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für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Schweiz

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    #46
    AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

    Zitat von stevelaposta Beitrag anzeigen
    Meine Idee steht oben - lass uns die GS/HG einfach so behandeln wie Ballons. Mehr juristisches Können vermag ich nicht aufzubringen und muss ich auch nicht - ich bin, wie Du auch - Gottseidank kein Jurist.
    Es ist schon ein Bisschen schwierig den derart Eifrigen die Realität näher zu bringen. Um ein System ändern zu wollen muss man es auch gut genug kennen.
    Die Starts und Landungen von Ballonen beruht auf einer Außenstart- und Landegenehmigung ( § 25 LutftVG) Die Balloner bekommen die von den unteren Länderluftfahrtbehörden, sind auf den Ballon und den Ballonfahrer beschränkt und mit Auflagen versehen.
    Bei uns sind die meisten Fluggelände ebenfalls mit einer Außenstart- und Landegenehmigung (§ 25 LuftVG) versehen und auf Gleitsegel und oder Hängegleiterbetrieb beschränkt, mit Auflagen. Es gibt auch da einen Genehmigungsinhaber, Verein oder natürliche Person.
    Diese Genehmigungen darf seit 1993 unser Dachverband als "Beauftragter" erteilen. Wer die Zeiten davor kennt, kann da nur sagen: Gott sei Dank!
    Ich halt mich jetzt raus, verhaltet euch klug und werdet nicht zum Don Quichote, Erwin
    Zuletzt geändert von Erwin Zipfel; 22.06.2010, 09:55.

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      #47
      AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

      Hmm,

      fast alle unsere aktuellen Gelände liegen mitten in Naturschutzgebieten. War oft sehr schwierig, da einen Konsens zu finden.
      Aber, über die Jahre sind wir für die Naturschutzbehörde sowas wie ein "Aktivposten" geworden. Wir ackern da jeden Winter mit unserer gesamten Mannschaft kostenlos rum, um die Trockenrasenflächen frei zu halten resp. neue Biotope zu schaffen. Der Behörde würde das ZigTausende € im Jahr kosten.

      OK, die Meisten Fliegers können Brennnesseln von Orchideen nicht unterscheiden. Und gar nicht erkennen, welche Juwelen da vor dem Start gedeihen.

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        #48
        AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

        Etwas OT, sorry, aber Instanz klang für mich nach dem üblichen DHV-Bashing. Das mit der Geländezulassung sollten wir nicht unvorsichtig untergraben.
        Zitat von stevelaposta Beitrag anzeigen
        Soso - dann war der DHV auch sehr interessiert an der Strukturänderung und den anderen Anliegen, die die Mitglieder-Initiative vor einiger Zeit angestrebt hat. Hat sich gefreut, dass da jemand mitarbeitet und Ideen hat? Sorry, das habe ich irgendwie anders erzählt bekommen.
        Von mir hättest Du wahrscheinlich was anderes erzählt bekommen, war selbst dabei. Die JHV, sprich die Mitgliedervertretung war das Gremium, was die Mitgliederinitiative ausgebremst hat, nicht der Vorstand oder die Angestellten vom DHV. Vernünftige, zielführende Anträge waren kaum oder unglücklich formuliert, andere wurden demokratisch abgelehnt oder gleich ganz zurückgezogen. Die verlängerten Arme der Gütesiegeltestkonkurrenten haben die Mitgliederinitiative missbraucht, oder man hat sich vor deren Karren spannen lassen. Schade eigentlich, einige Anliegen waren durchaus berechtigt. z.B. beim Acrofliegen, die JHV folgte dem Vorschlag des Vorstands nicht, sondern gab ihm eine Aufgabe, und da hat sich "der DHV" bewegt. Es lohnt sich durchaus, mitzumachen und Anträge zu stellen. Geht auch ohne Bashing. Dass ein Jahr später von der Mitgliederinitiative gar nichts kam, hmm, enttäuschend und verdächtig. Da fehlte wohl ein bißchen längerer Atem. Nur im Bereich Technik war alles erledigt, abgehakt, Mitgliederinitiative überflüssig geworden?

