AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?
Hallo Sollruchstelle,
natürlich ist dieser Fall absolut überspitzt - deshalb zeige ich ihn ja auch beispiels-
haft auf. Ich sehe ihn allerdings nicht unter dem Gesichtspunkt des Luftrechts, son-
dern unter dem einer möglichen Garantenstellung des Schirmbesitzers mit voll-
ständiger Ausbildung als Gleitschirmflieger.
Mir geht es in erster Linie darum, daß man als Schirmbesitzer und Kenntnis der
Gefahren beim Handling des Freundes mit dabei sein soll, um nötigenfalls recht-
zeitig eingreifen zu können. Beim ersten Handling würde ich auch meinen besten
Freund nicht alleine lassen.
Hallo Sollruchstelle,
natürlich ist dieser Fall absolut überspitzt - deshalb zeige ich ihn ja auch beispiels-
haft auf. Ich sehe ihn allerdings nicht unter dem Gesichtspunkt des Luftrechts, son-
dern unter dem einer möglichen Garantenstellung des Schirmbesitzers mit voll-
ständiger Ausbildung als Gleitschirmflieger.
Mir geht es in erster Linie darum, daß man als Schirmbesitzer und Kenntnis der
Gefahren beim Handling des Freundes mit dabei sein soll, um nötigenfalls recht-
zeitig eingreifen zu können. Beim ersten Handling würde ich auch meinen besten
Freund nicht alleine lassen.
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