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Nachprüfungsanweisung für COOLE-SEGEL Gleitschirme
Gleitsegelmuster
Zweck/Gegenstand der Prüfung:
Die Nachprüfung dient der Überprüfung des technischen Zustandes des Gleitschirmes sowie der
Feststellung des weiteren Bestandes der Lufttüchtigkeit oder der Betriebstüchtigkeit. Gegenstand der
Prüfung ist der Schirm als Gesamtes, Schirmkappe, Leinen und Tragegurte.
Nachprüfintervalle:
Eine Nachprüfung hat turnusmäßig zu erfolgen und/oder wann immer Bedenken über den
ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes entstehen oder sich das Flugverhalten ändert. Es wird
empfohlen, den Schirm einmal pro Jahr, spätestens jedoch alle 100 Flüge zu überprüfen. Die
Leinenlängen sollten nach jeweils 25 Stunden Flugzeit und wann immer sich das Flugverhalten ändert
überprüft werden.
Notwendige Unterlagen:
Luftsportgerätekennblatt:
Enthält die zur Vermessung notwendigen Längenangaben der Leinen und Tragegurte und ist
Bestandteil der Betriebsanleitung.
Stückprüfprotokoll:
Sämtliche Ergebnisse der Nachprüfung werden darin aufgezeichnet. Ein Muster ist Bestandteil dieser
Nachprüfanweisung.
Vorangegangene Nachprüfprotokolle falls vorhanden:
Falls Ihr Gerät bereits Nachgeprüft wurde existiert ein Nachprüfprotokoll aufgrund dessen man den
fortschreitenden Verschleiß kontrollieren kann.
Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Meßgeräte:
Die zur Nachprüfung notwendigen Meßgeräte (Kretschmer-Porositätsmeßgerät, elektronische
Leinenmeßwaage, Zugfestigkeitsprüfgerät bis mindestens 400 kg) sind lt. Angaben des jeweiligen
Herstellers zu kalibrieren und zu warten.
Lufttüchtigkeitsanweisung falls vorhanden:
Falls eine Lufttüchtigkeitsanweisung lt. DHV für das Gerät besteht, ist diese anzufordern und es ist zu
überpüfen, ob der Mangel an dem betreffenden Gerät noch vorhanden ist.
Prüfschritte:
Identifizierung des Gerätes:
Marke, Type, Größe, Seriennummer und Baujahr sind im Typenschild am Stabilo festgehalten.
Typenschild und Prüfplakette sind auf Vollständigkeit, Korrektheit und Lesbarkeit zu überprüfen.
Sichtkontrolle der Kappe:
Obersegel, Untersegel, Eintrittskante, Zellwände, V-Rippen untersuchen auf Risse, Löcher, offene
Nähte, beschädigte Beschichtung oder andere Mängel.
Risse an Ober- und Untersegel, die kleiner als 3 cm sind können fachgerecht mit Reparatursegel
geklebt werden. Risse die größer als 3 cm müssen durch fachgerechte Vernähung bei COOLE-SEGEL
oder einem von COOLE-SEGEL authorisierten Betrieb fachgerecht repariert werden.
Risse in Zellwänden bzw. V-Rippen dürfen nicht geklebt und müssen in jedem Fall durch fachgerechte
Vernähung bei COOLE-SEGEL oder einem von COOLE-SEGEL authorisierten Betrieb repariert werden.
Nähte und Leinenloops sind zu untersuchen auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung und andere
Beschädigungen.
Sämtliche Schäden an Nähten oder Leinenloops müssen durch fachgerechte Vernähung bei PRODESIGN
oder einem von COOLE-SEGEL authorisierten Betrieb repariert werden.
Sichtkontrolle der Leinen:
Fangleinen und Steuerleinen untersuchen auf Risse, Knicke, Scheuerstellen, Beschädigung der
Nähte, Mantelschäden und andere Mängel.