        Macht bei der Geländezulassung bitte nicht die gleichen Fehler. Sonst macht die Zulassung künftig eine andere "Instanz", und nicht wir selber. Es ist übrigens nicht soo schwer, ein Gelände zuzulassen. Eigentümer überzeugen ist das Eingangsnadelöhr und das war und bliebe bei der AV genauso schwierig.

        Grüße

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          #49
          AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

          Zitat von Thomas Post Beitrag anzeigen
          Etwas OT, sorry, aber Instanz klang für mich nach dem üblichen DHV-Bashing. Das mit der Geländezulassung sollten wir nicht unvorsichtig untergraben.


          Von mir hättest Du wahrscheinlich was anderes erzählt bekommen, war selbst dabei. Die JHV, sprich die Mitgliedervertretung war das Gremium, was die Mitgliederinitiative ausgebremst hat, nicht der Vorstand oder die Angestellten vom DHV. Vernünftige, zielführende Anträge waren kaum oder unglücklich formuliert, andere wurden demokratisch abgelehnt oder gleich ganz zurückgezogen. Die verlängerten Arme der Gütesiegeltestkonkurrenten haben die Mitgliederinitiative missbraucht, oder man hat sich vor deren Karren spannen lassen. Schade eigentlich, einige Anliegen waren durchaus berechtigt. z.B. beim Acrofliegen, die JHV folgte dem Vorschlag des Vorstands nicht, sondern gab ihm eine Aufgabe, und da hat sich "der DHV" bewegt. Es lohnt sich durchaus, mitzumachen und Anträge zu stellen. Geht auch ohne Bashing. Dass ein Jahr später von der Mitgliederinitiative gar nichts kam, hmm, enttäuschend und verdächtig. Da fehlte wohl ein bißchen längerer Atem. Nur im Bereich Technik war alles erledigt, abgehakt, Mitgliederinitiative überflüssig geworden?

          Macht bei der Geländezulassung bitte nicht die gleichen Fehler. Sonst macht die Zulassung künftig eine andere "Instanz", und nicht wir selber. Es ist übrigens nicht soo schwer, ein Gelände zuzulassen. Eigentümer überzeugen ist das Eingangsnadelöhr und das war und bliebe bei der AV genauso schwierig.

          Grüße
          ein bisschen OT, ja, aber das muss ich hier loswerden:
          "war selbst dabei" -
          Thomas, hab ich da was nicht mitbekommen - Du warst bei der MI ? Tss, ich werd eben langsam alt
          (und ich dachte, die paar Mitstreiter des Kerns habe ich mir merken können)

          Aber vielleicht meinst Du die JHV als Veranstaltung. Dann hast Du sicher die die gut einstudierten Zwischenrufe jenes weisshaarigen Delegierten aus Bremen wahrgenommen, als wir unsere Anträge in der Diskussion begründen wollten. Die Versammlungsleitung hat ihn auch nicht zur Ordnung gerufen....soviel zur Demokratie.
          Dass ein paar "unglücklich formulierte Anträge" dabei waren - ja, das haben wir dann auch gemerkt.
          Die MI war auch nicht der verlängerte Arm der Gütesiegelkonkurrenten - glaub's mir einfach, ich war bei zahllosen Treffen des Kerns dabei und wir haben heiss diskutiert, mit wem wir wie zusammenarbeiten. Da hätte es viele Leute gegeben, die mit der DHV-Führung irgendwo "eine Rechnung offen haben" - die haben uns alle nicht interessiert. Wir wollten konstruktiv verändern.
          Ja, manche Änderungen hat die Zeit von selbst erledigt, stimmt.
          Warum ist es heute um die MI still geworden ?
          Nun, soviel Hoffnung und Enttäuschung dicht beeinander muss erst mal verkraftet werden.
          Hier ist die Stimmung ganz gut beschrieben:

          (#3, #4, #6)

