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Fliegen in Italien

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    #31
    AW: Fliegen in Italien

    Hallo Richard


    Schau einfach mal ins Kleingedrukte deines Versicherungsvertrags.

    Dein verwendetes Fluggerät muss den nationalen Besteimmungen entsprechen.
    Ist dein Schirm/Drachen in Italien zugelassen?

    (Ist natürlich nur eine Vermutung, weil muss ja erst durchjudiziert werden.............)

    Da brauchen wir nicht von einer IPPI Card reden.

    LG
    Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
    Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

    Kommentar


      #32
      AW: Fliegen in Italien

      Zitat von pmhausen Beitrag anzeigen
      Also, liebe Kollegen beim DHV - schaut doch mal, ob Ihr das nicht wenigstens
      für das Europäische Ausland und ggf. die USA, Kanada, Australien, Neuseeland
      und andere Industrienationen mit einem vernünftigen Rechtssystem hinbekommt.
      Das mit dem Hindi war ein Scherz.

      Da gibt es doch sogar so eine EHPU ...

      Gruß,
      Patrick
      vom staat gibt es leider keine vorschriften und gesetze in italien und wo nichts ist kannst du nichts verlangen. das einfachste ist doch für dich:
      geh nicht nach italien fliegen dann hast du keine probleme.
      in der schweiz ist gleitschirmfliegen keine risikosportart und bei unfällen wird alles von der nichtbetriebsunfallversicherung bezahlt, die jeder arbeitende schweizer hat. da gibt es kein aber ................................ da der SHV uns vorschreibt wie wir in italien fliegen dürfen.
      Italien: - Luigi de Stefanis vom italienischem Verband hat uns informiert, dass fürs Fliegen in Italien das nationale
      Brevet und eine IPPI Karte nötig ist.
      ich kann dir da leider auch nicht helfen.

      ihl piti
      www.flytours.ch

      Kommentar


        #33
        AW: Fliegen in Italien

        Zitat von sny Beitrag anzeigen
        Hallo Richard


        Schau einfach mal ins Kleingedrukte deines Versicherungsvertrags.

        Dein verwendetes Fluggerät muss den nationalen Besteimmungen entsprechen.
        Ist dein Schirm/Drachen in Italien zugelassen?

        (Ist natürlich nur eine Vermutung, weil muss ja erst durchjudiziert werden.............)

        Da brauchen wir nicht von einer IPPI Card reden.

        LG
        wenns keine nationale bestimmungen gibt dann braucht ein fluggerät auch keine zulassung.

        ist das so schwierig zu verstehen. italien hat für gleitschirmfliegen keine gesetze vom staat. so wie ich mitbekommen habe, gibt es in einzelnen fluggebieten bestimmungen. ob die legal sind ist wieder was anderes.
        ob der italienische verband das recht hat bestimmungen übers gleitschirmfliegen zu erlassen, wäre mal eine interessante anfrage. aber da wird sicher niemand zuständig sein bei den staatlichen behörden.

        ihl piti
        Zuletzt geändert von piti; 07.03.2008, 16:01.
        www.flytours.ch

        Kommentar


          #34
          AW: Fliegen in Italien

          Hallo Leute,

          im Jahr 1993 gab es eine Änderung des Luftrechts in Italien. Vorher hat es wiederholt Probleme für Gastpiloten gegeben, weil das GS/HG-Fliegen für diese nicht gesetzlich geregelt war. 1993 kam dann wie gesagt die Änderung in einem "Erlaß des Präsidenten der Republik Italien", hier wird, in Artikel 4 geregelt, unter welchen Bedingungen Ausländer in Italien mit Gleitschirm und Drachen fliegen dürfen.
          Mit Datum vom 6.12.1993 wurde das Sekretariat von Europe Airsports in Brüssel vom italienischen Aeroclub, dem Beauftragten des Verkehrsministeriums, über die neue Rechtslage informiert. Die Gesetzestexte waren diesem Schreiben als Zusammenfassung, in italienischer und englischer Sprache beigefügt.

          Unter Punkt 06.00 ATTIVITA DI VOLO DEI PILOTI STRANIERI-RIEPILOGO-
          (Flugtätigkeit von ausländischen Piloten-Zusammenfassung-)

          steht als Unterpunkt 06.02:
          I citadini stranieri possono svolgere attivita die VDS* se in possesso della tessera FAI in corso die validita, o altro attestato di volo riconosciuto.
          *Vergnügungs- und Sportflüge.

