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Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

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    #31
    AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

    Wo finde ich eigentlich die Versicherungsbedingungen zu den Tandemversicherungen von Gerling. Ich suche das Kleingedruckte. Irgendjemand hat behauptet, dass bei der Gerlingversicherung auch die eigene Familienangehörige mitversichert sind. Bei Axa und Parawing sind die ja ausgeschlossen.

    Hans-Martin

    Kommentar


      #32
      AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

      Hallo Hans-Martin,

      Mail an mitgliederservice@dhv.de, Christina oder Iris schicken Dir dann die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" zu.

      Grüße

      Karl Slezak

      Kommentar


        #33
        AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

        Zitat von farceleto
        Irgendjemand hat behauptet, dass bei der Gerlingversicherung auch die eigene Familienangehörige mitversichert sind. Bei Axa und Parawing sind die ja ausgeschlossen.
        Hat sich diese Frage inzwischen eigentlich geklärt? Und kann mir jemand plausibel machen, mit welcher Begründung Angehörige von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sind? Und was konkret passiert, wenn mir beim Tandemfliegen ein Unfall passiert und dabei ein Angehöriger zu Schaden kommt?

        Danke,
        Tobias

        Kommentar


          #34
          AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

          @Tobias: Könnte man da nicht die Versicherungsleistung erben wenn man z.B. Opi zu grabe fliegt?

          nachdenklich
          Markus

          Kommentar


            #35
            AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

            Die Klausel mit den Familienangehörigen (so sie denn existiert) hat einen einfachen Grund:

            der Versicherer geht davon aus, dass sich Familienangehörige untereinander nicht haftbar machen. Aus diesem Grund können auch Sozialversicherungsträger bei Schäden, die durch Familienangehörige verursacht werden keinen Regress nehmen (§ 116 Absatz 6 Sozialgesetzbuch 10).

            Existiert die Klausel nicht, könnten Familienangehörige den Schaden den die Krankenversicherung usw. nicht abdeckt geltend machen (z. B. Schmerzensgeld).Für Sozialversicherungsträger bleibt aber das Regressverbot.

            Ein anderer Grund , der aber meist von den Versicherern verschwiegen wird:

            sie haben (z. T. durchaus zu Recht) davor Angst, dass Schäden im Familienkreis vorgetäuscht werden.

            Grüße

            Dirk

            Kommentar


              #36
              AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

              Hallo Peter,

              ganz kleine Berichtigung.
              Den Ausschluß von Versicherungsleistungen gegenüber Verwandten des Versicherungsnehmers gibt es seit Dez. 04 bei den DHV-Gerling-Haftpflichtversicherungen nicht mehr. Das war eine ärgerliche Einschränkung (jedoch absolut üblich) und hätte bei einem Tandemunfall mit Verwandten ernsthafte Probleme für den Piloten bedeuten können, sofern bspw. Schadenersatzansprüche vom Sozialversicherungsträger des Verunglückten geltend gemacht worden wären. Der DHV-Geschäftsführung ist es gelungen, diese Einschränkung "wegzuverhandeln".

              Grüße

              Karl Slezak
              Schöne Flüge

              ForumAdmin
              Richard Brandl

              Kommentar


                #37
                AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

                Zitat von ForumAdmin
                Karl Slezak: Das war eine ärgerliche Einschränkung (jedoch absolut üblich) und hätte bei einem Tandemunfall mit Verwandten ernsthafte Probleme für den Piloten bedeuten können, sofern bspw. Schadenersatzansprüche vom Sozialversicherungsträger des Verunglückten geltend gemacht worden wären.
                Was soll dieser Beitrag Richard?

                Hast Du vorher mal den Beitrag von Dirk (mW. RA und Versicherungsmensch) durchgelesen? Da erklärt er doch sehr gut gut warum die Versicherungen diesen Ausschluss haben.

                Es braucht also niemand Angst haben durch einen Unfall mit einem Familienangehörigen in Regress genommen zu werden wenn er nicht bei Gerling versichert ist. Es sei denn Du nimmst den relativ unwahrscheinlichen Fall dass dich deine eigene Frau auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagt. Aber so eine Frau sollte man doch lieber nicht mitnehmen (zumal ein Schmerzensgeld mW. sowieso nur durchgesetzt werden kann wenn der Pilot schwere Versäumnisse begangen hat)

                Ich unterstelle Karl Slezak nun sicherlich keine Absicht aus Werbegründen (er hat es wahrscheinlich einfach nicht gewusst), aber wenn die Geschichte aufgeklärt ist durch einen echten Experten wie Dirk dann sollte man doch mal gut sein lassen.

                Kommentar


                  #38
                  AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

                  @helimeyr



                  Lies' einfach mal alle Postings durch, dann findest du folgende Frage:
                  Hat sich diese Frage inzwischen eigentlich geklärt?
                  bezugnehmend auf auf folgende Aussage:
                  Irgendjemand hat behauptet, dass bei der Gerlingversicherung auch die eigene Familienangehörige mitversichert sind.
                  Auf diese Frage antworte ich.
                  Zusammengefaßt heißt das, die Gerling-Versicherung versichert ein Risiko, das andere Versicherungen nicht abdecken. Wenn du jetzt der Meinung bist, diese Deckung ist überflüssig, dann zwingt dich niemand, dich beim Gerling zu versichern. Andere Piloten könnten aber eine andere Meinung haben. Und für die ist diese Info.