          Gruss Hartmut

          PS:
          "oder gleich ganz zurückgezogen.."
          der Antrag, das Forum dicht zu machen, kam nicht von der MI, sondern vom Inhaber der Flugschule Papillon. Warum wohl ?
          Lies mal ein bisschen im Forum, dann wird dir das klar.
          Zuletzt geändert von hartmut_k; 22.06.2010, 07:50.
          https://vimeo.com/49892438

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            #50
            AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

            Liebe Leute im Forum,

            da ich die letzten Tage unterwegs war, kann ich mich erst heute im Forum zu diesem Thema äußern. Für die, die mich nicht kennen: Ich leite das Referat Flugbetrieb / Gelände beim DHV. Vorausschicken möchte ich unser Verbandsziel gemäß DHV Leitbild:

            In allen Regionen wohnortnahe, allgemein zugängliche, sichere und naturverträgliche Fluggelände zu schaffen und zu erhalten. Gelände sind Existenzgrundlage unseres Sports.

            Das ist das erklärte Ziel, welches umzusetzen gilt und da könnt ihr bestimmt mitgehen. Fragt sich nur, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Idealzustand wäre es, wenn wir von jedem Berg und auf jeder Wiese starten könnten und uns nach der Landung der Bauer ein Glas Wein in die Hand drückt (Joke). Schön wärs für den Flugsport. Die Realität ist leider eine andere. Nicht die luftrechtliche Außenstarterlaubnis ist das Problem, sondern die notwendigen Zustimmung von Grundeigentümern, Forst, Naturschutz oder anderen Behörden. Zudem kommen noch Jagdpächter oder Teile der Bevölkerung, die die Leidenschaft für das Fliegen nicht mit uns teilen und Regelungen fordern. Gemessen an der Anzahl der Hürden haben Vereine und DHV sehr viel erreicht (über 1000 Zulassungen). Zudem eine Konfliktminderung beim Naturschutz. Ohne Regelungen, hätten wir bei über 34.000 Gleitschirm- und Drachenfliegern in Deutschland massiv mehr Schwierigkeiten mit dem Flugbetrieb.

            Egal ob mit Allgemeinverfügung oder ohne: Jeder, der auf einem Gelände fliegen möchte (erst recht bei dauerhaftem Betrieb), braucht die Genehmigung von Grundeigentümer oder Pächter. Da wir in der Regel vom Berg starten und die Schutzgebiete des Naturschutzes fast immer in diesen Bereichen liegen, bräuchte es auch mit Allgemeinverfügung eine Zustimmung des Naturschutzes aufgrund der Schutzgebietsverordnungen. Dies war auch schon so zu Zeiten der Allgemeinverfügung vor 1993. Durch die Einführung der Zulassungspflicht 1993 konnten noch viele Gelände vereinfacht umgeschrieben und somit gesichert werden. Es besteht seitdem Rechtssicherheit für zugelassene Gelände. Wären Gelände nicht zugelassen, wäre allein schon durch das Einrichten eines Schutzgebietes oder der Änderung einer Verordnung das Fliegen verboten und / oder es bräuchte eine Außnahmegenehmigung des Naturschutzes. Es ist leider auch heute noch so, dass Geländezulassungen aufgrund der naturschutzrechtlichen Bedingungen schwierig durchzusetzen sind. Erst recht in europäischen Schutzgebieten (FFH / Vogelschutzgebiete). Hier wird praktisch immer eine Verträglichkeitsprüfung gefordert.

            Der verbindliche Verwaltungsakt des DHV sichert somit langfristig Fluggelände. Ich bin mir sicher, dass bei Beibehalt der Allgemeinverfügung in Deutschland die Zahl der Fluggelände durch den in den letzten Jahren verschärften Naturschutz in Deutschland ohne Zulassung zurückgegangen wäre.

