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für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Schweiz

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    #16
    AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

    Zitat von hartmut_k Beitrag anzeigen
    Wieviel Befürworter brauchen wir denn ?
    Ich würde den Weg der Petition gehen. Soweit ich das Verfahren verstehe, ist anders als beim Bürgerbegehren keine Mindestzahl von Unterschriften nötig, um das Ganze in Gang zu setzen.
    Mit etwas Geduld sollten wir uns allerdings wappnen - das sehe ich auch so.
    Bei der klassischen Urabstimmung bei Gewerkschaften reicht eine 2/3 Mehrheit.
    Aber abgesehen davon - eine Petition hätte sicher deutlich mehr Nachdruck, wenn dahinter ein Verband wie der DHV stünde, dessen Ziele die Mitglieder mit einer Urabstimmung klar festgelegt haben! Da kann sich dann - ohne zu unterstellen, dass das passiert - dann auch keiner im DHV mehr rausreden!

    Ich finde die Erfolge durch die damalige Interessenvertretung sehr beachtlich. Und das nach 25 Jahren Vereinsbestand! Egal, wie groß das Gezeter damals war: die Umstrukturierung des DHV und die Offenlegung der Beschlüsse und Sitzungen ist eine sehr wichtige Sache.
    Zuletzt geändert von stevelaposta; 21.06.2010, 10:09.

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      #17
      AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

      Ich denke, das so was nur geschlossen über den Verband laufen kann, sonst wird's nur ein klägliches Strohfeuer. Wenn in dieser Sache ein Erfolg angepeilt ist, müssten alle an einem Strick ziehen und diejenigen, die Ahnung davon haben sich nicht durch Zwänge bewegt fühlen sondern von der Motivation eine echt gute Sache auf den Weg zu bringen.

      Gruß
      Bernd

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        #18
        AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

        Zitat von El Zorro Beitrag anzeigen
        Ich denke, das so was nur geschlossen über den Verband laufen kann, ...
        Sorry, aber genau das wird nicht funktionieren.
        Das wäre wie mit dem Schaf, das freiwillig zur Schlachtbank geht. Der Verband besetzt in diesem Punkt eine Monopolstellung, die Macht und Geld bedeutet. Mit der Allgemeinverfügung würde sich der Verband eine wesentliche Geschäftsgrundlage zum "modernen Dienstleistungsunternehmen für Drachen- und Gleitschirmflieger" nehmen. Ein Beispiel bietet die Story der Zulassungsprüfungen.
        Gruss
        Klaus

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          #19
          AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

          Zitat von El Zorro Beitrag anzeigen
          Ich denke, das so was nur geschlossen über den Verband laufen kann, sonst wird's nur ein klägliches Strohfeuer. Wenn in dieser Sache ein Erfolg angepeilt ist, müssten alle an einem Strick ziehen und diejenigen, die Ahnung davon haben sich nicht durch Zwänge bewegt fühlen sondern von der Motivation eine echt gute Sache auf den Weg zu bringen.

          Gruß
          Bernd
          Hallo Bernd,

          wenn im Verband - und vor allem in der Führung - eine Mehrheit für das Vorhaben ist, dann magst Du Recht haben. Wenn dort das Interesse daran nicht vorhanden ist, wird sogar das Gegenteil passieren.
          Eigentlich weisst Du ja genau was ich meine - die JHV 2008 in Bruchsaal hast Du ja miterlebt. Ich habs nicht vergessen - für mich war das eine äusserst lehrreiche Lektion in Sachen Politik.

          Gruss Hartmut
          https://vimeo.com/49892438

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            #20
            AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

            Zitat von stevelaposta Beitrag anzeigen
            Bei der klassischen Urabstimmung bei Gewerkschaften reicht eine 2/3 Mehrheit.
            Aber abgesehen davon - eine Petition hätte sicher deutlich mehr Nachdruck, wenn dahinter ein Verband wie der DHV stünde, dessen Ziele die Mitglieder mit einer Urabstimmung klar festgelegt haben! Da kann sich dann - ohne zu unterstellen, dass das passiert - dann auch keiner im DHV mehr rausreden!

            Ich finde die Erfolge durch die damalige Interessenvertretung sehr beachtlich. Und das nach 25 Jahren Vereinsbestand! Egal, wie groß das Gezeter damals war: die Umstrukturierung des DHV und die Offenlegung der Beschlüsse und Sitzungen ist eine sehr wichtige Sache.



            Meiner Meinung nach MUSS er sich, WENN er wirklich im Interesser seiner Mitglieder handeln will, die Wiedereinführung KLAR und deutlich auf die Agenda schreiben! Ich möchte den DHV nur im äußersten Fall mit einer Urabstimmung "zwingen".
            Dennis, lies vorher bitte mal ganz genau Statut und Geschäftsordnung des DHV durch .

            Gruss Hartmut
            https://vimeo.com/49892438

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              #21
              AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

              Unabhängig mal von DHV und so.