Jede beschädigte Leine muß gegen eine Originalleine (richtiges Material, richtige Länge, richtige
Verarbeitung) ausgetauscht werden.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile:
Tragegurte sind zu untersuchen auf Risse, Scheuerstellen, Beschädigung der Nähte und andere
Mängel. Leinenschlösser sind zu untersuchen auf offensichtliche Schäden, Korrosion und
geschlossenem Zustand.
Sämtliche Schäden an Tragegurten können ausschließlich von COOLE-SEGEL oder von einem von
COOLE-SEGEL authorisierten Betrieb repariert werden.
Schadhafte Leinenschlösser können vom Prüfer gegebenenfalls durch originale ersetzt werden. Type
und Hersteller der verwendeten Leinenschlösser sind den technischen Unterlagen (siehe unten) zu
entnehmen.
Vermessung der Leinenlängen:
Muß mittels elektronischer Waage durch Messung jeder einzelnen Leine bei 5 kg Belastung vom
Tragegurt zur Kappe erfolgen. Vor Beginn der Messung ist ein Abgleich auf eine oder zwei Leinen
durchzuführen, da die Absolutlänge um einige cm variieren kann. Die gemessenen Längen sind mit
den Sollmaßen des Luftsportgerätekennblattes zu vergleichen. Ab Differenzen von 1 cm sind die
Leinenlängen zu korrigieren. Zu lange Leinen können eventuell duch einschlaufen an der Kappe
verkürzt werden. Zu kurze Leinen müssen ausgetauscht werden.
Kontrolle der Leinenfestigkeit:
Eine Stammleine aus jeder Ebene ist aus dem Gleitsegel auszubauen und mit einem
Zugfestigkeitsprüfgerät auf seine Reißfestigkeit zu überprüfen. Die erforderlichen Festigkeitswerte sind
den technischen Unterlagen (siehe unten) zu entnehmen. Beträgt die ermittelte Bruchlast weniger als
80% der Nennbruchlast, ist das Gerät von COOLE-SEGEL oder einem von COOLE-SEGEL authorisierten
Betrieb zu überprüfen. Die entfernten Leinen müssen ebenfalls von COOLE-SEGEL oder einem von
COOLE-SEGEL authorisierten Betrieb ausgetauscht werden.
Zur Gewährleistung einer Mindestfestigkeit der oberen Leinen muß jede einzelne mit 25 kg belastet
werden, indem die Tragegurte über eine Umlenkrolle an ein 25 kg-Gewicht gehängt werden, welches
mit jeder Kappenleine angehoben wird. Sollte eine oder mehrere Kappenleinen dieser Belastung nicht
standhalten, ist der Schirm von COOLE-SEGEL oder einem von COOLE-SEGEL authorisierten Betrieb zu
überprüfen.
Kontrolle der Kappenfestigkeit:
Aus dem Obersegel wird im Bereich der Eintrittskante ein Stück Tuch herausgenommen und mittels
"Single Tongue"-Test die Weiterreißfestigkeit überprüft. Reißt das Tuch bei weniger als 1 kg Belastung
weiter, so ist das Gerät ausschließlich von COOLE-SEGEL zu überprüfen. Das entfernte Tuchstück muß
durch fachgerechte Vernähung von COOLE-SEGEL oder einem von COOLE-SEGEL authorisierten
Betrieb repariert werden.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit:
Mittels Kretschmer-Meßuhr (Porosimeter) wird eine Porositätsmessung an mindestens fünf Stellen des
Obersegels durchgeführt. Die Meßpunkte sollen von der Mitte beginnend über beide Flügelhälften
verteilt sein und im Bereich der Eintrittskante (an der "Nase") liegen. Bei verschiedenfärbigem Tuch
sollte jede Farbe mindestens einmal gemessen werden.
Beträgt der Durchschnittswert weniger als 50 Sekunden, muß der Schirm ausschließlich von PRODESIGN
überprüft werden.