            Leider hinken die Vergleiche mit dem freien Ausland. Außerhalb von Mitteleuropa ist das Fliegen schon allein aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte kaum ein Problem. Im Vergleich zur Schweiz haben wir in Deutschland keine Kennzeichnungspflicht und auch dort gibt es in vielen Geländen spezielle Regelungen und Einschränkungen zugunsten des Wildschutzes. Auch in Österreich hilft die Allgemeinverfügung (Paragleitererlass) nicht in Schutzgebieten. Beispiel Karwendelgebirge: Im Schutzgebiet sind „ … die Durchführung von Außenlandungen und von Außenabflügen verboten“. Im und über dem Nationalpark Hohe Tauern darf beispielsweise gar nicht mit Paragleitern oder Drachen geflogen werden.

            Eine Geldeinnahmequelle ist die Zulassung durch den DHV nicht. Der DHV subventioniert die Zulassung der Gelände, weil wir sonst die Basis für unseren Luftsport verlieren. Eine Zulassung wird mit 165 Euro in Rechnung gestellt. Dies ist nur ein kleiner Teil der enstandenen Kosten. Ortstermine, Besprechungen und Lobbyarbeit brauchen einfach auch Personal.

            Der DHV ist für eine Allgemeinverfügung in folgender Form: Ideal wäre es, wenn es zwei Kategorien von Fluggeländen gäbe. Kategorie I mit regelmäßigem Flugbetrieb (Zulassung) und Kategorie II mit vereinzeltem und unregelmäßigem Flugbetrieb (Allgemeinverfügung). Entscheidungen dazu werden im Bund-Länder-Fachausschuss getroffen, der bis heute einer Wiedereinführung der Allgemeinverfügung ablehnend gegenüber steht.

            Immerhin konnte bei der Abschaffung der Allgemeinverfügung im Jahr 1993 erreicht werden, dass der DHV selbst das Zulassungsverfahren durchführen kann. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Zulassung über die Luftämter vor. Bei der Zulassung über den DHV können wir selbst das Verfahren führen. Zweifellos ein Vorteil. Die Bewahrung und Einrichtung der maximal möglichen Freiheit ist unsere Maxime. Trotz der erschwerten Bedingungen in Deutschland ist uns dies gelungen. Die Einbindung ins Luftrecht bietet uns auf der anderen Seite auch Gleichberechtigung und die Mitbenutzung des Luftraums E bis Flugfläche 100, bzw. 130.

            Ihr könnt Euch sicher sein, dass wir Abläufe und Regelungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Der seitens der DHV Mitglieder gewählte Geländevorstand Uli Schmottermeyer oder ich stehen Euch für Rückfragen gerne zur Verfügung. Gerne könnt Ihr mich unter gelaende@dhv.de oder unter 08022 / 9675-10 erreichen.

            Björn Klaassen
            DHV Flugbetrieb

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              #51
              AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

              Zitat von Björn Klaassen Beitrag anzeigen
              Liebe Leute im Forum,
              ...................
              Der DHV ist für eine Allgemeinverfügung in folgender Form: Ideal wäre es, wenn es zwei Kategorien von Fluggeländen gäbe. Kategorie I mit regelmäßigem Flugbetrieb (Zulassung) und Kategorie II mit vereinzeltem und unregelmäßigem Flugbetrieb (Allgemeinverfügung). Entscheidungen dazu werden im Bund-Länder-Fachausschuss getroffen, der bis heute einer Wiedereinführung der Allgemeinverfügung ablehnend gegenüber steht.
              ..................
              Björn Klaassen
              DHV Flugbetrieb
              Hallo Björn,

              danke für Dein Statement. Das ist ja eine erfreuliche Nachricht von "offizieller Stelle" - also ziehen wir an einem Strang und können uns der Unterstützung der DHV-Führung sicher sein.
              Die 2-Kategorien-Lösung bringt uns offensichtlich die meisten Vorteile - also sollten wir sie anstreben.
              Welche Argumente gege die Allgemeinverfügung bringt denn der Bund-Länder-Fachausschuss vor ?

              Noch eine Frage habe ich in diesem Zusammenhang:
              Für die Startart "Elektroantrieb" war doch mal eine vereinfachte Geländezulassung im Gespräch (nicht nur Flugplatzzwang wie bei UL). Wie weit ist denn diese Sache gediehen ?