          In`s Deutsche übersetzt: Ausländische Staatsbürger dürfen VDS-Flüge durchführen, sofern sie im Besitz einer gültigen Karte der FAI oder einer anderen anerkannten Lizenz sind.

          Das Schreiben ist vom Direttore Generale des italienischen Aeroclubs (AeCI), Ing. Vittorio Zardo, unterzeichnet.

          Ich denke, dass durch diese Mitteilung des Generaldirektors der zuständigen italienischen Stelle Rechtssicherheit für Gastpiloten herrscht.

          Die Mitteilungen des italienischen Verbandes FIVL an den DHV bezüglich Gastflugregeln kann man hier nachlesen.

          Beste Grüße

          Karl Slezak

          Kommentar


            #35
            AW: Fliegen in Italien

            To fly in Italy you need, as required by law, "a valid license recognized by the Italian
            National Aeroclub", or a FAI license, or the IPPI card stating that you hold a valid
            national licence, with a rating equivalent of 4. Statement between quotation marks
            means that, practically, only Italian licences are considered valid by our authorities: for
            foreign pilots FAI license or IPPI card is, therefore, mandatory.

            Deutsche Übersetzung:
            Das italienische Luftrecht fordert für Gastflüge in Italien "eine gültige Lizenz, die vom
            italienischen Nationalen Aeroclub anerkannt ist" oder eine FAI Lizenz oder die IPPI Card
            Stufe 4, die belegt, dass man Halter einer gültigen nationalen Lizenz ist.
            hi karl

            nur leider steht im englischen nirgends etwas vom italienische Luftrecht sondern,
            wie von Gesetz gefordert.
            von welchem gesetz?

            ihl piti

            richtig italienisch))
            Unser Verband bittet im Geist der EHPU Mitgliedschaft
            den italienischen Aero Club beim Verkehrsministerium, das diese Vorschriften macht,
            eine klare Stellungnahme einzuholen, um für Gastpiloten Fehlinterpretationen des
            Gesetzes zu vermeiden. Wir warten alle auf die Antwort.
            Zuletzt geändert von piti; 07.03.2008, 19:25.
            www.flytours.ch

            Kommentar


              #36
              AW: Fliegen in Italien

              Dürfen Deutsche Flugschulen in Italen schulen?
              (Fahr ma für die Höhenflüge nach Meduno oder Bassano...)
              Wobei auch da wohl Theorie und Praxis etwas auseinander klaffen. Ich meine mich da an durchaus nicht unprominente Beispiele zu erinnern, wo genau das durch deutsche Flugschulen geschieht. Mit guten Kontakten geht eben vieles und der Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter" galt schon immer.

              Ansonsten läßt sich das Ganze doch so zusammenfassen, daß dem Grunde nach beides irgendwo richtig ist:

              1. Die rechtlichen Grundlagen zum Gleitschirmfliegen sind offenbar ein einziger Flickenteppich in Europa. Kleinstaaterei pur. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und Bestimmungen und harmonisiert ist nur wenig. Demzufolge ist mit Transparenz und Rechtssicherheit Essig. Und daß das eine unbefriedigende Situation ist, da können wir uns wohl alle drauf einigen, oder?
              Wir können uns allerdings damit trösten, daß das nicht nur die Gleitis betrifft. Ich habe schon darüber gelesen, daß die gesamte Situation in der Luftraumüberwachung ebenso chaotisch ist. Jedes Land hat seine eigenen Behörden oder Unternehmen, die den jeweils nationalen Luftraum regeln. Nix einig Europa. Da werden durch nicht harmonisierte Flugrouten sogar fleißig unnötige Umwege geflogen und Tonnenweise Geld verbrand und CO2 ausgestoßen. Aber die nationale Lufthoheit ist eben heilig. Amen. 8-(

              2. Allerdings scheint die IPPI Card sowas wie der kleinste gemeinsame "Not"-Nenner zu sein, mit dem es eben dann keinen Ärger und keine Probleme in der Praxis gibt. Und da der gordische Knoten zu 1) wohl nicht so schnell aufzulösen sein wird, bleibt ja nicht viel anderes. Insofern stimmt, was der DHV und die anderen Verbände sagen ja schon irgendwie, oder?
              Sicher geht es auch anders. Man kann es drauf ankommen lassen. Die Chancen dann vorm EuGH Recht zu bekommen stehen vermutlich (schaut man sich dessen Linie an) sehr gut. Die Chancen, bis dahin sehr viele graue Haare auf dem Kopf zu haben allerdings auch.

