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Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

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    #61
    AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

    Wenn ich mir diese Diskussionen hier so anhöre, wünsche ich mir sehnlichst wieder gutes Flugwetter. Ich dachte mir am Beginn der Gleitschirmfliegerei, man könnte mit weniger an Regelung und Gesetzen mehr erreichen und wollte mich dafür einsetzen. Dass dann eine wahre Reglungsflut über uns herein brach, kann ich erst heute verstehen, da den meisten anscheinend der gesunde Menschenverstand für einen vernünftigen Umgang MITEINANDER abhanden gekommen ist. Überlegt mal was UNSER Fliegen so schön macht. Es ist doch die schönste Sache der Welt, die leider mit einem gewissen Regelwerk überzogen sein muss um es auch sicher für alle (auch die neidisch am Boden bleiben) betreiben zu können auch ohne hinter jeder Regel gleich das Grundgesetz zitieren zu müssen. Bleima griabig, gema fliagn.
    Zuletzt geändert von Arnold Schmid; 30.01.2007, 11:57. Grund: Rechtschreibfehler stören

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      #62
      AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

      Zitat von j.livingston Beitrag anzeigen
      Nee Querformat, das kann es nicht sein:
      Eine bestimmte Bestechungssumme (Kaffe oder Bier ist dabei wurscht) um den "Beauftragten" gnädig zu stimmen.?
      Wir wollen, auch im Interesse dieses/r "Beauftragten" wissen, ob er das darf, und was er da so alles darf.
      Wir tun uns schwer damit einfach eine Aussage mit Berufung auf das Hausrecht zu schlucken und dann zu schweigen.
      Mein momentaner Stand ist nämlich: mit Berufung auf das Hausrecht steht ein Beauftragter auf dünnem Eis. Da möchte ich kein Beauftrager sein. (Zum Glück geht dieses Jahr der Kelch an mir vorbei. Aber als Startleiter an einem sehr stark beflogenem Gelände, wünsche ich mir mehr Rechtssicherheit. Und genau hier hat mir der Verband den Rücken zu stärken.

      Livingstone hat es auf den Punkt gebracht. Warum dieses Anliegen bei einigen Leuten hier Bauchschmerzen verursacht, für Querformat gehöre ich und andere hier jetzt nicht mehr zu den richtigen Fliegern, ist mir ein völliges Rätsel. Der Anspruch, den Livingston formuliert hat ist gerechtfertigt und immer noch nicht befriedigend beantwortet.
      Der Kaffeclubfraktion mit ihrer heilen Fliegerwelt will hier auch keiner die Existenzberechtigung absprechen. Nur muß es erlaubt sein, bei einem Sport,
      dessen Ausübung ein großes Maß an Rechtsbeziehungen schaftt, dieselben zu hinterfragen, und das Ergebnis nicht nur daran zu messen wieviel Fluggebiete mir die letzten Kaffekränzchen gebracht haben.
      Kein einziger Beitrag hat hier den ordentlichen Ablauf eines Flugbetriebs in Frage gestellt! Das will hier auch keiner abschaffen. Wer aus der Fragestellung anarchische Bestrebungen ableitet liegt daneben!

      Also schön auf dem Teppich bleiben.

      Gruß Wolfgang





      Gruß Wolfgang

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        #63
        AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

        Hoffentlich endet die Macht der einen dort wo die Freiheit des anderen anfängt! Bei den Fischern ist das mittlerweile krass geregelt, wenn die einen Teich anmieten, machen die was die wollen, bis hin zum Boot und Badeverbot. Hat auch mal mit Fischerausweiskontrolle angefangen.
        Vom Nordpol zum Südpol ist nur ein Katzensprung...

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          #64
          AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

          Zitat von JHG Beitrag anzeigen
          Jein, ich galube dass es sehr viele gibt die einmal auf der einen und dann wieder auf der anderen Seite stehen siehe Livingston.
          ja, vermutlich. schizo läßt grüßen und würde so manches erklären *ggg*


          Zitat von JHG Beitrag anzeigen
          Wäre auch in A einmal interessant, gerade bei uns wo einerseits Schulbetrieb herrscht und andrerseits unsere Pilotenkollegen aus dem Osten rein rechtlich gesehen fast allesamt Schwarzflieger sind, weil Ihre Scheine in A ja gar nicht anerkannt sind. Das ist mE. viel kritischer als die Frage ob sie jetzt die Startgebühr bezahlen oder nicht. Kann, darf oder müssen die Vereine und/oder die Flugschule eigentlich etwas dagegen unternehmen und wenn ja was ?
          probier mal was zu sagen, der schmäh "nix verstehen" ist noch das harmloseste. ich bin nicht der typ, aber ich wollte letztesmal echt zwei kollegen aus cz davor warnen bei der sonnenuhr mit rückenwind zu starten, ganz abgesehen vom tatsächlichen verbot seitens des grundbesitzers dort... sinnlos

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            #65
            AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

            Schaut mal hier:

            Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter

            Kommentar


              #66
              AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

              Irgendwie schon komisch, was Ihr Euch alles so ergoogled, aber mal konkret nach dem BfL zu gucken

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                #67
                AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                Danke,

                ich frage mich nur warum Du den Link nicht schon vor 4 Seiten gepostet hast

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                  #68
                  AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                  hi querformat, das wäre dann schon mal ein Anfang zum Thema "Klare Grundlagen".
                  Inwieweit die Verfahrensweise, die in meinen Augen recht sinnvoll formuliert ist, rechtlich wirksam ist, geht daraus nicht hervor. Dennoch Danke für den Hinweis!