Sichtkontrolle der Trimmung:
Die Trimmung kann nur mittels Beschleunigungssystem verändert werden, welches durch einen
Anschlag begrenzt ist. Die Sollmaße der einzelnen Tragegurte für unbeschleunigten bzw.
beschleunigten Zustand sind dem Luftsportgerätekennblatt zu entnehmen.
Unterscheiden sich die Tragegurtlängen um mehr als 1 cm von den angegebenen Sollmaßen, muß
der Schirm ausschließlich von COOLE-SEGEL überprüft werden.
Überprüfungsflug:
Sollte das lt. obigen Anweisungen nachgeprüfte und für lufttüchtig befundene Gerät im Flug
ungewöhnliches Verhalten aufweisen, so ist der Schirm ausschließlich von COOLE-SEGEL zu
überprüfen.
Technische Unterlagen
Umfassen Leinenplan, Materialspezifikationen, Stückliste, Materialhersteller, Arbeitsvorschriften und
können bei Bedarf bei COOLE-SEGEL angefordert werden.
Prüfmittel:
Kretschmer Meßuhr zur Luftdurchlässigkeitsmessung
Elektronische Leinenmeßwaage + Maßband zur Vermessung der Leinenlängen
Zugfestigkeitsprüfgerät bis mindestens 400 kg zur Kontrolle der Leinenfestigkeit
Schere + Federwaage für Singletounge-Test zur Kontrolle der Weiterreißfestigkeit
25kg Gewichte-Anricht zur Überprüfung der Leinenmindestfestigkeit
Die verwendeten Meßgeräte sind lt. Angaben des jeweiligen Herstellers zu kalibrieren und zu warten.
Dokumentation:
Sämtliche Prüfergebnisse sind im beigelegten Nachprüfprotokoll an den dafür vorgesehen Stellen
einzutragen. Die Nachprüfung ist am Typenschild im dafür vorgesehen Feld für Nachprüfungen
einzutragen.
Etwaige vom Prüfer durchgeführte Reparaturen bzw. Änderungen am Gerät sind ebenfalls im
Nachprüfprotokoll unter Instandsetzungen zu dokumentieren.
Bewertung des Gesamtzustandes:
Neuwertig, sehr guter Zustand (Luftwerte > 1500 sec)*
Wenig gebraucht, guter Zustand (Luftwerte 500-1500 sec)*
Gebraucht, technisch in Ordnung (Luftwerte 80-500 sec)*
Stark gebraucht, derzeit noch lufttüchtig, Materialkontrolle in kurzen Abständen empfohlen (Luftwerte 30-80 sec)*
Überbeansprucht, nicht mehr lufttüchtig, Instandsetzung nicht rentabel (Luftwerte < 30 sec)*
*Anmerkung: Die angegebenen Grenzwerte besonders im unteren Bereich sind reine Erfahrungswerte
und können mit anderen Kretschmer-Geräten stark differieren. Neben den Luftduchlässigkeitswerten
ist auch der optische Zustand des Gerätes für die Bewertung des Gesamtzustandes
ausschlaggebend.
Bei einem negativen Prüfergebnis ist das Gerät ausschließlich an COOLE-SEGEL zu senden um die
Bewertung durch den Prüfer zu bestätigen.
Eine Kopie der vollständigen Dokumentation ist an COOLE-SEGEL zu senden.
ODER HIER EINE ABWEICHENDE NPA VON EINEM ANDEREN HERSTELLER (scheint toleranter mit den Werten umzugehen):
Gegenstand der Nachprüfung
Die Nachprüfung eines Gleitsegels ist im weitesten Sinne eine Überprüfung der Lufttüchtigkeit. Hierbei
wird unterschieden zwischen einer Materialkontrolle (Zustand und Luftdurchlässigkeit des Kappentuches,
sowie Material- und Belastungsprüfung des Leinensystems) und einer Kontrolle der Trimmung (Vermessung
der Leinenlängen). Es wird somit sichergestellt , dass das Gleitsegel innerhalb des Toleranzbereiches
des Herstellers betrieben wird.
Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
Das Ergebnis der Nachprüfung dokumentiert den Ist-Zustand des Gleitsegels bei der Durchführung der
Prüfung und ist keine Garantie für die volle Funktionstüchtigkeit in den folgenden zwei Jahren.
Eine regelmäßig und gewissenhaft durchgeführte Nachprüfung ist für den sicheren Gebrauch eines Gleitsegels
unerlässlich.
Seit dem 01.07.2001 besteht auch die gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein Gerät selber
nachprüfen kann. Diese Möglichkeit wird vom Hersteller ausdrücklich nicht empfohlen, da der Halter in
der Regel nicht die Entsprechende personelle Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem
darf in diesem Fall das Gerät nur vom Halter geflogen werden – eine Nutzung des Gleitsegels durch Dritte
ist dann ausgeschlossen!!!
Bei jeder Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist verpflichtet, immer das letzte Schriftstück
aufzubewahren, sowie dem Hersteller eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu übersenden. Jeder
Prüfschritt ist gewissenhaft durchzuführen und im Nachprüfprotokoll einzutragen.
Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter geflogen werden. Es
muss dann eine Instandsetzung durch den Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt
werden.
Nachprüfintervalle
Der Nachprüfturnus für ausschließlich privat und nicht durch Dritte genutzte einsitzige Gleitsegel beträgt
24 Monate bzw. 150 Betriebsstunden.
Wurde oder wird das Fluggerät unter extremen Bedingungen genutzt (z. B. in extrem heißen, trockenen,
bzw. feuchten Klimazonen) oder ist das Gleitsegel bereits deutlich gebraucht, empfehlen wir dringend eine
Vorziehung der Nachprüfung bzw. kürzere Nachprüfintervalle.
Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt werden, die
die nachstehenden personellen Voraussetzungen erfüllt.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und einsitzig genutzten
Gleitsegel:
• Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp, bzw. Einweisung bei der Firma COOLE-KAPPEN.
• Das Nachprüfen eines Gleitsegels ist eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe und erfordert umfangreiches
Wissen hinsichtlich Materialeigenschaften (z.B. Luftdurchlässigkeitsgrenzwerte bei
unterschiedlich verwendeten Kappentüchern, unterschiedliche Leinendehnungen bei diversen Leinenmaterialien
usw.) sowie des schirmspezifischen und typenbezogenen Extremflugverhaltens und
der dazugehörigen Grenzwerte (z.B. welche Toleranzen sind bei Leinenlängen noch tolerierbar,
wann und wie muss nachgetrimmt werden usw.). Deshalb darf diese Tätigkeit nur durch hierfür bei
der Firma COOLE-KAPPEN speziell geschultes und unterwiesenes Personal durchgeführt werden.
• Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder gleichwertige anerkannte
Lizenz.
Wichtige Hinweise:
Die hier beschriebene Gleitsegelnachprüfung durch den Halter ist ausschließlich für einsitzig genutzte
Gleitsegel zulässig !
Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen Benutzung durch
Dritte ausgeschlossen.
Notwendige Unterlagen zur Nachprüfung von COOLE-KAPPEN
zugelassene Gleitsegeln
• Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
• Luftsportgeräte-Kennblatt
• Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
• Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
• Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
• Lufttüchtigkeitsanweisungen des DHV
Prüfmittel
Für die einzelnen Prüfung zu verwendende Prüfmittel müssen unbedingt die nachstehend genannten Geräte
verwendet werden.
• Zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeitswerte des Kappentuches ist eine Textiluhr nach KRETSCHMER
zu verwenden.
• Längenmessgerät: PLMG 01
• Festigkeitsmessgerät für Leinen: Messung mit Maximalwertspeicher, Abtastrate > 5 Messungen/
Sekunde
• Festigkeitsmessgerät für Kappe: Bettsometer, B.M.A. GB 2270768
Wichtiger Hinweis:
Alle Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben kalibriert
und gewartet werden.