              Leider ist die Fliegerszene wohl zu klein, um da in absehbarer Zeit was dran zu ändern. Wo es um "mehr" geht, da hat der EuGH Hammer ja schon zugeschlagen. Siehe Meisterzwang und Co. im Handwerk. Tja, manchmal ist es sogar von Vorteil, Ausländer zu sein. 8-)

              Fest steht für mich, die EU ist weit entfernt davon, schon überall reibungslos zu funktionieren. Und die Fliegerei ist nicht gerade das Ruhmesblatt in Sachen EU-Harmonisierung.
              Wenn es piept - eindrehen...

              Kommentar


                #37
                AW: Fliegen in Italien

                @piti

                Was soll das:
                nur leider steht im englischen nirgends etwas vom italienische Luftrecht sondern, wie von Gesetz gefordert.
                von welchem gesetz?
                Karl hat doch oben unzweideutig erläutert:

                m Jahr 1993 gab es eine Änderung des Luftrechts in Italien. Vorher hat es wiederholt Probleme für Gastpiloten gegeben, weil das GS/HG-Fliegen für diese nicht gesetzlich geregelt war. 1993 kam dann wie gesagt die Änderung in einem "Erlaß des Präsidenten der Republik Italien", hier wird, in Artikel 4 geregelt, unter welchen Bedingungen Ausländer in Italien mit Gleitschirm und Drachen fliegen dürfen.
                Mit Datum vom 6.12.1993 wurde das Sekretariat von Europe Airsports in Brüssel vom italienischen Aeroclub, dem Beauftragten des Verkehrsministeriums, über die neue Rechtslage informiert. Die Gesetzestexte waren diesem Schreiben als Zusammenfassung, in italienischer und englischer Sprache beigefügt.

                Unter Punkt 06.00 ATTIVITA DI VOLO DEI PILOTI STRANIERI-RIEPILOGO-
                (Flugtätigkeit von ausländischen Piloten-Zusammenfassung-)

                steht als Unterpunkt 06.02:
                I citadini stranieri possono svolgere attivita die VDS* se in possesso della tessera FAI in corso die validita, o altro attestato di volo riconosciuto.
                *Vergnügungs- und Sportflüge.

                In`s Deutsche übersetzt: Ausländische Staatsbürger dürfen VDS-Flüge durchführen, sofern sie im Besitz einer gültigen Karte der FAI oder einer anderen anerkannten Lizenz sind.

                Das Schreiben ist vom Direttore Generale des italienischen Aeroclubs (AeCI), Ing. Vittorio Zardo, unterzeichnet.
                Daraus geht doch eindeutig hervor, daß das ital. Luftrecht gemeint ist. Wörtlich: "Die Gesetzestexte waren (...) beigefügt."

                Was ist daran zu hinterfragen?

                Kommentar


                  #38
                  AW: Fliegen in Italien

                  [QUOTE=Pikachu;196237
                  Daraus geht doch eindeutig hervor, daß das ital. Luftrecht gemeint ist. Wörtlich: "Die Gesetzestexte waren (...) beigefügt."
                  Was ist daran zu hinterfragen?
                  [/QUOTE]

                  im gesetzestext
                  To fly in Italy you need, as required by law, "a valid license recognized by the Italian
                  National Aeroclub", or a FAI license, or the IPPI card stating that you hold a valid
                  national licence, with a rating equivalent of 4. Statement between quotation marks
                  means that, practically, only Italian licences are considered valid by our authorities: for
                  foreign pilots FAI license or IPPI card is, therefore, mandatory.
                  steht nirgends nach italienische Luftrecht sondern nur wie von Gesetz gefordert.
                  oder sehe ich da etwas falsch?
                  bin ab 20.märz für 10 tage in italien am fliegen und werde mich mal erkundigen wie der stand ist.

                  ihl piti
                  Zuletzt geändert von piti; 07.03.2008, 23:44.
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                  Kommentar


                    #39
                    AW: Fliegen in Italien

                    Zitat von sny Beitrag anzeigen
                    ....
                    Dürfen Deutsche Flugschulen in Italen schulen?
                    (Fahr ma für die Höhenflüge nach Meduno oder Bassano...)
                    ....

                    na klaro, zumindestens tun viele, um nur Beispiel und eine große zu nennen:

                    FLUGSCHULE WASSERKUPPE IN LÜSEN
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                    www.bbq-team.de
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                      #40
                      AW: Fliegen in Italien

                      Also, in Italien verunglücken jährlich zig deutsche und andere ausländische Piloten, da sind wir uns einig, oder?