                  BTW:

                  EMR hat einen neuen Thread aufgemacht, in dem konkrete Fälle erbeten werden.
                  Einerseits sinnvoll, um die Tragweite zu erkunden. Andererseits glaube ich, dass eventuelle Betroffene keine Lust haben, u.U. uralte Kamellen öffentlich aufzuquirlen, sofern es da welche geben sollte. Und Dritte werden sich ob der hier gepflegten Diskussionskultur u.U. auch hüten, sich in eine Diskussion verwickeln zu lassen. Im Prinzip eine gute Idee. Ich bin gespannt was dabei rumkommt.
                  Zuletzt geändert von El Zorro; 30.01.2007, 13:18. Grund: ach, die blöden Satzzeichen

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                    #69
                    AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                    Zitat von JHG Beitrag anzeigen
                    Nocheinmal es wäre auch im Interesse der Vereine genau zu wissen welche Befugnisse man als Pächter hat, und welche nicht.
                    Vielleicht wissen die es ja schon lange. Davon gehe ich aus.
                    Unterstellt nicht den Vereinen, dass sie nicht wissen, welche Befugnisse sie als Pächter haben.

                    Kommentar


                      #70
                      AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                      Zitat von JHG Beitrag anzeigen
                      Danke,

                      ich frage mich nur warum Du den Link nicht schon vor 4 Seiten gepostet hast
                      Weil ich nur moderiere und keinerlei Informationsauftrag habe; weil ich davon ausgehe, das jeder der irgendwie mit dem Thema konfrontiert wird sich dies selbst mit einem Suchbegriff raussuchen kann; weil ich davon ausgegangen bin, das es mal einen Theorieunterricht gab, in dem das thematisiert war; weil

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                        #71
                        AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                        Zitat von flypara Beitrag anzeigen
                        Vielleicht wissen die es ja schon lange. Davon gehe ich aus.
                        Unterstellt nicht den Vereinen, dass sie nicht wissen, welche Befugnisse sie als Pächter haben.
                        Nun dann entschuldige ich mich höflichst bei jedem Verein der genau über seine Rechte als Pächter Bescheid weiß. Ich wollte niemandem etwas unterstellen.

                        Irgendwie drängt sich mir aber der Verdacht auf dass manche vielleicht übers Ziel hinausschießen.

                        Nochmals Dank an Querformat:

                        6. Die Maßnahmen müssen in Art, Umfang und Dauer für die Abwehr der Gefahr notwendig und zweckmäßig sein. Der Beauftragte hat bei seiner Tätigkeit die Weisungen des DHV und die Verwaltungsgrundsätze zu beachten, insbesondere das Übermaßverbot und den Gleichbehandlungs-Grundsatz.
                        Mit diesem Absatz bewaffnet kann man jetzt auf einen Kaffee gehen und auf gleicher Augenhöhe die Sache mit dem BfL besprechen. Ich würde meinen wenn der Schein wieder gültig ist, die Einweisung gemacht wurde und auch der Rest des Graffels auf DHV Papperln überprüft wurde, ist die Gefahr gebannt und eine weitere Aufrechterhaltung des Flugverbots wäre nicht im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

                        Edit: @ Querformat: Du hast in diesem Thread sicher nicht moderiert (im Sinne von mäßigen) sondern ganz kräftig mitdiskutiert und Deine Meinung vertreten, was auch in Ordnung ist, nur komme mir dann nicht mit Moderator. Ich habe als Ösi mit Sopi hier das erste Mal was von einem BfL gehört und ich habe weiß nicht merh wie oft nach den Grundlagen gefragt habe.
                        Zuletzt geändert von JHG; 30.01.2007, 14:04.

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                          #72
                          AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                          Jeder schwärmt doch vom fliegen, wo die Freiheit so grenzenlos scheint...

                          Nu simmer aber soweit, das sich die lieben Fliegerkameraden schon mit Paragraphen bewaffnen, um auf das Sartgelände zu kommen... WAS'N'DAS???

                          Hat manchem Rambo VI nicht bekommen??
                          Haben manche sich noch nie für Geländezulassung und Pflege interresiert?

                          Es ist wohl klar, dass wenn ein Verein oder eine Interessengemeinschaft sich um ein Gelände bemühen, sie auch das Sagen auf diesem Stück Land haben. Das ist ein Gentlemenagreement, das stillschweigend getroffen wird, wenn man ein fremdes Gelände betritt.
                          Hier geht es nicht darum, Macht auszuüben oder mal den dicken Loui rauszuhängen... ES GEHT UM DEN ERHALT DES STARTGELÄNDES!