              Grüsse von Hartmut
              Zuletzt geändert von hartmut_k; 22.06.2010, 14:33.
              https://vimeo.com/49892438

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                #52
                AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                Hallo Björn,

                danke für Deine umfangreiche Darstellung.

                Zitat von Björn Klaassen Beitrag anzeigen
                Gemessen an der Anzahl der Hürden haben Vereine und DHV sehr viel erreicht (über 1000 Zulassungen). Zudem eine Konfliktminderung beim Naturschutz. Ohne Regelungen, hätten wir bei über 34.000 Gleitschirm- und Drachenfliegern in Deutschland massiv mehr Schwierigkeiten mit dem Flugbetrieb.
                Pro zugelassener Hang sinds also gut 30 Piloten. Theoretisch zumindest.
                Bitte unterschlage auch nicht, dass eben wegen "Überlastung" teilweise Gästeregelungen abgeschafft wurden und "Platzhirsche" (Einzelne oder ganze Vereine) offensichtlich sehr eigenmächtig darüber entscheiden, was es kostet und wer fliegen darf. Das war auch der ursprüngliche Aufhänger für die Diskussion über eine Allgemeinverfügung.

                Leider hinken die Vergleiche mit dem freien Ausland. Außerhalb von Mitteleuropa ist das Fliegen schon allein aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte kaum ein Problem.
                Ich glaube es wurde nie mit "nicht Mitteleuropa" argumentiert. Österreich, Schweiz, Holland, Dänemark gehören bestimmt zu Mitteleuropa. Und brauchen trotzdem kein Generalverbot.

                Im Vergleich zur Schweiz haben wir in Deutschland keine Kennzeichnungspflicht und auch dort gibt es in vielen Geländen spezielle Regelungen und Einschränkungen zugunsten des Wildschutzes. Auch in Österreich hilft die Allgemeinverfügung (Paragleitererlass) nicht in Schutzgebieten. Beispiel Karwendelgebirge
                Sicher lassen sich immer einzelne Beispiele finden, wo man mit der Allgemeinverfügung nicht weiter kommt. Nur sind ähnliche Gebiete in Deutschland auch MIT Zulassungsverfahren nicht be-fliegbar. Der Vergleich hinkt also meiner Meinung nach.

                Der DHV ist für eine Allgemeinverfügung in folgender Form: Ideal wäre es, wenn es zwei Kategorien von Fluggeländen gäbe. Kategorie I mit regelmäßigem Flugbetrieb (Zulassung) und Kategorie II mit vereinzeltem und unregelmäßigem Flugbetrieb (Allgemeinverfügung).
                Eine gute Idee, ein Kompromiss, aber wer entscheidet, ab wann ein Flugbetrieb "regelmäßig" ist?
                10 Wochenenden im Jahr? 3? Jeden Tag?

                Und für mich fast wichtiger: warum findet man über diese Position nichts in den Berichten des DHV?!?

                Nochmal danke,
                Grüße!

                Kommentar


                  #53
                  AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                  Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung!

                  Eine Frage bleibt mir. Wenn ein Verein behauptet die Gemeinde hätte Ihnen ein Flugverbot für Nichtmitglieder verhängt, dies auf Grund von Problemen mit Falschparkern und nicht Benutzung von Wegen, ist dies dann gerechtfertigt, wenn das Gelände aber nicht der Gemeinde gehört?

                  Kurz: Gehört die Gemeinde auch zu diesen:
                  Grundeigentümern, Forst, Naturschutz oder anderen Behörden. Zudem kommen noch Jagdpächter oder Teile der Bevölkerung

                  Wenn ja, warum?
                  www.ferdinand-vogel.de

                  Kommentar


                    #54
                    AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                    Zitat von hartmut_k Beitrag anzeigen
                    Hallo Björn,

                    danke für Dein Statement. Das ist ja eine erfreuliche Nachricht von "offizieller Stelle" - also ziehen wir an einem Strang und können uns der Unterstützung der DHV-Führung sicher sein.
                    Die 2-Kategorien-Lösung bringt uns offensichtlich die meisten Vorteile - also sollten wir sie anstreben.
                    Welche Argumente gege die Allgemeinverfügung bringt denn der Bund-Länder-Fachausschuss vor ?

