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LPD-Funkgerät "aufmachen"

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    #16
    AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

    Als UL/LL Pilot mußt Du kein Funkgerät dabei haben,...


    ...hallo,

    mit dem Motorschirm hat man den berühmten Flugplatzzwang...
    ..dort wird oft Funk verlangt!!
    Deshalb hatten wird bei der UL-Prüfung auch Flugfunk (incl.Sprechgruppen).
    Ist allerdings eine "abgespeckte" Version..,die nur im unkontrollierten
    Luftraum gültig ist!
    (Wenn man mit dem Motorschirm (~40kmh) in der Platzrunde eines Ul-Flugplatzes
    rumtuckert ,ist das wie wenn man mit einem "Traktor auf der Autobahn fährt"...
    ..da muß der Tower einen anfunken und Anweisungen geben können!)

    Des mit der Anmeldung...hätt' ich mir auch denken können...hab's auch schon
    in Angriff genommen!

    Fresh Greeze:
    Herbert
    Flying is life. The rest just details!

    Kommentar


      #17
      AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

      @Herbert:
      auch hallo

      es gibt keinen Funkzwang bei UL/LL, die Ausblidung mußt Du aber haben, mußt ja wissen, was ein "rotes Blinksignal" bedeutet. Btw kann auch deine Funke defekt sein, Akku leer etc.

      Im Zuge der zwischenmenschlichen Beziehungen und weil man ja wahrscheinlich wieder starten möchte, ist einfach besser man hat den Funk dabei und benutzt ihn auch.

      Wenn dich ein Tower und nicht die Info anfunkt bist eh' schon im kontrollierten.

      In G wirst eigentlich eh' nie angefunkt, meist nimmst ja selber Kontakt zum UL-Platz auf, um eine Landefreigabe ein- und die Abfuhr abzuholen. Vor allen Dingen als MoSchi. Da muss man schon richtig Druck machen "Sorry Leute, Spritmangel" etc.

      Kommentar


        #18
        AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

        @heliart

        hallo,

        zur Zeit käme man auch mit "Vergaservereisung" durch...
        ..aber bei dem Schneefall hätte man Probleme mit den Sichtflugregeln!

        Fresh Greeze:
        Herbert
        Flying is life. The rest just details!

        Kommentar


          #19
          AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

          "LPD Funkgerät aufmachen"

          Anleitung:

          Eigentlich ganz einfach, nach Gerät, Typ und Ausführung natürlich geringe Abweichungen. Auf der Rückseite einfach die Schrauben lösen ( im Einzelfall auch Klammern ), sorgfältig entfernen und aufbewahren. Nun mit dem Schraubenzieher seitlich ansetzen und auseinander drücken, den rückwärtigen Deckel abnehmen und schon ist das LPD aufgemacht!! Achtung wichtiger Sicherheitshinweis: Kontrolliert vorher ob die Stromverbindung unterbrochen ist um einen "elektrischen Schlag" vorzubeugen.

          Viel Spass beim "Aufmachen" ;-)

          albi

          Kommentar


            #20
            AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

            hahahahahaha

            Kommentar


              #21
              AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

              ... aber das mit dem "elektrischen Schlag" verstehe ich nicht...

              Gruß Peter
              **** Fliegen macht Spaß.... egal womit ****

              Kommentar


                #22
                AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

                Hallo,

                bei meiner Suche im Internet nach handlichen Flugfunkgeraeten (ich weiss, BZF-I/II vorausgesetzt) habe ich bisher als zugelassene (BZT/DFS) nur die ICOM IC-A22E bzw. IC-A3E gefunden. Nachdem diese Geraete doch recht gross sind, interessiert mich, ob es nicht kleinere, Geraete (wie ICOM IC-A5, Yaesu VXA-210) gibt, die aber auch eine Zulassung besitzen.

                Servus, Flo

                Kommentar


                  #23
                  AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

                  Hatt jemand von euch erfahrungen mit dem Bidatong BD3107?
                  Das läuft auf bösen 5 watt und kann auf pmr frequenz geproggt werden...überleg mir so ein ding zu besorgen - wäre toll wenn mir ein "wissender" bei meiner kaufentscheidung beistehen könnte. kostet im set (2 lader, 2 funken und 2 helmeinbauset) 270 euronen.....sollte also vorher sicher sein dass das auch was "gscheites" ist.

                  daunk

                  ...bitte keine rechtlichen belehrungen von wegen darf ich nicht benutzen tun und so..
                  [B][url]http://polansky.blog.de/[/url][/B]

                  Kommentar


                    #24
                    AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

                    Hi,

                    zum Thema Leistung usw. habe ich mich ja schon geäußert...

