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Nachtfluglizenz GS

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    #16
    AW: Nachtfluglizenz GS

    Zitat von WA Beitrag anzeigen
    Flieg doch Nachts, machs, hab auch schon welche gesehen, die bei völliger Dunkelheit quikend und spitze Schreie ausstoßend, vor lauter Anspannung, runterkamen.

    Mann aber auch!
    weils halt wirklich mega geil ist

    ihl piti
    www.flytours.ch

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      #17
      AW: Nachtfluglizenz GS

      ...wir müssen nur aufpassen, das uns die neuen verbindlichen vorschriften für "luftsportgeräte" nicht all zu hart treffen! Zu den luftsportgeräten zählen nämlich auch UL's und für die ist gerade die transponderpflicht im entwurf! Naja, wenn dann nicht im gesetz steht ausgenommen "einsitzige sprungfallschirme und gleitsegel" und der dhv angeblich bei der gesetzesgestaltung machtlos ist (wie ich gerade vom admin gelernt habe) dann hängen wir uns die transponder demnächst um den hals.

      Ich persönlich bin jedefalls froh das ich nachts mit meinem sprungfallschirm springen darf, ist nämlich super mega hammer geil (würde bohlen sagen) und natürlich darüber, dass der fallschrimspringerverband damals ein veto eingelegt hat, sodas es heute erlaubt ist.

      CU
      Zuletzt geändert von Sushi-Express; 28.10.2007, 19:04.

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        #18
        AW: Nachtfluglizenz GS

        Zitat von barmala
        D.h. an einem Info-Flugplatz darf man nachts eine Platzrunde fliegen, falls dieser Platz noch geöffnet hat (z. B. bei einem Flugplatzfest)?


        Gibt's das für Gleitschirme?


        An einem unkontrollierten Flugplatz dürfte der nicht viel nützen, oder?
        Hallo barmala,

        das von dir zitierte gesetz ist für österreich. Für deutschland war: in §33 LuftVO geregelt:

        "Fluege nach Sichtflugregeln bei Nacht mit Luftsportgeraeten, ausgenommen einsitzige Sprungfallschirme, sind nicht erlaubt."

        Ergaenzung: Verstoesse (vorsaetzlich oder fahrlaessig) sind keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit gemaess §43 Nr. 31 LuftVO im Sinne des §58 Abs 1. Nr. 10 LuftVG. Verstoesse koennen mit Bussgeldern bis zu EUR 50.000 belegt werden (§58 Abs. 2 LuftVG).

        Soll sich jeder sein eigenes bild machen, ob es gefährlicher ist nachts legal aus flugzeugen zu springen, oder mit einem gleitschirm nachts illegal zu fliegen bzw. zu springen.

        CU

        PS: Sicherlich wird es immer weichspüler geben, die eine bevormundung wünschen, aber die werden ja auch nicht zu sprüngen bzw. flügen bei nacht gezwungen, nur sollte man es denen die es wollen nicht per gesetz verbieten! Eventuell hilft ein gleitschirmimplantat um einen ausweg aus den verboten zu finden...
        Zuletzt geändert von Sushi-Express; 28.10.2007, 16:48.

        Kommentar


          #19
          AW: Nachtfluglizenz GS

          Bei allen den vielen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen die zitiert werden vergisst man schnell eins:

          Gemacht sind die um ein kontrolliertes Miteinander in der Luft sicherzustellen. Auf Basis dieses Rahmens fliegt man legal und wenn was passiert ist man versichert.

          Verlässt man (bewusst) diesen Rahmen, bringt man sich und andere in Gefahr und verliert jeglichen Versicherungsschutz.

          Auf der einen Seite ist die staatliche Sanktionsandrohung (bis zu 50.000 €), auf der anderen Seite die potentielle Gefährdung Dritter (wohl zu vernachlässigen) und auf der letzten Seite die Eigengefährdung. Wenn was passiert zahlt niemand und auch keine Versicherung und das ist wohl der wichtigste Aspekt.

          Wenn jemand meint, dass ers braucht,wird man ihn nicht aufhalten können.

          Kommentar


            #20
            AW: Nachtfluglizenz GS

            Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
            Wenn jemand meint, dass ers braucht,wird man ihn nicht aufhalten können.
            und es ist ja dunkel und da kann ihn auch keiner sehen

            ihl piti
            www.flytours.ch

            Kommentar


              #21
              AW: Nachtfluglizenz GS

              Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
              ... auf der anderen Seite die potentielle Gefährdung Dritter (wohl zu vernachlässigen) ...
              Das sehe ich nicht so. Was ist wenn Dir z.B. ein Hubschrauber entgegen kommt? Die fliegen bei uns auch in der Nacht/Dämmerung eine Klinik an. Dabei kreuzen sie voll den Flugweg bei einem Gleitflug von unserem Hausberg. Bei einem Rettungseinsatz können die überall auftauchen.

              beste Grüße

              Andreas

              Kommentar


                #22
                AW: Nachtfluglizenz GS

                Zitat von Sushi-Express Beitrag anzeigen
                kann mir jemand sagen wie ich zu einer nachtfluglizenz für's gleitschirmfliegen in deutschland komme?
                Hi Sushi-Express,

                weiß ich auch nicht, aber brauchst Du auch nicht.