                    Noch eine Frage habe ich in diesem Zusammenhang:
                    Für die Startart "Elektroantrieb" war doch mal eine vereinfachte Geländezulassung im Gespräch (nicht nur Flugplatzzwang wie bei UL). Wie weit ist denn diese Sache gediehen ?

                    Grüsse von Hartmut
                    Hallo hartmut,
                    bleibe hartnäckig, ich und viele andere, denke ich , danken dir.

                    LG

                    marabu
                    "Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen." John Lennon

                    Kommentar


                      #55
                      AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                      Liebe Kollegen,

                      ich habe mir das alle mal durchgelesen , das Für und Wider und auch die Stellungnahme des DHV. Es ist mir auch bewußt, dass es von den unterschiedlichen Seiten her auch verschiedene Interessen gibt, allein das europäische Ausland zeigt, dass es auch anders geht. Das große Problem in D ist doch, dass hier vom Grundsatz her erst einmal alles verboten ist was nicht ausdrücklich erlaubt ist und in vielen anderen Ländern eben alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist. Änderungen daran sind so gut wie unmöglich oder zumindest dauern sie ewig und viele möchten heute an Orten fliegen und nicht erst wenn sie in Rente sind. Wenn dann mal an einem Ort und nach vielen Jahren ein neues Fluggebiet zugelassen wird (ohne zugehörigen Verein) dann gibt es derart widersinnige Auflagen (z.B Flugzeitbeschränkungen von Mai - Oktober) weil z.B ein Förster z.B meint man würde einen Vogel oder Hasen stören.
                      Krank dabei ist jedoch, dass ich z.B. 5 km entfernt am Hang oder der Winde starten darf und mit B-Schein Strecke fliegen und am zugelassenen aber "reglementierte" und mit Startverbot belegten Gebiet fliegen dürfte. Auch Aussenlandungen wären ja zulässig, falls ich nicht zum Startplatz zurückkommen. Prinzipiell dürfen wir ja (ausser CTRs etc) überall fliegen, wir dürfen halt nur nicht starten. Das ist doch der Schwachsinn daran. Starten darf man nur dort wo es zugelassen ist!
                      Wozu führt das? Es führt dazu, dass viele Flieger sich illegal behelfen, indem sie wunderschöne Fluggebiete in ihrer näheren Umgebung finden, sich mit den Besitzern und Förstern arrangieren, sei es um an einem schönen Hang Groundhandling zu machen oder an einem anderen Ort zu fliegen und das Ganze wir dann geduldet. Keine Behörde schreitet ein, kein Förster schreit auf, kein Bauer beschwert sich, da sich die Kollegen eben auch entsprechend verhalten. Wenn ein Vogelschützer kommt und sagt , da hinten brütet ein seltener Vogel, dann nimmt man darauf Rücksicht, wenn der Bauer sagt ich will bald die Wiese mähen, dann bleibt man eben 2 Wochen weg usw usw. Das alles setzt eben Rücksicht vorraus und kein Haudrauffliegen nach dem Motto "Geil hier laß uns mal raushauen"

                      Wenn man die Allgemeinverfügung wieder einführen würde, würden auf einen Schlag hunderte von wunderschönen Fluggebieten legalisiert, die mit Rücksicht und Bedacht super beflogen werden könnten. Das wäre doch Klasse, oder?

                      So lange aber Verbände (vielleicht müssen die das) und Paragraphenreiter (vielleicht wollen die das) unflexibel auf ihren Positionen verharren und es eeeeewig dauert etwas zu legalisieren, gibt es eben neben den legalen Startplätzen eben auch die illegalen und geduldeten Fluggebiete und alle die dort fliegen lassen es auch dabei, denn versucht man es zu legalisieren gibt es gleich Beschränkungen dazu. Viele kennen sie, keiner veröffentlicht sie und kaum jemand erzählt sie weiter. Gut so, lasst die Hunde schlafen!

