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Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

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    AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

    @ toast

    1. Einweisungspflicht Fluggelände Merkur

    in d gibt es spielregeln an die man gebunden ist sich zu halten, weil es sonst bei einigen geländen zu problemen mit den verpächtern oder anderen leuten kommt die was zu sagen haben
    " zugelassen heißt nicht gleich nutzbar"

    2. GastflugRECHT

    würde es kein verein oder eine einzelne person geben die ein gelände zulassen dann könnte man in d nicht fliegen da man ja schwarz fliegen würde und dies ist ja verboden egal ob man einen schein hat oder nicht


    da ich annehme das du aus der ch kommst müsstest du ja wissen wie es ist

    " nur b- schein leute " in vielen fluggebieten aber zum glück gibst ja die ibbi


    mfg ludwig
    satz eines fluglehrers
    DAS ANDERE RECHTS !?!

    mfg ludwig

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      AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

      Hallo Toast!

      Nur zwei kleine Dinge möchte ich anmerken - der Rest dieses Threads ist eine Farce, da will ich mich nicht zu äussern.

      Zitat von toast
      ...
      Wer überträgt eigentlich einem lokalen Verein das exklusive Nutzungsrecht eines Fluggeländes ??? Der DHV bei dem eigentlich JEDER deutsche Gleitsegelpilot Mitglied ist (und Beiträge bezahlt) ??? Ich glaube nicht, der DHV arbeitet schliesslich für die Interessen der GANZEN Gemeinschaft.
      Beim DHV muss niemand Mitglied sein, dass ist reines Privatvergnügen. Hat aber Vorteile wg. Gruppentarifen für Versicherung etc..


      Zitat von toast
      Ausserdem sind die Fluggelände nicht Privateigentum der Vereine. Wer darf hier also und in welchem Rahmen Regeln erlassen ???
      Kein Eigentum der Vereine, aber Pächter ist der Verein meist -> Hausrecht! Zuwiderhandlungen sind strafbar...
      Abgesehen davon kann der Grundstücksbesitzer den Pachtvertrag kündigen wenn er die bunten Tüten nicht mehr sehen mag. Und aus ists mit dem Fliegen.

      Viele Grüße,
      Andy

      Kommentar


        AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

        Zitat von paralu
        @ toast

        2. GastflugRECHT

        würde es kein verein oder eine einzelne person geben die ein gelände zulassen dann könnte man in d nicht fliegen da man ja schwarz fliegen würde und dies ist ja verboden egal ob man einen schein hat oder nicht
        Das würde bedeuten, dass alle Streckenpiloten die auf ihrem Flug das Gelände verlassen straffällig werden !?

        Gruss
        Toast

        Kommentar


          AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

          Zitat von toast
          Das würde bedeuten, dass alle Streckenpiloten die auf ihrem Flug das Gelände verlassen straffällig werden !?

          Gruss
          Toast
          Nein, dafür ist ja der B-Schein als Überlandflugberechtigung incl. Außenlandeerlaubnis da. Aber in D darf man halt nur von zugelassenen Geländen starten. Das Thema von wegen einfach mal den Besitzer fragen war einmal... :-(

          Seruvs!
          Alex.

          Kommentar


            AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

            schaut mal hier: unser Rechtsexperte Cacao in einem

            anderen Thread

            Plötzlich heißt die Rechtsordnung unseres Rechtsexperten und ausgezeichneten Juristen und Hochschulprofessor aller juristischen Fakultäten:

            "das elfte Gebot heißt: Du sollst Dich nicht erwischen lassen"

            habe nichts anderes erwartet.

            Kommentar


              Empörung

              Nach 246 Beiträgen in einem Thread könnten eigentlich alle Aussagen infolge Kompensation aller Faktoren mit dem Ergebnis Null zu einem Ende gekommen sein.

              Vergebliche Hoffnung! Es werden neue Aussagen einfach woanders hergeholt. wodurch verhindert werde, dass der Diskurs zu einem "totalen" Ziel führt, und so die Sache immer irgendwie weitergehen.

              Ich vermute waghalsig, dass es wie in der Naturwissenschaft, wo es primär Erhaltungssätze gib, wie den Energieerhaltungssatz, auch im Forum so was gibt, und zwar:

              Den Satz von der Erhaltung des moralischen Empörungsaufwandes. Verminderte Empörung meinerseits in einem anderen Thread wird ersetzt durch erhöhte Empörung hier. >Teurich< erspart sich das Strafgericht gegen mich, indem er es ist. Und die Strafe dazu.
              Deshalb mein Aufruf:

              Erhaltet den moralischen Empörungs-Level im Forum!

              C
              Zuletzt geändert von Cacao; 29.07.2005, 23:48.

              Kommentar


                AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                gotya

                Kommentar


                  AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                  Teutsches Schrebergärtnertum
                  >>> bitte Startnummern ziehen.


                  " Auf den Bergen wohnt die Freiheit "
                  Totlach
                  Flydoc
                  Gemma liaba fliagn

                  Kommentar


                    AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                    > Heute, 10:15
                    > Dieser Beitrag wurde von ********** gelöscht. Grund: Androhung von Flugverbot

                    Upps, was geht denn da ab?? Ich weiß zwar nicht, was ********** geschrieben hat, aber das nimmt ja schon groteske Formen an...

                    Mit fragenden Grüßen
                    FliegenWillI

                    Kommentar


                      AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                      Schreibst Du etwas nicht konform
                      oder ausserhalb der Norm:
                      Dann denkt ein anderer für Dich
                      macht durch den Beitrag Dir nen Strich
                      Ohne Begründung , ganz klar:
                      Das ist Bürgerfreiheit, offenbar.

                      Airos

                      Kommentar

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