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Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

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    #31
    AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

    Zitat von leediver Beitrag anzeigen
    -wollte nur sagen ich "stand" /bewegt mich nur langsam gegen den wind und wollte nach vorne (vom hang weg) fliegen - dann kam der pilot von links.
    ... oder der Pilot flog hinterher und war überrascht von leedivers Kurve in den Wind hinein und konnte nicht mehr ausweichen. Vorfahrt hatte wohl der Gesuchte. Aber ob das ihm bei Unfallflucht noch hilft? ... Kommt wohl darauf an, ob er wirklich nur "hallo" sagte oder ob er bei dem Verunglückten landete und sich erkundigte "Ist alles in Ordnung?" - dann muß es schon keine Unfallflucht mehr sein.

    Ich persönlich geh bei solch einer Situation so schnell wie möglich landen. So fluggeil kann ich gar nicht sein, dass ich mir solch ein gewusel antue.

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      #32
      AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

      Hallo,
      Zitat von Genußflieger Beitrag anzeigen
      Vorfahrt hatte wohl der Gesuchte.
      Ich finde, das ist Spekulation und lässt sch aus der bisherigen Beschreibung ebensowenig ableiten wie das Gegenteil. Das ist aber hauptsächlich eine privatrechtliche Schadenersatz-Sache, und die kann mangels Zeugen ganz schnell im Sande verlaufen.

      Zitat von Genußflieger Beitrag anzeigen
      ob er wirklich nur "hallo" sagte oder ob er bei dem Verunglückten landete und sich erkundigte "Ist alles in Ordnung?" - dann muß es schon keine Unfallflucht mehr sein.
      Ganz offensichtlich war nicht alles in Ordnung, und er hat keinen korrekten Namen und Anschrift hinterlassen. Das hätte er gemusst. Dieser Teil seiner Aktion wird strafrechtlich verfolgt und ist unabhängig von der privatrechtlichen Sache. Er kann an dem Unfall sogar schuldlos sein, Unfallflucht ist es allemal.

      Viele Grüße

      Oliver

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        #33
        AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

        Zitat von Maiswalker Beitrag anzeigen
        nenn doch den Namen, den der Kerl genannt hat und beschreib den Typen. Also Kleidung, Helm, Schirmtyp und Farbe, Gurtzeug etc. Hier kennen sich doch viele. Irgendwer kennt diesen Typen schon oder kennt jemanden, der ihn kennt. Es wäre schlimm, wenn so eine Unfallflucht glatt durchgeht. Im Übrigen finde ich es schon erstaunlich, dass hier über Vorflugregel und wer wo in der Luft gestanden hat, rumdiskutiert wird. Hier gehts vorerst nicht um die Frage, wer schuld war, sondern um ein Entfernen vom Unfallort, also um Unfallflucht. Wer sich nach einem Unfall vom Acker macht, ohne sich weiter um den anderen Beteiligten zu kümmern, dem gehört im Interesse aller anderen Piloten der Schein entzogen.

        Grüße
        Erich
        Zitat von Fliegolit Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Ich finde, das ist Spekulation und lässt sch aus der bisherigen Beschreibung ebensowenig ableiten wie das Gegenteil. Das ist aber hauptsächlich eine privatrechtliche Schadenersatz-Sache, und die kann mangels Zeugen ganz schnell im Sande verlaufen.

        Ganz offensichtlich war nicht alles in Ordnung, und er hat keinen korrekten Namen und Anschrift hinterlassen. Das hätte er gemusst. Dieser Teil seiner Aktion wird strafrechtlich verfolgt und ist unabhängig von der privatrechtlichen Sache. Er kann an dem Unfall sogar schuldlos sein, Unfallflucht ist es allemal.

        Viele Grüße

        Oliver
        Nachdem der Begriff Unfallflucht hier jetzt schon von zwei verschiedenen Postern benutzt worden ist:

        Vielleicht kann sich ja mal ein Jurist dazu äußern, ob dieser Passus aus dem Straßen-Verkehrsrecht hier analog anzuwenden ist, denn es ist die einzige Bestimmung, nach der man sich zwar nicht selbst anzeigen muß, aber eine differenzierende Wartepflicht hat, die umso länger ist, je weniger Leute tageszeitlich abhängig vorbeikommen könnten (Beispiel: nachts auf einsamer Landstraße oder belebte Innenstadt).