              Meint Ihr nicht, daß man evtl. über eine Interessengemeinschaft "IG-Allgemeinverfügung-Deutschland" dann doch Dinge bewegen und in die RICHTIGE Richtung lenken könnte, die hier als "Einzelkämpfer" praktisch unmöglich wären?!?!?

              Ich bin mir sicher, daß bei entsprechendem Interesse, Zulauf und mit der entsprechender Anzahl von Manpower sich Erfolg in dieser Sache einstellt!

              Nur so ein Gedanke!
              Suche Bautek Spice für 2019...

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                #22
                AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                Dennis, lies vorher bitte mal ganz genau Statut und Geschäftsordnung des DHV durch .
                Wahrscheinlich - ohne das durchgelesen zu haben - ist sowas in der Satzung des DHV nicht vorgesehen. Auch egal: wenn die Mitglieder sich FÜR die Wiedereinführung entscheiden, und es den DHV nicht interessiert, würde es nur deutlich machen, dass der DHV nicht als Interessenvertretung der Piloten fungiert und sich so selbst unglaubwürdig machen.

                Zitat von quaxbp Beitrag anzeigen
                Unabhängig mal von DHV und so.
                Meint Ihr nicht, daß man evtl. über eine Interessengemeinschaft "IG-Allgemeinverfügung-Deutschland" dann doch Dinge bewegen und in die RICHTIGE Richtung lenken könnte, die hier als "Einzelkämpfer" praktisch unmöglich wären?!?!?
                Ich bin mir sicher, daß bei entsprechendem Interesse, Zulauf und mit der entsprechender Anzahl von Manpower sich Erfolg in dieser Sache einstellt!
                Ich glaube nicht, dass sowas ohne den DHV Sinn macht. Eine Petition braucht 50000 Stimmen, um überhaupt in den Ausschüssen angehört zu werden. Selbst mit allen Mitgliedern des DHV (30000) wird das schwer. Und woher sollen die anderen 20000 kommen?

                Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Verwaltungsgericht Freiburg 1992 gar nicht in "voller Absicht" die Allgemeinverfügung gekippt. Grund war eher eine Einzelentscheidung, die einem Verein die Landegenehmigung gab. Die Behörde, die diese Genehmigung nicht geben wollte, hat daraufhin gleich mal den großen Hammer rausgeholt und das Gesamtsystem in Frage gestellt. Die Folge ist die heutige Einzelgeländezulassung. Ein kleiner Streit irgendwo in BaWü hat also damals ganz Deutschland diesen Unsinn beschert!

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                  #23
                  AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                  Zitat von stevelaposta Beitrag anzeigen
                  Wahrscheinlich - ohne das durchgelesen zu haben - ist sowas in der Satzung des DHV nicht vorgesehen. Auch egal: wenn die Mitglieder sich FÜR die Wiedereinführung entscheiden, und es den DHV nicht interessiert, würde es nur deutlich machen, dass der DHV nicht als Interessenvertretung der Piloten fungiert und sich so selbst unglaubwürdig machen.



                  Ich glaube nicht, dass sowas ohne den DHV Sinn macht. Eine Petition braucht 50000 Stimmen, um überhaupt in den Ausschüssen angehört zu werden. Selbst mit allen Mitgliedern des DHV (30000) wird das schwer. Und woher sollen die anderen 20000 kommen?

                  Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Verwaltungsgericht Freiburg 1992 gar nicht in "voller Absicht" die Allgemeinverfügung gekippt. Grund war eher eine Einzelentscheidung, die einem Verein die Landegenehmigung gab. Die Behörde, die diese Genehmigung nicht geben wollte, hat daraufhin gleich mal den großen Hammer rausgeholt und das Gesamtsystem in Frage gestellt. Die Folge ist die heutige Einzelgeländezulassung. Ein kleiner Streit irgendwo in BaWü hat also damals ganz Deutschland diesen Unsinn beschert!
                  Hallo Dennis

                  Es ist in der Satzung des DHV vorgesehen. Du musst Delegierter der Jahreshauptversammlung werden und dort die anderen Delegierten davon überzeugen, für Deinen Antrag zu stimmen. Wie so etwas ablaufen kann habe ich Dir per PN ( ->Benachrichtigungen -> Posteingang) geschrieben.

                  Eine Petition braucht nach meinem Wissenstand keine 50000 Unterschriften (ab 50000 Unterschriften kann/ oder mus sie öffentlich verhandelt werden ).
                  siehe hier:


                  Gruss Hartmut
                  Zuletzt geändert von hartmut_k; 18.06.2010, 10:37.
                  https://vimeo.com/49892438

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                    #24
                    AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                    Naiver Modus ein
                    Vielleicht müssen wir auch nichts abschaffen, oder Wiedereinführen im groben Sinne. Wenn man ganze Paragraphen kippen will, ist die Gegenwehr bestimmt am stärksten. Vielleicht reicht eine Eweiterung im § 25 des LuftVG für uns aus. Derzeitige Fassung:

                    § 25
                    (1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten
                    und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und
                    die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von
                    nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der
                    Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c;
                    dieser hat die Zustimmung
                    der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von
                    einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen
                    1. außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
                    2. außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
                    3. innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz
                    nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die
                    Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3
                    kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.

