass alle 3 Monate der Schirm frisch getrimmt werden müßte.

    Gruß Ralf

    Kommentar


      #3
      AW: Wie ist das mit Leinenlängen lt. Betriebshandbuch ???

      von vielen schirmen gibt es doch auch leinenpläne der einzelnen leinen...
      solltest du eigentlich von jedem Hersteller bekommen, ob auf der Homepage oder auf Anfrage.

      aber dann musst du zum vermessen jede verschlaufung aufmachen, auch am Schirm, da die verschlaufungen ja die leinen verkürzen.
      Also wenn ich das richtig verstanden habe

      Ist doch super service, so kannst du deinen Schirm viel einfacher vermessen :-).
      Und achte auf die definierte last von meist/immer 5kg,... macht unmengen aus .

      Kommentar


        #4
        AW: Wie ist das mit Leinenlängen lt. Betriebshandbuch ???

        Nun, zum einen ist ja für die Trimmung in der Tat (nur) die Gesamtlänge zwischen Leinenschloss und Kappe massgeblich, daher ist das die wichtige Zahl.
        Um dann rauszufinden wo das Problem liegt musst' halt gucken welche Maße falsch sind und wie die zusammenhängen. Wenn alle Längen, die die innere A-Stamm-Leine beinhalten, zu lang sind, ist es wohl diese, die zu korrigieren ist. Wenn man alle Längen und den Leinenplan kennt, kann man so die Lägenfehler aller Einzelleinen berechnen.

        Und vermutlich gibt's da ein schlaues Computer-Programm dem man alle Längen eingibt und das einem dann sagt welche Leine wieviel zu lang/kurz ist...

        Pit

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