                          Und da kann man Querolanten und Umweltverschmutzer nicht brauchen, diese sind STARTPLATZGEFÄHRDENT!

                          Und um diese Sorte Mensch in Zaum zu halten gibt es solch berühmte Sätze wie: "der Verein behält sich das Hausrecht vor". Darunter kann sich jeder etwas vorstellen: Bin ich bei dem zuhause muss ich mich benehmen, sonst flieg ich raus!"

                          Anders isses hier nicht gemeint.

                          Da platzt mir aber die Hutschnur, wenn dann einer mit der Paragraphenfiebel ankommt, um auf sein bürgeliches Recht auf korrekte Ausdrucksweise zu pochen...
                          Armes Deutschland!

                          Solche Dissen sind dran Schuld, das am Startplatz nicht mehr ein Schild hängt auf dem steht:
                          "Starten nur mit gültigem A-Schein",

                          da steht dann:
                          "§ XY BGB Blablabla
                          § XZ BGB blablabla
                          § VX LVG Blablabla"

                          Da muss ich schon zwei Stunden früher aufstehen um überhaut die Starbedingungen zum Ende lesen zu können !

                          Jungs und Mädels, das muss doch nicht sein,
                          die Tür zur Tolleranz schwingt in beide Richtungen!
                          Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
                          Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

                          Kommentar


                            #73
                            AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                            Lieber Gott lass endlich fliegbares Wetter werden!!!!

                            Kommentar


                              #74
                              AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                              Zitat von MAXL
                              ...wenn wirklich in irgendeinem Fluggebiet derartige Stinkstiefel (sorry!) unterwegs sind, die mich wegen irgendeines fehlenden Bepperls nicht fliegen lassen wollen …
                              Ciao / Maxl
                              Nehmen wirmal den "Stinkstiefel" her.
                              Diese gibt es bei uns im Verein zu Genüge. Das hat damit etwas zu tun, das zum Beispiel der Neuffen (ich weiss nicht ob das der Berg mit den Bepperl ist, den du meinst, oder ein anderer) in einer kritischen Zone, dem kontrolierten Luftraum von Stuttgart liegt. Demzufolge hat jede Geländeeinweisung, die durch ein Vereinsmitglied zu erfolgen hat, einen Hinweis auf diese gefährliche Zone zum Inhalt. Das hat zum einen zur Folge, das die Mechaniker am Airport nicht ständig Knochen und Gleitschirmreste aus den Turbinen pulen müssen, und zum anderen, das die anderen Piloten noch weiter an diesem Gelände fliegen dürfen, weil sich eben die Mechaniker am Airport nicht über zu viel Arbeit beklagen.
                              Lange Rede kurzer Sinn: Das"Bepperl" dient zur Kontrolle, dass der Pilot die Einweisung erhalten hat.
                              Und somit ist der Stinkstiefel kein Stinkstiefel sondern ein Held, der sich für den Erhalt des Geländes einsetzt. Hört sich schleimig an, is aber so!

                              Ich hab Verständniss für die die in Rage geraten, wenn sie am Startplatz stehen und einer sagt zu ihnen: "Ne iss nicht".
                              Aber soviel Zeit sollte zwischen Absage und Posting sein, dieses nochmal auf seine Sinnhaftigkeit zu prüfen (mit Laptop am Startplatz sitzende ausgenommen).

                              @ Maxl: Geht nicht gegen dich. Ich bin froh, das der Stinkstiefel zur Sprache kommt, denn es ist eine Sauerei, was sich die Helden alles anhören müssen.
                              In diesem Sinne

                              C U Dennis
                              Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
                              Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

                              Kommentar


                                #75
                                AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                                Hmmm irgendwie unbefriedigend.
                                Wenn ich nach Informationen zu den Rechten und Pflichten von Geländehaltern und Piloten suche liegt mir der Begriff Luftaufsicht ziemlich fern. Ich hätte mir wohl die Finger wund gegurgelt aber diesen Text nicht gefunden, oder aber als nicht zutreffend links liegen lassen.
                                Und nun lese ich mir als professioneller juristischer Laie den Text durch und verstehe:
                                Ein Beauftragter für Luftaufsicht wird vom Verband gestellt, kann aber vom Verein benannt werden auf maximal 3 Jahre. Er hat Gefahr etc. abzuwenden.
                                Irgendwie tu ich mich schwer zu erkennen wo oder wie das Betretungsverbot von Fluggeländen geregelt wird. Ich lese hier als Laie das der Luftbeauftragte zuständig ist für ein "Du darfst hier nicht fliegen". Ein "Du darfst das Gelände nicht betreten" wie es von den Vereinen schon mal praktiziert worden sein soll, kann ich nicht finden.
                                insbesondere heissst :"...in Art, Umfang und Dauer für die Abwehr der Gefahr notwendig und zweckmäßig sein. ..." doch dass er höchstens ein:
                                "Mach Dich weg aus der Startschneise!" aussprechen darf, nicht aber: "Du darfst auf dem Gelände hier nicht Spazifieren."
                                Stiller Mitleser :-)

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