                    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
                    1. der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht
                    vorausbestimmbar ist
                    oder
                    2. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für
                    Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart
                    nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.
                    In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über
                    Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft
                    zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft
                    verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die
                    Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.

                    (3) Der Berechtigte kann Ersatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen
                    Schadens nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 33 bis 43 beanspruchen.
                    Fett geschrieben, der Teil, der schlussendlich dem DHV die Ermächtigung zur "Erteilung von Erlaubnissen zum Starten und Landen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten" gibt.

                    Unterstrichen der Teil, der den Ballonfahrern ihre Freiheit gibt, überall zu Starten und zu Landen, indem sie von Absatz 1 einfach ausgeklammert werden.

                    Lassen wir die Gleitschirme und Drachen doch auch ausklammern und plädieren für das Hinzufügen eines Teils 3 zum Absatz 2, der sinngemäß lauten könnte:

                    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn
                    1. ...... wie oben
                    2. ...... wie oben
                    3. es sich um nicht motorgetriebene Luftsportgeräte handelt, die keine Hilfe Dritter zum Starten und Landen benötigen

                    Alles andere kann der DHV gern weiter regeln - Winde, Schlepp, Motorschirm, etc.
                    Wer ist dafür?
                    Naiver Modus aus

                    Schönes Wochenende!

                    Kommentar


                      #25
                      AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                      Eine Gesetzesänderung läuft über Jahre und wird, wenn überhaupt, von Bundestag und Bundesrat beraten, mehrfach in Ausschüssen durchgekaut und letztendlich beschlossen oder auch nicht.
                      Ich persönlich bin froh, wenn das bisher erreichte gesichert bleibt. Dazu braucht es einen starken Verband, wenn es hier auch paradoxerweise opportun ist denselben anzugreifen, wo immer das möglich ist.
                      Ich geh dann mal kurz fliegen, Erwin.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                        Servus Erwin,

                        sichern heisst für mich optimieren.
                        Siehe Ö.
                        Dass das mühevoll ist - keine Frage. Es aber nicht zu versuchen halte ich für falsch.

                        just 2 ct

                        P.S.: Ist's geflogen? Wo warst Du ?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                          Zitat von El Zorro Beitrag anzeigen
                          Servus Erwin,

                          sichern heisst für mich optimieren.
                          Siehe Ö.
                          Dass das mühevoll ist - keine Frage. Es aber nicht zu versuchen halte ich für falsch.

                          just 2 ct

                          P.S.: Ist's geflogen? Wo warst Du ?
                          Bei uns am Gschasi - habs aber doch gelassen, schien ziemlich ungemütlich für einen älteren Herrn.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                            Zitat von Erwin Zipfel Beitrag anzeigen
                            ... wenn es hier auch paradoxerweise opportun ist denselben anzugreifen, wo immer das möglich ist.
                            Der Verband wird hier nicht aus Gründen der Opportunität angegriffen, sondern weil es konkrete Kritikpunkte gibt. Dies sind z.B. die Duldung von Willkür auf Fluggeländen (Flori...) und Bewerbung von Trainings, bei denen es einen Todesfall und vermeidbare gravierende Sicherheitsmängel gab, um nur mal zwei zu nennen.

                            Zum Thema Gesetzesänderung:
                            möglicherweise gibt es noch weitere / andere juristische Möglichkeiten. Dazu müsste man auch mal die Beauftragungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums vom 16.12.1993 analysieren, die liegt mir leider nicht vor.

                            Ich vermute stark, dass die Praxis, (Gelände-)Zulassung exklusiv an juristische Personen zu vergeben (mit den ganzen konfliktträchtigen Folgen wie "Hausrecht" etc), nicht zulässig ist. (Entweder ein Gelände ist geeignet oder eben nicht - aber nicht: "geeignet für Schirme ohne Werbeaufdruck" etc.)

                            Damit wäre möglicherweise die Häfte der Probleme schon mal beseitigt.


                            Gruss
                            Klaus
                            Zuletzt geändert von klamigro; 19.06.2010, 07:20. Grund: fasse Dich kurz.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                              Hallo,

                              meiner Meinung wäre der wichtigste Schritt, die klare Trennung zwischen:

                              Prüfstelle und Interessenvertretung der Piloten.

                              Der DHV hat dies bisher nicht getrennt und befindet sich so permanent in der Zwickmühle beidem gerecht zu werden.

                              Auf der einen Seite möchte er die Interessen der Piloten vertreten, auf der anderen Seite muss er schauen, dass die Hersteller mit seinen Leistungen zufrieden sind.


                              Wenn diese Trennung vollzogen ist, kann man weiter deregulieren.

                              Gruß

                              Mirko

                              Kommentar


                                #30
                                AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                                Zitat von abachtern Beitrag anzeigen
                                ... der wichtigste Schritt, die klare Trennung zwischen:

                                Prüfstelle und Interessenvertretung der Piloten.
                                und Flugschulen, und Geländehalter. Einen Herstellervertretung existiert ja bereits.

                                Gruss
                                Klaus

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