Prüfschritte für die Nachprüfung von COOLE-KAPPEN zugelassene Gleitsegeln
Identifizierung des Gleitsegels
Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung des Fluggerätes vorgenommen und das Gleitsegel
anhand der offiziellen Herstellerunterlagen identifiziert.
• Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen.
• Im Feld „Typenbezeichnung“ sind der Name des Schirms und die Schirmgröße angegeben (z.B.
Wing No.XS). Diese Angaben sind auf der Gütesiegelplakette vermerkt.
• Im Feld „Anzahl der Sitze“ wird vermerkt, ob das betreffende Fluggerät für einsitzigen Flugbetrieb
(1), für den doppelsitzigen Betrieb (2) oder für „Mischbetrieb“ (1/2) zugelassen ist.
• Die im Feld „Prüf-Nr“ eingetragene DHV-Nummer (z.B. DHV GS-01-????-01) ist eine vom DHV
fortlaufend vergebene Gütesiegelnummer. Diese muss im Nachprüfprotokoll im Feld „Gütesiegelnummer“
eingetragen werden.
• Im Feld „Serien-Nr“ ist die Seriennummer des Fluggerätes eingetragen. Diese wird auch im
gleichnamigen Feld des Nachprüfprotokolls angegeben.
• Die Felder „Stückgeprüft durch“ bzw. „Monat/Jahr“ geben den Namen des Stückprüfers sowie das
Stückprüfdatum an. Letzteres ist im Nachprüfprotokoll im Feld „Datum der Stückprüfung“ zu
nennen.
Wichtige Hinweise:
Der Zeitpunkt der ersten Nachprüfung (falls nicht 150 Betriebsstunden schon vorher erreicht wurden) ist
spätestens genau zwei Jahre nach dem angegebenen Stückprüfungsmonat.
Sichtkontrolle der Kappe
Das Ober- und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen (inkl. evtl. vorhandener V-Rippen), Zellzwischenwände,
Nähte, Flares und Leinenloops werden auf Risse, Scherstellungen, Dehnungen, Beschädigungen
der Beschichtung, Reparaturstellen und sonstige Auffälligkeiten untersucht. Das Prüfergebnis ist im
Nachprüfprotokoll festzuhalten.
Bei Rissen an den Nähten und anderen Beschädigungen muss die Reparatur unbedingt nur durch Originalersatzteile
und durch originales Nahtbild erfolgen.
Bis zu 10 cm lange Risse, welche keine Naht berühren, können mit geeignetem und zugelassenem Klebesegel
beidseitig geklebt werden. Die Ecken der Klebesegel sind abzurunden.
Sind sehr viele Schadstellen zu kleben, ist Rücksprache mit dem Hersteller zu halten.
Nach einer Baumlandung ist ein kompletter Check durchzuführen.
Vorsicht:
Nicht korrekt ausgeführte Reparaturen können das Flugverhalten des Gleitsegels verändern und dadurch
gefährliche Flugsituationen auslösen. Deshalb im Zweifelsfall immer Rücksprache mit dem Hersteller halten.
Überprüfung der Luftdurchlässigkeit des Tuches
Mittels einer KRETSCHMER Textiluhr wird eine Porositätsmessung an jeweils mindestens 3 Punkten des
Obersegels (wobei mindestens 2 Messpunkte im mittleren Schirmdrittel liegen müssen) und 2 Punkten des
Untersegels durchgeführt. Die ermittelten Werte werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert. Die Messpunkte
auf dem Ober-/Untersegel liegen über die Spannweite verteilt ca. 20-30 cm hinter der Einströmkante.
Grenzwerte:
keine Messstelle darf einen Wert unterhalb von 25 Sekunden erreichen.
Ergibt eine Messung einen Wert unter 25 Sekunden, so verliert das Gleitsegel seine Betriebstüchtigkeit.