        Das hat auch der Gesetzgeber erkannt, indem er neurdings nach vollzogener Flucht in minderschweren Fällen eine zeitlich befristete "tätige Reue" anerkennt, die aber staatsanwaltlicher oder gerichtlicher Bestätigung bedarf.

        Gruß hob

        Kommentar


          #34
          AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

          In Wikipedia ist im Artikel über Unfallflucht folgendes zu lesen:

          "Luftfahrt
          In der Luftfahrt gilt bei Unfällen mit Luftfahrzeugen im deutschen Luftraum bzw. auf deutschem Boden § 26 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz:

          „(…) ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet.“"

          Kommentar


            #35
            AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

            In Wikipedia ist im Artikel über Unfallflucht folgendes zu lesen:

            "Luftfahrt
            In der Luftfahrt gilt bei Unfällen mit Luftfahrzeugen im deutschen Luftraum bzw. auf deutschem Boden § 26 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz:
            Wobei ausgerechnet diesmal die Wikipedia veraltet bzw. fehlerhaft zu sein scheint.

            In §26abs2 LuftVG geht es um Luftsperrgebiete und Flugbeschränkungen.
            Was die wohl meinen ist §25Abs2, wo es heißt

            (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn

            1.
            der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder
            2.
            die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.

            In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.
            und da geht es um die Auskunftspflicht nach Außenlandungen. Von Unfällen ist da nicht die Rede und ein Unfall muß ja auch keinesfalls eine Außenlandung des Unfallverursachers nach sich ziehen.

            Ansonsten findet sich im ganzen LuftVG bei einer Volltextsuche zu "unfall" nichts Relevantes. Auch im LuftVO steht dazu nur was bezüglich einer Meldepflicht beim Beauftragten, aber keine Auskunftspflicht oder Strafvorschrift bei Entfernen vom Unfallort.

            Ergo: Bei einem Gleitschirmunfall ist das vom Unfallort entfernen ohne seinen Namen zu hinterlassen gesetzlich anscheinend zulässig und wird nicht bestraft. Die Straßenverkehrsordnung gilt nämlich explizit nur bei Teilnahme am Straßenverkehr.
            Das es menschlich ziemlich bescheiden ist, sowas zu tun, steht auf nem anderen Blatt.
            Wenn es piept - eindrehen...

            Kommentar


              #36
              AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

              Zitat von mas- Beitrag anzeigen

              Ansonsten findet sich im ganzen LuftVG bei einer Volltextsuche zu "unfall" nichts Relevantes. Auch im LuftVO steht dazu nur was bezüglich einer Meldepflicht beim Beauftragten, aber keine Auskunftspflicht oder Strafvorschrift bei Entfernen vom Unfallort.

              Ergo: Bei einem Gleitschirmunfall ist das vom Unfallort entfernen ohne seinen Namen zu hinterlassen gesetzlich anscheinend zulässig und wird nicht bestraft. Die Straßenverkehrsordnung gilt nämlich explizit nur bei Teilnahme am Straßenverkehr.
              Das es menschlich ziemlich bescheiden ist, sowas zu tun, steht auf nem anderen Blatt.
              Da lese ich den Paragraphen anders, Einzelheiten muesste ein kundiger Jurist erlaeutern.

              Schliesslich steht dort: "die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist."

              Wenn ich einen Unfall verursache oder zumindest dabei bin, ist es mE erst einmal sinnvoll anzunehmen, dass meine Landung erforderlich ist, bspw. eben zur Hilfeleistung.

