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Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    Zitat von WA Beitrag anzeigen
    Das verstehe ich wiederrum nicht Hartmut, wieso sollte speziell ich nen Berg kaufen. Das war ein Beispiel der Schrabacher, so hat man es mir dort berichtet. So, Schloßallee heißt´s...

    Ich bin ein Nomade, versuche aber auch gewisse Befindlichkeiten zu verstehen, also "Der" Gast schlechthin odrr? Hoffentlich!?


    Also eines ist z.B. mir klar: Komme ich in ein sensibles Gebiet, welches nur wenige Piloten zu lässt, dann verhalte ich mich als Gast defensiv und habe nicht irgendwelche grundsätzliche "Machtansprüche", die mir ev. eine Gesetzeslage vermeintlich einräumt im Gepäck, um sogleich eine Grundsatzdiskussion vom Zaun zu brechen. Der Gipfel wäre dann, dem Bauern vorzurechnen, daß er ja eigentlich auch von meinen Steuergeldern subventioniert wird. Motto: Halt dei Gosch!

    Wir sind jetzt ein wenig ins Allgemeine abgetrifftet, aber das muß man auch, um die ganze Komplexität zu verstehen und sagt mir keiner, daß es das im Ausland nicht gibt! Gibb´s auch, nur nicht soo auf´n Punkt bebracht wie bei uns.

    WA
    Warum "Schlossallee" ? - kennst doch Monopoly, Wolfgang, odrrr ?
    Das klassische Beispiel für Wucher.

    Aber, dass man sich als Gast ein wenig defensiv verhält, ist ja auch für mich selbstverständlich.

    Richard meint sicher den Wallberg. Was er schreibt, deckt sich auch mit meinen Erfahrungen dort.
    https://vimeo.com/49892438

    Kommentar


      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Hallo Florian,
      ich habe mir die verschiedenen Beiträge durchgelesen.
      Ich muß dir Recht geben, xxxxxxx entscheidet willkürlich.
      Ich habe so was Ähnliches 1994 bei meinem L- Schein mitgemacht. Die ganze Sache ist fast in eine
      Schlägerei ausgeartet. Damals habe ich das auch im Forum geschrieben. Auch ich hatte jede Menge Zeugen
      für den Hergang. Geholfen hat mir das nichts.
      Zwei Jahre danach habe ich dann versucht, nochmals an der Nordhelle zu fliegen. Ich wurde von
      xxxxx auf Grund der Vergangenheit des Feldes verwiesen (du hast hier Flugverbot).
      Mein Beitrag ist kurze Zeit später vom DHV gelöscht worden (komisch?????)
      Diese Gangart, die dieser xxxxxxxxxxxx angeht, wird ihm bestimmt noch einmal bitter aufstoßen.
      Uns bleibt bis dahin nichts anderes übrig, als die Leute vor ihm und seinen Methoden zu warnen.
      Wenn du möchtes, kann ich dir den Vorgang ja mal per PN zukommen lassen.
      MFG Rolf Hamacher
      Zuletzt geändert von ForumAdmin; 17.06.2010, 17:42. Grund: namen heraus genommen

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        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        Jetzt kommen wir vom Hölzchen aufs Stöckchen...

        Zitat von Ulvis Beitrag anzeigen
        @Pikachu: Das Nutzungsrecht (über z.B. einen Pachtvertrag) ist doch nicht automatisch ein exklusives und schränkt automatisch Allgemeinheitsrechte ein bzw. erlaubt Beschränkungen für Dritte?
        Doch, teilweise schon!
        Du kannst hier für den Start an einem Gelände nicht das allg. Betretungsrecht anführen. Das mag vielleicht gar nicht berührt sein (wäre noch zu klären, wie das im Falle von "Störern" zu handhaben ist).

        Die Zulassung seitens des DHV setzt die Zustimmung zum Flugbetrieb voraus. Nun wird der Verein also hergehen und sich diese Zustimmung durch Abschluß des Nutzungsvertrags einräumen lassen. Aufgrund dieser Zustimmung wird die Zulassung ersteilt. Nun kommt es halt in der Ausgestaltung des Nutzungsvertrags darauf an, WEM GENAU die Zustimmung zum Flugbetrieb erteilt werden soll. Das kann sein:
        - Nur dem Antragsteller
        - Grundsätzlich allen
        - Genau beschriebene Personen (z.B. ausschließlich Mitglieder)

        Oder man schreibt in den Vertrag, es obliegt dem Antragsteller, zu entscheiden, wen er fliegen läßt.