Sichtkontrolle der Leinen
Unter leichtem Zug wird an den einzelnen Leinen bzw. Leinengruppen mit den Händen bis zur Schirmkappe
entlang gefahren. Dabei werden die Leinen einer genauen Sichtung unterzogen und auf evtl. Beschädigungen
kontrolliert (z.B. Mantelbeschädigungen jeglicher Art, Kernaustritte, beschädigte Vernähungen
usw.). Des weiteren werden die Leinen durch eine aufmerksame Ertastung auf mögliche Schäden kontrolliert
(z.B. Kernbrüche oder Knotenbildung bzw. Verdickung und Knickung des Leinenkerns bei unbeschädigter
Ummantelung).
Bei Verletzungen der Leinen (Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen, Verdickungen, Kernaustritte usw.)
muss diese sofort mit originalen Ersatzteilen und originalem Nahtbild erneuert werden.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Alle Leinenschlösser und evt. vorhandene Trimmer und Speedsysteme sind auf Auffälligkeiten wie Risse,
Scheuerstellen und Schwergängigkeit hin zu überprüfen.
Die Leinenschlösser müssen absolut rostfrei sein. Sämtliche Muttern müssen mit „Gefühl“ nachgezogen
werden. Im geschlossenen und verschraubten Zustand dürfen keinesfalls größere Teile des Gewindes sichtbar
sein. Sind größere Teile des Gewindes sichtbar, so ist dies ein Anzeichen dafür, dass diese Mutter überdreht
wurde.
Alle Rollen sind auf ihre Unversehrtheit hin zu überprüfen. Beschädigte Rollen (gebrochene, angescheuerte
oder anderweitig beschädigte Rollen) sind zu erneuern.
Beide Tragegurte werden auf Scherstellen, Risse und starke Abnutzungen untersucht und anschließend
unter einer Last von 5 daN vermessen. Die ermittelten Werte sind den Vorgaben des DHVTypenkennblattes
gegenüberzustellen und im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren.
Max +/- 5 mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig.
Werden irgendwelche Beschädigungen festgestellt, so ist das entsprechende Teil durch ein Originalteil zu
ersetzen.
Vermessung der Leinenlängen
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung erfolgt vom Tragegurteinhängepunkt
bis zur Kappe. Die Rippennummerierung beginnt jeweils in der Flügelmitte, wobei die Flügelseiten
in Flugrichtung gesehen werden. Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll
dokumentiert und den Sollleinenlängen des entsprechenden DHV-Typenkennblattes gegenübergestellt.
Die Vermessung erfolgt durch ein Leinenlängenmessgerät PLMG01.
Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu
dokumentieren.
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 15 mm gegenüber dem Typenkennblatt abweichen, wobei
durch die Toleranzen keine nennenswerte Trimmverschiebung vorliegen darf.
Bei der Bremsleinenvermessung wird vom D-Ring (am Bremsgriff) aus begonnen.
Die Bremsleinen dürfen maximal um 70mm gekürzt bzw. verlängert werden (beide Seiten gleich).
Die relativen Toleranzen der Bremsleinen betragen +/- 15 mm Abweichung gegenüber dem Typenkennblatt.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zu dem vom DHV geforderten Nachweis für die Musterzulassung
zu dokumentieren: Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C, D) wird jeweils aus der Schirmmitte
eine Stammleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt. Die ausgebauten
Leinen sind im Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1, D1 in Flugrichtung links). Dies ist wichtig,
damit bei einer späteren Nachprüfung nicht die bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft
wird. Bei der 3. und 4. Nachprüfung werden Stammleinen neben der mittleren Stammleine geprüft
(d.h. A2, B2, C2, D2). Ab der 5. Nachprüfung fängt der Turnus wieder von vorne an (z.B. A1, B1, C1, D1
in Flugrichtung links, gemäß der ersten Nachprüfung).
Galerieleinen: Oberhalb der Stammleinen wird jeweils eine weiterführende Leine bis hin zur Kappe ausgebaut
und ebenfalls die Bruchlast ermittelt. Liegt die ermittelte Bruchlast der A-Galerieleinen beim 1,5-
fachen des Sollwert (z.B. Sollwert 36 daN, ermittelte Bruchlast >54 daN), dann kann eine Prüfung von
weiteren Galerieleinen auf der B/C/D-Ebenen entfallen.