                Kneif einfach bei Tag vom Start bis zur Landung ganz fest die Augen zu. Ist 'ne recht gute Simulation, kann dir keiner nachweisen

                meint, Parasnoopy

                Kommentar


                  #23
                  AW: Nachtfluglizenz GS

                  Zitat von Andreas Ness Beitrag anzeigen
                  Das sehe ich nicht so. Was ist wenn Dir z.B. ein Hubschrauber entgegen kommt? Die fliegen bei uns auch in der Nacht/Dämmerung eine Klinik an. Dabei kreuzen sie voll den Flugweg bei einem Gleitflug von unserem Hausberg. Bei einem Rettungseinsatz können die überall auftauchen.

                  beste Grüße

                  Andreas
                  Hallo Andreas,

                  völlig richtig, die Gefahr mit Hubschrauberbegegnungen sehe ich auch, es sollte dringend etwas reguliert werden! Dieser Gefahr setzen sich nämlich zur Zeit noch hunderte von Fallschirmspringer aus und das auch noch völlig "legal", einfach so, mit der "Transponderpficht" wird aber der Gefahr hoffentlich schnellst möglich entgegengewirkt. Quelle: http://daec.de/aktuell/2007/10/Transponderpflicht.php

                  Früher hieß es: "Alle Gewalt geht vom Volke aus!" Heute heißt es: "Alle Gefahr geht vom nicht bewachten Bürger aus!" In London kommen mittlerweile auf einen Bürger 7 Überwachungskammeras, es graust mir eherlich gesagt bei dieser Entwicklung.

                  Schönen Gruß Frank
                  Zuletzt geändert von Benzinthermik; 29.10.2007, 12:22.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Nachtfluglizenz GS

                    Naja, ein Fallschirmspringer muß aber aus einem Flugzeug abspringen, das dann nachts wahrscheinlich mit einem Transponder fliegt. zudem sind die Absprunggebeite eher klein und bei der Gleitleistung eines Fallschirms kann man grob davon ausgehen, daß die quasi "auf einer Stelle" runterkommen.

                    Von daher ist das schon ein kleiner Unterschied zu Gleitschirmen.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Nachtfluglizenz GS

                      Zitat von cbk Beitrag anzeigen
                      Naja, ein Fallschirmspringer muß aber aus einem Flugzeug abspringen, das dann nachts wahrscheinlich mit einem Transponder fliegt. zudem sind die Absprunggebeite eher klein und bei der Gleitleistung eines Fallschirms kann man grob davon ausgehen, daß die quasi "auf einer Stelle" runterkommen.

                      Von daher ist das schon ein kleiner Unterschied zu Gleitschirmen.
                      Ja, da muss schnellstens etwas passieren, es kann auf keinen Fall einfach so bleiben, eine Gesetzesänderung muss her. Die Fallschirmspringer sollten nachts grundsätzlich nicht springen, oder nachts nur mit Transponder springen, wenn da mal was passiert.

                      LG Frank

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Nachtfluglizenz GS

                        Könnte es sein, dass dort, wo Fallschirmspringer nachts springen dürfen,
                        der Luftraum offiziell gesperrt ist z.B. in Altenstadt bei Schongau?
                        Gruß Michael

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Nachtfluglizenz GS

                          Zitat von Benzinthermik Beitrag anzeigen
                          [ ..... ] In London kommen mittlerweile auf einen Bürger 7 Überwachungskammeras, es graust mir eherlich gesagt bei dieser Entwicklung.

                          Schönen Gruß Frank
                          Oh Mann, schon wieder so eine blödsinnige Schaumschlägerei...........

                          Vielleicht können uns Zahlen in diesem Meer der Behauptungen eine Insel sein:
                          Einwohner London: 7.554.236 (Stadt) (Stand 1. Januar 2007)
                          Fläche London 1.579 km² (Stadt)

                          Einwohner 7.554.236 X 7 Kameras/Einwohner = 52.879.652 Kameras

                          52.879.652 Kameras / Fläche London 1.579 km² = 33.489,3 Kameras/km²

                          Das wären auf jedem Geviert 10m x 10m = 3,3 Kameras

                          oder

                          bei jährlichen Betriebskosten von ca. € 10,- / Kamera = jährliches Budget € 528.796.520,-

                          -------------------------
                          Ja sicher, Frank, Deine Angabe 7 Kameras / Einwohner stimmt bestimmt genau.


                          Oh Mann ....
                          Zuletzt geändert von EMR; 01.11.2007, 15:03.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Nachtfluglizenz GS

                            Zitat von EMR Beitrag anzeigen
                            Oh Mann, schon wieder so eine blödsinnige Schaumschlägerei...........