                      So und kann mir irgendjemand irgendeinen von den verunglückten Piloten nennen, der
                      1. Probleme mit der italienischen Justiz bekam (sofern er nicht gegen andere Vorschriften vertoßen hat, z.B. Verletzung von Eigentumsrechten, Gefährdung von Zuschauern, Spaziergängen, anderen Piloten und, und, und...)
                      2. Probleme mit seiner Versicherung bekam (sei es Haftplicht, Unfall etc...), außer er hat gegen die bereits in Punkt 1 genannten Punkte verstoßen.

                      Wenn hier irgendeiner (nur einer!) ein konkretes, verifizierbares Beispiel nennen kann, dann hat diese Debatte hier noch einen Sinn... ansonsten, worüber reden wir hier eigentlich, zumal der Beitrag von Karl Slezak doch ausreichend genug sein dürfte.

                      Mannomann...
                      Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Fliegen in Italien

                        Dürfen Deutsche Flugschulen in Italen schulen?
                        (Fahr ma für die Höhenflüge nach Meduno oder Bassano...)
                        Zitat von Christian Beitrag anzeigen
                        na klaro, zumindestens tun viele, um nur Beispiel und eine große zu nennen:

                        FLUGSCHULE WASSERKUPPE IN LÜSEN

                        Italien: - Luigi de Stefanis vom italienischem Verband hat uns(SHV) informiert, dass fürs Fliegen in Italien das nationale
                        Brevet und eine IPPI Karte nötig ist. Für Streckenflüge IPPI Level 4, wer am Startplatz bleibt IPPI Level 3.
                        - Ausländische Flugschüler sind nicht erlaubt!
                        nach infos vom SHV ist es nicht erlaubt.

                        ihl piti
                        www.flytours.ch

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                          #42
                          AW: Fliegen in Italien

                          Zitat von sicherheit Beitrag anzeigen
                          Hallo Leute,

                          im Jahr 1993 gab es eine Änderung des Luftrechts in Italien. Vorher hat es wiederholt Probleme für Gastpiloten gegeben, weil das GS/HG-Fliegen für diese nicht gesetzlich geregelt war. 1993 kam dann wie gesagt die Änderung in einem "Erlaß des Präsidenten der Republik Italien", hier wird, in Artikel 4 geregelt, unter welchen Bedingungen Ausländer in Italien mit Gleitschirm und Drachen fliegen dürfen.
                          Mit Datum vom 6.12.1993 wurde das Sekretariat von Europe Airsports in Brüssel vom italienischen Aeroclub, dem Beauftragten des Verkehrsministeriums, über die neue Rechtslage informiert. Die Gesetzestexte waren diesem Schreiben als Zusammenfassung, in italienischer und englischer Sprache beigefügt.

                          Unter Punkt 06.00 ATTIVITA DI VOLO DEI PILOTI STRANIERI-RIEPILOGO-
                          (Flugtätigkeit von ausländischen Piloten-Zusammenfassung-)

                          steht als Unterpunkt 06.02:
                          I citadini stranieri possono svolgere attivita die VDS* se in possesso della tessera FAI in corso die validita, o altro attestato di volo riconosciuto.
                          *Vergnügungs- und Sportflüge.

                          In`s Deutsche übersetzt: Ausländische Staatsbürger dürfen VDS-Flüge durchführen, sofern sie im Besitz einer gültigen Karte der FAI oder einer anderen anerkannten Lizenz sind.

                          Das Schreiben ist vom Direttore Generale des italienischen Aeroclubs (AeCI), Ing. Vittorio Zardo, unterzeichnet.

                          Ich denke, dass durch diese Mitteilung des Generaldirektors der zuständigen italienischen Stelle Rechtssicherheit für Gastpiloten herrscht.

                          Die Mitteilungen des italienischen Verbandes FIVL an den DHV bezüglich Gastflugregeln kann man hier nachlesen.

                          Beste Grüße

                          Karl Slezak



                          hallo karl,hatt sich da was verändert.

                          grüße jürgen
                          wer fliegen will muß starten wollen

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Fliegen in Italien

                            Hallo Jürgen,

                            nein, das ist nach wie vor der aktuelle Stand.

                            Grüße

                            Karl

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Fliegen in Italien

                              Hallo Karl,

                              hat sich bis 2013 (5 Jahre später) etwas geändert?

                              Gruß Ulli
                              Zuletzt geändert von ulli01; 12.11.2013, 20:42.
                              _______________________
                              Paragliding Shirts and more...
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                                #45
                                AW: Fliegen in Italien

                                Kann das jemand übersetzen? Was gilt denn neben der FAI die es beim DAeC für 8 € gibt als anerkannte Lizenz?

                                Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk

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