AW: Eventuell andere auch so gegangen ?
Selbst wenn eine Betrugsabsicht vorliegen sollte, ist die kaum zu beweisen. Der VK kann jederzeit behaupten, die Rückzahlung des Geldes oder die Versendung des Teils habe sich wegen seiner überlasteten persönlichen Umstände verzögert.
soviel zum Recht und Recht haben.
Gruss Alex
Selbst wenn eine Betrugsabsicht vorliegen sollte, ist die kaum zu beweisen. Der VK kann jederzeit behaupten, die Rückzahlung des Geldes oder die Versendung des Teils habe sich wegen seiner überlasteten persönlichen Umstände verzögert.
soviel zum Recht und Recht haben.
Gruss Alex
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