Sollwerte Belastungstest der Leinen A+B Stammleinen 800kg=Sollwert und C+D Stammleinen
600kg=Sollwert bei Gleitsegel für einen Piloten
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A.aproved Patent No. GB 2270768
Clive Betts Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in das Ober- und Untersegel im Bereich der ALeinenanlenkung
ein nadeldickes Loch gestoßen und das Tuch auf seine Weiterreißfestigkeit hin geprüft.
Der Messwert muss mindestens 500 g betragen.
Sichtkontrolle Leinenverlauf
Alle Leinen sind lt. Leinenübersichtsplan zu kontrollieren, ob sie auch richtig eingeleint wurden, und ob
alle Leinenebenen frei sind. Die Sichtkontrolle muss genau dem Leinenübersichtsplan entsprechen.
Checkflug
Ein Checkflug ist nur bei größeren Reparaturen notwendig. Beim Checkflug muss festgestellt werden, ob
sich die Flugeigenschaften des zu überprüfenden Gleitsegels gegenüber einem fabrikneuen Gerät verändert
haben. Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und Erfahrung in der Lage sein, die DHVBauvorschriften
mit dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu vergleichen und eventuell
veränderte Eigenschaften festzustellen. Dazu gehört vor allen Dingen,
dass das Gleitsegelmuster und dessen Eigenschaften / Flugverhalten dem Prüfer bekannt sind.
Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung des Musters geltenden DHV-Bauvorschriften bekannt
sein.
Ein Checkflug muss mindestens die Punkte Aufziehverhalten, Neigung zum Sackflug (Wiederanfahren aus
dem B-Stall), Tendenz zu Negativkurven, Steuerweglängen, >50%iges einseitiges Einklappen umfassen.
Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich nicht richtig verhält, darf mit diesem Gerät nicht
mehr geflogen werden und muss zur Überprüfung zum Hersteller. Keinesfalls darf man selbst versuchen,
den Fehler zu beheben.
Dokumentation
Alle Prüfergebnisse sowie alle Angaben des Schirmes (Typ, Größe, Seriennummer, Baujahr) müssen im
Nachprüfprotokoll vermerkt werden.
• Reparatur- und Korrekturarbeiten werden ebenfalls auf dem Nachprüfprotokoll vermerkt.
• Der Gesamtzustand des Gerätes wird entsprechend der anzukreuzenden Möglichkeiten des Nachprüfprotokolls
angegeben.
• In dem Gesamtzustand fließen alle ermittelten Werte wie Festigkeiten, Porosität, etc ein.
• Bei einem negativen Prüfergebnis ist mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen um die weitere
Verfahrensweise abzustimmen ( z. B. Einsendung des Gerätes an den Hersteller zur Reparatur).
• Außergewöhnliche Mängel sind dem Hersteller sofort zu melden!
• Die Nachprüfung wird am Gerät neben der Zulassungsplakette / Typenkennblatt mit dem entsprechenden
Nachprüfstempel vermerkt. Dieser Nachprüfstempel ist vollständig auszufüllen mit dem
Zeitpunkt der nächsten Nachprüfung, Ort, Datum, Unterschrift und Prüfername.
• Sämtliche Nachprüfunterlagen (Nachprüfprotokoll und Vermessungsprotokoll) sind in 3-facher
Ausfertigung zu erstellen. Jeweils eine Ausfertigung erhält der Gerätehalter, Prüfer und Hersteller
(die Ausfertigung muss zeitnah übermittelt werden). Die Aufbewahrungsfrist der Nachprüfunterlagen
beträgt 6 Jahre.
