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Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    Zitat von Fanta4 Beitrag anzeigen
    Wenn Ihr etwas retten wollt dann hört auf uns hier euer Rechtsempfinden aufzudrücken.
    Für Florian ist es allerdings zu spät der ist zuweit rausgeschwommen und dabei irgendwie untergegangen...
    Was willst Du? Jammern oder nachdenken? Auch das wäre zu entscheiden.

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      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      Hier auch gleich die Frage, die immer wieder auftaucht, ob die „Öffentlichen Hände“ einem Club ein Gelände „exklusiv“ (ex|klu|siv (nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich; sich absondernd; auf etw. beschränkt,) geben kann.

      Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
      (Landschaftsgesetz - LG) § 2a LG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenGrundflächen der öffentlichen Hand, Bereitstellen von Grundflächen

      (1) Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden. Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen, soweit angemessen, in ihrer ökologischen Beschaffenheit nicht nachteilig verändert werden. Die Sätze 1 und 2 stehen der Erfüllung bestimmter öffentlicher Zweckbestimmungen von Grundflächen nicht entgegen.
      (2) Land, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Personen des öffentlichen Rechts stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundflächen, die sich für die naturverträgliche Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundflächen ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung nicht entgegensteht.
      (3) Unberührt von den Verpflichtungen der Absätze 1 und 2 bleibt die Möglichkeit, Flächen als Kompensationsflächen im Rahmen der §§ 4 bis 5a zu nutzen.

      Die Ausschlüsse betreffen nicht das, was sich manche „Vereinsmeier“ so denken!
      Kein "Wenn" kein "Aber" !!!
      Zuletzt geändert von Cacao; 10.07.2010, 18:48.

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        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        Zitat von rainman Beitrag anzeigen
        Ist angepachtet. Es existieren Verträge.
        Verstehe ich das richtig, dass Gestze des Landes durch private Verträge aufgehoben werden, oder ist es doch eher so, dass die Vertäge den Gestzen entsprechen müssen?
        Ich frage ja nur!

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          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
          Verstehe ich das richtig, dass Gestze des Landes durch private Verträge aufgehoben werden, oder ist es doch eher so, dass die Vertäge den Gestzen entsprechen müssen?
          Ich frage ja nur!
          LG bedeutet, wie Du schon gepostet hast Landschaftsgesetz und nicht Landesgesetz. Wenn es um Nutzflächen geht ist das LG nicht maßgebend.
          Ansonsten, besorg Dir einen Schönfelder oder ne Beratung (Honorarsatz RVG 190 EUR)
          Zuletzt geändert von rainman; 10.07.2010, 18:58.

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            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Zitat von rainman Beitrag anzeigen
            LG bedeutet, wie Du schon gepostet hast Landschaftsgesetz und nicht Landesgesetz. Wenn es um Nutzflächen geht ist das LG nicht maßgebend.
            Ansonsten, besorg Dir einen Schönfelder oder ne Beratung (Honorarsatz RVG 190 EUR)
            Oh Mann, das Land, in dem wir wohnen, heißt Bun|des|re|pu|b|lik Deutsch|land (nicht amtliche Abk. BRD) oder so ähnlich!
            Was Du meinst könnte ein Gesetz eines Bundeslandes sein? (Fragen über Fragen!)
            Gesetze des Landes und Landesgesetze (wie Du schreibst) könnte auch noch ein Unterschied sein…..
            Zuletzt geändert von Cacao; 10.07.2010, 19:19.

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              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
              Oh Mann, das Land, in dem wir wohnen, heißt Bun|des|re|pu|b|lik Deutsch|land (nicht amtliche Abk. BRD) oder so ähnlich!
              Was Du meinst könnte ein Gesetz eines Bundeslandes sein? (Fragen über Fragen!)
              Ja, da hast Du Recht. Aber weitere Rechtsfragen möchte ich nicht beantworten.
              Eine handvoll Unverbesserlicher und der Apparat fängt an zu arbeiten.
              Ein paar Werktage noch und der Thread wird "crashen". Mal sehen wer da noch schadlos seine Haut retten kann.

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                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                Zitat von Fanta4 Beitrag anzeigen
                Also nochmal,
                an alle aus Berlin, Freiburg, Wien oder woher auch immer, wenn ihr weder die Nordhelle, Eitorf, den Arno, den Florian, den Michael oder Leute aus den Vereinen kennt oder in sonstiger Weise an der Sache beteiligt seid dann habt ihr hier nichts beizutragen!!!
                Frei nach Dieter Nuhr: „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“
                LOL naja ich schreib hier solange ich spaß dran habe und ich komme übrigens aus einer der Städte von oben. Wenn`s dir nicht passt hast pech gehabt ändert aber auch nix. Oder bekomm ich dann Flugverbot bei euch ? Ich glaub damit könnte ich leben Ich hoffe nur viele viele Flugschüler lesen diesen Thread hier und dann seit ihr mit dem Silberrücken bald ganz allein am Hang und keiner stört euch mehr bei euren Flügen ....