                    Die Geräte kenne ich zwar nicht, aber ich habe von Bidatong ein Amateurfunkgerät, 5W - auch im LPD Bereich -, kann dies aber nicht empfehlen, es ist ein Sch..teil! Zunächst war die Modulation sehr dumpf und schlecht verständlich, außerdem war ein dauernder Summton beim Senden zu hören. Dies konnte zwar beseitigt werden, dafür fällt das gesammte Gerät in unregelmäßigen Abständen aus und meldet sich dann mit einem lauten Piepton - den man nicht leiser stellen kann - wieder zurück. Sehr nett mit einem Headset!
                    Also, Bidatong ist in meinen Augen kein Qualitätsgerät, auf keinen Fall würde ich dafür 250€ pro Paar bezahlen.

                    Gruß Gerd

                    PS: Allen Gesetzeswächtern zur Beruhigung, ich habe die Amateurfunklizenz.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

                      @ gerd

                      danke für deine info - sehr gut zu wissen - hast mir gerade geholfen viele euros zu sparen!

                      werde dann mal fleißig weiter suchen.....

                      c u

                      markus
                      [B][url]http://polansky.blog.de/[/url][/B]

                      Kommentar


                        #26
                        AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

                        Hallo Kollegen,

                        ich wollt nur mal kurz auf etwas aufmerksam machen. Die die BZF haben müssten's eigentlich wissen. Grundsätzlich ist an Bord eines Luftfahrzeuges - und Luftsportgeräte sind auch Luftfahrzeuge, in Deutschland zumindest - nur der Betrieb einer von der Bundesnetzagentur zugelassenen und angemeldeten "Luftfunkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes" zulässig. Egal ob Amateur mit oder ohne Lizenz oder PMR/LPD aufgebohrt oder nicht aufgebohrt, alles illegal .

                        Just for info.
                        Many happy landings!

                        Kommentar


                          #27
                          AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

                          Zitat von däflusch
                          Hallo Kollegen,

                          ich wollt nur mal kurz auf etwas aufmerksam machen. Die die BZF haben müssten's eigentlich wissen. Grundsätzlich ist an Bord eines Luftfahrzeuges - und Luftsportgeräte sind auch Luftfahrzeuge, in Deutschland zumindest - nur der Betrieb einer von der Bundesnetzagentur zugelassenen und angemeldeten "Luftfunkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes" zulässig. Egal ob Amateur mit oder ohne Lizenz oder PMR/LPD aufgebohrt oder nicht aufgebohrt, alles illegal .

                          Just for info.
                          Many happy landings!
                          Zeig' uns die Stelle im Gesetz/Verordnung, wo steht, dass ein HG/GS-Pilot kein
                          freies Funkgerät PMR/LPD benutzen darf. Damit wären alle Flugschulen gezwungen auf Flugfunk umzusteigen.

                          Für einen Troll-Versuch gar nicht so schlecht.

                          -Klaus
                          skyfool.de / PARAGLIDING, PARAMOTORING AND MORE

                          Kommentar


                            #28
                            AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

                            Gar nicht so falsch die Aussage, auch wenn ich den Gesetzestext grad nicht vorlegen kann.

                            Grund: Durch deinen "höheren Standort" beim Senden erreichst du bei den freien Funkgeräten eine höhere Reichweite, als wenn du am Boden stehst. Aber die Zulassung der freien LPD und PMR Geräte sieht vor, dass die Reichweite begrenzt ist, um möglichst vielen Teilnehmern einen störungsfreien Gebrauch zu ermöglichen (auf die Fläche verteilt gesehen). Daher auch die Limitierung der Sendeleistung auf 10mW bzw. 500 mW.

                            Gruss
                            Heiko J.

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                              #29
                              AW: LPD-Funkgerät "aufmachen"

                              Hallo,

                              ich habe mal versucht mehr dazu rauszufinden. Eine sehr interessante site ist http://www.luftrecht-online.de

                              Zweifelsfrei ist, dass Gleitschirme (Luftsportgeraete) Luftfahrzeuge sind §1 Abs. 2 Nr. 10 LuftVG.

                              Ebenso zweifelsfrei ist, dass Teilnehmer am Flugfunkdienst eine Lizenz (BZF, AZF o.ae.) und ein zugelassenes Funkgeraet brauchen (s. TKG).
                              Der Flugfunkdienst ist aber dadurch gekennzeichnet, dass er die dafuer vorgesehenen Frequenzen nutzt.
                              Nicht jeder, der in der Luft funk nutzt auch den Flugfunkdienst (z.B. Handy-telefonieren in der Luft).
                              Somit bin ich der Ansicht, dass fuer das Funken in der Luft die jeweiligen Funkvorschriften gelten (also z.B. Lizenz fuer Amateufunk).
                              Die Behauptung, dass "an Bord eines Luftfahrzeuges - und Luftsportgeräte sind auch Luftfahrzeuge, in Deutschland zumindest - nur der Betrieb einer von der Bundesnetzagentur zugelassenen und angemeldeten "Luftfunkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes" zulässig" sei, konnte ich nicht belegen.

                              Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber nach Moeglichkeit mit Fundstelle im Gesetz/Verordnung.

                              Florian

                              Kommentar

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