Haftung
COOLE-KAPPEN haftet im Rahmen der Hersteller-Produkthaftungfür sämtliche bei COOLE-KAPPEN oder
autorisierten Betrieben Wartungs- und Nachprüfarbeiten. Werden Checks, Reparaturen etc. nicht von
COOLE-KAPPEN oder von COOLE-KAPPEN-autorisierten Betrieben durchgeführt, übernimmt COOLE-KAPPEN
keine Haftung.
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Naja, den weniger technischen nicht auf Maßgenauigkeit ausgelegten Teil der Prüfung kann man ja durchaus selbst angehen. Vielleicht gibt's ja Rabatt wenn man nur messen läßt? Quatsch ist nur Spaß!
Um's Geld sparen geht's nicht. Aber sich vielleicht mal von Zeit zu Zeit die Tüte genauer anzusehen ist sicher gar nicht verkehrt.
Hallo,
hier meine Erfahrungen zum Thema 2 Jahrescheck.
Hatten unseren Schirm beim 2 Jahrescheck bei Turnpoint und haben da so einiges erlebt......
Aber nu zu den Fakts:
Zwar ist der Schirm innerhalb der Toleranzen... aber das der Schirm Gradient äähhh grade fliegt naja.. ?
Aber es kommt noch besser..
Vor 2 Jahren hatten wir einen Luftwert im mittel von 1300 sec. Max Wert 1470
nach ca. 140 Flügen und ca. 50 Flugstunden (inkl. Ausbildung) später
hat der Schirm nun erstaunliche 3120 Sekunden!
Ja wie nu? Werden die Schirme besser um so älter sie werden..? oder was
Oder ist Turnpoint auch eine von diesen "Checkerbuden" wo schnell schnellchecks an der Tagesordnung sind??
Haben uns die Mühe gemacht die Ergebnisse in ein Excelsheet zu tippen auch dort sieht man die Vertrimmung eindeutig!
Hierfür ein Megagroßen BÄH!!!!
.. Kopfschüttel.. der Mark
Zuletzt geändert von jerrythewebmaster; 10.01.2007, 00:19.
Grund: Nü oin Nochtroch!!!
Hallo!
Wer hat schon das aktuelle Fliegen und Gleiten gelesen?
Unglaublich mit welcher Hartnäckigkeit sich Turnpoint immer wieder aus der verantwortung stehlen will.
Bei uns war es eine defekte Kretschmeruhr für die Turnpoint nix kann (muß das mich als Kunde interessieren ).
(vorletzter Check 150sek, Wert letzter Check 300sek)
Schirm deutlich nach rechts vertrimmt und Checkstempel über 6 Bahnen verteilt.
Außerdem wundert mich doch stark die Aussage uns gegenüber "...für den Check der jeweiligen Schirmmarke ist der Hersteller oder Importeur und nicht der DHV zuständig...)
Schade das Ralf und Nova (welche das Nits entwickelt haben) nur Nova Schirme Checken!
Ich habe das F&G auch gelesen. Dazu wäre interessant zu wissen wie das eigentlich ist:
Ich bezahle für eine Leistung (Checken) einiges an Euros. Wenn der Checkbetrieb dann diesen Check dann nur "halbherzig" durchführt und Fehler übersehen werden oder als unwichtig abgetan werden, warum muss ich dann noch den Schirm checken lassen. Und zahlen!
Für mich ist das einfach nichterbrachte Leistung für die ich eine Minderung in der Bezahlung geltend machen kann. Das Problem ist wieviel. :-)
Ausserdem:
Ist schon seltsam. In der Schweiz besteht keine Checkpflicht dennoch fallen die Piloten nicht rudelweise vom Himmel. Das nennt man halt Eigenverantwortung!
Obwohl das gilt ja auch hier. Grundsätzlich ist der Pilot für das Gerät verantwortlich. Defekt vom Check, Pilot fliegt und crasht, Pilot schuld bzw. Mitschuld da er für das Gerät verantwortlich ist.
Sorry, aber irgendwie ist das idiotisch!
Ich gehe lieber arbeiten ................
Gruss
Walter
Ps: ................damit ich am WE fliegen gehen kann. :-))
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