                            Vielleicht können uns Zahlen in diesem Meer der Behauptungen eine Insel sein:
                            Einwohner London: 7.554.236 (Stadt) (Stand 1. Januar 2007)
                            Fläche London 1.579 km² (Stadt)

                            Einwohner 7.554.236 X 7 Kameras/Einwohner = 52.879.652 Kameras

                            52.879.652 Kameras / Fläche London 1.579 km² = 33.489,3 Kameras/km²

                            Das wären auf jedem Geviert 10m x 10m = 3,3 Kameras

                            oder

                            bei jährlichen Betriebskosten von ca. € 10,- / Kamera = jährliches Budget € 528.796.520,-

                            -------------------------
                            Ja sicher, Frank, Deine Angabe 7 Kameras / Einwohner stimmt bestimmt genau.


                            Oh Mann ....

                            ...langweilig?....

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Nachtfluglizenz GS

                              Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
                              Bei allen den vielen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen die zitiert werden vergisst man schnell eins:

                              Gemacht sind die um ein kontrolliertes Miteinander in der Luft sicherzustellen. Auf Basis dieses Rahmens fliegt man legal und wenn was passiert ist man versichert.

                              Verlässt man (bewusst) diesen Rahmen, bringt man sich und andere in Gefahr und verliert jeglichen Versicherungsschutz.
                              Stimmt. Nur die Gefährdung ist bislang rein potentiell, wie Du unten auch schreibst.

                              Auf der einen Seite ist die staatliche Sanktionsandrohung (bis zu 50.000 €), auf der anderen Seite die potentielle Gefährdung Dritter (wohl zu vernachlässigen) und auf der letzten Seite die Eigengefährdung. Wenn was passiert zahlt niemand und auch keine Versicherung und das ist wohl der wichtigste Aspekt.
                              Seh' ich genau andersrum: Die Gefährdung Dritter ist der am wenigsten zu vernachlässigende Punkt. Selbstverständlich ist jeder mündige Bürger zumindest für die absehbaren Konsequenzen seines Handelns verantwortlich (und nicht nur für die - auch nachweisbare Dummheit schützt nicht).

                              Der Wegfall des Versicherungsschutzes und die Sanktionsmöglichkeit des Staates ergibt sich als Konsequenz aus dem nach amtlicher Denke bekloppten Verhalten (sozusagen proaktive Vermeidung der Nachahmung). An sich sollte das Interesse des Staates an einer Verfolgung geglückter Versuche nur mittelmäßig sein (auf den Schutz der Allgemeinheit gerichtet), erst beim Eintreten von Problem wird dieses Interesse durch die (drohenden?) ökonomischen Konsequenzen auf den Schutz des Delinquenten vor sich selbst (und damit des Staates vor zusätzlichen Ausgaben) erweitert. Daß das bei radikaler Zunahme staatlicher Raffgier nicht immer so ist, tut nichts zur Sache an sich.

                              Wenn jemand meint, dass ers braucht,wird man ihn nicht aufhalten können.
                              Stimmt - Todesstrafe für Selbstmörder ist Unfug.


                              Eckard

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Nachtfluglizenz GS

                                Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
                                Bei allen den vielen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen die zitiert werden vergisst man schnell eins:
                                Gemacht sind die um ein kontrolliertes Miteinander in der Luft sicherzustellen. Auf Basis dieses Rahmens fliegt man legal und wenn was passiert ist man versichert.
                                Jaja...kontrolliertes Blabla...legales Miteinander....blablubbla


                                Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
                                Verlässt man (bewusst) diesen Rahmen, bringt man sich und andere in Gefahr und verliert jeglichen Versicherungsschutz.
                                Ich bringe mich jeden Tag in die Gefahr von Autos überfahren zu werden, von herabfallenden Hubschraubern (die Dürfen das aber nicht) erschlagen zu werden und an meinem Biosalatblättchen neben meinen Grünkernbratlingen zu ersticken.

                                Da finde ich es nur legitim einmal einen gesetzestreuen Bürger zu gefährden.

                                Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
                                Auf der einen Seite ist die staatliche Sanktionsandrohung (bis zu 50.000 €), auf der anderen Seite die potentielle Gefährdung Dritter (wohl zu vernachlässigen) und auf der letzten Seite die Eigengefährdung. Wenn was passiert zahlt niemand und auch keine Versicherung und das ist wohl der wichtigste Aspekt.
                                jaja...die Sanktionskeule...wenn sie droht herniederzufahren...dann gefährde ich mich doch wieder lieber selber...und was nützt mir ne Versicherung wenn ich mit Schädelbasisbruch am Trapez häng...dann versichert dir der Einschlag einschlägig: "Du bist tot..."...dann sind mir andere "Aspekte" schnuppe KaiS

                                Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
                                Wenn jemand meint, dass ers braucht,wird man ihn nicht aufhalten können.
                                Das frage ich mich auch immer wieder bei deinen postings zu gesellschaftlicher Wertvorstellungen hinsichtlich Werte, Normen und Sicherheit!! Amen und warten bis es dunkel wird...

                                gruß

                                P.S. Schon wieder ein Thema bei der eine oder andere an die Grenzen seiner humoristischen Einschätzbarkeit kommt!
                                Zuletzt geändert von sollruchstelle; 02.11.2007, 11:49.

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