                  Und wenn deine Interpretation von Dirks Posting richtig ist, warum schreibt er dann am Ende seines Postings:
                  Ein anderer Grund , der aber meist von den Versicherern verschwiegen wird:
                  sie haben (z. T. durchaus zu Recht) davor Angst, dass Schäden im Familienkreis vorgetäuscht werden.
                  Sieh' das Posting vom Karl also nicht als Werbung, sondern schlicht als Hinweis auf eine zusätzliche Versicherungsleistung für uns, die nix extra kostet. So kann eine eventuell verletzte Ehefrau halt doch Schmerzensgeld bekommen und wieviel eine Krankenkasse bei Invalidität zahlt, wenn ein Tandemehemannvaterpilot beim Starten oder Landen einen Fehler gemacht hat, das ist auch eine interessante Frage.
                  Zuletzt geändert von ForumAdmin; 14.11.2006, 14:04. Grund: is' mir doch noch was eingefallen
                  Schöne Flüge

                  ForumAdmin
                  Richard Brandl

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

                    Zitat von Dirk
                    Aus diesem Grund können auch Sozialversicherungsträger bei Schäden, die durch Familienangehörige verursacht werden keinen Regress nehmen (§ 116 Absatz 6 Sozialgesetzbuch 10).
                    D.h. also konkret, dass die KV meiner Frau bei mir als Piloten für einen Schaden keinen Regress nehmen kann, wenn beim Tandemfliegen was passiert? Und weitergedacht, dass beim ausschließlichen Fliegen mit Familienangehörigen eine Tandemversicherung obsolet ist?

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

                      Bei Familienangehörige muss man aber aufpassen: Soweit ich nun mitbekommen habe muss der Familienangehörige in einer Lebensgemeinschaft mit dem Piloten wohnen. Das heist für mich: wenn ich mit meinem Bruder fliege, der eine eigene Familie hat und im Nachbarort wohnt, bin ich trotz Familie voll haftbar.
                      Da ist das Gerlingangebot garnicht so schlecht.

                      Hans-Martin

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

                        Hier vielleicht noch einmal zur Klarstellung:

                        das sog. Familienprivileg gilt für alle, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Bei anderen Verwandten, die nicht im gleichen Haushalt leben, gilt es nicht. Sofern diese Leute aber geschädigt wurden, galt und gilt auch zu keiner Zeit ein Haftungsauschluss von Haftpflichtversicherern. D. h. für Unfälle dieses Personenkreises sind die Versicherer schon immer aufgekommen, da für diesen Kreis der Haftungsauschluss nicht galt und gilt. Insofern sind die Versicherungsbedingungen (die im übrigen auch in der Kfz und Privathaftpflicht ähnlich ausgestaltet und bei den meisten Versicherern gleich sind, da durch gegenseitige Absprache und nicht durch ihre Hausjuristen verfasst) nicht immer leicht zu durchschauen.

                        Wer also nur mit seiner Frau (oder den eigenen im gleichen Haushalt lebenden Kindern und der Schwiegermutter fliegt) braucht also theoretisch keine Tamdemhaftpflicht, da er vor Regressen der Sozailversicherungsträger sicher ist. Ich halte diesen Gedankengang aber für äußerst leichtsinnig und falsch, da nicht alles von Krankenkassen und dergliechen bezahlt wird. Wegen des Schmerzensgeldes allein sollte man sich nicht allzuviel von der Versicherung erarten. In der Tat wird dies wie Helimeyer korrekt schreibt bei Bagatellverletzungen im Familienkreis oft gar nicht oder nur in sehr geringer Höhe ausbezahlt, da die Genugtuungsfunktion hier nicht greift. Lediglich bei schweren Unfällen (die wir ja lieber nicht haben wollen) macht es Sinn.

                        Aber danach wurde nicht gefragt. Fragestellung war das Familenprivileg, und ich hoffe dies ausreichend erklärt zu haben.

                        Wer weitere Fragen hierzu (und auch zu (Sozial-) versicherungen hat, kann mir gerne eine pm schicken.


                        Grüße

                        Dirk

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Tandem-Passagierhaftpflichtversicherung

                          Eine weitere Frage: Auf der Webseite steht:


                          Haftung als Halter und Benutzer von Fallschirmen, Para- und

                          Hängegleitern, Geltungsbereich EU+Schweiz, ...
                          in den Versicherungsbedinungen jedoch:




                          § 3 Örtlicher Geltungsbereich: Die Versicherung gilt für Versicherungsfälle

                          auf der ganzen Welt.
                          kann mir beides mal ein (Hobby-)Jurist erleuchten?

                          Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen, die man u. U. auch persönlich aushandeln kann, steht. Webseitenreklame gleich welcher Art ist unerheblich.


                          Da es bei mir nun wieder aktuell ist mit der Versicherungsverlängerung, habe ich bei AXA-Kössen mal nachgefragt. Die Versicherung gilt nur EU+Schweiz weit.

                          Laut einer Email:

                          Zitat:
                          Danke für deine Anfrage. Du hast richtig bemerkt, dass es beim AXA Tandemversicherungsschutz Einschränkungen bezüglich des Geltungsbereiches auf die EU Staaten und Schweiz gibt.

                          Grund dafür ist dass weltweit eine allfällige Schadenabwicklung schon auf Grund unterschiedlicher Rechtsnormen kaum seriös möglich wäre. Deshalb haben wir uns entschlossen in den AXA "Verträgen diese Einschränkung gegenüber den "allgemeinen Versicherungsbedingungen" vorzunehmen.

                          Schade

                          Hans-Martin

                          Kommentar

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