                      Stellt euch doch mal vor es würde, Vernunft vorausgesetzt, ausreichen den Bauer zu fragen ob man von seiner Wiese starten darf und könnte stundenlang fliegen, wäre das nicht toll?

                      In diesem Sinne
                      Zuletzt geändert von bigben; 22.06.2010, 22:20.
                      „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                      NOVA Team Pilot

                      Kommentar


                        #56
                        AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                        Das Problem sind oft weder die geltenden Gesetze, noch irgendwelche Verordnungen, sondern ganz einfach Leute, die sich gestört fühlen.

                        Beispiel:



                        Zitat aus dem Artikel:
                        "Kümmern Sie sich um die Wilden, die da rumfliegen", appellierten Anwohner an die organisierten Gleitschirmflieger.
                        Gibt es genauso im Ausland.

                        Beispiel: Dänemark, steht gerade im DHV-Info (habe ich in einem anderen Thread zitiert).

                        Anderes Beispiel: Fluggebiet Annecy, Landeplatz des Hangs "Planfait" an der Flugschule: Bloß nicht über den Garten des Typs fliegen, der da am Landeplatz sein Häuschen hat...

                        Etc. etc. etc.

                        Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn's dem "bösen" Nachbarn nicht gefällt...

                        ("Böse" sind natürlich immer die anderen, egal aus wessen Sicht... )
                        Zuletzt geändert von Pikachu; 22.06.2010, 18:59.

                        Kommentar


                          #57
                          AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                          Zitat von Björn Klaassen Beitrag anzeigen
                          Der DHV ist für eine Allgemeinverfügung in folgender Form: Ideal wäre es, wenn es zwei Kategorien von Fluggeländen gäbe. Kategorie I mit regelmäßigem Flugbetrieb (Zulassung) und Kategorie II mit vereinzeltem und unregelmäßigem Flugbetrieb (Allgemeinverfügung). Entscheidungen dazu werden im Bund-Länder-Fachausschuss getroffen, der bis heute einer Wiedereinführung der Allgemeinverfügung ablehnend gegenüber steht.
                          Hallo Björn,

                          Danke für Deine Stellungnahme. Es freut mich sehr das zu lesen.
                          Einziger Wermutstropfen ist der letzte Teil Deines oben zitierten Satzes.
                          Aber nichts ist für ewig und das Statement des Naturschutzverbandes stimmt mich optimistisch.
                          Bleibt bitte dran!

                          Besonders vor dem Hintergrund des anscheinend etwas durchgetickten Fluglehrer, der Flugverbote nach Nasengeometrie und Schirmbeschriftungen verhängt.

                          Gruß
                          Bernd
                          Zuletzt geändert von El Zorro; 22.06.2010, 20:06. Grund: Satz hinzugefügt

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                            #58
                            AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                            Zitat von Pikachu Beitrag anzeigen
                            Das Problem sind oft weder die geltenden Gesetze, noch irgendwelche Verordnungen, sondern ganz einfach Leute, die sich gestört fühlen. Beispiel:
                            Irgendjemand fühlt sich immer von jemand anderen gestört.
                            Aber ich muss nicht wild campen und ich muss auch nicht 20m über die Häuser fliegen. Ich denke den meisten Piloten geht das auch so. Vielleicht helfen da auch große Hinweisschilder, die darum BITTEN, sowas zu unterlassen.

                            Es ist auch immer eine Sache, wie man den Leuten etwas untersagt. In meiner Heimatstadt hat der Bürgermeister Schilder aufgestellt: "Vernünftige fahren hier nicht mit dem Rad. Den anderen ist es untersagt." - in einem Hausflur hier im Mehrfamilienhaus hingen kopierte A4-Zettel im 2m-Abstand an den Wänden: "Fahrräder abstellen verboten!" ... da habe ich sofort einen Impuls, die Dinger zu entfernen.