        D.h., die Zustimmung, die Voraussetzung für die Zulassung ist, kann sehr wohl auf bestimmte Personen eingeschränkt sein. Daraus folgt konkludent, daß für theoretisch für bestimmte Personen keine Zulassung und damit keine Flugerlaubnis bestehen könnte.

        Denkbar wäre natürlich ein Nutzungsvertrag, in dem der Eigentümer festlegt, daß der Antragsteller keinerlei Verfügungsgewalt darüber hat, wer dort fliegen darf. Dann könnte sich der Eigentümer vorbehalten, in jedem Einzelfall selbst zu entscheiden oder auch generell eine allg. Zustimmung erteilen ("alle dürfen fliegen").

        In jedem Fall wird jedoch der DHV einen "BfL" beauftragen, der luftaufsichtlich entsprechende Weisungen erteilen darf und muß. Er legt sogar für jeden Tag fest, ob überhaupt geflogen werden darf, nämlich ob die Voraussetzungen für VFR gegeben sind (Sichtflugminima etc.).

        Bitte nicht "Betretungsrecht" gleichsetzen mit "Juhu, ich darf überall fliegen, wo kein Zaun drum rum ist!"

        O.g. Einschränkungen ("Auflagen", z.B. nur Vereinsmitglieder dürfen fliegen) kommen in der Praxis immer wieder mal vor. Wenn jemand meint, daß das nicht rechtens sei: Klagen! Dann werden wir ja sehen.
        Zuletzt geändert von Pikachu; 17.06.2010, 15:43.

        Kommentar


          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          Zitat von Sandtieger Beitrag anzeigen
          Hallo Florian,
          ich habe mir die verschiedenen Beiträge durchgelesen.
          Ich muß dir Recht geben, xxxxxx entscheidet willkürlich.
          Ich habe so was Ähnliches 1994 bei meinem L- Schein mitgemacht. Die ganze Sache ist fast in eine
          Schlägerei ausgeartet. Damals habe ich das auch im Forum geschrieben. Auch ich hatte jede Menge Zeugen
          für den Hergang. Geholfen hat mir das nichts.
          Zwei Jahre danach habe ich dann versucht, nochmals an der Nordhelle zu fliegen. Ich wurde von
          xxxxxx auf Grund der Vergangenheit des Feldes verwiesen (du hast hier Flugverbot).
          Mein Beitrag ist kurze Zeit später vom DHV gelöscht worden (komisch?????)
          Diese Gangart, die dieser xxxxxxxxxxx angeht, wird ihm bestimmt noch einmal bitter aufstoßen.
          Uns bleibt bis dahin nichts anderes übrig, als die Leute vor ihm und seinen Methoden zu warnen.
          Wenn du möchtes, kann ich dir den Vorgang ja mal per PN zukommen lassen.
          MFG Rolf Hamacher

          Danke für diesen Bericht ! Er trifft genau den Kern der ganzen Problematik.

          Diese "Gangart" zu akzeptieren, bedeutet sie zu einem Teil unserer Flugkultur zu machen !

          Rolf, ich glaube, dass immer mal wieder Berichte wie deiner aus dem Forum gelöscht wurden ?! Und ich kenne viele ähnliche Geschichten, die immer die selben Verhaltensmuster aufweisen. Und das geht seit Jahren so !

          Es geht eben nicht um deftige, persönliche Zurechtweisungen am Hang, die darauf abzielen, gefährliche Situationen zu vermeiden. Dafür kann jeder Flieger nur dankbar sein. Es geht um eine willkürliche und grobe Gangart seine persönlichen Ziele durchzusetzen. Frei nach dem Motto : xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

          Anke
          Zuletzt geändert von ForumAdmin; 17.06.2010, 17:48. Grund: realnamen heraus genommen