                Zitat von baldus Beitrag anzeigen
                Flori ist ein Schwarzflieger! Soll er bei der höheren Instanz (zum Wohle aller, und der Menschheit) seine Lizenz abgeben, weil er bewusst ohne entsprechende lizenz geflogen ist?!
                Hmmm naja das ist alles auch wieder so ne Auslegungssache. Ich hab mal gelernt mit nem A-Schein darfst du in einem Gelände im Gleitwinkelbereich deines Schirmes zum Landeplatz fliegen. Streckenflüge sind dem B-Schein vorbehalten.

                Neuerdings werden aber in vielen Gebieten. Die B-Scheine zu "pflicht" um dort auch so fliegen können. Sei es ein schwerer Startplatz oder ein schwerer Landeplatz .... es gibt immer einen Grund.
                Es stellt sich nun die Frage. Bilden die Flugschulen die Schüler zu schlecht aus so dass sie dort einfach mit einem A-Schein überfordert sind oder ist es eine schutzhaltung der Geländebetreiber um die Meute am Hang möglichst gering zu halten und somit selbst entspannter fliegen zu können. Ich selbst mache jetzt extra auch einen B-schein damit ich an bestimmten Startplätzen meines Hausberges auch starten darf. Streckenambitionen habe ich jedoch keine. Da läuft doch was falsch !

                Und um zum Schluss nochmal zum Thema Flugverbot. Klar der DHV alleine kann ein Lebenslanges Flugverbot aussprechen schön und recht. Der Geländehalter hat allerdings das Hausrecht und wenn dem deine Visage nicht passt wirft er dich von seinem Grund und Boden bums aus da gibts nix dran zu rütteln. Hat in Andelsbuch jem mal das Schild oben am Bergrestaurant gelesen?

                Da steht in etwa folgendes:

                Die Flugschule und Ihrer Mitarbeiter haben das Weisungsrecht über den Start und Landeplatz und handeln im Namen des Grundstückseigentümers.
                Zuletzt geändert von HarryXX88; 10.07.2010, 19:47.

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                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Zitat von rainman Beitrag anzeigen
                  Ja, da hast Du Recht. Aber weitere Rechtsfragen möchte ich nicht beantworten.
                  Eine handvoll Unverbesserlicher und der Apparat fängt an zu arbeiten.
                  Ein paar Werktage noch und der Thread wird "crashen". Mal sehen wer da noch schadlos seine Haut retten kann.
                  Es scheint euch 07.2010er A..ogefügigen ein unwiederstehliches Verlangen zu sein diesen Thread zu Schliessen, mit allen Mitteln wie mir scheint!
                  Um nicht zu sagen die Kritiker Mundtod zu machen, woher kennen wir solche "Praktiken"?

                  Ganz egal ob Ihr hier dieses Unterfangen nun schaffen solltet oder auch nicht, zumindest wird sich in Zukunft so mancher "Grosskopfate" derartige Schweinereien wie die hier mit dem Flori sehr gut überlegen...
                  Und dieser Thread wurde garantiert oft genug gespeichert, so dass er im Falle eines plötzlichen "Chrashes" immer wieder wo auftauchen wird...
                  Zuletzt geändert von BudSpencer; 10.07.2010, 20:17.

                  Kommentar


                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Zitat von BudSpencer Beitrag anzeigen
                    Es scheint euch 07.2010er A..ogefügigen ein unwiederstehliches Verlangen zu sein diesen Thread zu Schliessen, mit allen Mitteln wie mir scheint!
                    Um nicht zu sagen die Kritiker Mundtod zu machen, woher kennen wir solche "Praktiken"?

                    Ganz egal ob Ihr hier dieses Unterfangen nun schaffen solltet oder auch nicht, zumindest wird sich in Zukunft so mancher "Grosskopfate" derartige Schweinereien wie die hier mit dem Flori sehr gut überlegen...
                    Und dieser Thread wurde garantiert oft genug gespeichert, so dass erim Fallei eines plötzlichen "Chrashes" immer wieder wo auftauchen wird...
                    ;-)
                    (§185 - 187 StGB) ... mach mal.
                    Schade eigentlich, ich dachte Du hättest an Objektivität gewonnen. Die wenigsten von Euch haben dazugelernt. Es gibt eine klare Grenze zwischen Kritiker und dem was Ihr seid, bzw. was Ihr Euch da geleistet habt.