                            Und mal drüber nachdenken, wo der Grund für den Stress im obigen Beispiel liegt ...
                            Weil der Platz überlastet ist?
                            Weil den Leuten die Alternativen fehlen?

                            Beispiel: Dänemark, steht gerade im DHV-Info (habe ich in einem anderen Thread zitiert).
                            Anderes Beispiel: Fluggebiet Annecy, Landeplatz des Hangs "Planfait" an der Flugschule: Bloß nicht über den Garten des Typs fliegen, der da am Landeplatz sein Häuschen hat...
                            Das finde ich völlig in Ordnung! Das ist eine Erlaubnis mit Einschränkungen - und wenn ordentlich öffentlich gemacht, werden sich die meisten auch dran halten. Oder bin ich zu blauäugig?

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                              #59
                              AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                              Zitat von marabu Beitrag anzeigen
                              Hallo hartmut,
                              bleibe hartnäckig, ich und viele andere, denke ich , danken dir.

                              LG

                              marabu
                              Hallo Marabu,

                              den Dank möchte ich an der Eröffner der Diskussion weitergeben, er hat das Thema (wieder-)angestossen.
                              Der Gedanke ist ja nicht ganz neu, soweit ich mich erinnere, hatte Kerim so etwas auch schon mal geäussert.
                              Wir müssen an dem Thema dranbleiben - und zwar alle, die es befürworten.
                              Das heisst: diese Diskussion immer wieder hervorholen und unsere Verbandsführung daran erinnern.
                              Zu viele gute Ansätze sind in der Vergangenheit einfach so in Vergessenheit geraten, weil sich niemand darum gekümmert hat.

                              Grüsse von Hartmut
                              https://vimeo.com/49892438

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                                #60
                                AW: für die Wiedereinführung der "Allgemeinverfügung" - Fliegen wie in Österreich/Sch

                                Zitat von Björn Klaassen Beitrag anzeigen
                                Gemessen an der Anzahl der Hürden haben Vereine und DHV sehr viel erreicht (über 1000 Zulassungen). Zudem eine Konfliktminderung beim Naturschutz. Ohne Regelungen, hätten wir bei über 34.000 Gleitschirm- und Drachenfliegern in Deutschland massiv mehr Schwierigkeiten mit dem Flugbetrieb.
                                Das ist Spekulation - mit einem starken Verband wären solche Schwierigkeiten auch ohne Zulassungsverfahren gut zu handhaben. Und eine Allgemeinverfügung bedeutet keine Regelfreiheit!

                                1.000 Zulassungen klingt ja auch nicht schlecht. Kommen dann zwar über 30 Leute auf eine Zulassung, ausländische Gäste nicht mitgerechnet, naja - okay, sind ja nie alle an einem Fleck, aber:

                                - ein stattlicher Teil davon sind reine Schulungswiesen
                                - ein Teil davon hat so derbe Auflagen, dass praktisch kein Flugbetrieb stattfindet

                                Wieviele Plätze bleiben dann effektiv übrig, die sich zur Ausübung des Flugsports wirklich eignen? Ich denke das sind deutlich weniger, deutlich zu wenig für die schnell ansteigende Zahl von Fliegern.


                                Ich bin mir sicher, dass bei Beibehalt der Allgemeinverfügung in Deutschland die Zahl der Fluggelände durch den in den letzten Jahren verschärften Naturschutz in Deutschland ohne Zulassung zurückgegangen wäre.
                                Wenn ich ein volles Glas habe und dort einen Schluck für den Naturschutz abtrinke, dann einen Schluck für die Anwohner, die das Fliegen stört und noch einen großen Schluck für die Gegenden, wo es einfach geografisch kaum Sinn macht zu fliegen, bleibt immernoch viel mehr im Glas, als wenn ich ein leeres Glas tropfenweise mit "Zulassungen" fülle.

                                Außerdem haben sich doch - nicht zuletzt durch die Arbeit des DHV - Naturschutz und Sport deutlich angenähert. Finde ich als Argument gegen die Allgemeinverfügung damit überholt.

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