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                #37
                AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                Hallo @Marcel....was für ein hahneüchner Unsinn, dass man sich nach einem Gleitschirmunfall vom Acker machen kann und das mangels gesetzlicher Regelung nicht geahndet werden kann. Wo hast Du denn geschult?? Dass ein Gleitschirm als Luftsportgerät ein Luftfahrzeug darstellt, wurde ja schon ausreichend durchgekaut. Was die Strafbarkeit betrifft, die ist eindeutig geregelt und die entsprechende Norm findest mit § 59 LuftVG - Luftverkehrsgefährdung-. Der Tarif für solche Straftaten liegt bei "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Was auf den "Unfallflüchtigen" noch zukommt, dürfte ein Entzug der Fluglizenz (falls überhaupt vorhanden) unter dem Stichwort "mangelde charakterliche Eignung" sein.

                Grüße
                Erich

                Kommentar


                  #38
                  AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                  Hallo Maiswalker,

                  ich bin mir da nicht sicher, ob juristisch Unfallflucht greift, wenn es ein Gespräch zwischen beiden gab und der gesuchte Pilot glaubhaft machen kann, dass für ihn alles in Ordnung schien, nicht nach dem Namen verlangt wird und er sich seiner Vorfahrt bewußt war? Ich wäre da vorsichtig. Die erwähnten Warteregelungen im Straßenverkehr gelten ja nur, wenn die geschädigte Person nicht anzutreffen ist. Keine Ahnung, was da ganau nach dem Crash los war. Klingt alles schon sehr seltsam. So schnell kann man sich mit Schrimpacken doch auch nicht ungesehen aus dem Staub machen. Und für was dann das Vorbeikommen und "Hallo"? Ist der "Flüchtige" eingelandet oder zum Landeplatz weiter? Lag Leediver verletzt am Boden oder hat er unter Schock seinen Schrim zusammengelegt? Was sagen die anderen Piloten?

                  Menschlich wäre das zumindest schon ein höchst merkwürdiges Verhalten.

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                    Hallo Zusammen,

                    Danke schon mal dem DHV und dem RDG die mich tatkräfitig unterstützen und alles Mögliche unternehmen den verschwundenen Piloten zu finden .

                    Wer sich als Beteiligter vom Unfallort (egal welcher Unfall) entfernt ohne Angaben zur Person zu machen begeht Unfallflucht und handelt unverantwortlich

                    deshalb haben der DHV und auch dier RDG grosses Interesse daran das das jedem klar wird und sich nicht wiederholt.

                    wir sind doch alle versichert - solche aktionen sind doch nicht nötig.

                    noch zur wiederholten info:
                    ich lag am Boden, bekam schwer Luft, hatte grosse Schmerzen, konnte mich nicht bewegen und stand unter Schock . die Rettung (Hubschrauber ) wurde gerufen. In dieser Situation sagte der Pilot mal "hallo". ich konnte ihm dabei wohl kaum bestätigen das es mir gut ginge - er wusste also nicht was mit mir war...

                    schöne Flüge und Happy Landings

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                      Zur Unfallflucht:

                      Unfallflucht im Sinne von 142 StGB gilt nur für den Straßenverkehr (hat schon wer geschrieben, ich weiß), es kann aber auch keine entsprechende Regelung für den Luftverkehr geben, da Voraussetzung der Strafbarkeit das Verlassen des Unfallortes ist. Bei einem Zusammenstoß in der Luft wird sich ein Verlassen des Unfallortes anders als im Straßenverkehr wohl kaum vermeiden lassen. Der Unfallverursacher kann ja nicht um den Unfallpunkt herumkreisen bis der Polizeiheli kommt und den Unfall aufnimmt... Das gilt umsomehr als das LuftVG ja nicht für Gleitschirme gemacht wurde, die ja notfalls "punktgenau" wenn auch nicht am Unfallort, so zumindest doch noch am "Aufschlagort" landen könnten. Einer Boeing 757 (bzw für die ganz genauen: dem Piloten) wird wohl auch keiner Unfallflucht vorwerfen können. Allerdings bleibt natürlich die Strafbarkeit für den Unfall selber, sollte dieser schuldhaft verursacht worden sein (fahrlässige Körperverletzung auf jeden Fall und dann ggf. noch irgendwelche luftrechtlichen Sonderstrafvorschriften).
                      Achja, einzig denkbar wäre eine nachträgliche Meldepflicht des Unfallverursachers und eine Strafbarkeit im Falle des Unterlassens einer solchen. Meines Wissens (kann mich aber täuschen) gibts auch sowas nicht.