          Kommentar


            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Zitat von Sandtieger Beitrag anzeigen
            Hallo Florian,
            ich habe mir die verschiedenen Beiträge durchgelesen.
            Ich muß dir Recht geben, xxxxx entscheidet willkürlich.
            Ich habe so was Ähnliches 1994 bei meinem L- Schein mitgemacht. Die ganze Sache ist fast in eine
            Schlägerei ausgeartet. Damals habe ich das auch im Forum geschrieben. Auch ich hatte jede Menge Zeugen
            für den Hergang. Geholfen hat mir das nichts.
            Zwei Jahre danach habe ich dann versucht, nochmals an der Nordhelle zu fliegen. Ich wurde von
            xxxxxx auf Grund der Vergangenheit des Feldes verwiesen (du hast hier Flugverbot).
            Mein Beitrag ist kurze Zeit später vom DHV gelöscht worden (komisch?????)
            Diese Gangart, die dieser xxxxxxxxxxx angeht, wird ihm bestimmt noch einmal bitter aufstoßen.
            Uns bleibt bis dahin nichts anderes übrig, als die Leute vor ihm und seinen Methoden zu warnen.
            Wenn du möchtes, kann ich dir den Vorgang ja mal per PN zukommen lassen.
            MFG Rolf Hamacher
            Du bist nicht der einzige..... dem DHV liegt eine mündliche Aussage, von sehr kompetenter Seite, mit drei Zeugen vor. Hier wurde auch mit besonderer Aggressivität gegen einen Gast vorgegangen.
            Das ehemals offene und freie Fluggelände ist durch das unterwandern der Flugschule in die jetzige Situation geraten. Der Verein wird als Werkzeug benutzt und hat kein Sprecher für eine Umkehr.
            Die lapidare Stellungnahme des 2. Vorsitzenden und das Schweigen (der Lämmer) in dem hier und jetzt, zeigt die Zwickmühle der Verantwortlichen (auch DHV) auf. Konsequent wäre es diesen Pädagogisch nicht wertvollen Herrn seines Amtes zu entheben.

            Ich unterscheide auch nicht nach einem Kriterium "Gast", eher nach "noch in der Erfahrungssammelphase" und "auf den muss ich in der Luft nicht mit Augen im Hinterkopf achten", da ist es egal ob Mitglied oder nicht.

            Richard Brandl
            Vorstandsmitglied DGCTT
            Es kann doch nicht sein das, wegen eines sich bedrängt fühlenden Wenigflieger und eines hitzig reagierenden Erfahrungssammlers, keine sinnvolle Lösung ohne drakonische Maßnahmen möglich gewesen wäre. Ein gestandener Diplomsportlehrer sollte so viel Einfühlvermögen besitzen.
            Die echten Gründe liegen wohl doch 100km Luftlinie nach Osten. Die WAKU kratzt am Sauerland und zeigt jedem wie ein Verein instrumentalisiert werden kann. Die Nestwärme ist eigentlich Reibungshitze von dem „ über den Tisch ziehen“.

            6. Die Maßnahmen müssen in Art, Umfang und Dauer für die Abwehr der Gefahr notwendig und zweckmäßig sein. Der Beauftragte hat bei seiner Tätigkeit die Weisungen des DHV und die Verwaltungsgrundsätze zu beachten, insbesondere das Übermaßverbot und den Gleichbehandlungs-Grundsatz. Er ist jedoch nicht berechtigt, „polizeilichen Zwang“ auszuüben (z.B. Festhalten von Personen, Durchsuchungen etc.)
            Wo bitte sind die Weisungen des DHV.

            und noch etwas zum Nachdenken für den Verein! (auch DHV)

            Frage
            Ist es problematisch, wenn sich der Vereinszweck mit erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten eines / mehrerer seiner Mitglieder oder diesen nahestehenden Personen überschneidet?

            Antwort
            Dies kann in der Tat wegen eines Verstoßes gegen den gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsatz der Selbstlosigkeit oder des vereinsrechtlichen Grundsatzes der ideellen Ausrichtung der Fall sein.

            Gruß Michael
            Zuletzt geändert von ForumAdmin; 17.06.2010, 20:24. Grund: namen raus genommen

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              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Zitat von Akbu Beitrag anzeigen
              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

              Geändert von ForumAdmin (Heute um 18:48 Uhr) Grund: realnamen heraus genommen
              Es handelt sich, wie längst jeder weiß, um diese Flugschule. Darf man das wenigstens sagen, Richard?

              Gruß Rüdiger
              Zuletzt geändert von ForumAdmin; 17.06.2010, 20:21. Grund: link entfernt

              Kommentar


                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                http://www.seaofdreams.de/2005/09/17...der-nordhelle/

                ohne Kommentar

                Michael

                Kommentar


                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
                  Es handelt sich, wie längst jeder weiß, um diese Flugschule. Darf man das wenigstens sagen, Richard?

                  Gruß Rüdiger
                  ...sorry...ich habe das Wort "grob" auf meine eigene Art gesteigert und dann ein Motto draus gemacht...war nicht nett, aber mir kocht grad mal die Galle über bei der Erkenntnis, dass A.G. solche Nummern schon 1994 gesurft hat. Soooo viele Jahre, in denen Flieger auf gleiche Art und Weise gedeckelt und bedroht werden, ohne dass jemand einschreitet. Unglaublich!!! Schluss damit bitte!!!