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                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      Zitat von rainman Beitrag anzeigen
                      ;-)
                      (§185 - 187 StGB) ... mach mal.
                      Schade eigentlich, ich dachte Du hättest an Objektivität gewonnen. Die wenigsten von Euch haben dazugelernt. Es gibt eine klare Grenze zwischen Kritiker und dem was Ihr seid, bzw. was Ihr Euch da geleistet habt.
                      Sehr gut Herr Anwalt!
                      Und wo Du gerade dabei bist, zähle uns doch mal den Paragraphensalat auf, über das von uns in diesen Thread beanstandete Verhalten des A..o gegenüber dem Flori!
                      Diese Art der "Objektivität" scheint wohl an Dir vorbei gegangen zu sein?
                      Da gibt´s doch sicherlich auch etwas zu erzählen rainman

                      Kommentar


                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Zitat von BudSpencer Beitrag anzeigen
                        Sehr gut Herr Anwalt!
                        Und wo Du gerade dabei bist, zähle uns doch mal den Paragraphensalat auf, über das von uns in diesen Thread beanstandete Verhalten des A..o gegenüber dem Flori!
                        Diese Art der "Objektivität" scheint wohl an Dir vorbei gegangen zu sein?
                        Da gibt´s doch sicherlich auch etwas zu erzählen rainman
                        Das gerade war umsonst, bei allem weiteren sollten wir erst die Honorarfrage klären. :-)

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                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Zitat von rainman Beitrag anzeigen
                          Ja, vieles stört mich.
                          Aber von welchem Verein redest Du jetzt?

                          Wenn ich richtig gelesen haben, haben bereits zwei Vertreter (Vorstände) von Vereinen hier in angemessenem Schreibstil Stellung bezogen und wurden, wenn ich auch richtig gelesen habe, mit Unsachlichkeiten niedergemäht. Alle weiteren Kandidaten hier operieren, glaube ich, nicht in irgendeinem Auftrag eines Vereines - so wie Du oder ich eben. Es sind also individuelle Meinungen, die keinesfalls mit der Ansicht eines Vereines in Zusammenhang gebracht werden sollten.
                          Ok, ich hatte es so verstanden, dass ihr euch alle kennt und im Namen des Nordhelle-Vereins hier postet. ( Blasi, Hasi, und Fanta usw. ). Man könnte es beim Lesen der Beiträge so verstehen!

                          Und weil Du im Gegensatz zu den meisten anderen Neuanmeldungen einen höflicheren Schreibstil pflegst, dachte ich, es könnte Dich stören, wenn die anderen Mitstreiter unflätig werden.

                          Es muss diesen Leuten doch klar sein, dass sie so nicht ernstgenommen werden können.

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                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Zitat von El Zorro Beitrag anzeigen
                            Ok, ich hatte es so verstanden, dass ihr euch alle kennt und im Namen des Nordhelle-Vereins hier postet. ( Blasi, Hasi, und Fanta usw. ). Man könnte es beim Lesen der Beiträge so verstehen!

                            Und weil Du im Gegensatz zu den meisten anderen Neuanmeldungen einen höflicheren Schreibstil pflegst, dachte ich, es könnte Dich stören, wenn die anderen Mitstreiter unflätig werden.

                            Es muss diesen Leuten doch klar sein, dass sie so nicht ernstgenommen werden können.
                            Ja, das tut es und ich teile Deine Meinung. Ich sehe mich nur nicht in der Position jemandem in einem Forum den Mund zu verbieten.

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                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              Zitat von rainman Beitrag anzeigen
                              Ja, da hast Du Recht. Aber weitere Rechtsfragen möchte ich nicht beantworten.
                              Eine handvoll Unverbesserlicher und der Apparat fängt an zu arbeiten.
                              Ein paar Werktage noch und der Thread wird "crashen". Mal sehen wer da noch schadlos seine Haut retten kann.
                              Es wird nichts "crashen" und glaub mir die Nordhelle wird in kurzer Zeit weltweit negativ bekannt werden. Gerüchten zufolge ist eine entsprechende Webseite bereits in Arbeit. Der gesamte Thread liegt als pdf vor.

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                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                Zitat von hstro Beitrag anzeigen
                                Es wird nichts "crashen" und glaub mir die Nordhelle wird in kurzer Zeit weltweit negativ bekannt werden. Gerüchten zufolge ist eine entsprechende Webseite bereits in Arbeit. Der gesamte Thread liegt als pdf vor.
                                Ah, weiß nicht ob Du da so richtig liegst ...
                                Aber bei dem anderen formulierten möchte ich Dir ernsthaft die Frage stellen, ob du noch bei Trost bist - lies Dir das nocheinmal durch, was Du da von Dir gibst.

                                Ich meine, man könnte das bestimmt therapieren.

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