                      Zur Verschuldensfrage:

                      Da eingangs über die Frage gestritten wurde, wer den Unfall verschuldet hat - abgesehen davon, dass keiner von uns dabei war ist es doch so, dass wir beim GS eine Gefährdungshaftung haben. Also auch wenn ich einem Fussgänger völlig unverschuldet auf den Kopf fallen sollte, hafte ich für den entstandenen Schaden voll. Je nach Unfallsituation ist es daher ähnlich wie im Strassenverkehr denkbar, dass eine Schadensquotelung stattfindet. Mit anderen Worten: Kollidiert GS1 (mit Verschulden) mit GS2 (ohne Verschulden), kann bspw. eine Haftung des GS2 mit 20% (sog. Betriebsgefahr) angenommen werden, wenn GS2 den Unfall noch verhindern hätte können (bspw. durch Verzicht auf die GS2 eigentlich zustehende Vorfahrt...)

                      @stieve:

                      Ich finds völlig in Ordnung wenn jemand den Piloten sucht, selbst wenns um die Geltendmachung von Ansprüchen gehen sollte. Erstens: Wenn mir jemand mein GS zerfetzt, warum soll derjenige das nicht bezahlen? Zweitens: Mein Gott, dafür sind wir doch haftpflichtversichert und die zahlt sogar bei grober Fahrlässigkeit!! Dann rentiert sich die wenigstens endlich...

                      Gruss,

                      Jochen

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                        #41
                        AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                        Nachtrag:

                        Hab doch was zur Meldepflicht gefunden... § 5 Abs. 6 LuftVO (gilt ausdrücklich für Luftsportgeräte). Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist aber wohl nicht strafbar sondern wird als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 43 Nr. 10 LuftVO). Diese wird nach § 58 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 LuftVG mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet ("bis zu" heisst idR. deutlich weniger).

                        So, jetzt dürfte es stimmen. Übernehme natürlich keine Haftung, wenns trotzdem falsch ist :-)

                        Gruss,

                        Jochen

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                          Sorry, das wichtigste hatte ich natürlich vergessen: Ich wünsche gute Besserung und hoffe, dass der Pilot ausfindig gemacht wird.

                          Alles Gute,


                          Jochen

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                            Oh mann... könnt ihr mal mit dieser Paragraphenreiterei aufhören?
                            Wenn ich an nem Unfall beteiligt war belib ich einfach da und seh das die Sache geregelt wird, ob ich nun schuldig bin oder nicht! Ob ich das nach §0815 so tun muss oder ob ich mich da nach §4711 strafbar mach oder nicht ist da mal völlig egal! Aus dem Staub machen is einfach nicht!

                            Selbst wenn man sich nach Paragraphenreiterei nicht falsch verhalten hat heisst das noch lange nicht das das so richtig war!

                            Manche haben wohl n StGB als Ballast mit im GZ oder was?
                            http://awesomeparagliding.tumblr.com/

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                              Zitat von andsch Beitrag anzeigen

                              Selbst wenn man sich nach Paragraphenreiterei nicht falsch verhalten hat heisst das noch lange nicht das das so richtig war!

                              Manche haben wohl n StGB als Ballast mit im GZ oder was?

                              @ansch: schöner und treffender kommentar von dir

                              statt StGB zu reiten last uns lieber gut und sicher fliegen

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Unfall Wasserkuppe. Pilot gesucht!

                                @andsch, leediver: Na gut, dann lass ich die Paragrafenreiterei halt künftig und spar mir die Arbeit. Dachte das gehört zum Thema und interessiert, zumal wer danach gefragt hat (siehe Beitrag #34 von hob).

                                Wenn ich Euch mit meinem Artikel sauer gemacht habe (""), tut mir das leid, auch wenn ichs nicht nachvollziehen kann, hab ja niemanden beleidigt oder so. Aber lustig seid Ihr schon - wie wollt Ihr gut und sicher Fliegen ohne Euch ums Luftrecht (=Paragrafenreiterei) zu kümmern?

                                Gruss,

                                Jochen

                                Kommentar

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