                  Anke

                  Kommentar


                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Zitat von Michael83 Beitrag anzeigen
                    Eben nicht die Kante gehört auch dort der Allgemeinheit,
                    nur die kleine Wiese oben gehört denen.

                    Das ist eindeutig falsch.
                    Wer erzählt denn sowas?

                    PS: Dort ist es eher so, dass wenn "merkwürdig fliegende" Leute in der Luft sind die Locals zum Landen gehen und die anderen machen lassen.
                    Vertrieben wurde dort auch noch keiner und die Tagesmitgliedschaft wird auch nicht "mit der Brechstange" eingetrieben.
                    Ein hoher 5stelliger Betrag muss aber auch irgendwie finanziert werden...
                    Zuletzt geändert von snowfly; 17.06.2010, 20:34.

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                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      Zitat von snowfly Beitrag anzeigen
                      Das ist eindeutig falsch.
                      Wer erzählt denn sowas?
                      Dann gehört ihnen halt noch das Stückchen Wald vor der Wiese was ausgelichtet wurde,
                      aber sicher nicht die ganze Kante.

                      Kommentar


                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Warum schreibst Du dann so Unsinn wenn Du es eh besser weisst?

                        Und bei deiner Definition von klein, muss ich dich fragen ob Du ein bisschen Kleingeld für mich übrig hast.


                        Gruss
                        Snowfly

                        PS: es ist noch mehr.

                        Kommentar


                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Dieser Beitrag wurde von ForumAdmin gelöscht.

                          Grund
                          beitrag wegen rechtlicher problematik heraus genommen
                          Also Richard! "Rechtliche Problematik" kann alles und nichts sein, das Wort kommt in den Forumsregeln aus guten Gründen nicht vor. Stattdessen steht da:

                          Allerdings müssen Aussagen belegt werden können, sie müssen nötigenfalls auch zu beweisen sein.
                          MiWi spricht in dem gelöschten Posting von "belegbaren Vorfällen", offenbar ist er also bereit und in der Lage, für seine Darstellung einzustehen. Bevor man etwas löscht (schon gar das ganze Posting), sollte man ihn doch dem Geist der Forumsregeln nach auffordern und die Gelegenheit geben, eventuell strittige Aussagen zu untermauern. Stattdessen stellt Ihr da eine selbsterfundene "einstweiligen Verfügung" zur Vermeidung der Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung in den Raum...

                          Es sind doch Eure eigenen Regeln, warum fällt es dann so schwer, sich daran zu halten? Weil es da ein ungeschriebenes Gesetz gibt, daß der DHV nie, niemals einer Flugschule auf die Füße treten dürfe?

                          Zitat von Akbu Beitrag anzeigen
                          ...sorry...ich habe das Wort "grob" auf meine eigene Art gesteigert und dann ein Motto draus gemacht...
                          Tsss, tsss, tsss, Anke! Das was natürlich gröblich...

                          Mein Vorschlag: Nenn ihn doch stattdessen lieber "den Meister". Da haben alle was davon: Er selber hört das ausgesprochen gerne, Richard ist zufrieden, und der Rest der Welt hat auch seinen Spaß daran...

                          Gruß Rüdiger

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                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Zitat von snowfly Beitrag anzeigen
                            Warum schreibst Du dann so Unsinn wenn Du es eh besser weisst?

                            Und bei deiner Definition von klein, muss ich dich fragen ob Du ein bisschen Kleingeld für mich übrig hast.
                            Gruss
                            Snowfly

                            PS: es ist noch mehr.
                            Gut dann entschuldige ich mich dafür,
                            aber ich denke der wesentliche Punkt,
                            fliegen hauptsächlich in / auf Allgemeingut
                            auch in zugelassenen Geländen bleibt davon unberührt.

                            Entschuldigung auch fürs OT geht hier ja um ein konkretes Gebiet.

                            mfg

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                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              Darf man den Namen des Verantwortlichen fuer das Fluggebiet hier nicht mehr schreiben? Ist doch offen im Web nachlesbar.. wo liegt das Problem wenn es auch noch im Forum steht?

                              *Kopfschüttel*

                              Kommentar


                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                Gute Idee...und bei welchen Bedingungen Der Meister schult, ist recht einfach auf der Internetseite nachzulesen, die Michael vorhin angegeben hat. Der 3. Absatz ist besonders aussagekräftig. Und so habe ich es öfter selbst erlebt....Man muss natürlich lesen wollen. Oder Hinsehen.... Oder Zuhören....

                                Kommentar

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